Weiterbildung für Sachbearbeiter und Sachverständige

Die GFU Akademie für Bildung und Beratung GmbH bietet ein

„Praxisseminar für Schadensachbearbeiter und Sachverständige –
Die Unfallrekonstruktion im Schadengutachten“ an.

Dort geht es um Folgendes:

„Die Anforderungen an Schadengutachter und techn. Schadenregulierer haben sich in der Vergangenheit verändert.
Stand  früher  die  Schadenbegutachtung  alleine  im  Vordergrund,  so legt  der  Versicherer  heute  bei  der  Schadenregulierung  primär Wert  auf  die  Plausibilitäts-  und  damit  einhergehende  Haftungsfrage.
Das  Seminar  soll  dem  schwerpunktmäßig  im  Schadengutachtenbereich  tätigen  Sachverständigen,  aber  auch  dem  technisch versierten  Schadensachbearbeiter  eine  Hilfestellung  liefern, Schadenbilder  zu  „lesen“,  um  entsprechende  Rückschlüsse auf den Unfallhergang ziehen zu können.


Der klassische Parkplatzunfall mit der Frage: „Wer war in Bewegung?“ wird ebenso erläutert und diskutiert wie die Bestimmung von Anstoßrichtungen und Schadenüberlagerungen. Ein echtes Praxisseminar, das zudem mit Crashversuchen zu den genannten Problemen ergänzt wird.“

Haben es in der Vergangenheit Mitarbeiter von Versicherungen geschafft, in Reparaturkalkulationen Wiederbeschaffungswerte, Wertminderungen, Restwerte etc. zu integrieren, so kann nun der nächste Schritt folgen:

Mal so eben wird dann halt mal eine Unfallrekonstruktion mit ins Schadengutachten eingebunden, so wie man mal eben einen Kaffee am Automaten zieht???

Na hoffentlich haben die „Sachverständigen“ eine gute Betriebshaftpflichtversicherung. Wer sich traut, mit dem Schadensbild von nur einem Fahrzeug, Feststellungen zum Unfallhergang zu treffen, kann sich ganz schnell finanziellen Risiken aussetzen. Da darf dann das Gutachten nachgebessert werden, gegebenenfalls KOSTENLOS (weil falsch). Wenn der Geschädigte einen Prozess führt und diesen verliert, weil die „Feststellungen“ des „Sachverständigen“ (für Unfallrekonstruktion) als falsch beurteilt wurden, dann gibt es nach den Restwertregressen von Versicherungen vielleicht künftig Unfallrekonstruktionsregresse von Rechtsanwälten/Geschädigten?

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