Schadensteuerung spart beim Haftpflichtschaden 19 Prozent an Kosten

Hier mal endlich Zahlen. Es werden 19 % gespart. Ein beachtlicher Betrag, der nicht durch legale Kürzungen (z.B. „versehentlich“ doppelt berechnete Positionen, falsche Ersatzteilpreise) zu erklären ist.

Hier der Artikel:

Zehn Prozent für Glasschäden, 12,5 Prozent für Kasko ohne Glas und 19 Prozent für die Kraftfahrzeughaftpflicht lassen sich durch gezielte Schadensteuerung von Kfz-Schäden in ein Werkstattnetz an Kosten beim Versicherer einsparen. Zu diesem Ergebnis kommt die in dieser Woche vorgestellte Studie „Nutzennachweis aktives K-Schadensmanagement“, die von Steria Mummert Consulting in Kooperation mit der Innovation Group Motor GmbH und einem großen Versicherer durchgeführt wurde. Im Rahmen der vorangehenden Untersuchung wurden reale Schadensakten der gegenständlichen Assekuranz ausgewertet. Die wesentlichen Ergebnisse wurden im Rahmen einer weiteren Analyse mit den Daten des Werkstattnetzanbieters Innovation Group Motor GmbH verglichen. Im Zentrum der Gesamtuntersuchung standen dabei die Stellhebel Steuerungspotenzial, Kosteneffekte, Prozessqualität und Kundenakzeptanz.

Die Einsparpotenziale ergäben sich vor allem aus günstigeren Vertragskonditionen mit den Werkstätten, der Reduzierung externer Sachverständigenkosten und der schnelleren Schadensbearbeitung. ….

http://www.autohaus.de/sixcms/detail.php?id=538068

Über Roswitha Gladel

Wir haben den Kampf gegen die Versicherungen verloren. Endgültig, grausam und für immer.
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51 Antworten zu Schadensteuerung spart beim Haftpflichtschaden 19 Prozent an Kosten

  1. SV Scherz sagt:

    Frau Gladel schrieb am 14.06.07, 11:55 Uhr: „… Ich denke da hilft wegsehen nicht, diese Mißstände muß man an die große Glocke hängen und endlich dafür sorgen, das nicht jeder Mensch der Schreiben kann sich auch Gutachter nennen darf. …“

    Das Problem einer fehlenden Berufszulassung im Tätigkeitsbereich der Kfz-SV wird nun schon seit mehr als 30 Jahren von unterschiedlichsten Organisationen und Verbänden mehr oder weniger erfolglos behandelt. Die Ergebnisse dieser Initiativen unterschiedlichster Herkunft lässt sich, wie Sie Frau Gladel richtig erkannt haben, zusammenfassend eher als beschämend für diesen Berufsstand bezeichnen.

    Um u. a. auch dem Mißstand der fehlenden Berufsordnung für Kfz-SV zu begegnen, haben sich bereits im April diesen Jahres bundesweit ausgesuchte Verkehrsanwälte, Kfz-Gutachter und Kfz-Reparaturbetriebe in der unabhängig tätigen Gütegemeinschaft „Unfall.net“ organisiert. Dieses „Netzwerk deutscher Verkehrsunfallspezialisten“ ist ausschließlich im Sinne des aktiven Verbraucherschutzes für Verkehrsunfallopfer tätig. Unfall.net hat dazu für die beteiligten Berufsgruppen bundesweit gültige Güterichtlinien erlassen und vergibt entsprechende Gütezeichen. Bei diesen Gütezeichen handelt es sich jeweils um eingetragene Markenzeichen, welche dem behördlichen Schutz unterliegen. Damit haben Missbrauch und Trittbrettfahrer (wie bei den seitherigen Anerkennungen, Zertifizierungen, etc.) kein Chance mehr. Jeder RA, SV oder Reparateur hat die Möglichkeit sich als Gütezeichenträger zu bewerben um ggf. in enger Kooperation mit Fachkollegen für den Verbraucher agieren zu können.

    Insofern wird der Verbraucher zukünftig bereits an den Gütezeichen erkennen, ob es sich bei seinem ausgewählten RA, SV oder Reparateur tatsächlich um einen im Verbraucherschutz tätigen Verkehrsunfallspezialist handelt.

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