„Fair Play“ statt Schadensteuerung

(Aus der Automobilwoche vom 18.06.2007)
Im Kampf um die Versicherungskunden, der bei den Kaksopolicen in der Vergangenheit vor allem von der HUK-Coburg verschärft wurde, hat die Allianz als Branchenführer ein neues Konzept entwickelt. Mit dem Modell „FairPlay“ will der Münchner Versicherungsriese gemeinsam mit den Autohäusern ein Regelwerk festlegen, das für die Abläufe in der Schadenabwicklung mehr Klarheit schafft.

Dadurch soll das „Konfliktpotenzial zwischen Versicherer und Werkstatt minimiert werden“, sagt Michael Wagner, Leiter Kraft-Schaden der Allianz. Durch das Modell sparen die Autohäuser zudem Zeit, weil sie nicht mehr einzeln jede Rechnung auf Papier abstimmen müssen. Künftig soll der Schaden digital an die Allianz übermittelt und dort direkt auf Regelkonformität geprüft werden. Auch Belege wie der Kostenvoranschlag oder Bilder vom Unfallauto fließen durch die Datenkabel zur Versicherung. In das Modell sollen auch pauschale Abrechnungsverfahren, wie sie beispielsweise für Mietwagen genutzt werden, einbezogen werden. Wagner geht davon aus, noch in diesem Jahr den ersten „FairPlay“-Kooperationspartner benennen zu können: „Über erste Gespräche sind wir bereits weit hinaus. Und die Rückmeldungen zeigen, dass wir ein überzeugendes Modell an den Start bringen.“ Das neue Allianz-Modell ist vor allem gegen die HUK-Coburg gerichtet, die der Allianz bei den Fahrzeugversicherungen Marktanteile abgenommen hat. Den Coburgern gelang dies vor allem durch billige Policen mit Werkstattbindung, bei der die Unfallfahrzeuge nur in Partnerwerkstätten der HUK repariert werden. „Statt den Kunden durch Tarife mit Werkstattbindung aus der Werkstatt seines Vertrauens herauszusteuern, schaffen wir durch unser Kooperationsmodel eine Vertrauenssituation zwischen Händler, Versicherung und Kunden“; sagt Allianz-Vorstand Karl-Walter Gutberlet.

Und als positiven Nebeneffekt erleichtern wir ControlExpert und Eucon die Kontrollen. Außerdem sorgen wir so dafür, dass die Werkstätten mit den Preisen runtergehen. Diese Preise zwingen wir den Werkstätten dann auch im Haftpflichtschadenfall aus, spinnt Frau Gladel den Gedanken von Herrn Gutberlet mal weiter.

Ãœber Roswitha Gladel

Wir haben den Kampf gegen die Versicherungen verloren. Endgültig, grausam und für immer.
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35 Antworten zu „Fair Play“ statt Schadensteuerung

  1. SV Stoll sagt:

    Die, die auf diese Neue Masche des Managments einsteigen wollen, sollten sich mal die Rede des ZKF-Präsidenten Nagel sowie seine Schlußfolgerungen dazu anschauen.
    Ein neuer Name ändert noch lange nichts am Konzept.
    Und wieder ist es ein Scharmützel zwischen zwei großen Versicherern, an dessen Ende wieder der Verbaucher (und auch die Werkstätten) die Verlierer sind.

    Lernt man es denn nie……….

    SV Stoll

  2. Franz511 sagt:

    Egal wie wir es nennen, ob Fair Play oder Kasko Select.

    Ziel der Versicherer ist es in jedem Fall Kosten zu sparen. Dies können die Gesellschaften nur dadurch erreichen, das der Geschädige oder der Versicherungsnehmer um vollständigen Schadenersatz betrogen wird.

    Auch die Partnerbetriebe der Versicherungen werden langsam wach und erkennen, dass durch die Versprechungen der Versicherungen nicht die Auslastungen eintreten, die vorgegaukelt wurden. Und dann kommen da noch die drastisch reduzierten Stundenverrechungssätze und Zusatzwünsche seitens der Versicherungen. Von den ungerechtfertigten Abzügen aus Rechnungen durch sog. Prüfungsexperten ganz zu schweigen.

    All dies wird langfristig zu immer weniger Zufriedenheit bei Geschädigten, Versicherungsnehmern und Werkstätten führen.

    Wenn diesem Spiel nicht Einhalt geboten wird, verlieren wir alle – außer möglicherweise die Versicherungsgesellschaften. Doch auch die verlieren langfristig Kunden, nämlich solche, die erkennen mussten, dass sie betrogen werden sollten.

  3. F.Hiltscher sagt:

    @Franz511 Mittwoch, 20.06.2007 um 13:15

    Ja vollkommen richtig!

    Oder gemäß den Sprichwörtern;

    „hab Vertrauen zu mir, ich bin lieb u. fair zu Dir ,sagte der Fuchs zur Gans, bevor er sie fraß“

    „Wer um Vertrauen werben muß verdient es meistens nicht“

    „Wer Vertrauen unredlich erwirbt, mißbraucht es auch .“

  4. Lateiner sagt:

    Si tacuisses, philosophus mansisses!

  5. philosophus sagt:

    @Lateiner Mittwoch, 20.06.2007 um 15:30
    „Si tacuisses, philosophus mansisses!“

    sagte der Lateiner bevor er aufrechten Hauptes durch die viel zu niedrige Türschwelle ging.LoL

  6. Einstein jn. sagt:

    Der Begriff Schadenmanagament ist sicher auch Dank dieser Seite negativ behaftet – darum gibt es jetzt einen neuen Begriff – FAIR PLAY. Fair in den Ruin getrieben, unter Missachtung der Rechte der Versicherten und unter Zuhilfenahme von Audatex? Oder wer hat das Programm für die Direkterfassung und Ãœbermittlung an den Versicherer geschrieben.

    Fair betrogen oder fair bestohlen – das gibt es nicht – darum darf die Aussage Fair Play hier nicht von der Allianz verwendet werden. Für mich fällt das unter vorsätzlichen Betrug. Oder sehe ich das verkehrt?

    Einstein jn.

  7. Franz511 sagt:

    Hallo Einstein Jr.

    ich muss als SV ja nicht die Übermittlung des GA per EDV vornehmen. Ich umgehe Audatex. Der Postweg ist besser, da die Schadenfotos dann unter zusätzlichem Aufwand noch von den Versicherungen eingescannt werden müssen um möglichst schnell in die Restwertbörsen eingestellt werden zu können. An dem Zeitrahmen für die Regulierung ändert sich durch die schnelle Übermittlung per EDV sowieso nichts.

    Außerdem sollten wir mit unserem Porto etwas für den Fortbestand der Post sorgen.

    Gruss Franz511

  8. Einstein jn. sagt:

    @ Franz511

    Oh,ich meinte nicht den Gutachter, sondern die Werkstatt bzw. das Autohaus. Audatex hat doch denen ein Programm zur Verfügung gestellt, wo unter anderem auch gleich der Wiederbeschaffungswert durch die Werkstatt ermittelt werden kann, damit auch im Totalschadenfall kein Gutachter mehr gebraucht wird.
    Das Schrottautohöchstgebot kommt dann noch aus der Börse, sodass der Kunde s u p e r f a i r b e d i e n t ist.

    Mfg einstein jn.

  9. SV Stoll sagt:

    Ja, und hoffentlich überziehen die RA`s die involvierten Werkstätten mit einem Schadensersatzprozeß nach dem anderen, wenn Kunden um berechtigte Forderungen gebarcht werden.
    In dieser Sache müssen wir extrem darauf achten, das Werkstätten, die meinen SV-Tätigkeiten wie Ermittlung WBW, WM, Restwert etc. übernehmen zu können, gehörig auf die Finger bekommen.
    Öffentliche Brandmarkung wird da noch das kleinste Mittel sein….

    SV Stoll

  10. RA Rebhan sagt:

    @ STörtebeker

    Soso, ein Patent auf einen Begriff. Die Patenturkunde möchte ich gerne mal sehen. Hoffentlich haben Sie die Schrauben auch schön festgezurrt, die das Wort „Fair“ und das damit verbundene Grundwort zusammenhalten…

    Ich hab mir jetzt übrigens ein Patent auf das Wort „Mittwoch“ eintragen lassen.

  11. Skydiver sagt:

    peep peep,

    man truthan schrauben lassen sich doch gar nicht festzurren, nur ein halsband bspw. von einem truthan, lässt sich verzurren.

  12. RA Rebhan sagt:

    Ja, bei Ihnen zuhause in Wolkenkuckucksheim laufen bestimmt viele Truthähne mit Halsband rum, Sie alte Latschkapp! *kopfschüttel*

  13. Gladel sagt:

    Nun auch wenn es einen Rebhanh stört, Begrffe kannman sich schützen lassen, allerdings nicht als Patent. So ist es denkbar, das FairExpert eingeschützter Begriff ist. Damit ist weder Fair noch Expert heschützt, wohl aber alles, was zu einer Verwechslng führen kann. Und hier kollidiert ein „Fairpartner“ ducrchaus mit einem „FairPaly“ Partner der Allianz. Da hier Kunden getäushct werden können, wäre ein Verbot von „FairPlay“ in diesem Zusammenahng denkbar.

  14. F.Hiltscher sagt:

    @RA Rebhan Mittwoch, 20.06.2007 um 21:56

    Störtebecker weis wovon er spricht u. hat bereits genug gesagt.
    Es wird noch viele Dinge geben von denen auch ein Herr RA Rebhahn keine Kenntnis hat und sie gerne mal sehen würde.
    Sich etwas mit dem Patent u.- Markenrecht zu beschäftigten würde Unklarheiten beseitigen bzw. Wissenslücken schließen.

  15. Robin Huk sagt:

    Was will man von überbezahlten Schergen erwarten, die bereits beim Schadensersatzrecht tagtäglich Gesetze und höchstrichterliche Rechtsprechung im Sinne ihres “Dienstherrn” vorsätzlich missachten.

    Die interessiert auch kein Urheber-, Patent- oder Markenschutzrecht.

    Kann man doch schon den (oft dümmlichen) Kommentaren entnehmen.

  16. F.Hiltscher sagt:

    @Robin Huk Donnerstag, 21.06.2007 um 08:48
    „Die interessiert auch kein Urheber-, Patent- oder Markenschutzrecht.“

    Apropos Urheberrecht,
    das Lg Frankfurt a. M. hat mit jüngsten noch nicht rechtskräftigen Vergleichs-Urteil bestätigt:
    „Die Forderung wegen Urheberrechtsverletzung wird zurückgezogen,im Gegenzug verpflichtet sich die yx Versicherung keine Lichtbilder mehr in die Internetbörse zu stellen, bei einer Vertragstrafe von …. für jede Zuwiderhandlung.
    Man kann damit auch den Trend erkennen, dass die Urheberrechtsverletzungen vorhanden sind u. juristisch erkannt wurden und damit auch gerichtlich durchsetzbar sind.
    Wenn auch ein Herr Fuchs vom BVSK es anders propagiert, bleibt es m.M. ein klarer Rechtsverstoß.

  17. Robin Huk sagt:

    Das Urheberrecht ist nach vorliegender Gesetzeslage eindeutig und trotzdem meinen die Versicherer mit ihren Schergen dieses missachten zu können, indem die Bilder und Gutachten tagtäglich weiterhin in die Restwertbörse eingestellt werden.

    Dies geschieht selbst dann, wenn im Gutachten noch einmal ausdrücklich auf das Urheberrecht hingewiesen und eine Einstellung in die Restwertbörse untersagt wurde.

    Wenn im weiteren Verlauf der Schadensabwicklung die Sachbearbeiter durch einen kompetenten Rechtsanwalt auf den Verstoss gegen das Urheberrecht hingewiesen werden, erfolgt meist recht schnell eine rechtskonforme Abrechnung des Schadens mit der Bitte an den Anwalt, den Urheberrechtsverstoss doch nicht weiter zu verfolgen.
    Irgendwie hat sich anscheinend etwas herumgesprochen?

    Trotzdem hat das Rechtsbewusstsein der Versicherungsmitarbeiter mittlerweile einen historischen Tiefstand erreicht.

    Als im vergangenen Jahr hier die Diskussion Urheberrecht geführt wurde, kam es zu den gleichen dümmlichen Kommentaren seitens der Versicherungswirtschaft wie oben wieder zum Thema Marken- Namensrecht.

    Ich rege an, das angesprochenen Urteil vom LG Frankfurt zu gegebener Zeit einzustellen.

    Zum einen können wir uns dann wieder über einige “geistreiche” Kommentare aus der Versicherungswirtschaft erfreuen und zum anderen kann man damit noch mehr Kollegen dazu ermutigen, die Restwertbörsen im Falle eines Haftpflichtschadens mit Hilfe des Urheberrechts über kurz oder lang “auszutrocknen”.

    Sollte ein Rechtsanwalt etwas anderes propagieren, wodurch ihm anvertraute dritte ggf. Schaden erleiden, dann stellt sich hierbei doch grundsätzlich folgende Frage:

    Kann ein Rechtsanwalt, dessen Berufsstand sich durch besondere Rechtskunde auszeichnet, dies “ungestraft” tun?

  18. Störtebeker sagt:

    Zitat Robin Huk: „… Kann ein Rechtsanwalt, dessen Berufsstand sich durch besondere Rechtskunde auszeichnet, dies “ungestraftâ€? tun? …“

    Sofern dieser RA mit Mandat handelt, wäre dies natürlich als „Parteiverrat“ eine strafrechtlich relevante Handlungsweise. Hierauf müsste jeder Staatsanwalt sofort reagieren.

    Grüße aus dem frischen Nordmeer
    Störtebeker

    PS: Werte Kommendatoren lassen Sie sich zukünftig doch einfach nicht mehr von offensichtlichen Versagern und (um es mit Heinz Beckers Worten zu sagen) von irgendwelchen „Dummschwätzern“ provozieren. Einfach links vorbei überholen …

  19. Gladel sagt:

    Soeben haben die „FairPlayer“ mal wieder eine meiner Rechnungen gekürzt. Wann kapieren die endlich, dass sie die Leistung Ihres Kunden kürzen, nicht meine Rechnung.

    (Un)Fair nach allen Seiten, aber da es ja Kosten und nicht Unkosten heißt, heißt es auch Fair statt Unfair-logisch

  20. nadine sagt:

    Heute war ich mit meinem Haftpflichtschaden beim Gutachter, vorn rechts der Kotflügel ist (unter anderem) eingedrückt. Dieser stellte fest, das der „dicke fette“ Spachtel aufgebrochen sei, fragte, ob ich schon mal einen Unfall hatte. Ich hatte zuletzt dort 2002 einen Wildschaden, den mir die HUK-Versicherung über die Teilkasko vollständig behob, die Reparaturrechnung habe ich leider nicht bekommen. Jetzt wird mir der Gutachter 50% vom Kotflügel abziehen (wie er sagte). Könnte mir das bei der Allianz mit fairplay nicht mehr passieren?

  21. F.Hiltscher sagt:

    Ob es bei der Allianz nicht passieren kann wage ich zu bezweifeln.
    Wo es aber mit größter Wahrscheinlichkeit nicht geschehen wird, ist einer Fachwerkstätte Ihres Vertrauens, die keinerlei Vertragsbindungen zur Versicherungswirtschaft hat.
    Die können noch ordentlich kalkulieren ohne Zwang und sind sich bewußt dass der Kunde hofiert werden muß und keine sparwütigen Multis.Die haben bestimmt einen Einheitsstundenlohn und müssen keine € 15.- unter Preis für die Versicherungen arbeiten usw..
    Also Augen auf, eine Vertrauenswerkstätte der Versicherung ist keine kundenorientierte Werkstätte. Fragen Sie doch bei so einer Vertrauenswerkstätte mal nach ob auch Sie als Kunde
    € 15.- weniger in der Stunde bezahlen, einen Leihwagen kostenlos bekommen,und erhebliche Ersatzteilrabatte einheimsen.

  22. Gladel sagt:

    Das Thema hatten wir doch schon einmal:

    Da ist doch das Problem, auf das ich imer wieder hinweise. Dem Kunden, dem Fahrzueghalter steht als Auftraggeber eine Rechnung zu. Nur so kanner später auch ma was reklamieren.

    Ich bezweifle, das „FairPlay“ da eine Besserung bringt. Da geht es doch unter anderem darum, das alle notwendigen Daten elektronisch übermittelt werden. Wahrschienlich schickt die Werkstatt eine elketronische Rechnung an die Allinaz und bekommt dann das Geld von der Allianz. Der Kunde bekommt nur ein mal mehr, mla weniger gut repariertes Fahrzeug.

    Mein Rat (nur aus der Erfahrung als Werkstatt) keine Kaskoverträge mit weitreichenden Bindungen für den Schadenfall, Werkstatt des Vertrauens aufsuchen, in der Regel keine Billiganbieter, im Haftpflichtfall unabhängige Gutachter und RA einschalten. Sich nicht vom Schädiger die Höhe des Schadens diktieren lassen, denn darauf läuft die gängige Praxis hinaus.

  23. Skydiver sagt:

    hallo nadine,

    hat die friedenstaube die für gewöhnlich bei fwesor auf der rechten schulter sitzt, sich bei dem posting von ihnen schon mit mundstuhl bedankt oder wollen sie einfach nur auf kosten ihrer mitbewerber hier trommeln, frei nach dem motto „arroganz werbung“ in eigener sache. nur weil der betrug an der solidargemeinschaft jetzt (un)“fairer“ weise zum spiel vernietlicht werden soll, wird es nicht besser.

  24. fallschirmspringer sagt:

    leiden alle unter verfolgungswahn,weil sie ständig von einem riesigen fallschirm verfolgt werden.wenns unerträglich wird einfach abwerfen und ruhe (wie mölle)

  25. SVS sagt:

    Von wegen 15€ unter Einheitstundenlohn. Habe von einem beratungsresistenden HUK Kunden (Kasko-Select), wahrscheinlich von dort angesteckt worden eine Hagelschadenkalkulation bekommen (DEKRA). Ich soll das mal prüfen. Hier wurde der Stundensatz einer Partnerwerkstatt eingesetzt (52€ !!!!!!! o.MwSt.). Und das noch für die sanfte Methode. Ob die das überhaupt können ?
    Aber die Dellenprofis sind ja auch mit der Versicherung gut Freund.

    Gruss SVS

  26. Gladel sagt:

    Leider bekomme ich nie etwas schriftliches, aber es sieht ganz offensichtlich so aus, dass bei Glasreparaturen ein Höchstsatz von 90 € Brutto gezahltwird, Partnerwerkstätten aber in der Regel 120 € abrechnen dürfen (angeblich größerer schaden, 2. Schaden den vorher nie jemand gesehen hat etc.) Aber von diesen 120 € werden 20 Euro als Vermittlungsprovision an die Versicherung gezahlt, meist an en Betreuer des Versicherungsvertrages. Aus diesem Grund besteht z.B. die DEVK darauf, solche Rechnungen nur zu übernehmen, wenn die Reparatur durch einen von ihr vermittelten Betrieb vorgenommen wird.
    Es geht nicht nur darum die Preise zu drücken, es geht auch darum Betriebe die nicht mitspielen komplett auszuschalten.

  27. fWESOR sagt:

    Skydiver 21.06.2007 Wegen der Straftatbestände der Rechtsbeugung gab es in der bundesdeutschen Rechtsgeschichte bisher kaum eine Verurteilung. Weshalb wohl? Weil Richter oder Staatsanwälte sakrosankt sind? Sie sind unfehlbar? Ist es die Angst, dass bei offensichtlichen Fehlurteilen die Justizkasse durch Schadenersatzprozesse gefordert wäre? Oder ist es das alte Krähensyndrom, nachdem ja bekanntlich eine Krähe der anderen kein Auge aushackt?

  28. fWESOR sagt:

    Ein frankfurter Oberstaatsanwalt berichtete, das Wirtschaftsprüfungsgesellschaften der Staatsanwaltschaft bereits ihre Dienste anbieten, weil diese personell völlig unterbesetzt ist. “ Das kommt einer Privatisierung der Strafverfolgung gleich“. “ Es gilt das Recht des Stäärkeren oder desjenigen, der seine Interessen am gewieftesten durchsetzt bei einem geringen Risiko, erwischt zu werden“. Insoweit ist die Justiz in diesen Feldern praktisch ohne Bedeutung. Sie findet nicht mehr statt und wird ignoriert.

  29. nadine sagt:

    Bei einem Wildschaden muss ich doch immer erst meine Versicherung informieren. Die haben sich dann gemäss meiner Information, wie meine Werkstatt heisst (übrigends heute noch!), selbst mit dieser in Verbindung gesetzt und alles geregelt. Was hätte ich anders machen können und wie kann ich den jetzigen Abzug noch erhalten?

  30. Gladel sagt:

    Nun Nadine 2002 also vor 5 Jahren war der Wildschaden. Ich denke nicht, dass man da noch etwas machen kann. Der heutige Abzug ist nach meiner Auffassung berechtigt, denn beschädigt wurde ein stark beschädigter Kotflügel.

    Ja einen Wildschaden muß man seiner Kaskoversicherungmelden, dass ist korrekt. 2002 gab es eigentlich kaum Verträge, in denen man sich als VN verpflichtet mußte nur zu Werkstätten der Versicherung zu gehen. Das war wohl eher Bequemlichkeit, ein verlockendes Angebot, auf das man sich nicht hätte einlassen brauchen und sollen.

    Generell gilt, keine Kaskoverträge abschließen, bei denen man im Schadenfall der Versicherung ausgeliefert ist. Sich das Recht der freien Werkstattwahl vorbehalten, wenn möglich das Recht einen unabhängigen Sachverständigen einzuschalten sichern. Das muß alles beim Abschluss des Vertrages beachtet werden. Später gibt es dann keine Wahlmöglichkeit mehr.

    Und im Schadenfall nicht einfach der Versicherung vertrauen, selber in die Werkstatt fahren, sich selber schlau machen.

  31. Skydiver sagt:

    nadine Freitag, 22.06.2007 um 14:23

    ein echter schlaui, oder wie soll ich die dummdreiste art jetzt deuten, du kannst die nicks und mail adressen soviel hin und her schieben wie du willst, letzte warnung, dann gehts wirklich zum freifall.

  32. fallschirmspringer sagt:

    Lieber Skydiver,
    ich kenne Sie nicht und ich bin alt genug, um mich nicht von Ihnen ohne mein Einverständnis dutzen zu lassen! Zur Sache fällt Ihnen hier nichts ein, also veletzen Sie den Datenschutz und sprechen unberrechtigte Drohungen aus. Es kommt hier darauf an, was jemand schreibt!
    (Wer es schreibt, sollen diejenigen, die diese Informationen missbrauchen, indem sie gegen Captain-Huk-Regeln verstoßen – vergleiche „Weitergabe und Veröffentlichungen“ – und darüber hinaus solche Personen nötigen, sich hier nicht mehr zu betätigen, eben nicht wissen. Leider setzt Captain-Huk diesen missbräuchlichen Regelverstößen bisher nichts Wirksames entgegen.)
    Wenn Ihre Aussagen dazu hier aber zu weiteren Schäden dieser Art führen (und das könnten sie), dann müssen sie mit Konsequenzen rechnen. Ich bitte deshalb in Zukunft darum, dass sie die interen, vertraulichen Informationen, welche sie besitzen, auch für sich behalten.
    (Ansonsten missbrauchen sie damit auch das entgegengebrachte Vertrauen der captain-Huk-Macher und sie rücken so auch Diese in ein schlechtes Licht, was Sie nicht verdient haben!)

  33. Skydiver sagt:

    @fallschirmspringer Donnerstag, 21.06.2007 um 23:29 leiden alle unter verfolgungswahn,weil sie ständig von einem riesigen fallschirm verfolgt werden.wenns unerträglich wird einfach abwerfen und ruhe (wie mölle)

    welches geisteskind sie tatsächlich sind muss hier wirklich nicht weiter kommentiert werden, sich über einen verzweifelten menschen namens jürgen möllemann, der den freitod gesucht und leider auch gefunden hat, sich im nachgang über diesen auch noch lustig zu machen ist besonders menschenverachtend und verwerflich.

  34. Skydiver sagt:

    @fallschirmspringer Samstag, 23.06.2007 um 19:48

    sorry, habe ich jetzt erst gelesen

    zitatauszug:

    Wenn Ihre Aussagen dazu hier aber zu weiteren Schäden dieser Art führen (und das könnten sie), dann müssen sie mit Konsequenzen rechnen. Ich bitte deshalb in Zukunft darum, dass sie die interen, vertraulichen Informationen, welche sie besitzen, auch für sich behalten.

    haben sie eigentlich überhaupt keinen einblick ?

    lol*********gg*********lol

    schönen freifall und gute nerven noch

  35. Carmen sagt:

    Fair Play“ statt Schadensteuerung

    Man braucht keinen kriminalistischen Spürsin, um festzustellen, dass das eine wie das andere auf die gleiche Zielsetzung hinausläuft.

    Da wird von Optimierungsprozessen zu Gunsten der Vertragspartner gefaselt, von Vorteilen der Umworbenen.
    Alles kalter Kaffee, Augenwischerei,Wortklauberei und entartete Kreierung von Worthülsenaufblähungen. Ziel ist die eigene Gewinnmaximierung, aber das wird natürlich verschwiegen.

    Einen lieben Gruß
    aus München

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