Verbietet das beabsichtigte “Internet Datenschutzgesetz” die Weitergabe der Daten an Restwertbörsen?

Der Bundesdatenschutzbeauftragte Peter Schaar erwartet von der Bundesregierung angesichts der zur Zeit bestehenden Diskussion um „Google Street View“ eine baldige Vorlage eines Gesetzesentwurfes zum Schutz der Bürger vor Datenübertragungen im Internet.  Angesichts der Diskussion um «Google Street View» hält er verbesserte Regelungen zum Datenschutz im Internet für dringend erforderlich. Eine Bundesratsinitiative war bekanntlich gescheitert. Er spricht sich insbesondere für ein zentrales Widerspruchsregister gegen Veröffentlichungen persönlicher Daten im Internet und für ein ausdrückliches Verbot der Bildung von Persönlichkeitsprofilen aus. Nicht akzeptabel wäre es auch, wenn die Betroffenen separat gegenüber allen Anbietern entsprechender Dienste der Veröffentlichung widersprechen müssten, so Schaar weiter. Durch ein zentrales Widerspruchsregister könne stattdessen sichergestellt werden, dass ein einziger Widerspruch die Betroffenen gegen die Veröffentlichung ihrer personenbezogenen Daten im Internet schütze. Ferner wendet sich Schaar in diesem Zusammenhang gegen die Bildung von Persönlichkeitsprofilen. Ein entsprechendes Verbot könnte etwa dazu beitragen, dass die Daten über Mieter oder Eigentümer von veröffentlichten Gebäuden nicht mit anderen persönlichen Informationen zusammengeführt und ausgewertet werden. Die Verknüpfung von personenbezogenen Daten solle nur dann zulässig sein, wenn die Betroffenen damit einverstanden seien oder wenn ein Gesetz dies ausdrücklich vorschreibe.

Der Bundesrat hatte einen Gesetzentwurf vorgelegt, durch den gesetzliche Rahmenbedingungen für flächendeckende Aufnahmen von Straßenansichten und deren Veröffentlichung im Internet durch Dienste wie «Google Street View» geschaffen werden sollen. Die Bundesregierung hat den Entwurf in einer Stellungnahme vom 18.08.2010 nicht befürwortet.

Das neue „Internetdatenschutzgesetz“ könnte dann auch Einfluß auf die bisherige Praxis der Versicherer haben, die nach wie vor noch Internetrestwertangebote einholen. Mit der Anfrage auf Abgabe von Restwertgeboten werden zur Information des Restwertaufkäufers auch personenbezogene Daten des geschädigten Kfz-Eigentümers bzw. Halters, wie Name, Wohnort, Straße und Hausnummer sowie Daten des beschädigten Kraftfahrzeuges, Fahrgestellnummer, amtliches Kennzeichen, sowie Daten des Sachverständigen veröffentlicht. In der Regel liegen weder den Versicherern noch den Restwertbörsen die Erlaubnisse der Betroffenen zur Weitergabe der Daten nicht vor. Wie hat das Amtsgericht Mitte in Berlin am 11.8.2010 – 112 C 3105/09 – entschieden? Es der beklagten Versicherung untersagt, das Schadensgutachten des Klägers an Dritte weiterzugeben, weil die AGBs des Sachverständigen dies untersagen. Auf das vorbenannte Urteil werde ich noch in einem gesonderten Bericht eingehen.

Fazit ist, dass das beabsichtigte Gesetz die Rechte der Geschädigten auch weiter stärken kann. Dies gilt dann auch bei Übermittlung von Daten an die Internetrestwertbörsen. Ich bin gespannt, ob der BVSK dann auch die Datenschutzrechte der Verbandsmitglieder veräußert. Dann bestehen aber immer noch die Datenschutzrechte der Geschädigten.

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11 Antworten zu Verbietet das beabsichtigte “Internet Datenschutzgesetz” die Weitergabe der Daten an Restwertbörsen?

  1. Paul Papier sagt:

    Dann wird es ja noch enger für die Internetrestwerstbörsen. Erst das Urheberrecht, dann der Datenschutz! Sollten da nicht die Onlinerestwertbörsen überlegen, ganz umzusatteln, zumindest im Haftpflichtschadensbereich?
    Grüße
    Paul Papier

  2. Lobby Robby sagt:

    Nachdem die CH-Stammleser aus der Versicherungswirtschaft durch den Bericht auf das Problem aufmerksam gemacht wurden, ist bestimmt schon eine Delegation auf dem Weg nach Berlin, um Schlimmeres zu verhindern.

  3. Exiltrojaner sagt:

    Hi muc
    …und die HUK zahlt 50.-€ Prämie,wenn ein VN bei der Postbank ein Konto eröffnet!!!….sauber,oder?!
    Ach ja,UNBEDINGT ansehen bei www. youtube.de:Herbert Knebel,“Interaktives Telefon“ LOL,LOL LOL…einfach GENIAL!!!!!

  4. Paul Papier sagt:

    Hi Exiltrojaner,
    es kommt mir so vor, als sei die HUK-Coburg wie ein Krake. Überall die Arme drin haben. Muss da nicht mal die Kartellbehörde tätig werden?

  5. Frank sagt:

    Kartellbehörde tätig werden??

    Was ist das für eine Behörde?????

  6. Paul Papier sagt:

    Wie das mit der Weitergabe funktioniert hat Willi Wacker in dem heute um 16.36 Uhr eingestellten Urteil des AG Mitte gezeigt.

  7. Willi Wacker sagt:

    Hallo Frank.
    ich glaube P.P. meint die (meist untätige) Behörde, die gegen große Mineralölfirmen, große Energieversorger etc. vorgehen sollte.
    Mit freundlichen Grüßen
    nach Franken

  8. Frank sagt:

    Hallo Willi,

    ach dieeee ist gemeint. Das sind doch die, die mehr Papier wälzen als Taten, oder? Oder sind das die, die immer nur mit dem Finger drohen als mal richtig drein zuhauen und Ordnung zu schaffen.

  9. Willi Wacker sagt:

    Hallo Frank,
    genau richtig! Die sind das!
    Grüße ins Frankenland
    Dein Willi

  10. Willi Wacker sagt:

    Hallo Leute,
    gestern hat die Bundesregierung das neue „Arbeitnehmer-Datenschutzgesetz“ beschlossen. Nach den Aussagen des Herrn Bundesdatenschutzbeaufragten sind die Verbraucherrechte und die Rechte der Arbeitnehmer aus Datenschutz verbessert worden. Bleibt zu hoffen, dass auch die Datenschutzrechte der Unfallgeschädigten verbessert werden, damit ihre Daten nicht ohne ihre Zustimmung in das Internet gestellt werden.
    Mit freundlichen Grüßen
    Willi

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