AG Aachen weist Klage auf Zahlung von weiteren Mietwagenkosten ab

Mit Urteil vom 20.11.2008 (115 C 29/08) hat das AG Aachen die Klage des Geschädigten auf Zahlung weiterer Mietwagenkosten abgewiesen, da er sich nicht um einen Normaltarif bemüht habe.

Aus den Entscheidungsgründen:

Die Klage ist nicht begründet.

Über die bereits gezahlten Beträge hinaus stehen dem Kläger keine weiteren Erstattungen auf die Mietwagenkosten zu.

Angesichts des konkreten Sachverhaltes war es nicht erforderlich, den – besonders hohen – Tarif der X in Anspruch zu nehmen. Dies gilt im Hinblick auf das Ergebnis der Beweisaufnahme in besonderer Weise. Der Zeuge Y. hat mit dem Mitarbeiter der Beklagten, dem Zeugen Z. telefoniert. In diesem Telefonat wurde über die konkrete Situation des Klägers gesprochen, ferner wurde eindeutig darauf hingewiesen, dass sich der Kläger um einen Normaltarif bemühen müsse. Im Hinblick auf diese Situation spielt es keine Rolle, dass der Kläger gegebenenfalls nicht ohne weiteres einen PKW zum Normaltarif erhalten hätte. Er hat hierzu indes überhaupt keine Anstrengungen unternommen, was indes von jedem Unfallgeschädigten zu fordern ist. Sein diesbezügliches Vorbringen führt im Ergebnis nicht dazu, dass ihm weitere Ansprüche zuzubilligen wären. Evidenter Weise wären ihm keinerlei Nachteile entstanden, wenn er ein oder zwei Tage lang nicht zur ARGE gefahren wäre, um sich nach Arbeit zu erkundigen. Es ist schon nicht erkennbar, dass die entsprechende ARGE nicht mit öffentlichen Verkehrsmitteln erreichbar gewesen ist.

Der Hinweis auf anstehende und geplante Bewerbungstermine vermag gleichfalls daran nichts zu ändern. Dies gilt abgesehen von den vorstehenden Ausführungen auch deswegen, weil er nichts konkret dazu dargelegt hat, welche Termine wahrzunehmen dringend geboten gewesen wären. Es vermag auch nichts daran zu ändern, dass das Fahrzeug von seiner Lebensgefährtin genutzt wird. Ein 15-jähriger Heranwachsender ist regelmäßig in der Lage, allein die Schule aufzusuchen und weitere Umstände hierzu hat der Kläger nicht mitgeteilt.

Im Hinblick auf Vorstehendes, wäre es dem Kläger ohne weiteres zuzumuten gewesen, sich am Tag nach dem Unfall erneut mit der Beklagten in Verbindung zu setzen. Regelmäßig stellen angesichts der klaren Verhältnisse Versicherer Kapital zur Anmietung von Fahrzeugen zur Verfügung oder vermitteln einen Geschädigten an entsprechende Unternehmen. Hier hat der Kläger indes überhaupt nichts getan, um ihm Rahmen der Schadensminderung tätig zu werden.

Soweit das AG Aachen.

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5 Antworten zu AG Aachen weist Klage auf Zahlung von weiteren Mietwagenkosten ab

  1. aachen helau sagt:

    der kläger muß sich nicht mit der versicherung in verbindung setzen „denn die … als in anspruch genommene haftpflichtversicherung erteilt mit regelmäßig gegenläufigen interessen keinen objektiven rechtsrat“ (bgh1zr19/05,s.9-10),das dieser zu dem zeitpunkt keinen eigenen rechtrat hatte wurde hingegen nicht nachgewiesen, so das die besonderen umstände für die hohen mietwagenkosten gegeben sind,ggf hat die versicherung regreßmöglichenkeiten zu deren abtretung der kläger im gegenzug verpflichtet wäre. was denkt ihr wozu es eine berufungsinstanz gibt?

  2. DerHukflüsterer sagt:

    @
    „Der Hinweis auf anstehende und geplante Bewerbungstermine vermag gleichfalls daran nichts zu ändern. Dies gilt abgesehen von den vorstehenden Ausführungen auch deswegen, weil er nichts konkret dazu dargelegt hat, welche Termine wahrzunehmen dringend geboten gewesen wären.“

    So,so
    gut dass dieses Urteil mehr auf der Rechtsmeinung eines Einzelnen basiert und nicht zu der überwiegenden u. gefestigten Rechtsprechung gezählt wird.
    Aber „Ausreisser“ gibt es immer wieder, welche in einer ordentlichen Rechtsstatistik nur solange als schlechtes Beispiel geführt werden, bis eine Berufungsverhandlung dafür sorgt dass solche Urteile wieder aufgehoben werden.
    Wie gut für unser Volk , dass es Richter/innen gibt, welche Fehlurteile von Richter/innen die im Namen des Volkes gesprochen wurden, auch im Namen des Volkes wieder korrigieren.
    Ein interessantes Volk sind wir schon, das immer, ob richtige oder falsche Gerichtsentscheidungen getroffen werden, sich als verantwortlich dafür benutzen lässt. „Im Namen des Volkes“
    Wenn ich aber das richtig verstehe muss ein Teil des Volkes(welcher?)für die falschen Urteile die Verantwortung tragen und ein Teil des Volkes die Verantwortung für die richtigen Urteile. Die Meinungen unseres Volkes können doch nicht in einer gleich zu behandelnden Sache wie eine Fahne im Wind sein.
    Die logisch Folgerung ist, Richter tun also nur das, was der jeweilige Teil des Volkes will.
    Langsam begreife ich auch unser Rechtssystem.
    Urteile werden im Namen für das jeweilig daran interessierte Volk ausgesprochen.

  3. Nachgelesen sagt:

    Hukflüsterer lies mal hier nach:

    http://www.welt.de/finanzen/article4061246/Diese-Urteile-zugunsten-der-Steuerzahler-verpufften.html

    Das Bundesfinanzministerium sichert sich seine Einnahmen: Es streicht einfach Urteile des Bundesfinanzhofs, die den Steuerzahlern ansonsten eine Entlastung gebracht hätten. Im Gespräch mit der „Welt am Sonntag“ empört sich der Chef des obersten deutschen Finanzgerichts über diese Praxis.

  4. Babelfisch sagt:

    Was der Bundesfinanzminister vom Urteil des Bundesfinanzhofes (immerhin des höchsten deutschen Finanzgerichts) zur „KM-Pauschale“ sagte, klingt mir immer noch in den Ohren: „Dieses Gericht hat überhaupt nicht die Kompetenz, darüber zu entscheiden, ob dieses Vorschrift verfassungswidrig ist oder nicht, darüber entscheidet allein das Bundesverfassungsgericht!“
    Mit aller Deutlichkeit hat Herr Steinbrück dann aus Karlsruhe ins Stammbuch geschrieben bekommen, dass der Bundesfinanzhof völlig richtig lag.
    Leider hat das Bundesfinanzministerium die formelle Kompetenz, verfassungswidrige Vorschriften gegen den massiven Protest aus der Bevölkerung durch das Gesetzgebungsverfahren zu peitschen.

  5. Glöckchen sagt:

    Hallo Babelfisch
    hat der Bundesfinanzminister nicht bei seiner Vereidigung vor dem Parlament geschworen,die Grundrechte der Staatsbürger zu wahren?
    Mir scheint,er tut das Gegenteil,oder?

    Nichtanwendungserlasse finden übrigens schon Nachahmer;die heissen dann im Versicherungsjargon`Fehlinterpretationsanweisungen`.

    Klingelingelingelts?

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