Hat er oder hat er nicht?

Folgender Sachverhalt:

Ein Unfallgeschädigter wird von der gegnerischen Versicherung angerufen. So im Gespräch wird ihm mitgeteilt, dass die Versicherung mal ihren Gutachter vorbeischickt.

Besagter kommt auch und lässt sich bei der Gelegenheit mal so nebenbei einen Auftrag für die Begutachtung unterschreiben.

Wer ist nun der Auftraggeber des Gutachtens?

Die Versicherung des Schädigers oder der Geschädigte?

Wenn es der Geschädigte sein sollte – liegt dann hier eine arglistige Täuschung seitens des Gutachters der Versicherung vor?

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9 Antworten zu Hat er oder hat er nicht?

  1. SV Hildebrandt sagt:

    Hierzu passt auch folgendes:

    Sb ruft Geschädigten an um ihn in seine Klauen (wieso heißt dieses eigentlich Klauen? Vielleicht von Diebstahl?) zu bekommen. Der Geschädigte, mein Kunde, meinte nu, dass er bereits einen Sachverständigen beauftragt hätte. Die Antwort:

    „Tja, da haben sie Pech gehabt. Seit diesem Jahr können sie nicht mehr ohne weiteres selber beauftragen…“

    Nur ist diesmal der Name des SB bekannt und es waren Zeugen dabei,, die es mitgehört haben.

  2. virus sagt:

    Hallo Herr Hildebrandt,

    wie wäre es hier mit einer Unterlassungsklage nach dem Muster

    OLG Naumburg, Urteil vom 20.01.2006 (4 U 49/05.

    virus

  3. Andreas sagt:

    Hallo Herr Zimper,

    einen ähnlichen Fall habe ich gestern und heute erlebt:

    Der Geschädigte ruft bei seinem Versicherungsvertreter an und sagt ihm ist jemand ins Auto gefahren.

    Der Versicherungsvertreter sagt zu ihm er solle durchkommen und vereinbart gleich noch mit einem SV einen Besichtigungstermin. Der Geschädigte kommt, der SV schaut sich das Auto am Büro an.

    Gleichzeitig sagt der Versicherungsvertreter einem Anwalt Bescheid und der SV schickt sein GA dorthin. Der Geschädigte weiß von nichts.

    Der Geschädigte kam gestern zu mir, weil ihm dann nach der Hopplahopp-Aktion alles irgendwie spanisch vorkam.

    Das einzig Positive: Anwaltliche Vertretung (auch wenn er erstmal nicht weiß von wem…)

    Das große Problem: Das Gutachten ist eine einzige Katastrophe. Wenn ich Versicherer wäre, würde ich nach dem Gutachten erst einmal gar nichts bezahlen.

    Das Gutachten ist
    a) unvollständig
    b) in einigen Punkten falsch
    c) nicht nachvollziehbar.

    Ich frage den Geschädigten also, ob er überhaupt mit der Besichtigung und Begutachtung durch den SV einverstanden war. Antwort: Mein Versicherungsvertreter hat mir ja gesagt ich solle das machen lassen.
    Frage: Haben Sie einen Auftrag unterschrieben?
    Antwort: Ja, ich habe da was unterschrieben.

    Mir stellen sich jetzt folgende Fragen:

    Wieso beauftragt der Versicherungsvertreter einen SV und einen Anwalt, erklärt aber dem Geschädigten nichts und lässt ihn im Dunkeln stehen.

    Wieso nimmt der Versicherungsvertreter einen SV, der anscheinend nicht einmal ansatzweise Ahnung von der Gutachtenerstellung hat?

    Welche Möglichkeiten hat nun der Geschädigte?

    1) Ich habe ihm geraten er soll Nachbesserung vom SV verlangen. Die wichtigsten Fehler habe ich ihm markiert…

    2) Wenn die Vollmacht und die Mandatsbedingungen des Anwalts kommen, soll er erst einmal dem Anwalt erklären, dass er solange nichts zu machen braucht und auch keine Mandatierung bekommt, solange das Gutachten nicht nachgebessert wurde, um zu verhindern, dass das fehlerhafte Gutachten in Umlauf kommt und womöglich ohne weiteres bezahlt wird.

    3) Er soll seinen Versicherungsvertreter um Aufklärung bitten, was der überhaupt alles veranlasst hat.

    4) Wenn der SV die Nachbesserung ablehnt, dann bekommt er von mir ein vernünftiges, vollständiges und (hoffentlich…) richtiges Gutachten.

    Mit dem Wisch, den er bisher hat, kann es nur Probleme bei der Schadenregulierung geben. Das Gutachten ist ein Schlag ins Gesicht eines jeden unabhängigen und freien Sachverständigen. Das hätte von bestimmten SV-Organisationen nicht schlechter gemacht werden können.

    Wenn sich etwas Neues ergibt, melde ich mich wieder.

    Viele Grüße

    Andreas

  4. Zwölfender sagt:

    Hallo,

    der beste Weg für Geschädigte, derartigen Geschwätz solcher Pharisäern die Luft abzugraben, ist es den SB aufzufordern ihnen seine Aussagen sofort schriftlich per Email zu übersenden.

    Für die sofortige Weiterleitung an einen der Captain-HUK Autoren wären wir sehr dankbar!

    Leider wird sich dann auf wundersamer Weise, plötzlich der Fehlerteufel im lokalen Netzwerk eingeschlichen haben.
    Es würde alles funktionieren nur können derzeit kein Emails versendet werden.

    Grüße 😉

  5. SV Hildebrandt sagt:

    @virus,

    danke für den Tipp. nur leider müsste dieses ja der Geschädigte in die Wege leiten und der wird sicherlich nicht diesen Schritt machen, aus Angst er würde so den Schaden nicht erstattet bekommen. Allerdings werde ich ihn daraufhin weisen

  6. hammings sagt:

    Die Versicherung wird mit der „Beauftragung“ des „eigenen“ Sachverständigen regelmäßig die Kosten drücken wollen.
    Da der Sachverständige sich hier als Freiberufler entpuppt hat, macht die Sache eigentlich nur Sinn, wenn es eine persönliche Beziehung zwischen dem SB der Versicherung und eben diesem Sachverständigen gibt.
    Solche Beziehungen sind den Sachbearbeitern in der Regel streng untersagt, weshalb die wirksamste Strafe in dem Fall sein wird, dem Vorgesetzten oder noch besser dem Vorstand eine entsprechende Mitteilung zu machen.
    Im günstigsten Fall bekommt der Sachverständige über diese Quelle keine Aufträge mehr. Mehr ist wohl nicht drin.

    Wenn ein Gutachten nachweislich falsch ist, hatte ich bisher keine Probleme damit, wenn ich dann auf Wunsch des Geschädigten ein weiteres Gutachten erstellt habe.
    In einem Fall, wo zwei Fahrzeuge beschädigt wurden, habe ich bei dem einen Fahrzeug doppelt so viel „aufgeschrieben“, wie der öbuv-Kollege, zu dem anderen Fahrzeug 50% mehr.
    Logische Reaktion des VS war natürlich Nachbesichtigung.
    Das Ende vom Lied war, dass der öbuv von der VS keine Mark gesehen hat (Gutachten nicht verwerbar).
    Von dem Kunden wird er wohl auch nichts sehen, da das Werk mangelhaft war, und man bei diesen Abweichungen davon ausgehen kann, dass das Vertrauen völlig zerstört ist und somit keine Nachbesserung in Betracht kommt.

  7. WESOR sagt:

    hammings
    Was möchten Sie uns damit sagen?

  8. WESOR sagt:

    Versicherungsvertreter=Agent=Doppelagent=Spitzel

    Wir haben an dieser Stelle schon einmal über die Mitarbeiterinformation der „Württembergische Versicherung “ Schaden Soforthilfe geschrieben.

    Situation:
    Im Kraftfahrtversicherungsmarkt führt die Deregulierung zu einem verstärkten Wettbewerb. Das bedeutet Kostenreduzierung damit sich die Württembergische Vers. behaupten kann.
    Ziele:
    Die Gesamtschadenaufwendungen im Kraftfahrbereich müssen deutlich reduziert werden.
    Das Konzept:
    Vergütung an die Mitarbeiter=Agenten
    Haftpflicht
    Erstmeldung durch Agent binnen 48 h 20,oo
    Beansprucht keinen freien Sachverständigen 10,00
    Beansprucht keinen Mietwagen 20,00
    Mietwagen kostet nicht mehr als damals C-P 10,00
    umfassende Beratung 10,00
    (Eigentlich Rechtsberatungsmißbrauch gegen den Geschädigten.)

    KASKO
    Wird die SchadenSofortHilfe in Anspruch genommen 20,00
    Die Vergütungen erhalten nur hauptberufliche Vertreter.

    Die Arbeitsanweisungen an Schadenbearbeiter beinhalten in aller Regel das gleiche abgesprochene Vorgehen gegen die Anspruchsteller:

    Noch am gleichen Tag den Anspruchsteller bis Abends 20 Uhr anrufen.
    Noch am gleichen Tag ein Schreiben an den Anspruchsteller schicken.

    Das Ziel: Den Anspruchsteller mit der Schadenersatzabwehr zu überziehen. Dabei muß die Meinungsäußerung nicht mit den Rechten des Geschädigten übereinstimmen. Vielmehr wird ihm mitgeteilt er hat die Schadenminderungspflicht zu beachten. Dabei ist oberstes Ziel den eigenen Versicherungssachverständigen zur Beweisaufnahmme an das Fahrzeug zu bringen.
    Die Täuschung besteht darin, dass dem Geschädigten dargelegt wird, dass diese Feststellungen seinem Anspruch dienen. Obwohl in Wirklichkeit gegen den Geschädigten ermittelt wird.

    Dabei wollen sich die Versicherer gegenseitig noch übertreffen. Wer denn Geschädigten am niedrigsten Entschädigt hat den besseren Aktienkurs.

    Der größte Fehler eines Geschädigten nach dem Unfall ist, Kontakt mit der Versicherung aufzunehmen. Geschädigte die diesen Blogg lesen, gehen Sie zuerst zum freien Gutachter und hören Sie sich an was dieser Ihnen erzählt. Wenn Sie dann nicht den empfohlenen Anwalt nehmen wollen, sind Sie wenigstens vorgewarnt vor der Schadenersatzabwehr der beanspruchten Versicherung.

    Das ist der einzig richtige Weg. Alles andere ist nur Täuschung und ein X für ein U vormachen.

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