Zeugenentschädigung: Wenn die Behörden nicht zahlen wollen

Quelle:  SWR – Ratgeber Recht vom 15.08.2009

„Die Behörden verlangen von mir, dass ich mich als braver Bürger verhalte – und gleichzeitig halten sie sich selber nicht an geltende Gesetze“, sagt Autovermieter Bernd S.

Was ihn ärgert: Regelmäßig bekommt er Post von den Bußgeldstellen. Jedes Mal, wenn einer seiner Kunden sich nicht an die Verkehrsregeln gehalten hat und dabei erwischt wurde, wollen die Behörden von ihm wissen: Wer war es? Für Bernd S. heißt das: Den Fahrer heraus suchen, oft Monate später. Einen Zeugenfragebogen ausfüllen und zurück schicken.

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1 Antwort zu Zeugenentschädigung: Wenn die Behörden nicht zahlen wollen

  1. Susi sagt:

    Also wenn mein Mann mit meinem Auto mal wieder zu flott unterwegs war und die Busgeldstelle von mir wissen will, wer mit dem Fahrzeug gefahren ist, dann schreibe ich, das war mein Goldesel. Denn ich füge meiner Zeugenaussage eine Rechnung laut Zeugenentschädigungsgesetz von 19 Euro bei. Das gibt dann einen Reinerlös bei einem Busgeld von 15 Euro von schlappen 3,45 Euro. Das 2mal praktiziert und für jeden von uns ist ein Eis mit Früchten und Sahne drin. Mein Dank geht an die Steuerzahler.

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