DA -Direkt-Versicherung erkennt vor dem AG Halle (Saale) den Klageantrag auf Zahlung restlicher, abgetretener Sachverständigenkosten an (AG Halle / Saale – 102 C 3998/15 – Anerkenntnis vom 08.01.2016).

Hallo verehrte Captain-Huk-Leserschaft,

hier und heute stellen wir Euch noch den Schriftverkehr zu einem Anerkenntnis der DA Direkt -Vers. zu den restlichen Sachverständigenkosten aus abgetretenem Recht vor. Liegt vielleicht ein Strategiewechsel bei der DA-Direkt-Versicherung vor, da in letzter Zeit häufig anerkannt wird? Lustig ist auf alle Fälle der Hinweis auf die Präjudiz und die Rechtspflicht im Anschreiben an den Rechtsanwalt des klagenden Sachverständigen. Dafür wurde der in Streit stehende Betrag nicht schlecht verzinst. Im Zeitalter von Negativzinsen sind ausstehende Schadensersatzforderungen eigentlich eine gute Geldanlage, oder? Allerdings hätte ich die Klage nicht zurückgenommen, sondern den Rechtsstreit nach Zahlung für erledigt erklärt. Denn insoweit wäre dann ein Erledigungsbeschluss ergangen. Gebt bitte Eure sachlichen Kommentare ab.

Viele Grüße
Willi Wacker

DA DirektDeutsche Allgemeine Versicherungen

 

Amtsgericht Halle (Saale)                                                                      8.1.2016
Thüringer Str. 16
06112 Halle

Ihr Schreiben vom: 21.12.2015
Ihr Zeichen: 102 C 3998/15
Schaden-Nr.: …
KH-Schaden vom: 06.09.2012
Versicherungsschein-Nr.: …
Versicherungsnehmer: …
Name des Anspruchstellers: …

In Sachen Sachverständigenbüro …  ./. DA Direkt Vers. wird der geltend gemachte Anspruch anerkannt. Mit gleicher Post wurde Zahlung geleistet.
Für den Fall der Klagerücknahme sichern wir zu, keinen Kostenantrag zu stellen.

Mit freundlichen Grüßen

Ihre
DA Deutsche Allgemeine Versicherung
Aktiengesellschaft

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DA DirektDeutsche Allgemeine Versicherungen


Rechtsanwälte                                                                                   6.1.2016

Ihr Schreiben vom: 9.12.2015
Schaden-Nr.: …
KH-Schaden vom: 06.09.2012
Fahrzeug: HAL- …
Versicherungsschein-Nr.: …
Versicherungsnehmer: …
Name des Anspruchstellers: …

Sehr geehrte Damen und Herren,

wir überweisen auf ihr Konto 160,58 EUR.

Detailabrechnung wie folgt:

SV-Gebühren (fremd, Kfz)                               664,41  EUR
Sonstiger Sachschaden                                    12,00  EUR
Zinsen/Finanzierungskosten                            20,22  EUR
SUMME                                                           696,63  EUR
Bereits gezahlt                                            – 536,05  EUR
Restzahlung                                                   160,58  EUR

Diese Zahlung erfolgt gem. Ihrer Klageschrift vom 09.12.2015 nebst Zinsen ohne Anerkenntnis einer Rechtspflicht und ohne Präjudiz.

Wir bitten um Klagerücknahme.

Kostenanträge werden unsererseits nicht gestellt.

Mit freundlichen Grüßen
gez. L.

Urteilsliste “SV-Honorar” zum Download >>>>>

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1 Antwort zu DA -Direkt-Versicherung erkennt vor dem AG Halle (Saale) den Klageantrag auf Zahlung restlicher, abgetretener Sachverständigenkosten an (AG Halle / Saale – 102 C 3998/15 – Anerkenntnis vom 08.01.2016).

  1. Iven@sofort-vor-Ort.de sagt:

    Hier wollten wir die Richterin nicht mehr als nötig belasten, scheint aber nach dem Punktesystem am Gericht auch nicht richtig zu sein, wie man es macht es ist nicht richtig. Aber für die Zinsen gab es Eis für meine Kinder, also super angelegt. Ich danke dem Sachbearbeiter und dem Unsinn des Vorstandes, das Eis war lecker aber das Restgeld lege ich nicht bei Euch an, denn wer weiss, wo und wie Ihr dieses Geld verschwendet.

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