§ 241a HGB

Hallo Leute,

mein Beitrag passt zwar nicht direkt hierhin, aber ich denke, es dürfte wohl jeden Sachverständigen interessieren.

Seit dem 1.1.2010 gilt der § 241a HGB.

Das bedeutet, dass Einzelkaufleute, deren Umsatz unter 500.000 € / Jahr liegt und die weniger als 50.000 € Jahresüberschuss erwirtschaften, von der Pflicht zur Buchführung und Erstellung eines Inventars befreit sind. Es ist auch keine Bilanz mehr erforderlich.
Eine Gewinn- und Verlustrechnung ist demnach ausreichend.

Ich denke, dass unter diese Regelung auch viele Sachverständigenbüros und kleinere Werkstätten fallen.

Da der Steuerberater hierzu wahrscheinlich keine Aussagen treffen wird und seine Mandanten nicht darauf aufmerksam macht, möchte ich fragen:

Wer hat bereits Erfahrungen mit dieser Änderung gemacht?

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