AG Leipzig verurteilt aus abgetretenem Recht zum wiederholten Male die HUK-COBURG Allg. Versicherungs AG zur Zahlung der restlichen Sachverständigenkosten nach einem unverschuldeten Verkehrsunfall mit Urteil vom 5.12.2012 – 107 C 7342/12 -.

Hallo verehrte Captain-Huk-Leser,

nachstehend geben wir Euch ein etwas älteres, dafür aber nicht uninteressantes Urteil des Amtsgerichts Leipzig zu restlichen  Sachverständigenkosten aus abgetretenem Recht gegen die HUK-COBURG bekannt. Dieses Mal war es die HUK-COBURG Allgemeine Versicherungs AG, die meinte, eigenmächtig und ohne Rechtsgrundlage die berechneten Sachverständigenkosten im Schadensersatzverfahren kürzen zu können. Immer wieder versucht es die HUK-COBURG in Leipzig, obwohl sie bereits eine erhebliche Anzahl negativer Urteile in Leipzig eingesammelt hat. Wir verweisen dabei nur auf unsere Urteilsliste. Daher hat sich – zu Recht – eine immer gleich korrekte Rechtsprechung aus Leipzig gegen die oberfränkische Kfz-Haftpflichtversicherung herausgestellt. In Leipzig kann man aber auch bestens erkennen, dass es der HUK-COBURG nicht um „überhöhte Sachverständigenkosten“ geht, wie immer behauptet wird, was im Übrigen aber auch völlig unerheblich ist (vgl. BGH VI ZR 225/13 = BGH DS 2014, 90), sondern nur um „Terror“ gegen die freien und unabhängigen Kfz-Sachverständigen. Die vom Markt zu verdrängen, hatte sich bereits Ende des letzten Jahrhunderts Herr Küppersbusch von der Allianz AG auf die Fahne geschrieben und wird jetzt vornehmlich von der HUK-COBURG noch intensiver vorgenommen. Anders als „Terror“ kann man es nicht bezeichnen, wenn eine Versicherung immer wieder mit den gleichen – unerheblichen – Argumenten Prozesse provoziert. Wir haben in Leipzig inzwischen über 200 Urteile gegen die HUK-COBURG gelistet. Die Richter schreiben der HUK-COBURG jedesmal in das Versicherungsstammbuch, dass sich die Herrschaften aus Coburg komplett auf dem Holzweg befinden. Trotzdem lässt man sich immer wieder verklagen. Ein volkswirtschaftlicher Schaden (Verschwendung von Steuergeldern – vorsätzlich ausgelöst durch das Regulierungsverhalten der HUK-COBURG), der seinesgleichen sucht. Lest das Urteil des AG Leipzig vom 5.12.2012 selbst und gebt bitte Eure Kommentare ab.

Viele Grüße
Willi Wacker

Amtsgericht Leipzig

Zivilabteilung I

IM NAMEN DES VOLKES

ENDURTEIL

In dem Rechtsstreit

– Klägerin –

gegen

HUK COBURG Allgemeine Versicherung AG, Querstraße 16, 04103 Leipzig, vertreten durch d. Vorstand, dieser vertreten durch den Vorstandsvorsitzenden Herrn Dr. Wolfgang Weiler

– Beklagte –

wegen Gutachterkosten

hat das Amtsgericht Leipzig durch

Richterin am Amtsgericht … als weitere aufsichtsführende Richterin

ohne mündliche Verhandlung gemäß § 495 a ZPO am 05.12.2012

für Recht erkannt:

1. Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 154,63 € nebst 5 % Zinsen hieraus über dem Basiszinssatz seit dem 12.09.2012 zu zahlen.

2. Die Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreites.

3. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Beschluss:

Der Streitwert wird auf bis 300,00 EUR festgesetzt.

Tatbestand

Von der Abfassung des Tatbestandes wird gem. § 495a ZPO abgesehen.

Entscheidungsgründe

Die Klage ist zulässig.

Sie hat in der Sache auch Erfolg.

Die Klägerin hat gegen die Beklagte aus abgetretenem Recht einen Anspruch auf Bezahlung eines Betrages in ausgeurteilter Höhe aus § 398 BGB i.V. mit § 115 VVG i.V. mit § 249 BGB.

Aktivlegitimation der Klägerin besteht. Die Klägerin hat die Abtretungserklärung des Geschädigten vom 27.06.2011 vorgelegt. Aufgrund dieser Abtretungserklärung ist ersichtlich, dass der Geschädigte seine Ansprüche an die Klägerin abgetreten hat. Durch die Geltendmachung der Klage ist belegt, dass die Klägerin die Abtretung auch angenommen hat.

Der Geschädigte hat einen Anspruch auf Ersatz der Kosten eines Sachverständigengutachtens, soweit diese Kosten zu einer zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendig sind. Da die Klägerin nach der BVSK-Honorarbefragung 2008/2009 abgerechnet hat, ist dies nicht zu beanstanden. Die Abrechnung nach Schadenshöhe ist nicht unangemessen, da diese der Tatsache Rechnung trägt, dass Honorare der Sachverständigen in Bezug zu der Feststellung des wirtschaftlichen Wertes der Forderung des Geschädigten gesetzt werden können. Im übrigen wäre für einen Geschädigten auch nicht ersichtlich, dass die BVSK-Honorarbefragung 2008/2009 zu völlig unangemessenen Werten gekommen sein soll. Dem Geschädigten kann nicht abgefordert werden, einen umfangreichen Rechtsstreit über die Höhe der Sachverständigenkosten mit dem Sachverständigen zu führen.

Auch die Berechnung der Nebenkosten begegnet keinen Bedenken. Die Klägerseite hat hier ebenfalls unter Bezugnahme auf die BVSK-Honorarbefragung 2008/2009 ihre Preise festgelegt. Es handelt sich vorliegend um ein umfassendes Gutachten, so dass die Höhe der Nebenkosten als angemessen angesehen und vom Gericht auch gem. § 287 ZPO in dieser Höhe geschätzt wird.

Da sich die Beklagte in Verzug befunden hat, schuldet sie die ausgeurteilten Zinsen aus §§ 280, 286, 288 BGB.

Die Kostenentscheidung beruht auf § 91 Abs. 1 ZPO.

Die Entscheidung über die vorläufige Vollstreckbarkeit beruht auf §§ 708 Nr. 11, 711, 713 ZPO.

Urteilsliste “SV-Honorar” zum Download >>>>>

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10 Antworten zu AG Leipzig verurteilt aus abgetretenem Recht zum wiederholten Male die HUK-COBURG Allg. Versicherungs AG zur Zahlung der restlichen Sachverständigenkosten nach einem unverschuldeten Verkehrsunfall mit Urteil vom 5.12.2012 – 107 C 7342/12 -.

  1. Glöckchen sagt:

    Am AG Gelsenkirchen soll es über 300 Urteile gegen die HUK gegeben haben.
    Man könnte annehmen,dass denen in Coburg Richtersprüche am A…. vorbeigehen.
    Amtsgerichtsurteile werden offenbar ignoriert,BGH-Urteile offensichtlich fehlinterpretiert.
    Folge:
    Die Rechtsschutzversicherer verzeichnen zweistellige Zuwachsraten.
    Das ist dasselbe wie wenn ALDI Nahrungsmittel verkauft, die hungrig anstatt satt machen.
    Klingelingelingelts?

  2. Karle sagt:

    @Glöckchen

    „Am AG Gelsenkirchen soll es über 300 Urteile gegen die HUK gegeben haben.“

    Sind die Gelsenkirchener Urteile eigentlich geheim oder in Privatbesitz, weil die hier nicht gelistet sind? Ich will gar nicht wissen, wie viele tausend Sachverständige und Rechtsanwälte von Captain HUK schon profitiert haben bzw. täglich davon profitieren, die aber sonst wie eine Glucke auf ihren Urteilen hocken. Wen interessiert schon der gemeinsame Kampf? Hauptsache ICH.

  3. Glöckchen sagt:

    @Karle
    ich glaube nicht, dass der Uwe die Urteile nur privat besitzen will.
    Vielleicht sollte ihn jemand einfach fragen, ob er sie zur Verfügung stellt.

  4. Ruhri sagt:

    @ Glöckchen,
    soviel ich weiß, ist der Uwe Mitglied des VKS. Vielleicht kann der Herr Präsident des VKS sein Mitglied bewegen, zumindest einen großen Teil der über 300 Urteile gegen die Huk an die Redaktion zu senden. Karle hat recht. Die erstrittenen Urteile gegen die Huk sollten auf keinen Fall Privateigentum bleiben, sondern einer Vielzahl von Lesern bekannt gegeben werden. Ich hatte mir von den VKS-Mitgliedern mehr „Offenheit“ versprochen.

  5. Karle sagt:

    @Glöckchen

    „ich glaube nicht, dass der Uwe die Urteile nur privat besitzen will.
    Vielleicht sollte ihn jemand einfach fragen, ob er sie zur Verfügung stellt.“

    Der Uwe kennt doch bestimmt Captain HUK? Warum ist der Uwe dann bisher nicht selbst auf die Idee gekommen, die Datenbank mit Urteilen aus seinem Gebiet zu erweitern? Erhöht doch auch die Schlagkraft bei den eigenen Prozessen.

    Ich glaube kaum, dass man Urteilsdatenbanken in diesem Umfang aufbauen kann, indem man jedem hinterher laufen muss. Das waren mit Sicherheit größtenteils Bringdienste. Meine Urteile kamen z.B. immer aus Eigeninitiative. Da musste keiner „fragen“. Das gehört sich eben einfach so.

    Wie viele „Uwes“ wird es in dieser Republik geben, die haufenweise Urteile gebunkert haben? Und vor allem. Wer kennt die ganzen „Uwes“, die man dann fragen könnte, sollte, müsste? Wer wusste z.B. bis gestern irgend etwas von einem Uwe mit 300 Urteilen aus Gelsenkirchen?

    Im Saarland soll es übrigens auch einen geben oder gegeben haben, der Captain HUK schon lange kennt und auf über 400 Entscheidungen hockt. Zumindest hatte er mit dieser Zahl schon 2007 im Fernsehen hausiert. Alleine diese beiden „Uwes“ wären doch schon 700 Urteile mehr. So viel zur Solidarität der Gutachter und Rechtsanwälte.

    Aktuelle Urteile aus dem Saarland sind in der Urteilsliste inzwischen übrigens auch rar geworden, obwohl man ständig hört, dass dort die Luft brennt. Wo sind die ganzen Urteile des LG Saarbrücken und die vielen Amtsgerichtsentscheidungen?

    Die HUK weiß sehr genau, wie viele tausend Urteile es gibt. Über 1.700 Urteile bei Captain HUK sind zwar inzwischen eine gewaltige Zahl. Hut ab. Trotzdem werden diese nur einen Bruchteil des gesamten Ausmaßes darstellen. Auch deshalb fühlt sich die HUK immer noch relativ sicher? Die ganze Wahrheit öffentlich gemacht wäre sicher ein Debakel für die HUK.

  6. Glöckchen sagt:

    @Karle
    ich jedenfalls kenne sie alle.
    Das neue BGH-Urteil hat eine neue Ära aufgeschlagen.
    Frühere Urteile von Amtsgerichten sind da nicht mehr auf der notwendigen Höhe.
    Ich denke nicht, dass die blosse Masse solcher Urteile irgendetwas bewegt, denn uns allen ist doch längst bekannt, dass
    die HUK die“ schwarzen Schafe“ unter den SV, also die noch Unabhängigen,über einen- notfalls jahrzehntelangen-Honorarkrieg aus dem Geschäft eliminieren will.
    In einer blossen Massendarstellung positiver Urteile sehe ich daher kaum einen Sinn.
    Wir sollten daher genau selektieren, welche Positivurteile hier eingestellt werden.
    An einem Mindestmass an Selektionsfähigkeit fehlt es den hiesigen Autoren.
    Das ist die größte Schwäche dieses Blogs!

  7. SV Bayern sagt:

    Glöckchen,
    jetzt bin ich aber enttäuscht von Dir! Ich ging davon aus, dass auch du den Blog mit Urteilen zum Veröffentlichen versorgt hast. Jetzt monierst du die Selektionsfähigkeit der Autoren. Da passt doch was nicht zusammen!
    Die wenigen Autoren haben eine unermüdliche Arbeit hier geleistet. Du selbst hättest dich ja auch beteiligen können. Da schmollst du lieber in der Ecke und bemängelst die Selektionfähigkeit der Autoren. Das finde ich nicht gut.
    Wenn es so ist, dass du alle Urteile des Uwe, wer auch immer das sein soll, hast, dann hättest du doch selbst selektieren und die besten hundert Urteile hier veröffentlichen können. Nichts ist von deiner Seite geschehen.
    Nur Kritik üben, das führt nicht weiter. Das hilft auch diesem Blog nicht. Konstruktiv mitwirken, das hilft.

  8. Werner sagt:

    @ glöckchen
    auch amtsgerichtliche Urteile können durchaus auf der Höhe sein. Mir liegt ein Urteil eines bayerischen Amtsgericht vom 10.04.2014 vor. Darin ist bereits die rechtsprechung des BGH VI ZR 225/13 wörtlich zitiert.

  9. Karle sagt:

    @Glöckchen

    „ich jedenfalls kenne sie alle.“

    Super! Noch so ein „Mauerer“. Wie schon an anderer Stelle bemerkt. Hauptsache ICH, gelle?

    „Das neue BGH-Urteil hat eine neue Ära aufgeschlagen.“

    Wo denn? Die HUK macht genauso weiter wie bisher. Viele Amsgerichte auch. Die meisten Anwälte sowieso mit ihrem BVSK Angemessenheits-blabla… usw. Mit der Ära wäre ich auch ein wenig vorsichtg. Auch in diesem BGH-Urteil wurde wieder eine Fußangel gelegt. Das wird bei jeder neuen BGH-Entscheidung so weiter gehen. Kennen wir ja schon alle von der fiktiven Abrechnung oder der Mietwagen-Rechtsprechung. Aufgrund des aktuellen BGH-Urteils eröffnet sich in ein paar Wochen ein neues Schlachtfeld. Ich weiß auch schon wie es aussieht.

    „Frühere Urteile von Amtsgerichten sind da nicht mehr auf der notwendigen Höhe.“

    Viele „verstaubte“ Entscheidungen sind auf einem weit höherem Niveau als einige Angemessenheitsurteile nach dem neuen BGH-Urteil. Und es werden noch viele Müllurteile dazukommen. Die würde ich auch gerne lesen, wenns recht ist?

    „Ich denke nicht, dass die blosse Masse solcher Urteile irgendetwas bewegt“

    „In einer blossen Massendarstellung positiver Urteile sehe ich daher kaum einen Sinn.“

    Das Einzige, was wirklich etwas bewegt hat, war die Masse der Urteile gegen die HUK, die u.a. den Richtern auch aufgezeigt haben, wie die Coburger wirklich ticken. Vor Captain HUK war die Schlacht gegen die HUK schon verloren, wenn man den Niedergang der Honorarrechtssprechung bis 2008/2009 verfolgt. Vor CH dachten auch viele Sachverständige, nur sie hätten ein Problem mit der HUK und sind oft eingeknickt (Honorarvereinbarung oder der Rest wurde ausgebucht). Die Urteilsliste hat dann (auch bei mir) zur Klarheit verholfen. Ich kann mich noch gut daran erinnern, wie die Versicherungswirtschaft vehemennt versucht hatte, die massenweise Veröffentlichung von Urteilen zu verhindern. Die wussten sehr genau, warum. Und ich wage mal zu behaupten, dass es das neue BGH-Urteil ohne den Rückenwind der Masse an Instanzrechtssprechung überhaupt nicht gegeben hätte.

    „Wir sollten daher genau selektieren, welche Positivurteile hier eingestellt werden.“

    „An einem Mindestmass an Selektionsfähigkeit fehlt es den hiesigen Autoren.“

    Aussagen wie diese wird die ehrenamtlichen Autoren aber so richtig freuen? Ein Motivationsschub sozusagen. Da wundert es auch nicht, wenn der eine oder andere keine Lust mehr hat zu schreiben. Immer weiter so. Der größte Feind kommt meist aus dem eigenen Lager. Ein paar Hundert Urteile unterm Tisch halten und dann andere kritisieren wollen. So etwas nennt man wahre Solidarität. Wo sind eigentlich die brillianten Beiträge von Glöckchen, die die Schadenswelt nach vorn katapultiert haben?

    „Das ist die größte Schwäche dieses Blogs!“

    Die vermeintliche Schwäche ist die größte Stärke dieses Blogs.
    Meiner Meinung nach kann es sich gerade ein starker Blog leisten, sogar Negatives zu veröffentlichen um der Faulheit, Unfähigkeit, Rechtswidrigkeit oder der Korruption in dieser Gesellschaft den Spiegel vorzuhalten. Wer sonst kann sich so etwas erlauben, als ein starker Blog? Die meisten haben auch nicht den Mumm dazu.

    Deshalb immer weiter so, liebe Autoren. Der Erfolg gibt Euch Recht.

  10. Rolli sagt:

    AG Urteile sind mir viel wichtiger als die vom BGH. Was nützt mir der BGH wenn der Amtsrichter in Coburg alles anders macht. Ich will immer wissen was vor Ort läuft. Selbst dort gibt es Unterschiede. Miese Urteile sind auch gut. Dann weiß ich gleich was ab geht und suche mir ein anderes Gericht. Urteile kann man nie genug haben.

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