Auch bei der Allianz Versicherung AG liegen offensichtlich die Nerven blank, wenn man deren Versicherungsnehmer auf Erstattung von Kürzungsbeträgen in Anspruch nimmt?

Am 08.06.2014 hatten wir über die Reaktion der LVM berichtet, sobald man bei rechtswidrigen Kürzungen durch den Versicherer deren Versicherungsnehmer zum Ausgleich des Restbetrages auffordert. Diese Strategie erweist sich inzwischen als Volltreffer ins Mark der Versicherer. Hier ein aktuelles Schreiben der Allianz Vers. an einen Kfz-Sachverständigen, nachdem der den Versicherungsnehmer der Allianz auf Erstattung des Restbetrages aus (rechtswidrig) gekürzten SV-Honorars in Anspruch genommen hatte:

Sehr geehrte Damen und Herren,

von unserem Kunden wurde Ihr Schreiben vom 02.06.2014 an uns weitergeleitet.

Wir fordern Sie hiermit auf unseren Kunden in der Sache nicht mehr direkt anzuschreiben, Zahlungen werden auch von dort keine erfolgen.

Etwaige Forderungen möchten Sie bitte direkt gegen uns geltend machen.

Mit freundlichen Grüßen

Ihre Allianz

So, so,  die Allianz „fordert auf“? Da wird sich der Sachverständige nun aber richtig in die Hose machen? Ob Zahlungen durch den VN erfolgen oder nicht, wird sich zeigen. Spätestens nach dem Klageverfahren wird dem Versicherungsnehmer der Allianz wohl nichts anderes übrig bleiben, sofern er der Pfändung entgehen will?

Liebe Allianz Versicherung:
Alle Geschädigten fordern Sie (und auch alle anderen „Kürzungs-Versicherer“) dazu auf, ab SOFORT sämtliche Schadensersatzleistungen nur noch nach Recht und Gesetz zu regulieren. So lange dies nicht geschieht, werden eben die Versicherten der Allianz u.a. zum Ausgleich der Restforderung zur Kasse gebeten.
So einfach ist das – ob es euch gefällt oder nicht?

Vielen Dank auch für die Bestätigung, dass diese Strategie offensichtlich die Fundamente der Allianz angreift.

Kleine Info am Rande:
Die Inanspruchnahme der Versicherung durch den sogenannten „Direktanspruch“ ist lediglich eine Option und keine Verpflichtung. Jeder Gläubiger, dem mehrere Schuldner zur Verfügung stehen, sucht stets den Weg des geringsten Widerstandes. Warum sollte man sich ewig mit einem zahlungsunwilligen (und unverschämten) Versicherer unnötig auseinandersetzen, wenn es viel einfacher geht? Das übrigens nicht nur beim Sachverständigenhonorar, sondern bei allen gekürzten Schadenspositionen, die den Versicherern Jahr für Jahr Milliardengewinne (auf Kosten der Geschädigten) in die Kasse spülen.
Also auch bei Kürzungen zur fiktiven Abrechnung, zur Wertminderung, zum Nutzungsausfall, zu den Mietwagenkosten, Abschleppkosten, Personenschaden usw.. Immer schön den Versicherungsnehmer der „Kürzungsprofis“ in Anspruch nehmen – bis die Mauer der Schadensverweigerer irgendwann eingerissen ist.

Hierzu noch ein Pamphlet, das wir bereits am 18.05.2014 veröffentlicht hatten:

Sehr geehrte Damen und Herren,

unsere Versicherungsnehmerin hat uns Ihr Schreiben weitergeleitet. Wir haben unsere Versicherungsnehmerin darauf hingewiesen, daß hier keine weitere Zahlung erfolgen wird. Gegen einen Mahnbescheid werden wir als Versicherer fristgemäß Einspruch einlegen und unsere Kundin auch im Klagefall vertreten.

Wenn der Vorgang außergerichtlich durch Zahlung von 50 % der strittigen Forderung erledigt werden kann, bitten wir um Ihre kurze Rückinfomation.

Mit freundlichen Grüßen

Ihre Allianz

Lächerlicher (niveausloser) Kuhhandel aus der unteren Schublade, oder? Aber weil die rechtswidrige Bearbeitung wohl bereits in Fleisch und Blut übergegangen ist, interessiert es die Allianz offensichtlich auch nicht, dass kein Versicherer im Klagefall berechtigt ist, den Versicherungsnehmer zu vertreten (§ 79 ZPO)? Das wurde der Allianz von den Mahngerichten zwar schon des öfteren ins Versicherungsstammbuch geschrieben. Aber wie man sieht, leider ohne Erfolg. „Mia san mia“ trifft wohl auch für Versicherungkonzerne zu? Gesetze gelten wohl nur für die Anderen?

Wir nehmen die Kunden der Allianz und der anderen „Kürzungsmafiosis“ so lange in die Pflicht, bis ein Umdenken bei den Versicherern einsetzt. Es kann nicht sein, dass der Unfallgegner die Prämienstruktur der Versicherungsunternehmen subventioniert und darüber hinaus Geschädigte  beim Schadensersatz systematisch Jahr für Jahr um Milliarden Euro übervorteilt werden, um die Bilanzen der Versicherungskonzerne aufzupolieren.

Bitte sämtliche Kürzungsschreiben der Versicherer einschl. Folgeschriftverkehr an die CH-Redaktion schicken, damit der Fundus wächst. Irgendwann ist „D-Day“!

Urteilsliste “SV-Honorar” zum Download >>>>>

Siehe auch:

Captain-HUK-Beitrag vom 08.06.2014
Captain-HUK-Beitrag vom 15.06.2014
Captain-HUK-Beitrag vom 30.06.2014

Dieser Beitrag wurde unter Abtretung, Allianz Versicherung, Das Allerletzte!, Ersatzteilzuschläge, Fiktive Abrechnung, Haftpflichtschaden, Lackangleichung, Lohnkürzungen, Mahnbescheid, Nutzungsausfall, Sachverständigenhonorar, Stundenverrechnungssätze, UPE-Zuschläge, Wichtige Verbraucherinfos abgelegt und mit , , , , , , , , , , , , verschlagwortet. Setze ein Lesezeichen auf den Permalink.

45 Antworten zu Auch bei der Allianz Versicherung AG liegen offensichtlich die Nerven blank, wenn man deren Versicherungsnehmer auf Erstattung von Kürzungsbeträgen in Anspruch nimmt?

  1. Heinrich Quaterkamp jun. sagt:

    Hallo, Hans Dampf,
    es wir wohl noch geraume Zeit dauern, bis auch die Autoversicherer begreifen, dass sie den Bogen inzwischen mächtig überspannt haben. Das ausgewogenen Dienstleistungsverständnis und die soziale Verpflichtung zur Einhaltung einer Balance verhalten sich inzwischen umgekehrt proportional zu der nicht enden wollenden Raffgier.
    Es wird einem dabei immer deutlicher vor Augen geführt, dass dieses Phänomen mit einem „normalen“ Geschäftsbetrieb nicht mehr in Einklang zu bringen ist. So zeigen bisherige Studien , dass nur übertroffene Erwartungen der Versicherten und über­raschende positive Erfahrungen in Zusammenhang mit Dienstleistungen zu Empfehlungen führen. Gerade bei Dienstleistun­gen ist der Kaufentscheid mit rationalen Kriterien kaum nachvollziehbar. Die Kaufentscheidung basiert auf persön­lichen Emotionen, Eindrücken und auf Empfehlungen. Werden jedoch noch nicht einmal die Kern­leistungen, wie beispielsweise eine korrekte Schadenersatzverpflichtung, zur Zufriedenheit der Versicherungsnehmer erbracht, dann ist keine Begeisterung zu erreichen.
    Begeisterte Kunden erzählen ein positives Erlebnis dreimal in ihrem Umkreis weiter, negative Erfahrungen aber 10-15 mal und mehr.
    Oder: Unzufriedene Kunden rufen lauter als zufriedene und deshalb verbreiten sich negative Nachrichten schneller als positive.
    Solche negativen Erfahrungen und die daraus resultierenden Unzufriedenheit verbreiten sich in Zeiten von Smartphone, Facebook, Twitter und Co. in Windeseile viral weiter.
    Ob das bisher vernachlässigt wurde, sollten die, die sich vielleicht angesprochen fühlen, selbst beurteilen.

    Mit freundlichen Grüßen
    aus dem Münsterland
    Heinrich Quaterkamp jun.

  2. Willi Wacker sagt:

    Das Schreiben der Allianz-Versicherung ist ja völlig daneben! Aber wie hatte Otto doch gesungen:“… hoffentlich Arroganz versichert?“ Als größter Versicherer müsste sie doch wissen, dass Fahrer, Halter und Versicherung des unfallverursachenden Fahrzeugs als Gesamtschuldner haften. Hans Dampf hat schon in den einleitenden und kommentierenden Worten darauf hingewiesen. Bei der Gesamtschuldnerschaft kann der Gläubiger einen der Gesamtschuldner heraussuchen, und diesen auf die gesamte Summe in Anspruch nehmen. Dieses Schuld-Verhältnis wird schon im zweiten Semester Jura gelehrt. Und das soll der Rechtsabteilung der Allianz bis heute unbekannt sein? Das glaub ich nie und nimmer! Da soll der Sachverständige schlicht und ergreifend für dumm verkauft werden.
    Sachverständige wehrt Euch. Sachverständige, nehmt nach wie vor den Fahrer oder den Halter (ohne die Allianz-Versicherung) in Anspruch. Das Gesetz ist auf Eurer Seite. Wenn der Versicherungsnehmer – zu recht – als einer der Gesamtschuldner in Anspruch genommen wird, schafft das Unfrieden zwischen dem Versicherungsnehmer und dem Versicherer. Das ist nicht gut für das Geschäft der Versicherungen. Nichts ist so schlimm wie unzufriedene Versicherungskunden. Denn diese sind spätestens am 30.11. eines jeden Jahres bei einer anderen Versicheung.
    Das gilt gleichermaßen auch für HUK, DEVK, HDI, LVM und, und, und…
    Sämtliche bisher vorgelegte Schreiben zeigen, dass ein wunder Nerv der Versicherer getroffen wurde.
    Sachverständige, macht weiter!

  3. Johannes R. sagt:

    Verschiedene Kommentatoren hatten schon vor lägerer Zeit, als es noch usus war, die betreffende Haftpflichtversicherung zu verklagen, hier im Blog die Losung ausgegeben, die Akte mit der Versicherng zu schließen und den Direktanspruch nicht weiter zu verfolgen, sondern vielmehr den Schädiger, sprich : Fahrer, oder den Halter des unfallverurschenden Wagens wegen des restlichen Schadensersatzes in Anspruch zu nehmen. Diese Kommentatoren hatten Recht. Es treibt bei der direkten Inanspruchnahme des Schädigers einen gewaltigen Keil zwischen Versicherungsnehmer und Versicherung, denn der in Anspruch genommene Fahrer wird sofort den Versicherungsnehmer informieren. Dieser informiert die Versicherung und lässt sofort seinen Unmut über das schlampige Verhalten der Versicherung heraus. In seinen Augen hat er ja den Schaden verursacht. Dafür ist der von ihm benutzte Wagen auch versichert. Also soll die Versicherung tunlichst regulieren. Wofür hat man denn eine Versicherung?

    Bei direkter Inanspruchnahme der Versicherung erfährt der Schädiger, der Halter – und erst recht nicht der VN -, wie und was die Versicherung reguliert. Der VN wird in dem Glauben gelassen, seine Versicherung mache das schon alles richtig. Wer im Unklaren gelassen wird, der fragt auch nicht nach. In diesem Fall kann man dem VN vorgaukeln, man habe nach Recht und Gesetz ordentlich Schadensersatz geleistet und die überzogenen Forderungen des Geschädigten abgewehrt. Nur das ist leider nur die halbe Wahrheit. In Wirklichkeit ist der Geschädigte über den Tisch gezogen worden.

    Um diese Machenschaften der Versicherungen aufzudecken, ist es erforderlich, den Schädiger, Fahrer oder Halter zu informieren. Immerhin ist das der direkte Ansprechpartner des Geschädigten. Dieser haftet direkt aufgrund der von ihm begangenen unerlaubten Handlung gemäß der §§ 823 ff. BGB sowie aus straßenverkehrsrechtlichen Betimmungen nach StVG. Im § 823 BGB steht nirgends was von Versicherung. Also hat der Geschädigte aufgrund des gesetzlichen Schuldverhältnisses aus dem Unfallereignis den Schädiger direkt als Gegenüber. Der Geschädigte kann von dem Schädiger den erforderlichen Geldbetrg nach § 249 BGB verlangen. Auch in § 249 BGB steht nichts von Versicherung. Also ist es konsequent, den Schädiger, also Fahrer oder Halter, ohne die Versicherung in Anspruch zu nehmen.

    Nach meiner Kenntnis war den Herren im GDV die direkte Inanspruchnahme der Schädiger, quasi unter Umgehung der Versicherungen, schon lange ein Dorn im Auge. Nachdem zunächst nur einzelne Geschädigte – dank kluger anwaltlicher Beratung – statt der Versicherung, den Schädiger direkt verklagten, häufen sich jetzt die Prozesse, in denen der Schädiger direkt wegen der nicht von der Versicherung geleisteten Schadensersatzbeträge verklagt wird. Das Problem der unzufriedenen Versicherungskunden wächst und wächst – und wächst den Versicherungen über den Kopf. Denn nichts ist so schlimm, wie unzufriedene Versicherungskunden.

    Und einen weiteren Effekt hat die direkte Inanspruchnahme des Schädigers ach noch. Dieser erfährt von den rechtswidrigen Schadenskürzungen der Versicherungen. Nichts ist schlimmer für die Versicherungen, als dass der Versicherte selbst verurteilt wird, das zu zahlen, was seine Versicherung rechtswidrig gekürzt hat. Das erfährt er aus dem Urteil und dessen Entscheidungsgründen.

    Der Aufruf von W.W., dass die Sachverständigen wegen der restlichen Sachverständigenkosten weiterhin den Schädiger direkt verklagen sollen, hat meine Unterstützung. Gleiches gilt aber auch für die Unfallopfer, deren Schadenspositionen fiktive Reparaturkosten, Wertminderung, Nutzungsausfall, Mietwagenkoten, etc. gekürzt wurde. Auch hier wäre es gut, wenn die Unfallopfer durch qualifizierte Anwälte klug beraten werden würden. Auch das Unfallopfer hat bei einem unverschuldeten Unfall gegenüber dem Schädiger Anspruch auf vollen Schadensersatz. Es ist daher Aufgabe der Rechtsanwälte auch insoweit den Schädiger wegen des restlichen Schadensersatzes in Anspruch zu nehmen.

    Willi Wacker, ich gehe daher noch weiter und rufe aus: Geschädigte wehrt euch und nehmt wegen der von der Versicherung gekürzten Schadenspositionen nicht mehr die Versicherung, sondern den Schädiger direkt in Anspruch! Dann wird wirklich ein wunder Nerv der Versicherungen getroffen.

  4. SV sagt:

    Mit Schreiben vom 28. Juni 2013 teilte die Allianz u. a. mit:

    „Sie wollen davon Abstand nehmen, unseren Versicherungsnehmer weiter in dieser Sache zu behelligen und Schriftverkehr ausschließlich mit uns zu führen.“

    Hintergrund war auch hier die persönliche Inanspruchnahme des Versicherungsnehmers der Allianz. Zwischenzeitlich bzw. zeitnah wurde das in Rechnung gestellte Honorarar ohne in einen Rechtsstreit treten zu müssen, vollständig vom Versicherer ausgeglichen.

  5. BORIS sagt:

    „“Sie wollen davon Abstand nehmen, unseren Versicherungsnehmer weiter in dieser Sache zu behelligen und Schriftverkehr ausschließlich mit uns zu führen.”

    Abstand nehmen ? Behelligen? Schriftverkehr ausschließlich mit dem Versicherer des Unfallverursachers führen?

    Sonst noch was aus der Palette der „Empfehlungen“ ?
    Kein Gespür dafür, wer wen rechtswidrig behelligt ?
    Warum denn auschließlich Schriftverkehr mit dem Versicherer führen, der allenfalls um mein Verständnis bittet, dass man bei der rechtswidrig vorgenommenen Abrechnung verbleibt? Ja, geht´s eigentlich noch ?
    Nach dem Wortlaut des § 249 BGB ist es völlig in Ordnung, dass ich mich bezüglich des Schadenersatzes an den halte, der den Schaden verursacht hat. ER hat dafür zu sorgen, dass DER Zustand hergestellt wird, als wenn das zum Schadenersatz verpflichtende Ereignis nicht eingetreten wäre. Von der Herstellung eines anderen Zustandes nach eigenem Gutdünken der hinter dem Schädiger stehenden Haftpflichtversicherung ist im § 249 BGB nicht die Rede. Der untaugliche Versuch auf kaltem Wege noch einen eigenen Münzautomaten zu installieren, hat jetzt ein Ende und der inzwischen ausgelutsche Vorwurf eines Verstoßes gegen die „Schadenminderungspflicht“ zieht auch nicht mehr.Auf diesem Wege den Gläubiger weich kochen zu wollen, ist an Einfalt nicht zu überbieten.
    BORIS

  6. Tramontana sagt:

    Heute morgen stand eine junge Richterin mit ihrem Unfallwagen vor meiner Bürotür und beauftragte mich mit einem Schadengutachten mit der Bemerkung, dass sie gehört habe, dass ich einer der wenigen Sachverständigen sei, die sich die rechtswidrigen Kürzungen nicht gefallen ließen und deshalb sei sie auch zu mir gekommen. Gibt es eine bessere Werbung ?
    Tramontana

  7. Rolli sagt:

    Hallo, Hans Dampf,
    solche vom VN weitergeleiteten Schreiben werden garantiert seltener werden, da infolge der in Abrede gestellten Schadenregulierungsverpflichtung auch nicht veranlasst. Aber der VN als Schädiger muss sich das rechtswidrige Verhalten seiner Versicherung zurechnen lassen und das führt ggf. zum Mahnbescheid gegen ihn persönlich oder zur sofortigen Klage. Ist der VN jedoch nicht der Fahrer zum Unfallzeitpunkt, wird´s halt noch interessanter.
    Aber das wißt ihr ja alles auch schon in der vagen Hoffnung, dass sonst niemand anders das auch weis. Ich wünsche Euch allen ein besinnliches, erkenntnisreiches und entspanntes Wochenende. Und vergeßt mir nicht, die Urteile auch den Schädigern zugänglich zu machen. So ist´s dann halt recht.-

    Rolli

  8. Johannes R. sagt:

    Hallo SV,
    also, es geht doch.
    Wenn die Allianz (Gleiches gilt auch für andere Versicherungen) nicht direkt will, dann den Umweg über den Fahrer oder Halter. Dann geht es in der Regel auch wieder, wie dein Fall zeigt.
    Die Inanspruchnahme des Fahrers oder Halters ist so was wie ein Türöffner zur vollständigen Schadensregulierung.
    Der Unfriede zwischen Kunden und Sachverständigen, den die Versicherungen erreichen wollen, dieser Unfriede fällt auf die Versicherungen zurück, indem die Sachverständigen aus abgetretenem Recht oder die Geschädigten die von der Versicherung vertretenen Fahrer oder Halter des unfallverursachenden Fahrzeugs wegen des restlichen Schadensersatzes in Anspruch nehmen.
    So muss es laufen. Immer weiter so!
    Eigentlich könnte man auch von vornherein den auf der Unfallmitteilung aufgeführten Fahrer bzw. Halter als erstes anschreiben. Es besteht keine Verpflichtung sich zunächst an die Versicherung zu wenden. Der Direktanspruch ist eine von verschiedenen Möglichkeiten, aber keine Pflicht.
    Na, dann gute Nacht.
    Joh. R.

  9. Levante sagt:

    „Wir fordern Sie hiermit auf, unseren Kunden in der Sache nicht mehr direkt anzuschreiben, Zahlungen werden auch von dort keine erfolgen.“

    Ein wahrlich schlechter Rat für den eigenen VN. Aber es ist ja bequemer, diesen zunächst einmal zu verheizen, als selber die Birne hinzuhalten.
    Aber den Sachverständigen des Gläubigers auffordern zu wollen, etwas zu unterlassen, was dieser für geboten hält, ist wohl der Hit des Tages.
    Levante

  10. Rüdiger sagt:

    Das mit der direkten Inanspruchnahme des Schädigers per Mahnbescheid – ohne Vorwarnung – ist tatsächlich die „eierlegende Wollmichsau“ gegen das gesamte rechtswidrige Schadensmanagement der Versicherer. Gerade auch bei der fiktiven Abrechnung oder sonstigen Kürzungen. Die Versicherung kürzt z.B. auf Grundlage von controlexpert & Co. Nach endgültiger Zahlungsverweigerung der Versicherung ballert der Anwalt des Geschädigten dem Schädiger für den Restbetrag postwendend einen Mahnbescheid rein. Da kommt Freude auf beim Schädiger und seiner Versicherung? Wenn sich diese Strategie flächendeckend durchsetzt, ist Schluss mit Lustig. Dann bricht das Kartell der Kürzer vollständig ein. Darauf kann man wetten.

  11. Glöckchen sagt:

    @ Rüdiger
    „ohne Vorwarnung“????
    Das ist unfair,brandgefährlich und auch töricht,weil man dadurch VN und Versicherer oft zusammenschweisst.
    Viel besser:
    Schreiben sie dem VN höflich weshalb sie sich an ihn wenden und erläutern sie dem VN die Zusammenhänge,insbesondere,dass ihre Intention in der Vermeidung eines Rechtsstreits gelegen ist und dass deshalb dem VN nochmals aussergerichtlich die Gelegenheit gegeben wird, anstelle seiner Versicherung zu zahlen.
    DAS WIRKT!
    Klingelingelingelts?

  12. H.R. sagt:

    Hallo, Glöckchen,
    Deinen Vorschlag bezüglich der Vorgehensweise unterstütze ich, denn den unorientierten VN ohne Vorwarnung direkt anzuschießen, wäre fast genauso unfein, wie die nicht nachvollziehbare Honorarkürzungsstrategie einiger Versicherer, die bei der CH-Redaktion immer wieder im Fokus stehen.
    H.R.

  13. Rüdiger sagt:

    @Glöckchen

    Was ist der Unterschied, wenn man Geschädigte vor dem Mahnbescheid „höflich“ anschreibt? Keiner, wie man dem o.a. Schreiben der Allianz entnehmen kann. Egal was man dem Schädiger mitteilt. Die belatschern ihren Kunden genauso oder setzen ihn unter Druck. Am Ende des Dialogs lässt der sich dann doch für seine Allianz vom Geschädigten verklagen.

    Beim direkten Mahnbescheid gibt es schon Erklärungsnot. Da muss die Allianz (oder andere Versicherer) deutlich mehr Überzeugungsarbeit innerhalb eines Fristenrahmens leisten. Frist verpasst => Vollstreckungsbescheid. Außerdem kommt der eine oder andere Versicherer vielleicht doch ins Grübeln, wenn er weiß, dass die massive Gegenmaßnahme immer ohne Vorwarung beim Versicherungsnehmer einschlägt? Die Vorwarnung bringt also eher Nachteile, da die Allianz & Co dadurch die Möglichkeit erhalten, den Kunden frühzeitig zu „schulen“, wie er ggf. mit einem Mahnbescheid oder einem Prozess umzugehen hat (wir kümmern uns um alles). Das ist genauso, wie wenn man bei kriegerischen Auseinandersetzungen dem Gegner vor einem Angriff fairerweise mitteilt, dass in Bälde eine Rakete einschlägt. Der höfliche Weg ist vielleicht eine „Milchsau“ oder bestenfalls eine „Wollmilchsau“. Für die schnelle Veränderung des gesamten Systems braucht man jedoch eine „eierlegende Wollmichsau“.

    „Fairness“ gegenüber dem Schädiger dürfte inzwischen auch kein Thema mehr sein. Geschädigte werden schon seit vielen Jahren durch die „organisierte Kriminalität“ der Schädigerseite systematisch und schonungslos um Milliardenbeträge beschissen. Was ist daran fair? Wer nimmt hierbei Rücksicht auf die Unfallopfer? Ist der Schädiger mehr wert als der Geschädigte?

    Im Krieg um eine korrekte Entschädigung ist inzwischen jedes Mittel recht, das zum nachaltigen Erfolg führt.

    Auge um Auge, Zahn um Zahn.

  14. BGH Leser sagt:

    @ Rüdiger

    „Was ist der Unterschied, wenn man Geschädigte vor dem Mahnbescheid “höflich” anschreibt“?
    Keiner – ist allerdings eine Frage des Stils und des unternehmerischen Weitblickes.

    „Die Vorwarnung bringt also eher Nachteile, da die Allianz & Co dadurch die Möglichkeit erhalten, den Kunden frühzeitig zu “schulen”, wie er ggf. mit einem Mahnbescheid oder einem Prozess umzugehen hat (wir kümmern uns um alles)“.
    Die Möglichkeit der „Schulung“ ist auch dem Sachverständigen mit dessen Anschreiben gegeben. Hilfsweise auch unter Verweis auf http://www.captain-huk.de damit sich der Schädiger dort ein Bild von der überwiegend herrschenden Rechtslage machen kann.

    „Für die schnelle Veränderung des gesamten Systems braucht man jedoch eine “eierlegende Wollmichsau”.“
    Die eierlegende Wollmilchsau gibt es nicht.

    „Fairness gegenüber dem Schädiger dürfte inzwischen auch kein Thema mehr sein“.
    Sollte es aber. Auch ein Schädiger – der in der Regel keine Ahnung von den Machenschaften des hinter ihm stehenden Versicherers hat – könnte ein potenzieller Kunde des Sachverständigen oder Mandant des Anwaltes werden.
    Daher: Aufklärungsbedarf ist grundsätzlich in alle Richtungen geboten. Wird allerdings dann schwierig, wenn bequeme bzw. faule Sachverständige und Anwälte im Spiel sind.

    „Im Krieg um eine korrekte Entschädigung ist inzwischen jedes Mittel recht, das zum nachhaltigen Erfolg führt“.
    Na na na, wer will den gleich von Krieg sprechen?
    Strategie heißt das Spiel.

  15. wildente sagt:

    Es gibt immer mehrere Wege, um zum Ziel zu kommen und das ist in diesem Fall nicht anders, denn möglicherweise macht man sogar aus dem Verursacher einen zukünftigen Kunden/Mandanten und da kann Tuchfühlung gewiß nicht Schaden. Es kommt eben auf die richtigen Touchpoints an.

    Eure Wildente

  16. RA Schepers sagt:

    Auge um Auge, Zahn um Zahn.

    Ein schlechter Ratgeber…

  17. Rüdiger sagt:

    @all

    1. Wird der Schädiger nicht Kunde vom Geschädigten, wenn der seinen Unfallgegner auf Restzahlung seines berechtigten Schadensersatzes in Anspruch nimmt. Stichwort Fiktive Abrechnung.

    2. Wird in der Regel kein Schädiger Kunde vom Sachverständigen, wenn der ihn auf Restzahlung von gekürztem Sachverständigenhonorar in Anspruch nimmt. Der VN ist nach dem Gesäusel der Versicherung so oder so stinksauer auf den Sachverständigen.

    Außerdem sind Überlegungen zum Schädiger als potentieller Neukunde für den Sachverständigen völlig an den Haaren herbeigezogen. Nach den Gesetzen der Wahrscheinlichkeit hat jeder Autofahrer im Schnitt ca. alle 10 Jahre einen Verkehrsunfall. Der aktuelle Schädiger ist demnach erst wieder in 10 Jahren dran. Und wen der in 10 Jahren möglicherweise beauftragt, steht sowieso in den Sternen. Die Wahrscheinlichkeit geht also gegen Null, dass man von dem „fair behandelten“ Schädiger irgendwann noch einmal etwas hört. Aber selbst wenn er vorher Bedarf haben sollte, dann hat er die Attacke auf seinen Geldbeutel sicher nicht vergessen? Auch wenn es in einem scheißfreundlichen Schreiben verpackt war.
    Darüber hinaus hat der „Kumpel“ oder die Werkstatt sowieso immer die bessere Empfehlung zum ultimativen Gutachter.

    Und für das wäre-wenn-könnte-vielleicht-möglicherweise soll ich heute eine effektive Gesamtstrategie opfern, die mir die Chance bietet, das komplette Schadensmanagement auszuhebeln? Wohl kaum! Da müsste ich ja schon recht blöd sein, oder? Mit diesem Geist müsste ich auch sämtliche Kürzungen von Versicherern hinnehmen und immer die Füße schön stillhalten. Denn es könnte ja durchaus passieren, dass ich irgendwann von der Versicherung einen Auftrag bekomme?

    Genau so operieren übrigens auch diverse Kollegen, die sich alles von den Versicherern gefallen lassen bzw. Gutachten entgegen der BGH-Rechtsprechung einreichen, die dem Versicherer signalisieren, „eine Zusammenarbeit dürfte nicht zum Schaden der Versicherung sein“ (Kalkulation mit mittleren Stundenverrechnungssätzen, keine UPE-Aufschläge, keine Verbringungskosten, keine Lackangleichung, Wiederbeschaffungswert incl. MwSt bei älteren Fahrzeugen, keine oder geringe Wertminderung, überregionale Restwerte aus der Restwertbörse, hohe Abzüge NfA usw.)

    Ob es den Beruf des freien und unabhängigen Kfz-Sachverständigen in 10 Jahren in der heutigen Form überhaupt noch gibt, ist sowieso äußerst fraglich. Nach den heutigen Prognosen wohl eher nicht. Insbesondere weil sich die meisten Sachverständigen in keiner Weise engagieren (wollen), damit dieser Berufsstand erhalten bleibt. Von fehlender Solidarität erst gar nicht zu reden.

    Der gegnerischen Partei heutzutage fair gegenüber zu treten ist genauso wie der noble Engländer, der mit dem ISIS-Kämpfer vor dem Kampf eine Tasse Tee trinken will und sich dafür dann die Brühe von oben in den Hals gießen kann – sofern er es noch schafft, bevor er umfällt.

    Zum Thema „Krieg“:

    Das, was die Versicherer mit dem Schadensersatzrecht seit Aufhebeung der 3%igen Überschussgrenze veranstalten, ist eindeutig ein brutaler Wirtschaftskrieg. Was sonst? Immerhin geht es um einen Milliardenraubzug.

    Kuscheln oder Kampf? Das ist hier die Frage.

  18. Babelfisch sagt:

    Wieso Krieg, wieso Zahn um Zahn?

    Klage und Mahnbescheid sind einfache und probate Mittel, damit der SV zu seinem vollen Honorar kommt. Und darum geht es doch, oder? Das Anschreiben an den Halter/Fahrer wird nach meiner Kenntnis zu 80 % von diesen an die Versicherer weitergeleitet, die dann so schöne Schreiben absetzen. Ergebnis: alles für die Katz. Wenn Halter/Fahrer tatsächlich an den Hintergründen der gegen ihn gerichteten Klage/des MB interessiert ist, kann er sich immer noch an den SV/RA wenden, der ihm diese erklären kann.
    Es gibt auch noch genügend Richter, die meinen, dass die vorgerichtlichen Kosten des RA gegen den Halter nicht zu erstatten sind, weil die Versicherung bereits die Zahlung endgültig abgelehnt hat. Dann wird dieses Schreiben zu einem tosenden Streitwert von 34,37 € noch nicht einmal honoriert.
    Ein Anwaltsbüro ist auch ein Wirtschaftsunternehmen. Die Forderungen, die hier manchmal erhoben werden (vorherige Liquiditätsprüfung des Schuldners, Aufklärungsgespräche mit Haltern/Fahrern, etc.) sind unrealistisch, wenn man den Betrieb kennt.
    Beide Vorgehensweisen sind ausprobiert worden, die kürzere ist die effektvollere und auch wirtschaftlichere.

  19. BGH Leser sagt:

    @ Rüdiger

    “ Nach den Gesetzen der Wahrscheinlichkeit hat jeder Autofahrer im Schnitt ca. alle 10 Jahre einen Verkehrsunfall“.
    Wo hast de das denn her?

    „Der aktuelle Schädiger ist demnach erst wieder in 10 Jahren dran. Und wen der in 10 Jahren möglicherweise beauftragt, steht sowieso in den Sternen. Die Wahrscheinlichkeit geht also gegen Null, dass man von dem irgendwann noch einmal etwas hört“.
    Schon mal was von Fuhrparkkunden gehört? Wäre zum Beispiel nicht die erste Spedition die den Anwalt oder SV wechselt, weil denen mal ein guter Anwalt oder SV gezeigt haben wie man es richtig macht. Stichwort „unternehmerischer Weitblick“.

    „Dann muss ich auch sämtliche Kürzungen von Versicherern hinnehmen. Denn es könnte ja auch sein, dass ich irgendwann von der Versicherung einen Auftrag bekomme“?
    Willst oder Brauchst de das denn?

    „Ob es den Beruf des freien und unabhängigen Sachverständigen in 10 Jahren in der heutigen Form überhaupt noch gibt, ist sowieso äußerst fraglich“.
    Schau m’r mal.

    „Insbesondere weil sich die meisten Sachverständigen in keiner Weise engagieren (wollen), damit dieser Berufsstand erhalten bleibt. Von fehlender Solidarität erst gar nicht zu reden“.
    Da stellt Captain-Huk anderes unter Beweis. Allerdings dürfen sich gerne noch mehr Sachverständige und Verkehrsanwälte engagieren – da stimme ich zu.

    „Das was die Versicherer mit dem Schadensersatzrecht veranstalten ist eindeutig ein brutaler Wirtschaftskrieg. Was sonst“?
    Eher Dekadenz und Arroganz der Versicherungswirtschaft. Das liegt bereits in der Natur der Sache – schließlich geht’s ums Geld. Da haben schon viele den Verstand verloren.

    „Kuscheln oder Kampf“?
    In jedem Fall erst Denken dann Handeln.

  20. Rüdiger sagt:

    @BGH-Leser

    “ Nach den Gesetzen der Wahrscheinlichkeit hat jeder Autofahrer im Schnitt ca. alle 10 Jahre einen Verkehrsunfall“.
    Wo hast de das denn her?

    Streng geheimes Zahlenwerk aus dem Internet:

    über 40 Millionen zugelassene Kraftfahrzeuge – im Schnitt ca. 4 Millionen Schäden / Jahr

    40/4 = 10. Wer hätte das gedacht? Aber bitte nicht weitersagen.

    Genau genommen liegt die Wahrscheinlichkeit pro Fahrer wohl in Richtung 15-20 Jahre, da Kraftfahrzeuge oft von unterschiedlichen Fahrern genutzt werden.

    „Dann muss ich auch sämtliche Kürzungen von Versicherern hinnehmen. Denn es könnte ja auch sein, dass ich irgendwann von der Versicherung einen Auftrag bekomme“?
    Willst oder Brauchst de das denn?

    Wenn schon zitieren, dann wenigstens korrekt und nicht herumtricksen:

    Mit diesem Geist müsste ich auch sämtliche Kürzungen von Versicherern hinnehmen und immer die Füße schön stillhalten. Denn es könnte ja durchaus passieren, dass ich irgendwann von der Versicherung einen Auftrag bekomme?“

    Damit ist die Frage beantwortet.

    „Ob es den Beruf des freien und unabhängigen Sachverständigen in 10 Jahren in der heutigen Form überhaupt noch gibt, ist sowieso äußerst fraglich“.
    Schau m’r mal.

    Genau deshalb wird es den Beruf in 10 Jahren nicht mehr geben. Mit „Schau m’r mal“ wird nämlich nichts.

    „Insbesondere weil sich die meisten Sachverständigen in keiner Weise engagieren (wollen), damit dieser Berufsstand erhalten bleibt. Von fehlender Solidarität erst gar nicht zu reden“.
    Da stellt Captain-Huk anderes unter Beweis. Allerdings dürfen sich gerne noch mehr Sachverständige und Verkehrsanwälte engagieren – da stimme ich zu.

    Gerade Captain HUK stellt unter Beweis, dass nur einige (wenige) am Rad drehen und den restlichen 8.000 oder 10.000 Gutachtern ansonsten alles am A. vorbeigeht. Die „faulen Säcke“ saugen bestenfalls den Honig aus dieser Plattform und lassen sonst den lieben Gott einen guten Mann sein. Die Masse der Anwälte sind übrigens auch nicht viel besser, wenn man das entsprechende Engagement hier beobachtet.

    Zum Thema „Fuhrparkkunden“:

    Zum einen ist das nicht das normale Tagesgeschäft, um das es in der Diskussion hier geht. Zum anderen wechselt in der Regel kein Fuhrparkbetreiber den Gutachter oder den Anwalt, weil der Gutachter oder der Anwalt des Unfallgegners ihn unter Druck setzt, nicht regulierte Schadensersatzpositionen zu bezahlen – ob mit Anschreiben oder Mahnbescheid macht da keinen Unterschied.
    Interessanterweise werden immer dann irgendwelche Sonderfälle aus der Schublade herausgekramt, wenn die Argumente ausgehen?

    Da gibt es z.B. auch einen Rechtsanwalt, der immer mit einem kuriosen Einzelfall um die Ecke gekommen ist, warum man den Schädiger nicht direkt in Anspruch nehmen soll. Wenn man also ein einziges Mal von vielleicht 100, 500 oder 1000 Vorgängen Schiffbruch erleidet, soll man nun auf 99, 499 oder 999 Erfolge verzichten? Super Strategie!

    Das erinnert ein wenig an eine Geschichte unter den Wohnmobilfahrern:

    Da gibt es immer wieder Gerüchte, dass einer einen kennt, der einen kennt, der irgend wann einmal im Wohnmobil überfallen wurde. Was nun? Da gibt es doch nur eine Lösung: Auf alle Fälle niemals ein Wohnmobil kaufen oder zumindest nie mit einem Wohnmobil in Urlaub fahren!

    Das Gleiche gilt fürs Autofahren, Fliegen, Mountainbiken, Klettern, Traumschiff, Treppen steigen usw.

    Was ich damit sagen will; wer jedem möglichen Auftrag hinterher hechelt und seine komplette Firmenstrategie darauf ausrichtet, keine Risiken einzugehen, um auch wirklich jeden Auftrag abzufischen, der braucht keine 10 Jahre mehr auf das Ende zu warten. Der hat nämlich schon heute verloren.

    Eines zeigt jedoch wieder die gesamte Diskussion. Es gibt keinerlei Konsens bei wirkungsvollen Strategien gegen das rechtswidrige Schadensmanagement der Versicherer. Viele ziehen in genau so viele unterschiedliche Richtungen (quod erat demonstrandum oder auf Deutsch – wzbw). Die Versicherer werden es freudig zur Kenntnis nehmen?

    Ich für meinen Teil habe ausreichende Erfahrungen mit den Kürzungen (sowie mit frechen Schädigern) gemacht und halte es künftig wie der Babelfisch. Endgültige Zahlungsverweigerung durch den Versicherer = Mahnbescheid gegen den Schädiger. Sofern „Mitleid“ angebracht ist, kann ich immer noch parallel zur Zustellung des Mahnbescheids ein nettes Briefchen an den Schädiger schicken, in dem alles ausführlich erklärt wird. Das eine schließt das andere ja nicht aus?

    Aber jeder wie er meint. Die einen kuscheln sich ans Geld und die anderen kämpfen so lange weiter, bis der Zeitpunkt gekommen ist, an dem es nichts mehr gibt, wofür es sich zu kämpfen lohnt.

  21. Babelfisch sagt:

    Auch zum Thema Fuhrparkkunden:

    Ein Anruf des Leiters eines Fuhrparks bei der Versicherung bzw. bei seinem Versicherungsmakler reicht und es erfolgt die Zahlung.

  22. Rüdiger sagt:

    @Babelfisch

    So isses. Deshalb war die Argumentation zum Thema Fuhrparkkunden auch völlig neben der Sache.

  23. Dipl.-Ing. Andreas Hoppe sagt:

    Und es soll auch Speditionen bzw. Fuhrparks geben, die nicht einmal das freundliche Briefchen verstehen…

    Viele Grüße

    Andreas

  24. BGH Leser sagt:

    @ Rüdiger

    „Streng geheimes Zahlenwerk aus dem Internet:
    über 40 Millionen zugelassene Kraftfahrzeuge – im Schnitt ca. 4 Millionen Schäden / Jahr
    40/4 = 10. Wer hätte das gedacht“?
    So so – na dann???

    @ Babelfisch
    „Ein Anruf des Leiters eines Fuhrparks bei der Versicherung bzw. bei seinem Versicherungsmakler reicht und es erfolgt die Zahlung“.
    Das war ein mal.

    @ Andreas Hoppe
    „Und es soll auch Speditionen bzw. Fuhrparks geben, die nicht einmal das freundliche Briefchen verstehen…“
    Es soll auch Speditionen geben die mittlerweile mehr Geld mit Schäden als mit dem Fahren verdienen.

  25. Mister L sagt:

    Ich habe meine Bedenken, dass Versicherer finanzielle Probleme haben und das dort die Nerven blank liegen.
    Das wird nur bei den kleinen Sachbearbeitern auf Grund der Anweisungen der Fall sein.
    Grundsätzlich kann man davon ausgehen, dass bei Versicherungen Mitarbeiter für das Finanzwesen diese Vorgehensweise der Kürzungen säuberlich ausgearbeitet haben und die Notbremse ziehen würden, wenn es sich finanziell nicht mehr lohnt.
    Dass es sich derzeit unterm Strich noch lohnt, ist wohl hauptsächlich der immer noch unzureichenden Aufklärung und Vorgehensweise des „deutschen Michels“ geschuldet, der nur murrt und lieber zahlt und kuscht, anstatt sich zu wehren. Darüber hinaus gibt es leider noch Anwälte, die für solche Kleinbeträge das Mandat nicht annehmen.
    Schädiger zahlen den Kürzungsbetrag und schimpfen gegen den Sachverständigen oder ggfs. gegen ihren Versicherer. Dass sie sich aber die Beträge zurück holen bzw. den Versicherer wechseln, ist noch nicht ausreichend bekannt geworden, da nach Zahlungseingang beim SV dieser allgemein keine weiteren gesicherten Rückmeldungen vom Schädiger erhält.
    Woher soll auch ein Schädiger wissen, welche Versicherung diese Kürzungen nicht vornimmt?
    Besonders vor dem Hintergrund, dass immer mehr Versicherer auf diesen Zug der ungerechtfertigten Kürzungen aufspringen.
    Ich sehe das als klare und ausgeklügelte Berechnung, die ausschließlich der Gewinnmaximierung gilt. Der überwiegende VN ist meist mangels eigener finanzieller Mittel gehalten, sich eine günstige Versicherung (HaftPFLICHT) zu suchen. Auch sehenden Auges, dass er im Schadenfall einen Teil der Kosten selbst tragen muss und dies ggfs. seinen finanzieller Ruin darstellen kann. Frei nach dem Motto: Ich pass auf. Mir passiert schon nichts…
    Der Schädiger begleicht (spätestens nach verlorenem Prozess) an den SV den von seiner Versicherung unrechtmäßig einbehaltenen Betrag (oder hebt bei größeren und weiterreichenden Kürzungen die Finger), traut sich (z.B. aus Angst einer von dort ausgesprochenen Kündigung) nicht gegen die eigene Versicherung vorzugehen und bleibt sogar dort noch weiter versichert, da bekanntlich andere Versicherungen "das selbe Spielchen treiben". Wo soll er den sein Fahrzeug versichern lassen, wenn es unterm Strich doch (fast) alle zwischenzeitlich so machen??? Und die Versicherung ist fein raus, da sie die Zahlung und Probleme nicht mehr hat und ein anderer dafür gerade steht. Einzige Möglichkeit für den Geschädigten wäre, kein Fahrzeug mehr anzumelden.
    Dies würde bedeuten, dass immer mehr aus Angst vor eigenen Zahlungen scheuen, ein eigenes Fahrzeug anzuschaffen.
    Weniger Fahrzeuge = weniger Unfälle = weniger Gutachten = weniger Einnahmen beim SV
    Ich mag bezweifeln, dass es das ist, was man anstreben sollte.

    Ich möchte die Vorgehensweise der Versicherer keinesfalls schönreden.
    Damit wollte ich nur aufzeigen, dass es sicher bewusstes und berechnetes Kalkül ist und unterm Strich es zwei Gewinner; gibt. Einmal den SV, der sein gekürztes Honorar vom Schädiger bekommt und andererseits die Versicherung, die offenbar zu wenig vom Schädiger danach in die Pflicht genommen wird. Auf der Strecke bleibt (vorerst) der Schädiger; und wie schnell kann man selbst ungewollt dazu werden.
    Seitens des SV ist nach vollständigem Zahlungseingang erfahrungsgemäß die Sache erledigt. Der Pfeil, der vorher in Richtung der Versicherung (mit Einbeziehung des Schädigers) verschossen wurde, prallt dort aber noch zu stark ab.
    Was ich damit zum Ausdruck bringen möchte ist, dass durch die Vorgehensweise gegen den Schädiger zwar eine weitere Möglichkeit aufgetan wurde, an das gekürzte SV-Honorar zu kommen und diesen bewusst zu machen, wie er versichert ist. Damit aber die Eier legende Wollmilchsau auch noch nicht erschaffen wurde. Soll aber auch nicht bedeuten, dass man sich meiner Ansicht nach wieder ausschließlich an den jeweiligen Versicherer wenden soll. Ich habe für mich diese Problematik nur etwas weiter greifender betrachtet, meine Gedanken dazu hier kund getan. Doch leider habe auch ich kein Allheilmittel gefunden.
    Denn auf der Strecke bleibt noch zu oft nur der kleine Mann.

  26. Rüdiger sagt:

    @Mister L

    Aus Ihren Äußerungen schließe ich, dasss Sie bisher keine belastbaren praktischen Erfahrungen mit der Inanspruchnahme der Schädiger gesammelt haben? Deshalb schlage ich vor, dass Sie diese Stategie selbst über einen längeren Zeitraum systematisch testen und dann über die Ergebnisse berichten. Zu verlieren gibt es dabei nichts. Dabei kann man nur gewinnen. Auch bei Captain HUK gab es viele Skeptiker, die durch „learning bei doing“ umgeschwenkt sind und heute die Versicherungen nach irgendwelchen Kürzungen links liegenlassen.
    Dinge schon vorher theoretisch kaputtzureden, die man selbst nicht ausprobiert hat, ist nicht gerade professionell?

    Ich habe z.B. einen aktuellen Fall, bei dem die gesamte Familie einer Schädigerin (Tochter) sämtliche (viele) Policen bei einer Versicherung gekündigt haben, nur weil die Vers. der Meinung war, man könne mit der Kürzung des SV-Honorars richtig Kasse machen. Ist alles eine Frage der Kontakte, die man mit dem jeweiligen Schädiger pflegt bzw. wie man die „Nachsorge“ nach der Verurteilung organisiert.
    Außerdem gibt es ja auch noch Versicherer, die kein SV-Honorar kürzen, die der Gutachter dann stets gerne weiterempfiehlt.

    Die Sache mit dem Schädiger funktioniert inzwischen bestens. Ich frage mich nur, warum da vorher keiner drauf gekommen ist?

    Aber eines zeigt auch wieder dieser Kommentar. Es wird zu wenig in der Masse gedacht. Wenn alle bei JEDER Kürzung immer den Schädiger in Anspruch nehmen, ist das Schadensmanagement in einem einzigen Jahr kaputt. Die Versicherer wissen das sehr genau. Deshalb auch die „empfindlichen“ Schreiben. Viele Gutachter und Rechtsanwälte haben aber offensichtlich nicht den nötigen Weitblick?

    Zum Thema „selbst zum Schädiger werden“.
    Jeder Schadenverursacher, der seiner Versicherung bei rechtswidrigen Kürzungen nicht den nötigen Dampf zur odnungsgemäßen Regulierung macht, muss sich an die eigene Nase fassen, wenn er am Ende auf irgendwelchen Kosten sitzenbleibt. Als Schädiger habe ich die Verpflichtung, dass der Geschädigte ordnungsgemäß entschädigt wird. Das ist nicht nur eine Frage des Rechts, sondern auch eine Frage des Anstands und der Moral. Diese Sichtweite ist jedoch heute leider verloren gegangen. Was bitteschön ist Anstand – was bitteschön ist Moral?

    Die Argumentation „keine Kohle“ und „bemitleidenswert“, weil billig versichert, ist auch völlig daneben.
    Wer nicht das Geld hat, sich ordentlich zu versichern, soll sein Auto eben stehen lassen oder sich erst gar keines anschaffen. Wer beim Autofahren auf der letzten Euro-Rille fährt, ist bei der nächsten Autoreparatur sowieso im Eimer. Der Umkehrschluss dazu, es gäbe dann weniger Gutachtenaufträge, ist schon etwas grotesk? Das zeigt aber, wie trivial viele Sachverständige denken. Wie der Fixer auf der Straße – immer nur an den nächsten Schuss (potentieller Auftrag).
    Bei den meisten billig Versicherten ist jedoch nicht die Armut Triebfeder, sondern die allseits beliebte Schnäppchenjagt. Diejenigen, die permanent der Preisspirale nach unten folgen, müssen am Ende eben die Zeche bezahlen. Exzessives Preisdumping bei den Prämien geht eindeutig zu Lasten des Schädigers und ist bestimmt nicht Sache des Geschädigten.

    Was ich damit sagen will. Ich habe keinerlei Mitleid mit Personen, die bei Versicherern mit einer Schadenabwicklung wie z.B. bei der HUK Coburg (oder mittlerweile auch bei der Allianz) versichert sind. Denn die Spatzen pfeiffen es schon lange von den Dächern, dass es dort immer Ärger bei der Schadenregulierung gibt. Das Internet ist voll davon und in den Fernsehmedien wurde über die Jahre auch jede Menge berichtet. Wenn der eingesparte „Fuffi“ dann aber immer noch wichtiger ist, als eine ordentliche Schadenregulierung – selbst schuld!!!

    Dass es aber gerade um diesen „Fuffi“ geht, erlebe ich ständig im Gespräch mit Geschädigten, die bei der HUK versichert sind. Die meisten liegen übrigens deutlich über der Armutsgrenze. Interessanterweise kennen fast alle das unmögliche Regulierungsverhalten der HUK. Die kann man jedoch nur zum Versicherungswechsel bewegen, indem man an Beispielen aufzeigt, dass sie im Falle eines Schadens ggf. vom Gegner auf Kürzungsbeträge in Anspruch genommen werden. Das wissen die natürlich in der Regel nicht (woher denn auch?) und sind oft ungläubig bis geschockt. Der potentielle Griff ins eigene Portemonnaie beim Schadensfall ist aber auch das einzige, was die Leute zum Versicherungswechsel animiert.

    Ein weitere Beleg dafür, wo die (wirkliche und einzige) Archillesferse des Schadensmanagements liegt. Beim Griff in den Geldbeutel des Schädigers!!! Deshalb muss man immer NUR den Schädiger auf Kürzungsbeträge in Anspruch nehmen, wenn man grundsätzliche Veränderungen herbeiführen will.

    Das kann man verstehen, wenn man will – man kann es aber auch lassen.

  27. Cornelius sagt:

    “Schaun mer mal, dann sehn mer scho.”

    Cornelius

  28. Mister L sagt:

    @ Rüdiger

    „Aus Ihren Äußerungen schließe ich, dasss Sie bisher keine belastbaren praktischen Erfahrungen mit der Inanspruchnahme der Schädiger gesammelt haben?“

    Ich kann Ihnen versichern, dass ich schon über 20 Jahre in diesem Gewerbe tätig bin und zwischenzeitlich genügend praktische Erfahrung mit der Inanspruchnahme von Schädigern gesammelt habe.

    „Deshalb schlage ich vor, dass Sie diese Stategie selbst über einen längeren Zeitraum systematisch testen und dann über die Ergebnisse berichten.“

    Ich betreibe diese Vorgehensweise ausschließlich schon seid ca. 12 Jahren.
    Den überwiegenden Teil habe ich dabei mit einem Telefonat z.B. mit der jeweiligen Leitung der Niederlassungen der HUK erstattet bekommen.

    „Zu verlieren gibt es dabei nichts.“

    Richtig. Denn bis jetzt habe auch ich jede Kürzung beglichen bekommen. Soweit so gut.

    Was ich aber aufgezeigt habe ist, dass es zwar ein Mittel ist, den gekürzten Betrag vom Schädiger zu bekommen und einige mit dieser Vorgehensweise aufzuschrecken, den nachhaltigen Erfolg (Änderung der Vorgehensweise bei den Versicherern) aber hat es noch nicht gebracht, da immer noch zu viele VN ihre Versicherung gewähren lassen, Versicherer munter weiter Kürzen und somit immer noch in der finanziellen Gewinnzone sind.

    Denn wie auch Sie aufgezeigt haben:

    „Jeder Schadenverursacher, der seiner Versicherung bei rechtswidrigen Kürzungen nicht den nötigen Dampf zur odnungsgemäßen Regulierung macht, muss sich an die eigene Nase fassen, wenn er am Ende auf irgendwelchen Kosten sitzenbleibt. Als Schädiger habe ich die Verpflichtung, dass der Geschädigte ordnungsgemäß entschädigt wird. Das ist nicht nur eine Frage des Rechts, sondern auch eine Frage des Anstands und der Moral. Diese Sichtweite ist jedoch heute leider verloren gegangen. Was bitteschön ist Anstand – was bitteschön ist Moral?“

  29. Rüdiger sagt:

    @Mister L

    Der Streit um das Sachverständigenhonorar ist nur ein kleiner Teil des Problems bei der derzeitigen Schadensabwicklung. Nachdem Sie Sinn und Zweck sowie Nachhaltigkeit der Gesamtstrategie offensichtlich noch immer nicht verstanden haben (oder nicht verstehen wollen), mache ich folgenden Vorschlag:

    Sie feilschen auch die nächsten 20 Jahre am Telefon immer schön weiter mit der HUK um Ihr gekürztes Honorar und wir kämpfen mit geeigneten Mitteln dafür, dass sich beim Schadensmanagement insgesamt etwas ändert.

  30. Mister L sagt:

    @ Rüdiger

    Gegenvorschlag:
    Sie erkundigen sich vor Ihren weiteren Äußerungen erst einmal (z.B. über die Redaktion) was für wichtige Urteile (einschließlich LG- und OLG-Entscheidungen), die alle hier über viele Jahre veröffentlicht wurden, durch mich bzw. durch mein Mitwirken gefällt wurden, bevor Sie weiter aus Unwissenheit argumentieren. Denn den Sinn und Zweck der Gesamtstrategie habe ich schon früh genug verstanden.
    Schade. Ich hatte hier von Ihnen schon sachlichere Postings gelesen.
    Und übrigens: Ich feilsche nicht, ich habe nur überzeugende Argumente aufgezeigt, die zum Erfolg führen, ohne dass es zwingend zu einem Prozess kommt.
    Wie man so etwas macht, dabei den Schädiger bzw. den Fahrer mit einbezieht und damit den gleichen von Ihnen favorisierten Effekt erzielt, ist Ihnen scheinbar noch nicht bekannt.
    Im Nachgang möchte ich Ihnen aber noch mitteilen, dass ich schon länger von diesem, in Ihren Augen „nicht verstandenen Zweck“ abgewichen bin, gleichwohl ich damit immer noch bis zum Schluss Erfolg hatte.
    Ich fordere nun AUSSCHLIESSLICH diesen Betrag vom VN bzw. wenn möglich vom Fahrer, wenn er nicht gleichzeitig der VN ist.
    Ich hoffe, ich konnte Ihr Gemüt nun etwas abkühlen und würde mir eine Rückkehr zu einer sachlichen Argumentation wünschen.

  31. Sonja R. sagt:

    Mister L. + Rüdiger,
    liebe Diskutanten, lasst es mal gut sein, denn ein Körnchen Wahrheit ist überall zu finden und das selbst in den Kürzungsschreiben der HUK-Coburg, wenn sie darin einleitend ausführt:
    „Die Sachverständigenkosten haben wir nur teilweise ausgeglichen,…“. Wie wahr, wie wahr!-
    Herzlichst
    Sonja R.

  32. Rüdiger sagt:

    @Mister L

    Der Anton aus Tirol ist auch ein ganz ein doller. Von Selbstbeweihräucherung halte ich gar nichts. Schon gar nicht, wenn man die heiße Luft nicht nachprüfen kann. Soweit ich informiert bin, rücken die bei Captain HUK gar nichts raus. Schon gar nicht irgendwelche Daten. Sie wissen genau, dass ansonsten Ihr Pseudonym auffliegen würde.
    In der Sache selbst drehen wir uns im Kreis bzw. reden aneinander vorbei. Sie reden ständig vom Sachverständigenhonorar. Insbesondere von Ihrem eigenen nebst Alleingangaktivitäten. Meinereiner redet von einem Gesamtkonzept vieler Teilnehmer gegen das gesamte Schadensmanagement der Versicherer. Deshalb ist jede weitere Diskussion müßig.

  33. Mister L sagt:

    @ Rüdiger

    Nicht müssig. Überflüssig.

  34. Karle sagt:

    In meiner gesamten beruflichen Laufbahn habe ich noch nie ein Telefongespräch mit der HUK geführt. Ich pflege keinerlei Geschäftsbeziehungen mit der HUK und anderen Versicherern. Deshalb gibt es auch keinen Grund, mich mit der Schädigerversicherung auseinander zu setzen. Offensichtlich ist dieses Prinzip vielen Versicherern bekannt, da es in den letzten 20 Jahren kaum zu telefonischen Anfragen gekommen ist. Das Vertragsverhältnis besteht ausschließlich mit dem Auftraggeber. Mit Versicherern von Unfallgegnern verkehre ich aus Beweisgründen grundsätzlich nur im schriftlichen Verfahren. Rechnungsprüfungen oder sonstige „Anliegen“ der Versicherer werden nur nach schriftlicher Zustimmung des Auftraggebers sowie schriftlicher Zusage des Versicherers zur Kostenübernahme bearbeitet. Abgetretenes Honorar, das durch Versicherer gekürzt wird, mache ich beim Unfallgegner geltend. Mit Versicherern herumzuhampeln ist viel zu aufwändig.

  35. DerHukflüsterer sagt:

    @Karle

    Hi Karle,
    das könnte von mir sein. Völlige Zustimmung!!

  36. Harald sagt:

    @ Karle

    Hei Karle,
    so und nicht anders. Das ist der Schlüssel
    – zum Erfolg!
    – und zur Demaskierung der Versicherer!!!

  37. Graf Zahl sagt:

    @ Karle

    So ist es Herr Karle! Ich bin da voll bei Ihnen!

  38. Frank sagt:

    dem kann ich nur zustimmen.

    Die beste Art seinen Berufsstand zu festigen

  39. virus sagt:

    Das müßt Ihr Euch ansehen: BR, Sendung vom 03.07.2014

    Ärzte, die die Situation verkennen,
    Allianz-Versicherer, der nicht zahlen will,
    Gerichts-Gutachter, der zugibt, nicht der Wahrheit verpflichtet zu sein,
    ein BGH-Urteil, nicht im Namen des Volkes
    staatlicher Eigennutz,
    eine Mutter, die vor dem Allianz-Gebäude im München in den Hungerstreik tritt

    Letzter Ausweg Hungerstreik
    Wegen eines Arztfehlers ist der Sohn von Frau Bernert schwer behindert. Seit 30 Jahren streitet sich seine Mutter mit der Versicherung des Arztes um Schmerzensgeld und Schadenersatz.

    Quelle: http://www.br.de/mediathek/video/sendungen/quer/140703-quer-versicherung-100.html#tab=comments&jump=tab

    Siehe auch: http://www.ovb-online.de/bayern/hungerstreik-gegen-allianz-3679031.html

    Und warum das alles? Damit Herr Schäuble dem Volk im Fernsehen erzählen kann, dass er eine „Schwarze Null“ ins Bundes-Haushaltsbuch schreiben kann? Was nach DWN auch gelogen ist:

    Schäubles Poker: Haushalt funktioniert nur, wenn die Zinsen niedrig bleiben

    Die Monatsberichte des Finanzministeriums zeigen: Allein in den ersten drei Monaten des Jahres wurden 65,2 Milliarden Euro an Krediten aufgenommen. Für das zweite Quartal ist geplant, 57 Milliarden durch Krediten einzunehmen und im gesamten Jahr 2014 sollen es laut Haushalt 204 Milliarden Euro werden.

    Quelle: http://deutsche-wirtschafts-nachrichten.de/2014/06/27/schaeubles-poker-haushalt-funktioniert-nur-wenn-die-zinsen-niedrig-bleiben/

  40. Willi Wacker sagt:

    Der im Bayerischen Rundfunk gezeigte Fall ist nich der erste, der ins Fernsehen getragen wurde. Herr Christoph Lüttgert hatte bereits im Fernsehen Fälle gezeigt, bei denen die ALLIANZ-Versicherung nicht gut aussah. Durch Herrn Lüttgert wurde die ALLIANZ regelrecht vorgeführt, so dass sie durch ihren Pressesprecher Besserung versprach.
    Geändert hat sich vermutlich nichts!!!

    Virus, was dann allerdings der Hinweis auf den Bundesfinanzminister soll, ist mir unverständlich. Der Bundefinanzminister ist doch nicht verantwortlich für das schlechte Regulierungsverhalten der ALLIANZ.
    Was hat err Schäuble auch mit Haftpflicht – Unfall – Kasko zu tun?

  41. Juri sagt:

    Hallo Herr Wacker. Ich sehe da schon einen klaren Zusammenhang zwischen der uneingeschränkten Macht des Geldes und den willfährigen Lakaien wie der Herr Schäuble wohl einer ist. Wie kann es angehen, dass einer Finanzminister ist, dem mal so einfach 100 000 DM abhanden gekommen sein sollen? Das geht wohl nur in dieser Bananenrepublik in der die Versicherer und Banken den Ton angeben.

  42. Willi Wacker sagt:

    Hallo Juri,
    dass Banken und Versicherungen in der Bundesrepublik den Ton (mit)angeben, ist unbestritten, was mich persönlich auch gewaltig ärgert. Das beste Beispiel ist jetzt die gesetzlich mögliche Änderung der Bedingungen der LLebensversicherungen zum Vorteil der Versicherungen und zum Nachteil der Sparer.

    Aber trotzdem meine ich, dass die Politik des Bundesfinanzministers kein Thema für Haftpflicht – Unfall – Kasko ist. Wenn ich den Zusammenhang nicht sehe, so kläre mich auf.

  43. Juri sagt:

    Hallo WW, den Zusammenhang sehe ich darin, dass das Treiben der Versicherer unmittelbar durch den Finanzminister gestützt und gefördert wird. Die Politik ist nicht Meister und Aufseher sondern Lakai und Befehlsempfänger derer, die im Haftpflicht-, Kasko- und Unfallersatzrecht sich alles heraus nehmen wie es ihnen gefällt und nicht nur dort.
    An diesen Rahmenbedingungen ist der Finanzminister unbestreitbar erheblich beteiltigt. Dieser ist eine der wichtigsten Schaltstellen für die Funktion des Systems. Wie wäre es denn einmal mit der Besteuerung der Konzerngewinne hier im Lande? Zu diesen Konzernen gehören nicht zuletzt ja auch die Versicherer, die eben nur ihre „Verluste“ hier geltend machen. Gewinne werden auf den Cayman Islands oder anderswo realisiert. Aber hierzulande wehrt sich keiner und darauf ist Verlass.

  44. Gronwald Max sagt:

    Meine Erfahrungen mit der Allianz:

    Am Fahrzeug meines Sohnes wurde durch einen „Eisschollenflug“ von der Plane des vorausfahrenden LKW ein nicht unerheblicher Sachschaden verursacht.
    Glücklicherweise konnte mein Sohn während des Abbremsens auf die Schnelle noch einige Fotos von den herabfliegenden Eisplatten fertigen, die ihm heute von der Allianz Versicherung noch negativ ausgelegt werden; hierzu heißt es, dass der Unfall wohl provoziert worden sei, da es ansonsten wohl kaum möglich gewesen sei, dieses Schadensereignis auch noch bildlich festzuhalten oder aber, es würden vorliegend Altschäden geltend gemacht, die nicht von dem Eisschollenflug stammen könnten.
    Diese Äußerungen erfolgten ungeachtet der Tatsache, dass eben der umfangreiche Eisschollenflug vom LKW des Unfallgegners ebenso deutlich zu erkennen ist, wie auch der Aufprall verschiedentlicher Eisstücke auf den PKW meines Sohnes.
    Zwischenzeitlich wurde der Unfallschaden durch 2 verschiedene Gutachten bestätigt und dennoch ließ die Allianz es zu einem Klageverfahren kommen, in dem die Gegenseite (Halterin des LKW) mit z. T. unwahren bzw. unzutreffenden Ausführungen durch ihren Prozessbevollmächtigten „taktieren“ lässt und das Gericht zwischenzeitlich einen Beweisbeschluss zur Einholung eines weiteren Sachverständigengutachtens verkündet hat.
    Für die beiden vorgenannten Gutachten wurden Rechnungsbeträge in Höhe von jeweils näherungsweise 600,— Euro in Rechnung gestellt;
    für das nunmehr vorgesehene Gutachten entsprechend dem Beweisbeschluss wird vom Amtsgericht eine Auslagenvorschuss von 2.500,— Euro verlangt!

    Im Vorfeld der gerichtlichen Auseinandersetzung nahm die Allianz Versicherung als Haftpflichtversicherer der Halterin das 1. Gutachten zur Schadensfeststellung zum Anlass, selbst einen Sachverständigen mit der weiteren Überprüfung des PKW-Schadens an dem zum Unfallzeitpunkt erst etwa 1/2 Jahr alten Fahrzeug zu beauftragen.
    In der Folge teilte die Allianz Versicherung – ca. 1/2 Jahr nach dem Unfallereignis – lediglich lapidar mit, der von ihr beauftragte Sachverständige habe festgestellt, dass die geltend gemachten Schäden am Fahrzeug nicht mit dem geschilderten Schadensereignis in Übereinstimmung gebracht werden könnten.
    In einem weiteren Schreiben lehnte es die Allianz Versicherung ab, eine Ausfertigung des entsprechenden Besichtigungsberichtes zur Verfügung zu stellen, da diesbezüglich keine Verpflichtung bestünde.

    Ich selbst hatte früher schon einige Probleme mit der Allianz Versicherung und höre auch von Freunden und Bekannten nicht viel Positives von dieser Gesellschaft, so dass für mich kein Vertragsabschluss mehr bei diesem Unternehmen in Frage käme.

  45. Vorahnung? sagt:

    @ Gronwald Max
    „Glücklicherweise konnte mein Sohn während des Abbremsens auf die Schnelle noch einige Fotos von den herabfliegenden Eisplatten fertigen, die ihm heute von der Allianz Versicherung noch negativ ausgelegt werden; “

    Damit hatte ihr Sohn eine galaktische Reaktion und/oder, es waren bereits Fotosensoren in den Augen implantiert.
    Es könnte aber auch sein, dass er schon mit der Kamera „auf der Lauer“ lag, weil sich der Eisplattenflug schon angekündigt hat.
    Als Versicherer hätte ich auch die Zahlung verweigert.

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