Wenn das Verbraucher-Telefon klingelt

Das Telefon klingelt. Eine Anwalt möchte für den Mandanten ein Gutachten in Auftag geben. Der Haftpflichtversicherer, die DBV Winterthur hätte zwar beim Mandanten angerufen und gleich die DEKRA geschickt, doch der Kunde  traue dem Ganzen nicht.

Das Telefon klingelt so Anfang Februar 2009. Herr …. meldet sich, er möchte nur rasch abstimmen, ob die Anzeige so bleiben könnte oder ob sich etwas geändert hätte? Welche Anzeige? Na die, die Sie vor einem Jahr in der Broschüre soundso beim Verlag …. geschaltet haben. Die war doch aber nur für das eine Jahr. Ja, ja aber wir planen gerade die nächste Auflage. Wie nächste Auflage? Wir wollen keine Anzeige mehr schalten. Das wollte ich gerade mit ihnen besprechen.  Das war knapp!!!

Ein Kunde kommt und berichtet, dass ihn eine Telefongesellschaft angerufen hatte; „Man wolle das Produkt vorstellen ……“ Der so Kontaktierte war jedoch nicht daran interessiert, den Anbieter zu wechseln. Ob man wenigstens ein paar Unterlagen schicken dürfte. Na gut, dann schicken sie mal. Ins Haus kam ein Vertrag für beinahe 5 Euro pro Monat – laut aufgezeichnetem Telefongespräch so abgeschlossen???  Das Einschreiben zur fristgerechten Kündigung ging bei der Post verloren.  Dumm gelaufen? Nicht ganz, sollten  weiterhin Forderungen gestellt werden, meldet sich der  Staatsanwalt demnächst bei der Telefongesellschaft.

Wir hätten beim Preisausschreiben gewonnen, so die Anruferin Anfang dieser Woche. Wie Preisausschreiben, wir haben an keinem teilgenommen. Doch, doch, sie haben ein Handy für 200 Euro gewonnen. Ich brauche aber gar kein neues Handy. Kann ich ihnen dann wenigstens ein paar Unterlagen schicken? Das können sie, aber einen Vertrag schließe ich nicht bei ihnen ab. Wenn ich ihnen die Unterlagen zukommen lasse, dann kostet ihnen der Vertrag 4 Euro ein paar Zerquetschte.   Hört, hört!  Und danke, lieber Kunde.

Und schon wieder klingelt das Telefon. Wir möchten nur mal die Anzeige abgleichen. Welche Anzeige und wer sind sie überhaupt?  Der Verlag so und so. Kenne ich nicht und ich  beabsichtige auch nicht, bei ihnen eine Anzeige zu schalten. Wieder ein paar 100 Euro gespart! Das war auch dringend nötig.

Denn Ende dieser Woche war ich  der Anrufer. Wann man gedenkt,  endlich unser Honorar für das vor Wochen erstellte Gutachten anzuweisen, so mein Anliegen an die DBV Winterthur Versicherung ? Bei uns steht hier DEKRA im Computer, ihre Rechnung ?- die bezahlen wir sebstverständlich nicht, so die Auskunft. Wie jetzt? Na  weil – der Kunde hat den Vorteil, dass er bei ungeklärter Haftung, ungeklärte Haftung? keine SV-Honorare bezahlen muss. Ich, der Kunde hat nie einen Vorteil, wenn ihm der Gutachter des Unfallgegners aufgezwungen wird. Doch, doch, die DEKRA, über alle Maßen unabhängig ….. 
Und Tschüss! 

Es ist zwar verboten, potentielle Kunden ohne deren vorherige Einwilligung anzurufen. Geschlossene Verträge? behalten  jedoch ihre Gültigkeit, wenn diese nicht fristgerecht gekündigt werden.

Die Macher des Verbraucherschutzgesetzes lassen herzlich grüßen, tagtäglich – tausendfach.

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