Allianz-Schulung für Verkehrsrichter und Staatsanwälte

Quelle: Allianz AZT

….Die Forschungs- und Versuchsergebnisse des AZT finden Eingang in die Fortbildungsveranstaltungen des Allianz Schadenaußendienstes. Sonderseminare für Betriebsleiter, Lackierer und Karosseriebauer sowie Verkehrsrichter und Staatsanwälte werden dem Bedarf entsprechend angeboten….

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9 Antworten zu Allianz-Schulung für Verkehrsrichter und Staatsanwälte

  1. Babelfisch sagt:

    Als Rechtsanwalt fühle ich mich irgendwie ausgeschlossen ….

  2. Wickie Pedial sagt:

    1.) Sofern dies die Sachverständigenhörigkeit einiger Richterinnen und Richter einzudämmen vermag weil die Gerichte durch diese Schulungen fachliche Kompetenz im Reparaturbereich erhalten sollen halte ich dies für erfreulich.

    2.) Für den Fall dass diese Seminare jedoch die Gerichte auf falsche Fährten schicken sollen sage ich Pfui Teufel.

    Leider ist m. E. das Zweitere wahrscheinlicher.

  3. Friedhelm S. sagt:

    Hi Babelfisch,
    Rechtsanwälte stören bei der Veranstaltung doch nur, und dann auch noch solche, die gegen die Versicherer arbeiten, die doch erst recht.
    Trotz Auschluss wünsche ich dir ein schönes Wochenende.

  4. Willi Wacker sagt:

    ich glaube, Wickie hat mit seiner zweiten Ansicht und Friedhelm mit der von ihm geäußerten Ansicht recht. Wenn man überlegt, dass die Allianz nicht als caritative Vereinigung diese Veranstaltung betreibt, hat sie mit den Sonderseminaren für Verkehrsrichter und Staatsanwälte eine besondere Zielrichtung vor, nämlich diese Entscheidungsträger in ihrem Sinne zu beeinflussen. Verkehrsrichtern kann man z.B. auf so einem Sonderseminar die Gleichwertigkeit der Reparaturen von freien Werkstätten zu Markenvertragswerkstätten verkaufen. Man kann denen auch versuchen zu verkaufen, dass UPE-Aufschläge oder Verbringungskosten nur bei Anfall entschädigt werden müssen, d.h. bei fiktiver Abrechnung würden diese nicht anfallen. Selbst wenn der eine oder andere erfahrene Verkehrsrichter nicht darauf reinfällt, bei dem einen oder anderen bleibt dies hängen, und schon ist wieder eine genehme Entscheidung erfolgt. Glaubt ihr denn allen Ernstes die Versicherungen machen derartige Veranstaltungen ohne Hintergedanken? Nein und nochmals nein! Da steckt Taktik und kühle Berechnung hinter.
    Der Preiskampf der Versicherer ist mörderisch. Jede Versicherung, und gerade die größte, müssen sich was ausdenken, um die Entschädigungen an die Geschädigten zu reduzieren, denn nur dort kann eingespart werden.
    Noch eine gute Zeit
    Euer Willi

  5. rgladel sagt:

    Was macht die Allianz nicht muss man da fragen? Vielleicht sollten sie noch gleich die Legislative mit schulen, damit die Gesetze, welche die Judikative anwenden muss auch passen. Auch wären blau-weiß Polizeiautos mit Allianzaufschrift nicht schlecht, dann können Beschuldigte direkt vor Ort eine Rechtsschutzversicherung abschließen und den sicherlich auch firmeneigenen Anwalt sofort nutzen. Als Flagge schlage ich blau-weiß statt schwarz-rot-gold vor.

  6. Glöckchen sagt:

    Hallo Frau Gladel
    das haben wir doch schon längst!
    Auswandern nach Australien oder Kanada ist die einzige Lösung!

  7. Willi Wacker sagt:

    Hallo Glöckchen,
    vielleicht trifft man dann auf Mr. Downunder oder den unzufriedenenen Versicherungskunden in Darwin..
    Noch ein schönes Wochenende

  8. borsti sagt:

    Nicht jeder Richter ist im Sinne der Allianz „bildungsfähig“ AG Berlin-Mitte, 111C 3137/08.

    Aus der Urteilsbegründung: „Unerheblich ist auch der Vortrag, bei den Werkstätten handele es sich um zertifizierte, qualifizierte Fachbetriebe, die durch Spezialisten für Karosserie- und Lackreparaturen unter Verwendung moderner Spezialwerkzeuge die Reparaturen nach den Vorgaben der Hersteller durchführen, Orginalersatzteile verwenden und auf Ersatzteile keine UPE-Aufschläge berechnen, Garantie auf die Arbeiten gewähren und kostenfreies Abholen und Anliefern des Fahrzeuges bieten.

    Abgesehen davon, dass es darauf nach dem oben Ausgeführten nicht ankommt, ist dieser Vortrag unsubstantiiert, weil es sich lediglich um abstrakte, generalklauselartige Floskeln zur Reparaturqualität, nicht um konkreten Vortrag zur selben handelt. Es ist nicht ersichtlich. Angaben zur tatsächlichen Reparaturqualität (z.B. Mängelquote, Zahl der Reklamationen im Vergleich zu Markenwerkstätten) über einen längeren Zeitraum fehlen völlig.

    Darüber hinaus ist gerichtsbekannt, dass die Auswahl von freien Werkstätten durch Haftpflichtversicherer der Manipulation der Gerichte dient.

    Im Verfahren 111 C 3182/07 hat das Gericht erst in der Beweisaufnahme und auf eigene Nachfrage feststellen müssen, dass die angeblich günstigeren Stundensätze sogar einer Markenwerkstatt nicht allgemein kalkuliert, sondern nur besonderen Kunden aufgrund gesonderter Vereinbarungen gewährt werden u.a. mit dem Haftpflichtversicherer, der dies seiner .Wahrheitspflicht aus § 139 ZPO zuwider verschwiegen hatte.

    Im Verfahren 102 C 3182/07 hat der Haftpflichtversicherer die Klageforderung anerkannt, nachdem das Gericht in seinem Beweisbeschluss den Zeugen aufgegeben hatte, anzugeben, ob die günstigeren Stundensätze jedem oder nur bestimmten Kunden aufgrund besonderer Vereinbarung gewährt werden. „

    – Amen –

  9. Friedhelm S. sagt:

    Hi borsti,
    wer der Wahrheit zuwider verschweigt, bei dem besteht doch der Verdacht des Prozessbetruges, oder was sagen die Rechtsanwälte?

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