HUK-Coburg hat Schadenersatz von Glas-Industrie im Visier

Quelle: Autohaus Online vom 18.06.2010

Die HUK-Coburg plant offenbar eine Schadenersatzforderung gegen verschiedene Glashersteller, das vermeldete die Financial Times Deutschland (FTD) vor wenigen Tagen. Dort hieß es weiter: Der Versicherer habe bereits die entsprechenden Firmen kontaktiert und prüfe gleichzeitig ein Klage gegen die Hersteller. Hintergrund des Vorstoßes der HUK-Coburg ist ein vor einigen Jahren von der EU-Kommission aufgedecktes internationales „Autoglaskartell“. Die Glashersteller Saint-Gobain (Frankreich), Asahi (Japan), Pilkington (Großbritannien) und Soliver (Belgien) haben nach Angaben der Kommission von 1998 bis 2003 illegal Preise – unter anderem für Windschutzscheiben, Autofenster und Schiebedächer – abgesprochen und Märkte untereinander aufgeteilt.

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Siehe hierzu auch den Beitrag vom 07.06.2010 und  08.06.2010

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2 Antworten zu HUK-Coburg hat Schadenersatz von Glas-Industrie im Visier

  1. Gandolf sagt:

    Wenn hier einer ordentlich abgezockt wurde, dann ist es der Verbraucher, sprich Versicherungsnehmer, da ja wohl anzunehmen ist, dass auch die Höhe der regulierten Glasschäden jeder erneuten Beitragsberechnung zugrunde gelegt wird.

    Dennoch leuchtet mir die Forderung der HUK-Coburg gegenüber den Glasherstellern, wegen vermeintlich überteuerter Preise für Ihre Glasprodukte, nicht so richtig ein. Schließlich produzieren Firmen, wie Saint-Gobain, Pilkington, etc. für Fahrzeughersteller, welche wiederum für diese, beispielsweise für den Handel mit Glasersatzteile, dann eigene Preise als unverbindlichen Herstellervorgaben kalkulieren und so in diversen Datensystem (DAT, audatex, u. a.) als Grundlage für eine preislich nachvollziehbare Abrechnung von Glasbruchschäden hinterlegt sind.
    Versicherungen beziehen sich bei Prüfung von Glasschäden nicht selten auf diese Datenlieferanten. Monatliche Updates eben dieser Preise, als uv. Herstellervorgaben, bringen diese so in tausende von Werkstätten und schließlich unter die Verbraucher. Und hier schließt sich für mich der Kreis.
    Wie, bitteschön, will die HUK-Coburg, den Ihnen durch diese Mechanismen vermeintlich entstandenen Schaden nachweisen, geschweige denn irgendwie beziffern?
    Will sie in einem Anfall von Größenwahn sämtliche Scheibenpreise neu festlegen?

    Meiner Ansicht nach steht hier die HUK-Coburg, ganz gegen ihre sonstige Gewohnheit, mal am Ende der Nahrungskette, denn die einzigen, welche eventuell Handlungsbedarf sehen könnten, wären die Fahrzeughersteller. Diese legen nämlich die Glaspreise (uv. Herstellervorgaben) fest und könnten, m. A. n., die einzige Liga sein, die womöglich Nachteile überhaupt klar umreißen könnten, wenn sie sich im konkreten Fall überhaupt gelinkt sehen würden.

    An dieser Stelle weise ich besonders auf den Fakt hin, dass, wenn beispielsweise eine Feder oder eine Schraube herunterfällt, man diese abputzt und schadlos verbauen kann. Fällt die Scheibe runter, ist sie kaputt! Wir sprechen hier also von einem äußerst sensiblen Bauteil, wobei dieses besonders hohe Wagnis sich dann auch völlig zu Recht im Preis niederschlägt und das auch unbedingt so bleiben sollte. Denn gerade vor dem Hintergrund, dass man sämtliche Spezialisten dieser Branche, nämlich den Autoglasern, wie kaum einer anderen Berufsgruppe, versicherungsseitig den Kampf angesagt hat, muss man sich darauf einstellen, dass Glasbruch während des Transport- bzw. Verarbeitungsprozesses langsam wieder Thema wird. Aber vielleicht auch nicht weiter schlimm, man ist als „Gemischtwarenhandel“ dann sicherlich gut versichert.

    PS: Als eine Autoglasfirma mal einen Glasbruchschaden von der Betriebshaftpflichtversicherung reguliert haben wollte, kam der Spruch „ Pfusch bezahlen wir nicht!“ Nett oder?

  2. rgladel sagt:

    Einen Anspruch hat nur der Käufer der Scheiben, also Autohersteller und die Händler, die Scheiben bei Hersteller gekauft haben (vermutlich Großabnehmer wie Carglass und Großhändler) In der weiteren Kette des Handels greift kein Schadensersatzanspruch. Denn danach gibt es nur noch mittelbare und kaum zu beziffernde Schäden. Lediglich wenn die HUK selber Scheiben einem der Hersteller gekauft hat, könnte ein Schadensersatzanspruch bestehen.

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