Erweiterte Befugnisse der BaFin gegenüber Banken und Versicherungen erteilt

Bafin verlangt Rücktritt von zehn Aufsichtsräten

Von Hanno Mußler

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht geht in zehn Fällen gegen Aufsichtsräte von Banken und Sparkassen vor. Damit nutzt sie die Befugnisse, die ihr der Gesetzgeber im vergangenen Sommer erteilt hatte, um künftige Krisen zu vermeiden.

31. August 2010 Die Bankenaufsicht nutzt ihre in der Finanzkrise erhaltenen neuen Kompetenzen und geht gegen Aufsichtsräte von Banken und Sparkassen vor. „Derzeit laufen zehn Abberufungsverfahren gegen Aufsichtsräte nicht systemrelevanter Banken, darunter sind auch Sparkassen“, sagte der Pressesprecher der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (Bafin) in Frankfurt. Landesbanken sind aber offenbar nicht darunter, womöglich aber Genossenschaftsbanken.

Bankaufsichtsräte sind  unzuverlässig, etwa in den Fällen, wenn sie vorbestraft oder straffällig geworden seien. Und  Aufsichtsräte von Versicherern …..?

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3 Antworten zu Erweiterte Befugnisse der BaFin gegenüber Banken und Versicherungen erteilt

  1. Willi Wacker sagt:

    Hallo Virus,
    und wann geht die BaFin gegen die Versicherungen vor?
    Mit freundlichen Grüßen
    Willi Wacker

  2. rgladel sagt:

    Oft liegt es daran, dass Misstände nicht angezeigt werden. Ist auch schlecht, wenn dem Anzeiger eigenwirtschaftliches Intresse nachgesagt wird, denn die Bafin ist nicht zuständig um Forderungen beizutreiben. Wenn z.B. der Bund der Versicherten sich beschwert sieht es dann schon anders aus.

  3. virus sagt:

    „… und wann geht die BaFin gegen die Versicherungen vor?“

    … vielleicht, wenn ein paar Staatsanwälte/innen sich vom 10. – 12. November eine Auszeit nehmen, um sich in Köln aus 1. Hand über die Rechtswidrigkeit der wie Pilze aus den Boden schießenden Schadensmanagementsysteme der Kfz- bis Sachversicherer zu informieren?

    siehe hierzu: http://www.businessforum21.com/content/files/BF21_Scha2010_Update.pdf

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