BVerfG urteilt am kommenden Dienstag, 02.3.2010 um 10 Uhr über die VDS

Wer hat sich im Laufe der letzten Monate nicht wenigstens einmal gefragt, schreibe ich jetzt diese E-Mail, verschicke ich die SMS  oder besuche ich die Seite im Internet? Bespreche ich das Thema wirklich am Telefon oder schreibe ich doch lieber einen Brief?

Peter Boehringers Gedanken zur rasterfahndungsmäßigen und rein prophylaktischen Speicherung aller Verkehrsdaten der deutschen Bürger durch die Internet-Anbieter.

Quelle:    Peak-EU? Das BVerfG wird die VDS aufhalten.

Aktuell ist mit der Vorratsdatenspeicherung wieder eine wichtige EU-Richtlinie auf dem Prüfstand des BuVerfG: Man darf gespannt sein, ob das BuVerfG nach seiner Jahrzehnte-alten ‚Nullhistorie‘ einmal den Mut hat, ein klar GG-widriges EU-Gesetz zu kassieren. Dieser Lackmustest des neuen BuVerfG-Anspruchs steht schon 2009/10 an… „

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3 Antworten zu BVerfG urteilt am kommenden Dienstag, 02.3.2010 um 10 Uhr über die VDS

  1. virus sagt:

    Bundesverfassungsgericht erklärt Vorratsdatenspeicherung für verfassungswidrig

    2. März 2010, 12:27 Uhr

    Die Verfassungsrichter sehen in der umstrittenen Vorratsdatenspeicherung einen Verstoß gegen das Telekommunikationsgeheimnis. Sie erklärten es für verfassungswidrig. Eine Rekordzahl von 35.000 Bürgern hatte vor dem Bundesverfassungsgericht gegen die Speicherung der Telefon- und Internetdaten für sechs Monate geklagt. Damit müssen bisher gespeicherte Daten gelöscht werden.

    (……..)

    Landesdatenschützer Karsten Neumann betrachtet das Karlruher Urteil gegen die Vorratsdatenspeicherung nur als „Etappensieg“. Das Verfassungsgericht habe die Speicherung der Kommunikationsdaten nicht grundsätzlich ausgeschlossen, sondern nur die Art und Weise in dem 2008 beschlossenen Gesetz, erklärte Neumann. „Es hat eine Hintertür aufgestoßen.“ Ein neues Gesetz könnte auf den Weg gebracht werden. „Wenn die Bundesregierung das als Auftrag versteht, könnte sie das tun.“ Neumann hofft jedoch, dass Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) darauf verzichtet. Immerhin hätten 35.000 Bürger geklagt.

    Quelle: WELTONLINE, http://www.welt.de/news/article6620815/Bundesverfassungsgericht-erklaert-Vorratsdatenspeicherung-fuer-verfassungswidrig.html

  2. Jurastudentin sagt:

    Hi virus,
    mit dem heutigen Urteil des BVerfG. war gerechnet worden. Die Verfassungswidrigkeit stand der Vorratsdatenspeicherung auf der Stirn geschrieben.
    MfG
    Jurastudentin

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