Restwertregress Frankfurter Versicherungs-AG gegen Gensert + Breitfelder GmbH

In der Niederschrift über die öffentliche Verhandlung des Landgerichts Wiesbaden (8 S 22/06) vom 05.12.06 ist zu lesen:

… für die Klägerin und Berufungsklägerin Rechtsanwalt Trost …

Die Sach- und Rechtslage wurde eingehend erörtert.

Daraufhin erklärte der Vertreter der Klägerin und Berufungsklägerin:

Ich nehme die Berufung zurück.

beschlossen und verkündet:

Nach Rücknahme der Berufung ist die Klägerin des eingelegten Rechtsmittels verlustig. Sie hat die durch das Rechtsmittel entstandenen Kosten zu tragen.

… 

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5 Antworten zu Restwertregress Frankfurter Versicherungs-AG gegen Gensert + Breitfelder GmbH

  1. Frank sagt:

    @ H. Gensert,

    die drei Punkte hinter Trost… bedeuten die …..los ?

  2. Adolf sagt:

    @ Gensert

    „Ich nehme die Berufung zurück“

    Hat dann der Richter zum RA Txxxx gesagt. „doch das geht“?

  3. nero sagt:

    @ Gensert
    gratuliere zu Ihrem Erfolg.
    nachdem man bereits vor Jahren in München schon mehrmals auf die „Schnauze“ gefallen ist, versucht man es halt einfach mal in Wiesbaden.
    Kostet ja die Versicherung nichts, die Versichertengemeinschaft jedoch um so mehr.

  4. Hukmän sagt:

    hi Blogers,

    mein Brötchengeber ist stinke Sauer über ein solches Vorgehen. Die „Brüten“ schon wieder!!

  5. Skydiver sagt:

    welches Vorgehen ?

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