HUK-Coburg auf dem Rückzug

Hier im Captain-HUK-Blog hatte ich bereits auf die Hinweisverfügung der Richterin der 1. Zivilprozessabteilung des AG Cham vom 4.10.2010 – 1 C 847/10 – hingewiesen und die Verfügung bekannt gegeben, die sich ausschließlich gegen die Beklagte ( HUK-Coburg ) richtete. Die Richterin hatte der Beklagten nahe gelegt, ein Anerkenntnis zu erwägen. Ich verweise insoweit auf Punkt 1.7 der gerichtlichen Verfügung vom 4.10.2010. Mit Schriftsatz vom 9.10.2010 hat die HUK-Coburg in Coburg durch ihren Sachbearbeiter F. reagiert und dem Gericht folgendes mitgeteilt:

An das AG Cham

In der Rechtsstreitigkeit H… :/. Z….                   – 1 C 847/10 –

wollen wir von einer Prozessführung Abstand nehmen. Den Klagebetrag nebst Zinsen haben wir heute – ohne Präjudiz für künftige Fälle – an die Gegenseite überwiesen.

Wir gehen davon aus, dass die Klage zurückgenommen wird. Für den Fall, dass die Hauptsache für erledigt erklärt wird, stimmen wir schon jetzt ausdrücklich zu. Wir versichern, keinen Kostenantrag zu stellen und die festsetzbaren Rechtsanwaltsgebühren sowie die anfallenden Gerichtskosten zu übernehmen (Gerichtkostenübernahmeerklärung i.S.v. Nr. 1211 Ziff. 4 des Kostenverzeichnisses zu § 3 II GKG).

Mit freundlichen Grüßen

(Unterschrift F….)
Sachbearbeiter der HUK-Coburg in Coburg

Die Rechtsanwaltskosten zuzüglich der vorgelegten Gerichtskosten einschließlich der 1.0 Einigungsgebühr gem. Ziff. 1000, 1003 VV RVG sind von der HUK-Coburg gezahlt worden. Die HUK-Coburg hat damit auch die berechnete Einigungsgebühr geschluckt und ausgeglichen.

Als Fazit dieses Rechtsstreites kann mit Fug und Recht festgehalten werden, dass die Coburger Versicherung auf  voller Linie den Rückzug angetreten hat. Das Verhalten der Versicherung aus Coburg wird sich jedoch im dortigen Raum herumsprechen. Es ist ja schon bemerkenswert, für gekürzte 112,88 Euro noch einmal 149, — Euro Anwalts- und Gerichtskosten zu zahlen. Die Kürzung hat sich also nicht ausgezahlt, im Gegenteil sie führte zu einem Defizit. So können Gelder der Versichertengemeinschaft, worauf die HUK-Coburg doch immer hinweist,  auch vergeudet werden.   Was meint ihr?

Urteilsliste “SV-Honorar” zum Download >>>>>

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8 Antworten zu HUK-Coburg auf dem Rückzug

  1. Rosenresli sagt:

    Ich hatte die letzten Wochen auch eine Klagerücknahme von der HUK. Die werden doch nicht…

  2. Andreas sagt:

    Kann man sich als HUK-Versicherter nicht überlegen eine Strafanzeige wegen Veruntreuung von Versichertengeldern zu erstatten?

    Viele Grüße

    Andreas

  3. Scouty sagt:

    HUK-Coburg auf dem Rückzug
    Dienstag, 09.11.2010 um 13:03 von Willi Wacker | · Gelesen: 2218 · heute: 297 | 2 Kommentare

    Lieber Willi Wacker,

    Deine bisherigen Aktivitäten und Beiträge waren für das Gebiet der Unfallschadenregulierung zweifelsohne sehr hilfreich, aber ob die HUK-Coburg auf dem Rückzug ist, wage ich zu bezweifeln.

    Gerade gestern hat mir ein Rechtsanwalt berichtet, dass die HUK-Coburg die Gebühren des Rechtsanwalts – man höre und staune – nach dem vollen Streitwert reguliert und zwar trotz erheblicher Kürzung der Reparaturkosten bei fiktiver Abrechnung, des Minderwerts und der Sachverständigenkosten. Ein Schelm der Böses dabei denkt.-
    Oder ist das eine ein Versuch , den Anwalt zu motivieren, sich entspannt zurückzulehnen und das Maul zu halten ?

    Wir recherchieren weiter.-

    Mit freundlichen Grüßen

    Scouty

  4. Willi Wacker sagt:

    Hallo Scouty,
    ob die HUK-Coburg auf voller Front auf dem Rückzug ist, weiß ich nicht. Auf jeden Fall war sie im Kampfgebiet Cham auf dem Rückzug. Vielleicht dehnt sich das Rückzugsgebiet immer mehr aus. Wer weiß.
    Möglicherweise wird auch wieder eine neue Kampfvariante ausprobiert, indem man die Anwälte ruhig stellt. Man wird sehen.
    Mit freundlichen Grüßen
    Willi Wacker

  5. wesor sagt:

    @Scouty
    Ja, das entspannte Zurücklehnen eines Anwaltes hörte sich in einem Schadenfix Fachseminar für Anwälte von einem Verkehrsanwalt so an

    „Ja bis zu 20 % Kürzung gehe ich schon mit, es kommt darauf an, wie ich es dem Mandanten verklicken kann“!!!!.

    Dann ist mit einem einfachen VU wirklich schnelles Geld verdient.

    Mir als SV ist inzwischen klar, wie es zu unverständlichen Regulierungen kommt. Weil aussergerchtlich schnelles Geld zu verdienen ist. Eine Klageschrift und Gerichtstermin macht doch viel Arbeit und bringt wenig ein.. Wirklich Jammerschade, dass unter den vielen Kämpfern, so abscheulich raffgierige Typen mit der gleichen Fachbezeichnung sitzen.

  6. Frank sagt:

    …….Wirklich Jammerschade, dass unter den vielen Kämpfern, so abscheulich raffgierige Typen mit der gleichen Fachbezeichnung sitzen……….

    Nur so kann sich die HUK so lange halten.

    Gier lässt sich nicht ausrotten. Weder Geld G noch Macht G.

  7. Konsequenz sagt:

    Hallo,

    wie wird nach obigem Schreiben der Huk und

    a) Erledigterklärung
    b) Klagerücknahme

    abgerechnet ?

    Ist eine Einigungsgebühr angefallen ? Wie erkläre ich dies dem Kostenbeamten – dieser will es nicht akzeptieren.
    Gibt es hierzu bereits eine Entscheidung(en)?

    Für einen Hinweis wäre ich dankbar

    Bleibt konsequent !

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