AG München verurteilt mit Urteil vom 25.3.2013 – 333 C 23234/12 – die Zurich Insurance plc NfD. zur Zahlung der gekürzten Sachverständigenkosten aus abgetretenem Recht.

Hallo verehrte Captain-Huk-Leser,

nachstehend gebe ich Euch heute ein Urteil der Amtsrichterin der 333. Zivilabteilung des Amtsgerichtes München vom 25.3.2013 – 333 C 23234/12 – bekannt. Es ging um abgetretene Sachverständigenkosten. Den mit der Klage aus abgetretenem Recht geltend gemachten Rest hatte die Zurich Insurance plc NfD nicht esetzt. Nun hat sie die rechtswidrig gekürzten Restsachverständigenkosten mit Zinsen und Gerichts- und Anwaltskosten nachzuzahlen. Was für ein Nachteil für die Versichertengemeinschaft der Zurich? Die Versicherten müssen die Zeche dafür zahlen, dass die Sachbearbeiter nicht korrekt Schäden ersetzen. Die Amtsrichterin hat aber kurz, knapp und richtig entschieden.

Viele Grüße
Willi Wacker

Amtsgericht München

Az.: 333 C 23234/12

IM NAMEN DES VOLKES

in dem Rechtsstreit

Kfz-Sachverständiger

– Kläger –

gegen

Zurich Insurance plc NfD,

– Beklagte –

wegen Forderung

erlässt das Amtsgericht München durch die Richterin am Amtsgericht … auf Grund des Sachstands vom 25.03.2013 folgendes

Endurteil

1. Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 64,80 € nebst Zinsen hieraus in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit 10.10.2012 zu bezahlen.

2. Die Beklagte hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen.

3. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Beklagte kann die Vollstreckung der Klägerin durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrags abwenden, wenn nicht die Klägerin vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe des zu vollstreckenden Betrags leistet

Entscheidungsgründe

gem. § 495 a ZPO

Die Klage ist zulässig und begründet.

Die Klagepartei hat Anspruch auf Zahlung restlicher Sachverständigenkosten aus abgetretenem Recht betreffend den Verkehrsunfall vom … in München gem. §§ 7, 17 STVG, 823 Abs. 1, 249 Abs. 1 BGB, 398 BGB.

Der Kläger ist aktivlegitimiert.

Der Geschädigte hat seine Ansprüche im Zusammenhang mit dem streitgegenständlichen Verkehrsunfall bis zur Höhe der Sachverständigenkosten inkl. Mehrwertsteuer am 21.07.2012 an den Kläger abgetreten. Der Kläger hat die Abtretung angenommen.

Die Abtretung ist wirksam. Sie verstößt insbesondere nicht gegen ein gesetzliches Verbot.

Die Sachverständigenkosten betrugen gem. Rechnung vom 14.05.2012 Euro 566,86. Offen ist der Restbetrag in Höhe von Euro 64,80 .

Gem. § 249 Abs. 2 S. 1 BGB hat der Schadiger dem Geschädigten den Betrag zu ersetzen, der zur Wiederherstellung der ursprünglichen Vermögenslage erforderlich ist. Das Sachverständigenhonorar, das der Geschädigte aufwenden musste um den entstandenen Schaden zu ermitteln, ist danach grundsätzlich erstatttungsfähig (BGH NJW 2007, 1450 = DS 2007, 144). Hierbei gilt, dass der Geschädigte keine Marktforschung betreiben muss, um einen möglichst günstigen Sachverständigen zu ermitteln.

Die Geltendmachung weiterer Sachverständigenkosten widerspricht nicht der Schadensminderungspflicht der Geschädigten gemäß § 254 Abs. 2 Satz 1 BGB.

Der Sachverständige ist nicht Erfüllungsgehilfe des Geschädigten, sodass die Sachverständigenkosten selbst bei überhöhter Rechnung erstattungsfähig sind. Die Grenze der Erstattungsfähigkeit liegt dort, wo der Preis offensichtlich unangemessen ist und erheblich über dem Durchschnitt sämtlicher in Betracht kommender Sachverständigen liegt.

Die vorliegende Rechnung ist unter diesen Umständen nicht zu beanstanden. Sie ist insbesondere nicht willkürlich und dergestalt unangemessen überhöht.

Die Nebenforderungen ergeben sich aus §§ 280, 286 BGB.

Die Kostenentscheidung beruht auf § 91 ZPO.

Die Entscheidung über die vorläufige Vollstreckbarkeit ergibt sich aus § 708 Nr. 11 ZPO.

Und jetzt bitte Eure Kommentare.

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4 Antworten zu AG München verurteilt mit Urteil vom 25.3.2013 – 333 C 23234/12 – die Zurich Insurance plc NfD. zur Zahlung der gekürzten Sachverständigenkosten aus abgetretenem Recht.

  1. Alois Aigner sagt:

    Grüß Gott allerseits,
    ja mei, hier sieht man wieder, dass die Bayern, respektive die Beyerinnen, es können. Hier hat die Münchner Amtsrichterin die Zurich regelrecht vorgeführt. Au, das muss weh tun. Ja so seins, die Bayern.
    Servus
    Aigner Alois

  2. J.C. sagt:

    @ Willi Wacker
    „Was für ein Nachteil für die Versichertengemeinschaft der Zurich? Die Versicherten müssen die Zeche dafür zahlen, daß die Sachbearbeiter nicht korrekt Schäden ersetzen.“

    Hi,W.W.,
    bitte nicht auf die Sachbearbeiter schießen und diesen die Schuld in die Schuhe schieben.
    Diese bekommen von oben herunter Vorgaben und diese haben sie zu erfüllen, da sie sich ansonsten einen anderen Job suchen müßten. Nicht umsonst müssen viele schon weit vor ihrer Pensionierung in psychiatrische Behandlung und denen geht es oft ähnlich, wie ehemaligen Scharfschützen in Afghanistan, die auf Dauer ihre unliebsame Aufgabenstellung nicht verkraften konnten. Man muß sich einfach mal in deren Lage hineinversetzen, wenn sie Tag für Tage, Woche für Woche; Monat für Monat und Jahr für Jahr immer wieder mit dem Druck im Nacken angehalten und nachhaltig kontrolliert werden, ob und mit welchem Erfolg es ihnen gelungen ist, die Erledigung von Schadenersatzansprüchen hinauszuzögern oder gänzlich abzuwehren. Ein solcher Zwang und die stetige Verpflichtung zum Geschädigtenbetrug macht jedenfalls oft gerade die Menschen in einer solchen Arbeitswelt krank, die ansonsten sehr offen und ehrlich sind und auch über ein ausgeprägtes Gerechtigkeitsgefühl verfügen. Ich weiß wovon ich rede, denn in meinem Bekannten- und Verwandtenkreis gibt es mindestens schon 3 davon. Es sind vielmehr die Nadelstreifenträger, die täglich mit frischem Oberhemd und dezenter Krawatte zur „Arbeitsmoral“ aufrufen und zu kollektivem Angriff aufrufen, nicht unähnlich zu dem, was im tausendjährigen Reich auch schon passiert ist. Es gilt also, den Kopf als Ausgeburt eines unmoralischen Verhaltens ins Rampenlicht zu zerren, aber nicht die zwangsweise gehorsamen Sachbearbeiter durch den Fleischwolf zu drehen, denn die müssen selbst den irrsinnigsten Vortrag an den Mann bringen, wenn sie innerlich auch schon längst gekündigt haben. Ich glaube, daß wir alle uns kaum eine richtige Vorstellung davon machen, was da tatsächlich abgeht. Schaut Euch doch nur einmal die dressierten SSH-Sachverständigen an oder die von car-€xpert, dann habt ihr doch halbwegs schon ein gutes Beispiel dafür, wie jemandem zu Mute ist, der gezwungen wird, täglich in verdünnter Salzsäure zu baden und einem sklavischem Gehorsam zu entsprechen.
    Oder nehmt die HUK-Coburg Anwälte, die manchmal mit ihrem verengten Blickwinkel fast schon geneigt sind, sich selbst zu siezen. Lassen wir´s für heute damit mal genug sein.-

    Noch ´nen schönen Abend
    J.C.

  3. Harry sagt:

    Hallo J.C.,

    das mit den „armen Versicherungssoldaten“ sehe ich etwas anders. Jeder ist seines Glückes Schmied. Wer einen obermiesen Job macht, nur um dem Geld hinterher zu hecheln, ist zwar in der Tat ein armer Tropf, aber letztendlich selbst Schuld an seiner Misere. Wer morgens aufrecht in den Spiegel blicken will, muss sich diesen Zustand oft hart erarbeiten und dafür ggf. auch berufliche, gesellschaftliche oder finanzielle Abstriche in Kauf nehmen. Mit weniger Kohle gibt es dann vielleicht kein Eigenheim, weniger Pauschalurlaub und nicht alle paar Jahre ein neues Auto. Positiver Nebeneffekt: Der Staat und die Banken können am Tag X für die Rettung der Finanzwelt nicht so viel vom Konto abräumen oder staatliche Zwangshypotheken ins Grundbuch drucken. Lohn der Entbehrung ist das gute Gewissen. Jeder hat die Wahl!! Schadenssachbearbeiter einer Versicherung ist kein Muss, sondern lediglich eine Option im Leben. Spätestens wenn der Beruf krank macht, sollte man sowieso die Reisleine ziehen.
    Zur Mitarbeit bei der SSH, Control Expert oder als Vertragsanwalt für die HUK wird auch keiner gezwungen? Außerdem ist das Niveau der jeweiligen Tätigkeit auch eine Frage des Formats.

    Das Mitleid für die ach so geplagten Akteure der Betrugsindustrie hält sich bei mir in sehr engen Grenzen. Insbesondere dann, wenn die armen, armen Mitarbeiter genau wissen, das es falsch ist, was sie tun und es trotzdem tun.

  4. J.C. sagt:

    @ Harry
    „das mit den “armen Versicherungssoldaten” sehe ich etwas anders.

    Das Mitleid für die ach so geplagten Akteure der Betrugsindustrie hält sich bei mir in sehr engen Grenzen. Insbesondere dann, wenn die armen, armen Mitarbeiter genau wissen, das es falsch ist, was sie tun und es trotzdem tun.“

    Hallo, Harry,
    natürlich gibt es unterschiedliche Blickwinkel auf die Szene und es lag auch keineswegs in meiner Absicht, mich zum Anwalt der Versicherungsmitarbeiter aufzuschwingen, denn diese haben ihre berufliche Situation, so wie sie jetzt ist, frei gewählt und damit sind sie auch für die Konsequenzen ihrer Wahl selbst verantwortlich. Sicherlich gibt es auch viele Handlungsmöglichkeiten, die aus einem Bedürfnis nach vermeintlicher Sicherheit oder einfach aus Bequemlichkeit nicht wahrgenommen werden und oft ist es sogar besser, nicht als toter Fisch mit dem Strom zu schwimmen.
    J.C.

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