HUK Coburg so richtig im Stress nach Klagezustellung an den Versicherungsnehmer der HUK – als Folge rechtswidriger Schadensersatzkürzung durch die HUK bei der fiktiven Abrechnung

Am 28.08.2014 hatten wir hier über die Reaktion der HUK berichtet, wenn man deren Versicherungsnehmer außergerichtlich auf Kürzungen von berechtigten Schadenspositionen in Anspruch nimmt. In der dort gegenständlichen Sache hatte die HUK mit „dicken Backen“ die Eskalationsstufe hochgefahren. „Geschwätz“ und Tun sind aber meist eine andere Sache.

Hier nun eine Episode bei der – nach den dicken Backen der HUK – Klage gegen den VN eingereicht wurde. Nach einer rechtswidrigen Kürzung der HUK bei der fiktiven Abrechnung („Prüfbericht“ der DEKRA) aus einem Schaden vom 18.01.2014 hatte der im Juni 2014 beauftragte Rechtsanwalt (Kanzlei Lothar Schriewer in Düsseldorf) am 21.07.2014 das Klageverfahren gegen den VN der HUK aufgenommen. Der Anwalt hatte einfach die Nase voll, sich weiter mit der HUK auseinanderzusetzen. Zugestellt wurde die Klageschrift dem VN wohl am 14.08.2014. Ca. eine Woche später, also am Freitag, den 22.08.2014 teilte der Anwalt per Fax um 12:55 der HUK folgendes mit:

Sehr geehrte Damen und Herren,

in vorbezeichneter Angelegenheit teilen wir der guten Ordnung halber mit, dass wir die von Ihnen verweigerten restlichen Schadensersatzansprüche unseres Mandanten mit der beigefügten Klageschrift vom 21.07.2014 gegenüber Ihrem VN geltend gemacht haben.

Mit freundlichem Gruß

L. Schriewer
Rechtsanwalt

Darauf die umgehende Antwort der HUK per Fax am Montag, den 25.08.2014 10:13:

Sehr geehrter Herr Schriewer ,

wir zahlen heute an Sie:

Reparaturkosten                                                    218,03 €
Verzugszinsen                                                           1,20 €
Rechtsanwaltsgebühren einschl. Zinsen 0,45 €        79,35 €

Auszuzahlender Betrag                                           298,58 €

Diesen Betrag haben wir auf das Konto: … überwiesen.
Die Reparaturkosten rechnen wir nach Kostenvoranschlag bzw. Schadenbedarfsprognose des Sachverständigen ab. Ein Anerkenntnis ist damit nicht verbunden.

Wir weisen darauf hin, dass die Abrechnung ohne Präjudiz für künftige Fälle erfolgt.

Mit freundlichen Grüßen
HUK-COBURG Haftpflicht-Unterstützungs-Kasse
kraftfahrender Beamter Deutschlands a. G. in Coburg
P. (Sachbearbeiterin)

Darauf ein weiteres Fax des Rechtsanwalts an die HUK vom 25.08.2014 14:08 – eine Kopie des Schreibens ging an den VN der HUK:

Sehr geehrte Damen und Herren,

in vorbezeichneter Angelegenheit bestätigen wir den Eingang Ihres Schreibens vom 25.08.2014, wonach der Betrag in Höhe von 298,58 EUR gezahlt wird.

Es ist es bedauerlich, dass wir den von Ihnen verweigerten restlichen Schadensersatzanspruch unserer Mandantin erst gegenüber Ihrem VN gerichtlich geltend machen mußten, damit Sie sich dann doch noch zur Regulierung entschließen konnten.

Das Verfahren gegen Ihren VN ist somit für erledigt zu erklären mit dem Antrag, die Kosten des Verfahrens Ihnen aufzuerlegen. Sodann ist Kostenfestsetzung zu beantragen.

Um das Verfahren abzukürzen, übersenden wir anliegend unsere Kostenrechnung und geben Gelegenheit, den Rechnungsbetrag in Höhe von xxx EUR auszugleichen binnen 10 Tagen auf eines unserer oben genannten Konten. Sodann werden wir die Klage zurücknehmen.

Mit freundlichem Gruß

L. Schriewer
Rechtsanwalt

Darauf eine knappe halbe Stunde später die Antwort der HUK per Fax (25.08.2014 14:33):

Sehr geehrter Herr Schriewer ,

wir danken für Ihre Nachricht und zahlen an Sie:

Rechtsanwaltsgebühren/Gerichtskosten                     83,73 €

Auszuzahlender Betrag                                               83,73 €

Diesen Betrag haben wir auf das Konto: … überwiesen.

Mit freundlichen Grüßen

HUK-COBURG Haftpflicht-Unterstützungs-Kasse
kraftfahrender Beamter Deutschlands a. G. in Coburg
P. (Sachbearbeiterin)

Na bitte, geht doch? Und das auch noch innerhalb weniger (Arbeits-) Stunden! Das nennt man eine vorbildliche Schadenregulierung durch die HUK (wenn man die vorausgegangenen 6 Monate der Zahlungsverzögerung und den leidigen Kürzungsversuch vernachlässigt). Fragt sich nur, warum nicht gleich so? Warum musste man zuerst den Versicherungsnehmer der HUK mit deren rechtswidriger Schadenregulierung gerichtlich konfrontieren?

Auch dieser Vorgang bestätigt punktgenau, dass die Inanspruchnahme des Versicherungsnehmers der gegnerischen Versicherung eine Erfolgsgeschichte ist. Und das nicht nur bei Kürzungspositionen zum Sachverständigenhonorar, sondern bei allen rechtswidrigen Kürzungen im Rahmen des aktiven Schadensmanagements der Versicherer. Wer’s jetzt immer noch nicht glaubt und weiter (ewig) mit den „ollen Kamellen“ der mittelalterlichen Schadenregulierung herumlaboriert, dem ist wirklich nicht mehr zu helfen!!!

Versicherung zahlt nicht? Sofort Mahnbescheid oder besser noch, gleich eine Klage gegen den Schädiger. Dass hier der Anwalt die HUK noch von der Klagezustellung informiert hat, ist eine interessante Variante, wodurch die Schadenregulierung offensichtlich in den Turbo-Modus versetzt wurde?

Schreiben am Freitag den 22.08.2014 12:55 an die HUK.

=> Endgültige Regulierungsankündigung am Montag, den 25.08.2014 14:33.

=> Vollständiger Zahlungsausgleich am Donnerstag, den 28.08.2014.

Mit etwas „gutem Willen“ geht das bei der HUK ja sogar noch schneller als das Regulierungsversprechen der DEVK? Regulierung im Stundentakt?

Was lernen wir aus diesem Vorgang? Die HUK ist wohl doch nicht so cool, wie sie immer vorgibt zu sein? Insbesondere wenn es um die eigenen Kunden (heilige Kuh) geht, liegen die Nerven offensichtlich genau so blank, wie bei den anderen „Kandidaten“ der „Kürzungsmafia“? Außerdem gibt die HUK mit der vollständigen Regulierung indirekt zu, dass es sich bei den Kürzungen durch die DEKRA (im Auftrag und nach den Vorgaben der HUK) nur um einen netten Versuch mit Hilfe eines „Partnersachverständigen“ gehandelt hat.

Vielleicht ist Hopfen und Malz doch noch nicht verloren?

Erfolg ist meist nur eine Frage der richtigen Strategie!

Siehe auch:

Captain-HUK-Beitrag vom 08.06.2014
Captain-HUK-Beitrag vom 15.06.2014
Captain-HUK-Beitrag vom 24.06.2014
Captain-HUK-Beitrag vom 30.06.2014
Captain-HUK-Beitrag vom 10.07.2014
Captain-HUK-Beitrag vom 01.08.2014
Captain-HUK-Beitrag vom 20.08.2014
Captain-HUK-Beitrag vom 28.08.2014

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16 Antworten zu HUK Coburg so richtig im Stress nach Klagezustellung an den Versicherungsnehmer der HUK – als Folge rechtswidriger Schadensersatzkürzung durch die HUK bei der fiktiven Abrechnung

  1. Glöckchen sagt:

    Das Verhalten dieser HUK-Gesellschaft(Beamtenverein) ist alleine der Tatsache geschuldet,dass es sich bei dem von der Klage betroffenen VN um einen VIP-Kunden handelt,bei dem man fürchten muss,den gesamten Vertragsbestand durch sofortige Kündigung zu verlieren,wenn man ihm nicht SOFORT diese Klage vom Halse schafft.
    Wäre hier ein VN der HUK24 von der Klage betroffen-regelmässig Leute,die nur eine KFZ-Haftpflich im Billigsttarif abgeschlossen haben und zudem ihre Versicherung so häufig wie die Unterwäsche wechseln-,dann hätte diese Klage bis in die Letzte Instanz durchgefochten werden müssen.
    Wer glaubt,dass das hier geschilderte Verhalten der HUK durch die Gewinnung einer besseren Rechtseinsicht motiviert worden ist,der zieht wohl auch die Hose noch mit der Beisszange an.
    Klingelingelingelts?

  2. Schnappschildkröte sagt:

    Das intersessante ist ja, dass es am besten bei der Beamten-HUK klappt. Die meisten Beamten fürchten ja Briefe vom Gericht wie der Teufel das Weihwasser. Und wenn dann der Beamte während der Kaffepause auf den Gängen des Finanzamtes oder der Studienrat in der großen Pause im Lehrerzimmer das Babbeln anfängt und ein Faß aufmacht, was seiner geliebten HUK einfällt, nicht zu zahlen sondern rechtswidrig kürzt und er jetzt vor den Kadi muss, dann wird sich mancher schon überlegen, ob er da noch versichert sein will. Ganz zu schweigen, dass ja eh viele Beamten ihre private Krankenversicherung bei der HUK haben…..

  3. virus sagt:

    @ Vielleicht ist Hopfen und Malz doch noch nicht verloren?

    Wohl eher darf davon ausgegangen werden, dass Recht und Gesetz für die HUK-Coburg auch zukünftig nur dann von Interesse ist, wenn es dem eigenen finanziellen Vorteil dient.

    Ein aktuelles Beispiel:
    Morgen auf der Automechanika (12-14 Uhr) Schadentalk mit Themen, ich zitiere:

    „die das Unfallschadengeschäft in Zukunft stark verändern werden.“

    Die Macher:
    R. Beyer – Vorstandsvorsitzender Bundesverband der Partnerwerkstätten (BVdP),
    K-H. Kroha – Geschäftsführer ADAC Service/SPN
    T. Geck – Leiter Schadenprozessmanagement HUK-Coburg
    T. Melzer – Axalta Coating Systems
    Jens Nieztschmann – DAT Geschäftsführer

    Geworben wird mit: brandheiße Informationen zum Schadenmarkt aus erster Hand und kostenfreien Mittagsimbiss sowie mit der Möglichkeit der persönlichen Kontaktaufnahme zu den Entscheidern der Branche.
    Anmeldungen nimmt xxx.schadentalk.de entgegen.

    Wer geht hin, zu – wir machen uns die Welt, wie sie uns gefällt.

    Auch ja, der ADAC. Hat der Vorstand vergessen, Herrn K-H. Kroha darüber zu informieren, dass man sich gerade laut AUTOHAUS auf die Fahne geschrieben hat, das Augenmerk wieder mehr auf die Bedürfnisse der Mitglieder auszurichten, um Vertrauen zu schaffen?

    15.09.2014
    „Reform für Vertrauen“
    ADAC verzichtet künftig auf unternehmerische Werkstatt-Aktivitäten

    Vergangene Woche haben Präsidium und Verwaltungsrat des ADAC entschieden, künftig keine unternehmerischen Aktivitäten im Bereich Werkstätten mehr zu verfolgen. Stattdessen konzentriert sich der Automobil-Club auch weiterhin auf das fundierte und objektive Testen von Werkstätten und werkstattnahen Dienstleistungen. Der ADAC Werkstatt-Test ist seit 1970 einer der traditionsreichsten Verbraucherschutz-Tests des Clubs und für viele ADAC Mitglieder eine wichtige Informationsgrundlage.

    Quelle: http://www.autohaus.de/nachrichten/reform-fuer-vertrauen-adac-verzichtet-kuenftig-auf-unternehmerische-werkstatt-aktivitaeten-1548350.html

  4. RA Schwier sagt:

    Was lernen wir daraus?
    Tja, eine neue Variante, die der Kollege da an den Tag gelegt hat! Einfach und effektiv! Dies hat mir eben sogar ein Schmunzeln abgerungen!
    Von Mahnbescheiden sollte man m.e. vorher absehen, denn die erhöhen nur den internen Arbeitsaufwand, der mit dem Mahngericht einhergeht. (Buchungen, Überweisungen, notfalls KFB, Vollstreckungen, Gerichtsvollzieher, etc. ….) Eine Klage ist mitunter, bei entsprechender Vorarbeit, schneller ausgefertigt.

    Ansonsten kann die HUK wohl doch regulieren, wenn sie es nur will. Sachbearbeiter der „A“-Versicherung regulieren mitunter, wenn man Ihnen die Schritte gegen den VN am Telefon ankündigt. Soviel zu der Konditinierung! Der Weg geht auch andersrum!

    Einzig die Regulierung der RA-Kosten fällt mir negativ ins Auge, denn nach meiner Berechnung, sowie der Rspr. zu diesem Themenkomplex, fallen die Geschäftsgebür (klar partielle Anrechnung), Verfahrensgebühr sowie Einigungsgebühr! an.

    Bei einer Klage zu den SV-Kosten – es erfolgte natürlich die Zahlung ohne präjudiz – hatten wir die Klage auch zurückgenommen, weil man sich einfach Büroarbeit erspart und mitunter Rücksicht auf die Menschen bei der Versicherung nimmt.
    Dann erfolgte jedoch der Hammer seitens der Versicherung. Diese wollte und will nicht die Einigungsgebühr zahlen, so dass wir mittlerweile dazu übergegangen sind, keinen Klagrücknahmen mehr zuzustimmen, wenn die Gebührenfrage (wie vorstehend) nicht ausdrücklich geklärt ist.

    P.s.: Es ist noch „Zukunfstmusik“, aber notfalls fährt bei uns ein Kollege eben zu den Gerichtsterminen. Die Klagen werden notfalls so bei Gericht eingereicht, dass der zuständige Richter/In aus der Buchstabenabteilung eben drei Sachen von 10:00 Uhr bis 11:00 Uhr terminieren kann! …..

  5. Babelfisch sagt:

    @Virus:
    Bundesverband der Partnerwerkstätten???

    http://bvdp.info/ueber-uns/

    Wessen Partner sind die denn???? Da wäre doch die Mitgliederliste, auch wenn sie gedeckelt wird, hoch interessant …

  6. Bienchen sagt:

    Die HUK von der zugestellten Klage zu informieren, hat einen schlichten Grund: an anderer Stelle – Pfändung des Freistellungsanspruchs des VN gegenüber seiner Versicherung nach Versäumnisurteil gegen den Schädiger und anschliessender Drittschuldnerklage – haben wir verloren mit der Begründung, WIR (richtigerweise der Geschädigte) hätten der Versicherung keine Möglichkeit gegeben, das Verfahren für den Schädiger aufnehmen zu können, daher kein Freistellungsanspruch ! Dass der Schädiger seine vertraglichen Pflichten nicht erfüllt hat und der Geschädigte gar keine solchen hat, war uninteressant.
    P.S. Dem Schädiger und Beklagten wurden natürlich auch die Schreiben seiner HUK geschickt …

  7. Hirnbeiss sagt:

    Interessant wird es werden, wenn Richter und andere Staatsdiener persönlich in Anspruch genommen werden!
    RA welche den Schädiger hinsichtlich der nachhaltigen Erfolgsaussichten nicht persönlich verklagen, unterstelle ich grundsätzlich, dass sie so etwas nicht können, oder keine strategische Weitsicht haben.
    Also ich meine solche Typen die morgens auf der Wartebank des AG sitzen und damit prahlen wer den höheren Mahnbescheid durchsetzen darf. (ähnlich wie die Rentner beim Arzt- u. Unterhaltungsbesuch)

  8. Willi Wacker sagt:

    Der Fall zeigt doch, dass die HUK-COBURG ihrem eigenen Sachverständigen, der den Prüfbericht erstellt hat, nämlich der DEKRA, nicht traut. Wäre die HUK-COBURG von der Richtigkeit des DEKRA-Prüfberichtes überzeugt, hätte sie mit Sicherheit nicht anerkannt und gezahlt.
    Also gilt, dass es sich bei dem DEKRA-Prüfbericht um ein privat in Auftrag gegebenes Kürzungspapier ohne Wert und Beweiskraft handelt.

    Der Fall zeigt auch, wie schnell di HUK-COBURG regulieren kann, wenn sie will. Aber meistens will sie nicht. Erst wenn es dem Versicherten persönlich an den Kragen geht, und die HUK-COBURG Nachteile für sich befürchtet, kann sie ganz schnell – innerhalb von drei Tagen – regulieren!!

    Wie kann man eine schnelle Regulierung herbeiführen? – Indem man recht schnell den Schädiger persönlich wegen des Restes oder des ganzen Schadensbetrages alleine – ohne die HUK-COBURG – verklagt. Im Falle eines Urteils kann der Freitellungsanspruch bei dem Versicherer gepfändet und überwiesen werden, da der Versicherer bereits Kenntnis von dem Haftpflichtschaden hat. Das gilt selbst dann, wenn der Schädiger seinen Haftpflichtversicherer nicht informiert hat, denn die Schadensmeldung ist eine Obliegenheit aus dem Versicherungsvertrag zwischen Schädiger und Versicherer und die Obliegenheitspflichtverletzung geht nicht zu Lasten des Geschädigten. OLG Frankfurt Urt. v. 27.3.2014 – 7 U 242/13 – gilt dann nicht.

    Mit freundlichen Grüßen
    Willi Wacker

  9. Zweite Chefin sagt:

    Die Seite bvdp.info ist interessant !
    Aus Versicherung, Leasinggesellschaft und Flotte die „Steuerer“ zu machen, zeugt von Phantasie.
    Die Mitglieder sind am „Steuern“ beteiligt, wollen aber gleichzeitig ein Gegengewicht entgegenstellen, aha.
    Der Verein will Anlaufstelle bei Problemen sein. Aber Versicherer machen doch keine Probleme, im Gegenteil !
    Was ist problematisch daran, für Dumpinglöhne zu reparieren, ein Ersatzfahrzeug zu stellen, Bring- und Holservice „anzubieten“ und das repariertes Fahrzeug picobello sauber zu übergeben, alles auf Geheiß des „Steuerers“ ?
    Klar will der Verein bzw. seine Mitglieder keine Konfrontation, die Aufträge der „Steuerer“ würden dann ja wegbrechen.
    Dass die Mitgliederliste unter dem Tisch gehalten wird, kann nur logische Folge sein.

  10. Bienchen sagt:

    Willi Wacker,
    schön, dass Sie die Obliegenheiten von Schädiger und Geschädigtem genau so sehen wie wir, allerdings habe ich da andere Erfahrungen gemacht, siehe oben.
    Genau deshalb informieren wir die Versicherungen ausdrücklich von der eingereichten Klage.

  11. Willi Wacker sagt:

    Hallo Bienchen,
    waren Sie bei dem Verfahren 7 U 242/13 vor dem OLG Frankfurt /Main, das ich erwähnt hatte, beteiligt?
    Wenn der Versicherer informiert ist, gelten die Konsequenzen aus OLG Ffm / U 242/13 nicht.

  12. Bienchen sagt:

    Willi Wacker, nein. OLG Frankfurt gab es bei meiner Lehrstunde noch nicht.

  13. RA Schwier sagt:

    @Hirnbeiss
    Manchmal, aber nur manchmal, ist es wirklich nicht ratsam den VN zu verklagen, wenn die „lokalen Verbandelungen“ in einer kleinen Gemeinde gegeben sind. Wer verklagt schon gerne seinen Nachbarn, weil dieser in das stehende Auto gefahren ist? !?! Kurz, jeder Fall ist irgendwo anders gelagert, aber tendenziell sollte der VN verklagt werden.

    @ Willi Wacker
    Danke für den nochmaligen Hinweis hinsichtlich der Freistellungspfändung.

    @virus ….bvdp
    Hier ein Auszug aus der HP!
    „BVdP startet mit QualiCar
    Der Bundesverband der Partnerwerkstätten (BVdP) unterstützt seine Mitgliedsbetriebe bei der Optimierung der Werkstattprozesse. Jetzt führt der Verband QualiCar ein. Das Markenzeichen erhalten Betriebe, die besonders effizient mit der Schadensteuerung umgehen.“

    Ich kenne diesen Verband nicht, aber die Interessenwahrung bei diametral entgegengesetzten Zielen, dürfte schwierig sein…..

    Naja, es gibt eben generell eine „Lobby“ in der Versicherungswirtschaft und der einzelne Geschädigte, SV, MW-Firma (auf der Seite fungieren ja mittlerweile GW-Händler mit einem MW-Nebengeschäft), Autohäuser, Abschleppfirmen (ADAC lol) schauen sodann in die Röhre! Ein bizarres Geschäft, dessen Ausmaß man dem einzelnenen Geschädigten kaum in der Schnelle „verklickern“ kann.

    Persönlich frage ich mich, wie ein Betrieb noch junge Menschen ausbilden soll bzw. kann, wenn der Meister für 50,00 € + max x die Stunde arbeiten soll.

    Tja, jetzt „klingelingts“ (Das Urheberrecht für diesen Spruch liegt natürlich woanders :-)), nachdem ich mir die Seite xxx.schadentalk.de angeschaut habe.

    P.s.: Aber der Mensch lernt eben nur durch Erfahrungen und negative Erfahrungen, die sodann auch noch Geld kosten, beschleunigen diesen Lernprozess.
    Da wir heute das erste MW-Urteil (AG-Bremen, wird noch an die Red. versandt) bekommen haben, wurde dieses Urteil sofort an die entsprechenden Firmen herangetragen. Die Folge hieraus ist, dass die folgenden MW-Klagen derart beim AG-Bremen eingereicht werden, dass die zuständigen Entscheidungsträger mehrere Klagen auf einen Tag terminieren können.

    P.ss.: Immer öfter sage ich Mdt., dass man die Versicherung oder besser den VN eben verklagen muss, um zu seinem Recht zu kommen!

  14. Mister L sagt:

    Zu einer „Prüfung Gutachten“ der DEKRA, versandt durch die HUK an den Rechtsbeistand des Geschädigten, wurde der Sachverständige um eine Stellungnahme gebeten. Diese wurde über den Rechtsbeistand an die HUK und von dort an die DEKRA weiter geleitet.
    Von dort erfolgte eine Rückäußerung dergestalt, dass die DEKRA mitteilte, „dass man die Behauptungen im Prüfbericht nicht weiter aufrecht erhalten kann“.
    Man munkelt übrigens, dass einige Prüfdienstleister nicht nur ihren festgelegten Obolus für die „Prüfung“ bekommen, sondern darüber hinaus auch noch eine prozentuale Beteiligung an der Kürzungssumme.

  15. Vaumann sagt:

    @ Mister L.
    Gerüchte die aus „krimimellen Vereinigungen“ heraussickern sind nach meiner Erfahrung nicht nur regelhaft zutreffend,sondern bilden i.d.R. sogar nur die Eisbergspitze ab.

  16. Ruediger sagt:

    @RA Schwier

    „Manchmal, aber nur manchmal, ist es wirklich nicht ratsam den VN zu verklagen, wenn die „lokalen Verbandelungen“ in einer kleinen Gemeinde gegeben sind. Wer verklagt schon gerne seinen Nachbarn, weil dieser in das stehende Auto gefahren ist? !?!“

    Falsch! Es ist gerade andersrum. Je näher die Beziehungen zu meinem Unfallgegner, desto besser. Den hole ich mir nämlich dann mit ins Boot und bekämpfe mit ihm gemeinsam seine Versicherung. Darüber hinaus sorge ich so nebenbei noch für einen Versicherungswechsel.

    Außerdem kann ich die oft zitierte „Schonung“ der Schädiger sowieso nicht nachvollziehen. Der Geschädigte soll sich mehr verausgaben und bei der Schadenregulierung ggf. zurückstecken, um die guten nachbarschaftlichen Beziehungen nicht zu gefährden? Der Nachbar fährt mir mein Auto kaputt und ich soll die Füße stillhalten? Gehts noch? Ist es nicht vielmehr so, dass der Nachbar – zum Erhalt der guten nachbarschaftlichen Beziehungen – seiner Versicherung richtig in den A… treten sollte, damit auch wirklich alles bezahlt wird? Nachbarn, die einen Schaden angerichtet haben und sich dann nicht zuständig fühlen, blöd herumzicken oder nur mit Samthandschuhen angefasst werden wollen, kann man sowieso in der Pfeife rauchen.

    Bei einem Nachbarn mit Anstand kommt es mit Sicherheit nicht zur Klage. Der macht der Kürzungstruppe schon vorher reichlich Dampf unterm Hintern.

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