Billig taugt nichts!

Quelle: Autohaus Online vom 04.03.2011

Das Schadenmanagement der deutschen Autoversicherer macht den Kfz-Sachverständigen immer mehr zu schaffen. Bislang galt § 249 BGB noch als der „Rettungsanker“, der einem geschädigten Autofahrer die freie Werkstattwahl und auch die Wahl eines neutralen, unabhängigen Kfz-SV zur Feststellung seines Schadens inklusive beispielsweise der Wertminderung ermöglichte.

Die seichte Unterwanderung von § 249 BGB

Daran hat sich zwar vom Grundsatz her nichts geändert. Dennoch rollen die Kfz-Versicherer in den letzten drei bis fünf Jahren immer wieder neue Modelle aus, mit denen sie – teils mehr, teils weniger erfolgreich – versuchen, auch den Geschädigten zu „lenken“. Dies passiert entweder über Direktansprache unmittelbar nach dem eingetretenen Unfall oder über entsprechende Vereinbarungen mit den markengebundenen und freien Instandsetzungsbetrieben.

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