Leben wir noch in einem Land der Rechtsstaatlichkeit?

Sehr geehrte Amtsrichterin St.,

ich bedaure es sehr, aber Ihr Schreiben erschließt sich mir nicht. Noch in der vor Wochen stattgefundenen Verhandlung brachten Sie zum Ausdruck, dass das von uns erwirkte OLG Naumburg-Urteil hier die Grundlage auch dieses Rechtsstreites bildet und dass es dem Grunde nach an der Höhe unseres Honorars nichts zu bemängeln gibt.

Nun teilen Sie uns folgendes mit:

Angesichts der Entscheidung des Bundesgerichtshofes vom 23.01.2007 (Aktenzeichen: VI ZR 67/06) sind Feststellungen zu treffen, ob die geltend gemachten Sachverständigenkosten den erforderlichen Herstellungaufwand im Sinne des § 249 Abs. 2 BGB überschreiten. Dies kann durch Sachverständigengutachten  oder durch eine Schätzung gemäß § 287 ZPO erfolgen.

Daher wird den Parteien aufgegeben, binnen 2 Wochen mitzuteilen, ob in einem vergleichbaren Fall für ein Gutachten des Klägers ein Gutachten vom Gericht eingeholt worden ist, dass gemäß § 411a ZPO auch im vorliegenden Rechtsstreit verwendet werden kann. Anderenfalls käme auch eine Schätzung gemäß § 287 ZPO in Betracht. Dafür wären Vergleichswerte erforderlich, mithin Honorartabellen anderer Sachverständiger der Region, die die Parteien vorlegen könnten. Sollten die vorgenannten Unterlagen nicht vorgelegt werden, wäre ein Sachverständigengutachten einzuholen, wobei der Kläger die Beweislast trägt. In der genannten Frist mag die Beklagte auch zur Teilerledigungserklärung des Klägers Stellung nehmen."

Wie von Ihnen gewünscht, wird selbstverständlich unsere Rechtsvertretung zu Ihren Ausführungen Stellung nehmen.

Ich, als Bürgerin dieses Staates, möchte Ihnen jedoch mitteilen, dass Sie mit diesem Schreiben es nun endgültig geschafft haben, meinen Glauben, in einem Rechtsstaat zu leben, aufs Schwerste zu erschüttern. Ich werde mir nunmehr Gedanken machen müssen, wie ich meine Kinder in Zukunft erziehen werde, welche Werte ich ihnen noch vermitteln kann. Da ich bisher nicht weltfremd in den Tag hinein gelebt habe, war mir schon durchaus bewusst: Geld regiert die Welt! Solange es Ihnen jedoch nicht gelingt, mir Ihre nun gemachten Ausführungen plausibel zu machen, muss ich davon ausgehen: Versicherunggeld regiert in der deutschen Welt!

Kopf schüttelnd verbleibt

Christiane Zimper

Nachtrag: Mittwoch, 21.02.2008

Amtsgericht Osterburg,  AZ: 31 C 209/06 (II) Urteil vom 12.02.2008

Wieder ist ein  sehr intensiv geführter Rechtsstreit beendet. Das Amtsgericht Osterburg hat sich ein 2. Mal der Meinung des OLG Naumburg angeschlossen. Die Beklagte HUK-Coburg Versicherung wurde verurteilt weitere 137,60 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über den Basissatz seit dem 15.06.2006 an den Kläger zu zahlen.

Unter c) führt das Gericht aus: 

Die Rechnung des Klägers ist im Zusammenhang mit der im hiesigen Rechtsstreit vorgelegten Honorartabelle sowie dem vorgelegten Schadensgutachten prüffähig und damit fällig im Sinne von §§ 631 Abs. 1, 632 Abs. 1 und Abs. 2 BGB.

Na dann, allen ein frohes Schaffen für den Rest der Woche.

Chr. Zimper

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9 Antworten zu Leben wir noch in einem Land der Rechtsstaatlichkeit?

  1. hukisliebling sagt:

    @ Frau Christiane Zimper

    Klare Antwort auf die Überschrift Ihres Beitrages:

    N e i n !

    Jeder Bürger dieses Landes soll sich auf Rechtssicherheit stützen können.

    Bürger und Bürgerinnen dieses Staates können sich aber n i c h t mehr auf eine einheitliche Rechtsprechung (zumindest nicht bei den Untergerichten) verlassen, obwohl zwischenzeitlich auf Grund tausender Prozesse auch am abgelegensten Amtsgericht in der BRD der Honorarkrieg der HUK-Coburg gegen die unabhängigen KFZ-Sachverständigen bekannt ist.

    Ich unterstelle mal allen Richtern, dass sie den wahren Grund dieser Streitigkeiten kennen, nämlich die Eliminierung derjenigen Sachverständigen, welche sich nicht dem Willen dieser Versicherung beugen.

    Man findet jedoch immer wieder ein "Richterschäflein", das man mit saftigem Gras,- sprich bezahlte Vorträge bei der HUK-Coburg- in deren Machenschaften einbinden kann.

    Den Sinneswandel, der von Ihnen genannten Amtsrichterin, Frau St. führe ich auf massive Intervention der HUK-Coburg, bzw. deren Schergen zurück.

    Natürlich sind die nicht so blöd, hier schriftlich zu agieren, denn sonst müßte ja dies Ihrer eigenen Rechtsvertretung zur Kenntnis gebracht werden.

    @ Frau Richterin St.

    Um BGH- Urteile schert sich die HUK im Normalfall gar nichts, oder verdreht diese solange, bis sie wieder in ihre miese Geschäftspolitik passen.

    Im gegenständlichen Fall passt der HUK jedoch insoweit das von Ihnen zitierte BGH- Urteil, weil man dadurch den Sachverständigen empfindlich treffen, wenn nicht sogar in Zukunft gänzlich ausschalten kann.

    Warum gänzlich ausschalten, werden Sie vielleicht fragen?

    Wenn bei jährlich ca. 40 Honorarprozessen e i n e s Sachverständigen gegen die HUK jedesmal ein "Honorargutachten" angeordnet wird, sind das ca. 100.000 Euro nur für Gerichtskostenvorschüsse für das jeweilige Sachverst.-Büro.

    Das wäre der finanzielle Ruin für die meisten Betroffenen.

    Genau das bezweckt die HUK- Coburg.

    Wenn man wirklich unabhängige Gutachter schon nicht für seine Ziele einspannen kann, dann weg mit diesen.

    Meines Wissens hat bisher weder die Richterschaft, noch die HUK- Coburg die teilweise horrenden Honorare für solche "Honorargutachten" hinterfragt, obwohl hier auch kein wesentlich höherer Aufwand dahinter steht, wie bei der Erstellung eines Schadengutachtens.

    Solche Gutachten werden zudem häufig von Leuten erstellt, deren einzige Qualifikation darin besteht, selbst Rechnungen erstellen zu können und mehr oder minder qualifizierte Honorarbefragungen in ihre diesbezüglichen "Gutachten" einzuführen.

    @ HUK-Coburg

    Wie rechnet sich ein Honorargutachten mit ausgewiesener Rechnung von über 2000- 2500 EUR bei einem verrechneten Honorar des SV von 300 EUR ?

    Doch nur dann, wenn man größeres vor hat, nämlich den Gutachtern,die ihrer Versicherung noch auf die Finger schauen, finanziell auszuhungern.

    Und das auch noch ohne jegliches Risiko für die Vorstände dieser Ver(un)sicherung.

    Die zahlt nämlich der dort versicherte Verbraucher.
    (auch Richter sollen darunter sein)

  2. H. Nordmeier sagt:

    Sehr geehrte Frau Zimper, es darf Roß und Reiter genannt werden, ist der Name der Richterin vielleicht auch "St"***** so wie der Richter vom Amtsgericht Gießen ? Machen Sie sich keine Illusionen, in diesem Land der feigen und hinterhältig agierenden Duckmäuser ist alles möglich!

  3. borsti sagt:

    Sehr geehrte Frau Zimper,

    mir hat die im Gerichtsaal laut und deutlich an meinen Anwalt gerichtete Frage , – ob Richter den auch Juristen sind, – ein „Ordnungsgeld“ von 300,00 € eingebracht.

    Von Gottes Gnaden im Namen des Volkes, – Amen.

    borsti

  4. Andreas sagt:

    Einer unserer Amtsrichter äußerte sich einmal kritisch über die von uns in Rechnung gestellten 70 Ct / Kilometer.

    Der HUK-Anwalt sah Oberwasser. Dann habe ich dem Anwalt und dem Richter vorgerechnet, was ihre Autos tatsächlich kosten, uns Ende wars… Die 70 Ct waren kein Thema mehr.

    Grüße

    Andreas

  5. F. Hiltscher sagt:

    @hukisliebling Freitag, 12.10.2007 um 13:52
    Zitat:
    „Meines Wissens hat bisher weder die Richterschaft, noch die HUK- Coburg die teilweise horrenden Honorare für solche „Honorargutachten“ hinterfragt, obwohl hier auch kein wesentlich höherer Aufwand dahinter steht, wie bei der Erstellung eines Schadengutachtens.“

    Antwort:
    Wollen Sie ernsthaft eine qualifizierte Arbeit und deren Preis eines 50-60 Seiten umfassenden Honorargutachtens, welches sich nicht auf die festgelegten BVSK Zahlenmanipulationen beruft. mit einem normalen „Beulenzählergutachten“ vergleichen?
    Scheinbar haben Sie tasächlich noch kein ordentliches Honorargutachten zu Gesicht bekonmmen.
    Dies liegt aber nur daran, dass der Kläger und der Anwalt in einem Honorarprozess es nicht verhindern, das schändliches Wirken dieser Scharlatane die unqualifizierte Honorargutachten erstellen zu unterbinden.
    Gemeint sind solche „Honorarsachverständige“ welche in Wirklichkeit falsche Gutachten erstellen und Richter dazu verleiten Fehlurteile auszusprechen,
    Ein „Honorarsachverständiger“ dieser Art der solche Falschgutachten anfertigt ist zweifellos der Sachverständige Kohl vom BVSK . In Kürze widme ich diesem u. anderen speziellen Honorar-Falschgutachter sogar einen eigenen Bericht.
    Franz Hiltscher,
    von der Regierung von Oberbayern ö.b.u. b. Honorarsachverständiger

  6. hukisliebling sagt:

    @ franz hiltscher
    wir wissen beide, dass ich selbstverständlich auch fundierte und wissenschaftlich nachvollziehbare Honorargutachten (z.B. von Ihnen) kenne, hier habe ich auch kein Problem, die von mir angesprochenen Honorare nachzuvollziehen.

    Ich zielte aber genau auf die von Ihnen angesprochenen sog. „Honorarsachverständigen“ mit meinem Kommentar.

    Für solche Gutachten, welche fast ausschließlich irgendwelche abgelesenen Honorartabellen beinhalten und diese dann auch noch teilweise falsch interpretiert werden, überhaupt Geld zu verlangen, halte ich für äußerst dreist.

  7. Gladel sagt:

    Manchmal denke ich, in diesem System wird man am besten "Gutachter für alles und jedes", allein in der letzten Woche sah ich 2 "Gutachten" eines aus dem Kfz-Bereich, hier wurden Hageldellen als Parkschäden ausgewiesen. Seltsamerweise waren die Dellen auf der Motorhaube, wie das beim Parken passiert sein mag? Das andere Gutachten stellte für teures Geld fest, dass nach einem Wasserrohrbruch die Wand nass sei und getrocknet werden müsse. Art und Umfang der notwendigen Arbeiten müssen von einem Fachbetrieb ermittelt werden. Gut dass das ein Fachmann feststellt, als Laie wäre ich da nie drauf gekommen.

    Toll bei diesen Gutachten braucht man keine Richter sondern Wahrsager, die Recht sprechen.

  8. SV Zimper sagt:

    Amtsgericht Osterburg, AZ: 31 C 209/06 (II) Urteil vom 12.02.2008

    Wieder ist ein sehr intensiv geführter Rechtsstreit beendet. Das Amtsgericht Osterburg hat sich ein 2. Mal der Meinung des OLG Naumburg angeschlossen. Die Beklagte HUK-Coburg Versicherung wurde verurteilt weitere 137,60 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über den Basissatz seit dem 15.06.2006 an den Kläger zu zahlen.

    Unter c) führt das Gericht aus:

    Die Rechnung des Klägers ist im Zusammenhang mit der im hiesigen Rechtsstreit vorgelegten Honorartabelle sowie dem vorgelegten Schadensgutachten prüffähig und damit fällig im Sinne von §§ 631 Abs. 1, 632 Abs. 1 und Abs. 2 BGB.

    Na dann, allen ein frohes Schaffen für den Rest der Woche.

    Chr. Zimper

  9. Leser sagt:

    Hallo Herr Zimper!

    Herzlichen Glückwunsch zu einem weiteren gewonnenen Verfahren. Ihr RA kann sich dann langsam einmal Gedanken machen, seine Klageschrift so zu formulieren, dass der Urteilstext vollständig enthalten ist. Die Gerichte müssen ja nicht unbedingt unnötige Zeit für blödsinnige Prozesse verschwenden. Es gibt dort sicher wichtigeres zu tun, als die Gewinne von Versicherungen zu maximieren.

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