Wer bin ich? – „Die neue Offenheit der Schufa“

Die neue Offenheit der Schufa

30.03.2010

Auskunfteien wie die Schufa sind die Geheimdienste der Kreditwirtschaft. Sie bewerten die Kreditwürdigkeit der Kunden. Nun müssen sie geheime Daten offenlegen.

Ab 1. April soll Schluss sein mit der jahrelangen Geheimniskrämerei von Auskunfteien wie Schufa, Creditreform, Infoscore und anderen. Verbraucher haben ab dann das Recht, einmal pro Jahr gratis alle über sie gespeicherten Daten abzurufen – und damit zu erfahren, warum etwa ein Handy-Vertrag aus heiterem Himmel abgelehnt wurde, obwohl man keine Schulden hat. Die Neuregelung des Bundesdatenschutzgesetzes zwingt Schufa & Co., erstmals auch Licht ins Dunkel des streng gehüteten und heftig umstrittenen Scoring-Systems zu bringen. Diese bisher geheim gehaltenen Daten, zu denen der eigene Wohnort mit seinem sozialen Gefüge zählt, entscheiden mit darüber, ob ein Bürger kreditwürdig ist oder nicht.

So kommen Verbraucher an die eigenen Daten

Wer seine eigenen Daten plus Score-Wert einsehen will, kann sich ab 1. April an jede Auskunftei in Deutschland wenden. Bei Schufa & Co. kann die Gratisauskunft nach Paragraf 34 Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) einmal pro Kalenderjahr formlos schriftlich bestellt werden.

Der angeschriebene Datensammler muss dem Verbraucher dann offenlegen, welche Score-Werte in den letzten zwölf Monaten berechnet wurden und wo die gespeicherten Daten dafür herkamen. Die Bedeutung der Scores muss verständlich erklärt sein. Es muss auch klar werden, an welche Unternehmen die Daten weitergegeben wurden. Außerdem enthält die Auskunft mögliche offene Forderungen. Zahlungsausfälle dürfen nur dann gespeichert und weitergereicht werden, wenn sie rechtskräftig festgestellt und vom Kunden anerkannt sind.

Quelle: focus Online, alles lesen: >>>>>>>>>>>>

Der Weg zum eigenen ICH:

Schufa-Verbraucherservice-Zentrum

Postfach 102166

44721 Bochum

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9 Antworten zu Wer bin ich? – „Die neue Offenheit der Schufa“

  1. Gottlob Häberle sagt:

    Hallo Virus,

    ist Dir bekannt, ob es für die Anfragen bei den Auskunfteien Formulare bzw. Vordrucke gibt?

  2. virus sagt:

    Hi Gottlob Häberle,

    ein Formular brauchst du nicht. Schreib einfach, ich ……, bitte um Mitteilung aufgrund der zu gewährenden Gratisauskunft nach Paragraf 34 Bundesdatenschutzgesetz (BDSG). Beilegen musst du wie bei der HIS eine Ausweiskopie (Vorder- und Rückseite) wobei du hier alle Daten bis auf deine Wohnanschrift und dein Geburtsdatum unkenntlich machen solltest.

    Was mich aber mehr interessieren würde, liegt nicht auch bei der Schufa eine Vorratsdatenspeicherung, wie sie vom BGH gerade gekippt wurde, vor? Vielleicht wäre es daher auch angebracht, bei der Schufa gleich nach der Rechtmäßigkeit der Datenspeicherung und Auskunftsgebung gegenüber Dritten mit Hinweis auf die aktuelle Rechtsprechung nachzufragen, um diese dann rechtlich überprüfen zu lassen.
    Das ELENA-Steuerprogramm soll gerade dahingehend überprüft werden.

    Ich wünschte mir, dass jeder Bürger endlich seinen Allerwertesten in Bewegung setzt, damit dem Spuk „Gläserner Bürger“ einfürallemal ein Ende bereitet wird.

    Siehe hierzu auch:

    Neue Begehrlichkeiten

    Dieser Schonbereich könnte aber schon bald erheblich aufgeweicht werden. Schufa-Chef Neumann jedenfalls hat angeregt, es angehenden Kreditnehmern künftig ermöglichen zu wollen, durch freiwillige Angaben, etwa über ihr Einkommen und ihr Vermögen ihre Schufa-Bewertung und damit ihre Kreditwürdigkeit zu verbessern. Auf den ersten Blick ist das eine sehr charmante Idee – wer gut verdient, könnte davon durchaus profitieren.

    Datenschützer sind von dem Vorstoß allerdings wenig begeistert. Wietell-Berge: „Wenn diese Möglichkeit tatsächlich geschaffen wird, führt sie fast automatisch zu einer Benachteiligung jener Verbraucher, die eben jene Daten für sich behalten wollen. Der Druck, entgegen der eigenen Überzeugung Angaben zu den persönlichen Vermögensverhältnissen zu machen, um einen Kredit zu erhalten, würde über kurz oder lang massiv steigen. Von einer ‚freiwilligen’ Angabe kann dann nicht mehr die Rede sein.“

    Quelle: focus.de

    Also das, was bereits bei einer Konto-Neueröffnung gang und gebe ist. Wer nicht bereit ist, einer Schufa-Auskunft zuzustimmen, hat z. B. höhere Konto-Kosten und bekommt auch keine Kreditkarte, Online-Banking ist soweit ich weiß, ebenfalls nicht möglich.

    Gruß und gutes Gelingen

    Virus

  3. Gottlob Häberle sagt:

    @Virus,

    Danke für die Info

    Schönes WE und Frohe Osterfeiertage

    Grüße aus dem Wilden Süden
    Gottlob Häberle

  4. Werkstatt-Freund sagt:

    Hi virus,
    soviel ich weiß, ist ein Formular notwendig, auf dem die persönlichen Angaben gemacht werden müssen. Auch ist die Übersendung einer Ausweiskopie notwendig. Ansonsten könnte ja jeder Auskunft verlangen, auch über die Eintragungen des Nachbarn oder die Eintragungen von virus oder wem auch immer.
    Ich würde dem Gottlob Häberle empfehlen, sich mit der Schufa in Verbindung zu setzen.
    MfG
    Werkstatt-Freund

  5. Glöckchen sagt:

    Hi
    gerade sehe ich,dass ALLE Wege zur onlineauskunft der SCHUFA
    gesperrt sind!
    Wurden die schon geentert,oder denken die sich:ihr könnt uns alle mal….?
    Klingelingelingelts!

  6. virus sagt:

    Auch heute ist es nicht möglich, den persönlichen Schufa-Zugang zu öffnen. Ich denke, hier findet gerade die 1. ernsthafte Prüfung auf korrekte Dateneintragungen statt. Denn sollte wohl möglich eine zu hohe Fehlerquote öffentlich werden, wäre die Aufrechterhaltung bzw. Berechtigung der Schufa-(Vorrats)Datenbank den Bürgern nicht mehr zu vermitteln. Da die Wohngegend sowie die Schulden des Nachbarn nicht mehr in den Scoring-Wert einfließen dürfen, werden die Kinder der Schufa-Mitarbeiter und vielleicht auch so mancher Bank die Oster-Eier in diesem Jahr bedauerlicherweise ohne Mama oder Papa suchen müssen.

  7. Willi Wacker sagt:

    Hallo virus,
    mit dem Gesetz zur Änderung des Bundesdatenschutzgesetzes sollen die Regelungen des Bundesdatenschutzgesetzes, die die Tätigkeit von Auskunfteien betreffen, der stetig steigenden Bedeutung dieser Dienstleistung im modernen Geschäftsverkehr und insbesondere dem vermehrten Einsatz von so genannten Scoringverfahren (Verfahren, die z. B. das Kreditrisiko aufgrund abstrakter Kriterien berechnen) angepasst werden. So die Motive zu dem Änderungsgesetz. Ein vorrangiges Ziel ist es hierbei, den Betroffenen möglichst viel Transparenz beim Umgang mit ihren personenbezogenen Daten zu ermöglichen. Denn unter den Bedingungen der modernen Datenverarbeitung ist gerade Transparenz eine wesentliche Voraussetzung für effektiven Datenschutz und die Gewährleistung des verfassungsrechtlich verbürgten Rechts auf informationelle Selbstbestimmung. Eines der Hauptziele des Änderungsgesetzes ist es daher, die Informations- und Auskunftsrechte der Betroffenen gegenüber Auskunfteien (z. B. Schufa, Creditreform u.a.) und deren Geschäftspartnern zu erweitern. Dies soll die Tätigkeit von Auskunfteien und die von diesen praktizierten Verfahren für die Bürgerinnen und Bürger transparenter machen. In der Praxis hat sich nämlich gezeigt, dass – insbesondere beim Einsatz der Scoringverfahren – die Betroffenen die von einer Auskunftei ihnen oder ihren potentiellen Vertragspartnern erteilte Auskunft oftmals nicht nachvollziehen können.Häufig war auch nicht nachzuvollziehen, aus welchem Grunde der Kreditsuchende abgewiesen wurde. Lag es daran, dass er in einer „schlechten“ Gegend wohnte? Daher sollen in Zukunft dem Betroffenen auf Wunsch die Informationen zur Verfügung gestellt werden, aus denen er ersehen kann, mit Hilfe welcher Daten eine ihn betreffende Entscheidung zustande gekommen ist. Insbesondere erhält der Betroffene einen Anspruch auf Auskunft über die ihn betreffenden Scorewerte, die ggf. an Dritte übermittelten Scorewerte, die für die Berechnung dieser Scorewerte genutzten Datenarten sowie über das Zustandekommen und die Bedeutung der errechneten Scorewerte. Dadurch wird es dem Betroffenen erleichtert oder teilweise sogar erst ermöglicht, fehlerhafte Daten zu korrigieren, Missverständnisse aufzuklären und seine Interessen sachgerecht gegenüber dem potentiellen Geschäftspartner zu vertreten. Die Bürger/innen sollten daher von ihrem Recht auf Auskunft gegenüber Schufa und Co. Gebrauch machen. Daneben verfolgt das Gesetz das Ziel, die Rechtssicherheit sowohl für die Betroffenen als auch für die Unternehmen zu erhöhen und dadurch die Planungsmöglichkeiten für die Unternehmen zu verbessern. Beispiele hierfür sind die einheitliche Festlegung allgemeiner Voraussetzungen für die Durchführung von bestimmten Scoringverfahren und die Schaffung klarer gesetzlicher Verarbeitungserlaubnisse für die Übermittlung von fälligen, nicht beglichenen Forderungen an eine Auskunftei. Warten wir ab, ob die vom Gesetzgeber gewollte Transparenz auch tatsächlich eintritt. Jetzt nach zwei Tagen ist es auf jeden Fall noch zu früh über Erfolg oder Mißerfolg zu streiten.
    Frohe Ostertage und ein munteres Ostereiersuchen.

  8. amadeus sagt:

    Hallo,

    ich würde mir wünschen, dass alle die bei der Schufa „Kunde“ sind, der Scorewerte Erhebung widersprechen, damit diese dubiose und ungesetzliche Speicherung und Weitergabe aufhört. Ich habe es getan!

  9. borsti sagt:

    Hallo amadeus,
    wie macht man das, der Scorewerterhebung zu widersprechen?
    Mich würde das Prozedere interessieren. Auf dem Fragebogen habe ich nichts dazu entdeckt.

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