BAV: HUK, Ford, Fairplay-Schadensteuerung und die Mietwagenpreise

Quelle: BAV-Beitrag vom 30.11.2009

HUK und Ford: Einigung auf unstreitige Mietwagenpreise

Im Rahmen der Zusammenarbeit der HUK-Coburg mit Betrieben der Marke Ford sind umfassende „Vereinbarungen“ getroffen worden.

Am „FairPlay“ der HUK teilnehmende Werkstätten verpflichten sich zur Übersendung von Bildern und Kostenvoranschlägen. Die Einschaltung von Sachverständigen oder Rechtsanwälten für die Ford-Kunden ist nicht verabredet. Damit erhält die HUK alle Möglichkeiten, den Schadenersatzanspruch des Geschädigten zu drücken. Überzeugt werden die Betriebe damit, dass erst 20% der Schäden gesteuert werden und somit ja noch genüged Potential vorhanden sei, auch Fälle von anderen Unternehmen wegzusteuern und zu den Ford-Betrieben hinzusteuern.

Die HUK sagt den Ford-Betrieben zu, kurzfristig Kostenübernahmeerklärungen zu übersenden und die Schadenkosten schnell bzw. im Rahmen von Vorschüssen zu übernehmen.

Die verabredeten Mietwagenpreise sind sehr erfreulich, siehe: Tabelle der Preise ansehen

Damit steht jedoch fest, dass auch die HUK die von EurotaxSchwacke in 2007 erhobenen Mietwagenpreise als gerechtfertigt ansieht. Ein Vergleich mit Schwacke 2007 und Fraunhofer macht deutlich, wie weit weg von der Realität die Fraunhofer-Werte liegen, hier ein Wochenpreis:

                       HUK-Fairplay           Schwacke 2007           Fraunhofer 2008

Ford Fokus        489 Euro                   495 Euro                     264,76 Euro
(Gruppe 4)        plus Nebenkosten     plus Nebenkosten       inkl. Versicherung
Summe inkl. Ver-
sicherung usw.  ca. 600 Euro             600 Euro*                   300 Euro

*Ohne Aufschlag für unfallbedingte Mehrleistungen

Nun darf man gespannt sein, ob die HUK weiterhin in Rechtsstreitigkeiten mit Reparaturbetrieben anderer Marken und vor allem mit klassischen Autovermietern unterstellen wird, dass allein die Preise der Fraunhofer-Erhebung den erstattungsfähigen Betrag nach einem Unfall darstellen. Bisher wurde immer behauptet, dass die Autovermieter bei der Preisnennung gegenüber Schwacke betrogen hätten, als sie eben diese Werte nannten und Schwacke eine falsche Erhebungsmethode angewandt hätte.

Übrigens:

Auch die Ford-Betriebe gehen in die Werte der Schwacke-Erhebungen regelmäßig mit mehreren Hundert Stationen ein.

Im Fall weiterer Rechtsstreitigkeiten mit der HUK Coburg ist zu raten, das Verhalten des Versicherers mit diesen Unterlagen aufzudecken. Es darf nicht dabei bleiben, dass Fordbetrieben die Zahlung in angemessener Höhe zugesagt wird (wenn sie denn kooperativ sind) und gleichzeitig mit anderen Betrieben hierüber bis zur höchsten Instanz vor Gericht gestritten wird.

In der Tat dürfte es der HUK damit in Zukunft schwer fallen, bzw. verwehrt sein, die Mietwagenpreise externer Anbieter auf Fraunhofer-Niveau zu kürzen bzw. Rechtstreite zu führen unter Zugrundelegung der Werte von Fraunhofer IAO.

Urteilsliste “Mietwagenkosten” zum Download >>>>>

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