HUK-Coburg übernimmt die Kosten des Rechtsstreites nach Erledigung der Hauptsache nach Rechtshängigkeit (Kostenbeschluss des AG Leipzig vom 13.1.2012 – 107 C 9036/11 -).

Hallo verehrte Captain-Huk-Leser,

wir hatten Euch ja Kostenbeschlüsse in lockerer Folge angekündigt. Hier ein Kostenbeschluss aus Leipzig. Die HUK-Coburg Allg. Vers. AG ließ es wieder bis zu einer Rechtshängigkeit der Klage kommen, um dann doch die vorgerichtlich gekürzten Beträge zu zahlen. Jetzt kamen dann auch noch Anwalts- und Gerichtskosten hinzu. Zur Übernahme dieser Kosten hat sie sich auch noch bereit erklärt. Ansonsten wäre ein Beschluß nach § 91 a ZPO ergangen. Wieder einmal ein wirtschaftlich unsinniges Verhalten der HUK-Coburg. Gebt bitte Eure Meinungen kund. 

Viele Grüße
Willi Wacker

Amtsgericht
Leipzig

Zivilabteilung I

Aktenzeichen: 107 C 9036/11

BESCHLUSS

In dem Rechtsstreit

Klägerin –

gegen

HUK-COBURG-Allgemeine Versicherung AG, v.d.d. Vorstand, Querstraße 16, 04097 Leipzig

Beklagte –

wegen Forderung

erlässt das Amtsgericht Leipzig durch

Richterin am Amtsgericht (weitere aufsichtsführende Richterin) …

am 13.01.2012

Streitwert: bis 600 Euro

nachfolgende Entscheidung:

Nach Erledigung der Hauptsache werden die Kosten des Rechtsstreits der Beklagtenseite auferlegt.

Gründe:

Die Beklagte hat sich zur Kostenübernahme bereit erklärt.

Richterin am Amtsgericht

(weitere aufsichtsführende Richterin)

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5 Antworten zu HUK-Coburg übernimmt die Kosten des Rechtsstreites nach Erledigung der Hauptsache nach Rechtshängigkeit (Kostenbeschluss des AG Leipzig vom 13.1.2012 – 107 C 9036/11 -).

  1. RA Uterwedde, Leipzig sagt:

    klar, dass die HUK sich zur kostenübernahme bereit erklärt, denn diese erklärung spart 2 gerichtsgebühren.

    ob das kürzungsverhalten (für die HUK) allerdings wirklich nicht sinnvoll ist, darf bezweifelt werden, denn immer noch klagen viel zu wenige „den rest“ ein. die rechenmodelle sind doch längst bekannt: die HUK kürzt in 100 fällen sagen wir mal 300 EUR, was erstmal 30 TEUR spart. wenn 20 geschädigte klagen und man gleich bezahlt, wird die sache nur unwesentlich teurer, vielleicht um 100 EUR pro fall, insgesamt also 2000. im ergebnis werden also immer noch 30000-20×300+2000=24000 EUR eingespart.

    selbst wenn 50% klagen würden, wäre es noch ein positives geschäft für die versicherung. so unsinnig ist das eben nicht, jedenfalls nicht aus versicherersicht, lieber willi.

    leider scheuen viele geschädigte das kostenrisiko, weil sie an den 50-80 EUR/jahr für eine verkehrsrechtsschutzversicherung gespart haben oder haben anwälte, die nur das schnelle geld machen und dem mandanten dann „den rest“ ausreden, weil sie sich die arbeit mit der klage nicht machen wollen.

    klar ist das viel arbeit für wenig geld, aber da sind auch die geschädigten teilweise selbst dran schuld, wenn sie erst mit „dem rest“ beim anwalt aufschlagen. wenn man nicht gerade die zulassung bekommen und jede menge zeit hat, kann man solche fälle nicht einmal ansatzweise kostendeckend führen. haben die geschädigten den unfall jedoch von anfang an über den anwalt regulieren lassen, hätte dieser auch „luft“, mal einen 300 EUR prozess zu führen, weil er ja aus dem regulierten teil schon ein gut auskömmliches honorar berechnen konnte. jedenfalls handhabe ich das so.

    p.s. gerade habe ich einen 70 EUR prozess gegen die HUK geführt. die HUK war der meinung, trotz eines gutachtens, dass einen restwert von 0 EUR auswies (nur kostenlose abholung wurde angeboten), 70 EUR abziehen zu müssen. soweit so gut, nur suchte ich das restwertangebot über die 70 EUR vergeblich, also hab ich angerufen und nachgefragt, wer meinem mandanten denn die 70 EUR zahlen würde. tja, man habe da kein angebot, aber man sei der auffassung, dass der geschädigte diesen betrag erzielen kann. aha!

    nach klagezustellung wurde ohne anerkennung einer rechtspflicht gezahlt. kostet die HUK nun 25 EUR (GK) + 16,25 EUR (verfahrensgebühr) + 6,50 EUR (post) + ust = 52,07 EUR mehr. mein stundensatz für den prozess liegt etwas höher als bei mcdonald´s an den pommes, aber zum glück hatte ich ja schon eine geschäftsgebühr abgerechnet …

  2. Willi Wacker sagt:

    Lieber Herr Kollege Uterwedde,
    klar sind mir Ihre Argumente bekannt. Ich habe auch von 1977 bis 2009 den täglichen anwaltlichen Stres mitbekommen. ich habe zu meiner aktiven Zeit auch schon damals 34,53 DM Restschaden eingeklagt und gewonnen. Das war 1987 gegen die Allianz. Dass nicht jeder Mandant mitmacht, ist mir auch klar. Aber es gehört auch etwas ordentliche Beratung vom Sinn einer Klage und vom Unsinn einer unterlassenenen Klage dazu. Ich habe festgestellt, dass durch den ersten gewonnenen Kleinbetrag sich herumsprach, dass es keinen Sinn macht, kleine Beträge zu kürzen, denn die wurden eingeklagt, und in der Regel mit Erfolg.

    Ich finde es daher gut, dass Sie auch für 70 € klagen. So müßten auch weitere Kollegen denken. Der kleine Schaden, der erfolgreich eingeklagt wurde, zieht einen größeren nach sich. Und so geht es dann weiter. Und der zufriedene Mandant kommt dann auch mit einer größeren (lukrativeren) Angelegenheit.

    Mit freundl. koll. Grüßen
    Willi Wacker

  3. RA Uterwedde, Leipzig sagt:

    @ willi:

    Ich habe festgestellt, dass durch den ersten gewonnenen Kleinbetrag sich herumsprach, dass es keinen Sinn macht, kleine Beträge zu kürzen, denn die wurden eingeklagt, und in der Regel mit Erfolg.“

    tja, dass kann ich leider nicht bestätigen. besonders die HUK coburg interessiert das nicht. vor einiger zeit habe ich wegen einer gekürzten gutachterrechnung dort angerufen, nachdem mein aufforderungsschreiben nicht zum einlenken geführt hat. die (leipziger) sachbearbeiter sagte,

    „sie habe ihre anweisungen und dürfe es nicht nachzahlen.“

    ich: „aber sie wissen doch, dass ich wieder (wie schon ca. 5x zuvor) klage!?“

    sie: „ja, ich weiß.“

    ich: „dann fragen sie doch mal ihren vorgesetzten.“

    sie: „nein, das brauch ich nicht, der darf das auch nicht.“

    ich: „und nach klagezustellung wird dann wieder aus coburg die zahlung geleistet?“

    sie: „kann sein.“

    naja, wenigstens war durch das nette telefonat die terminsgebühr entstanden 🙂

  4. Ra Imhof sagt:

    @ Kollege Uterwedde
    Die HUK hat bereits schriftsätzlich eingeräumt,dass die Kürzungen bei den Gutachterkosten auf einer Vorstandsanweisung beruhen.
    Sachbearbeiter,oder Abteilungsleiter sind da nurnoch Marionetten a´la „Blechbüchsenkompanie:Roll,Roll!“
    Verklagen Sie doch den VN,nicht die HUK,und rufen Sie vorher beim VN an.
    Die Terminsgebühr ist Ihnen dann sicher und noch vielmehr.
    Ich habe schon fast den Überblick über die vielen Ratenzahlungsvereinbarungen verloren,die bei solchen Telefonaten abgeschlossen wurden.

  5. L-A. sagt:

    RA Uterwedde, Leipzig
    Samstag, 15.09.2012 um 17:46

    Hallo, RA Uterwedde,
    danke für diese nützliche Information. Gleiches haben wir fast wortwörtlich auch schon mehrfach erlebt.

    Na, wenn das nicht als Bokott zu werten ist, wogegen man sich energischt wehrt und von einer solchen Einordnung nichts wissen will.

    L.A.

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