“Die “Erhebung eines pauschalen Risikozuschlags aus Anlass des Tarifwechsels ist unzulässig” (AZ BVerwG8C42.09).”

Kunden  und Vermittler sauer? – weil sich die Allianz mit der BaFin angelegt und eindringliche Empfehlungen des Ombudsmanns der Privaten Krankenversicherung (PKV) in den Wind geschlagen hat.

Teure Schlappe für die Allianz

(06.07.2010)

Ein Urteil des Bundesverwaltungsgericht bringt die Allianz in die Bredouille. Der Krankenversicherer muss einen großen Teil des Neugeschäfts stoppen. Das Image ist angekratzt, die Billigstrategie gescheitert. Und: Es drohen bis zu 400 Mio. Euro an Belastungen.

FRANKFURT. Die Allianz vollzieht eine Notoperation, um ihr Geschäft mit Privatpatienten wieder in den Griff zu bekommen. Der drittgrößte private Krankenversicherer nach Debeka und der Ergo-Tochter DKV stoppt einen großen Teil des Neugeschäfts. Grund ist eine Niederlage vor dem Bundesverwaltungsgericht. Dieses hat die Kalkulation der Tarife, mit denen die Allianz den Abwärtstrend im Geschäft mit Krankenversicherungen stoppen wollte, über den Haufen geworfen. Jetzt kalkuliert die Allianz neu.
 
(….)

Was die Neukalkulation die Allianz kosten wird, ist noch unklar. Das Unternehmen nennt keine Zahlen. In der Branche schätzt man, dass 2500 bis 4000 Allianz-Kunden trotz des Zuschlags ihren Tarif gewechselt haben – und nun den Zuschlag zurückfordern. Dies könnte zwischen fünf und zehn Mio. Euro ausmachen. Der größere Posten aber ist, dass die Allianz die bereits geworbenen Aktimed-Kunden auf ihren Billigtarifen belassen will und dass zudem ab Oktober weitere Altkunden, die in teuren Tarifen stecken, in den neuen, wahrscheinlich immer noch günstigeren Tarif wechseln können. Denn zu hoch kann die Allianz den neuen Tarif nicht ansetzen, will sie Neukunden gewinnen. Für den Versicherungsmathematiker Schramm bedeutet dies: „Die erforderliche Anpassung der Tarife muss voll aus Unternehmensmitteln ausfinanziert werden. Das kostet nach meiner Schätzung womöglich mehr als 400 Mio. Euro.“

Quelle: Handelsblatt.com, alles lesen: >>>>>>>>>>>>

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