Schäbig, schäbiger – Allianz?

Wir hatten ja schon des öfteren darüber berichtet, dass auch die Allianz Versicherung AG der HUK offensichtlich auf den Leim gegangen ist und nun bei Kfz-Haftpflichtschäden das Sachverständigenhonorar ebenso willkürlich als auch rechtswidrig um ein paar Euro kürzt. Hierzu gibt es inzwischen auch schon entsprechende Gerichtsentscheidungen bei denen die Allianz (oh Wunder ?) –  genauso wie die HUK – Schiffbruch erlitten hat. Als Reaktion auf entsprechende Kürzungen entgegen der BGH-Rechtsprechung (VI ZR 225/13, VI ZR 67/06, VI ZR 471/12, VI ZR 528/12 usw.) bekommt in der Regel der Versicherungsnehmer der Allianz Post mit der Bitte, den Restbetrag kurzfristig auszugleichen. So ist es auch in dem vorliegenden Fall geschehen. Nachdem die Kundin der Allianz die Zahlungsaufforderung erhalten hatte, gab sie das Ansinnen des Kfz-Sachverständigen natürlich – voller Vertrauen – sofort an IHRE Allianz weiter. Die würde sich bestimmt in erhoffter „Großzügigkeit“ um das Problem kümmern? Für was ist man denn sonst (teuer) versichert? Mit der „Großzügigkeit“ war es dann aber nicht so weit her.

Hier das Schreiben der Allianz an den Sachverständigen vom 07.05.2014:

Sehr geehrte Damen und Herren,

unsere Versicherungsnehmerin hat uns Ihr Schreiben weitergeleitet. Wir haben unsere Versicherungsnehmerin darauf hingewiesen, daß hier keine weitere Zahlung erfolgen wird. Gegen einen Mahnbescheid werden wir als Versicherer fristgemäß Einspruch einlegen und unsere Kundin auch im Klagefall vertreten.

Wenn der Vorgang außergerichtlich durch Zahlung von 50 % der strittigen Forderung erledigt werden kann, bitten wir um Ihre kurze Rückinfomation.

Mit freundlichen Grüßen

Ihre Allianz

Ha, ha, ha!!

Die Allianz wurde schon des öfteren durch Amts- und Mahngerichte darauf hingewiesen, dass ein Kfz-Haftpflichtversicherer nicht prozessbevollmächtigt ist gemäß § 79 ZPO. Die Allianz darf gemäß Zivilprozessordnung also keinerlei Prozessaktivitäten für deren Versicherungsnehmer aufnehmen und wird als Prozessbevollmächtigte postwendend zurückgewiesen, sofern sie es doch versuchen sollte.

Besonders lustig an der Sache jedoch ist, dass die Allianz zuerst das „Kleingeld“ (hier 68,01 Euro brutto) kürzt und wenn es eng wird um die Versicherungsnehmerin eine weitere Hälfte des gekürzten Betrages, quasie als „Abfindung“, anbietet. Die müssen die Kfz-Sachverständigen wohl für saublöd halten? Die Allianz ist inzwischen offensichtlich auf dem Niveau feilschender Teppichhändler eines mittelmäßigen orientalischen Bazars angekommen? Außerdem spricht die Allianz mit „gespaltener Zunge“, wenn Sie der VNin großspurig mitteilt, sie werde keine weitere Zahlungen leisten und dann dem SV die Hälfte des ausstehenden Betrages als Nachzahlung anbietet.

Tiefer kann ein multinationaler Versicherungskonzern eigentlich nicht mehr sinken, oder?

Darüber hinaus kann man gespannt sein, was die Allianz ihrer VNin als nächstes ins Ohr flüstert, sobald der Mahnbescheid „eingeschlagen“ hat bzw. wie die VNin erst reagiert, wenn sie in Folge ein (kostenintensives) Urteil in Händen hält, aus dem hervorgeht, dass IHRE Allianz dann doch nicht prozessbevollmächtigt war und sie realisiert, dass sie von Ihrer Versicherung für einen „lächerlichen Betrag“ von 68,01 Euro so richtig „für dumm verkauft“ bzw. aus niedrigen Beweggründen „verheizt“ wurde. Bleibt abzuwarten, ob die Allianz dann Wort hält und wirklich keine weiteren Zahlungen leistet?

Plastischer kann man seinen Versicherungsnehmern eigentlich nicht aufzeigen, in welche Untiefen sich die Allianz für ein paar Euro Einsparung begiebt und welchen Stellenwert der Kunde bei der Allianz zur Zeit „geniest“. Kann man einer Versicherung eigentlich noch vertrauen, die für 68,01 Euro ein rechtswidriges Fass zu Lasten der Versicherungsnehmer eröffnet? Was ist eigentlich, wenn die Allianz bei größeren Beträgen auch keine Lust verspüren sollte, den Schaden nach Recht und Gesetz zu regulieren? Da kann sich der Versicherungsnehmer aber „warm anziehen“. Je nach Schadensumfang, z.B. bei einem „Großschaden“, ist möglicherweise die gesamte Existenz in Gefahr?

Nachdem die Maske mit dem „Schadensmanagement“ gefallen ist, bekommt die Otto-These „Bündnis mit dem Strick“ nun endlich ein wahres Gesicht? Mitgegangen – mitgehangen? Wobei „mit gehangen“ wohl nicht ganz zutreffend sein dürfte? Der Einzige, der hierbei „gehängt“ wird, ist doch letztendlich der Versicherungsnehmer und die Allianz schaut noch zu bei der „Exekution“? „Zahltag“ für alle „Schweinereien“ der Vergangenheit ist aber jedes Jahr spätestens Ende November, sofern der Versicherungsnehmer nicht weiß, dass er im Schadensfall ein Sonderkündigungsrecht zur vorzeitigen Auflösung des Versicherungsvertrages hat.

Urteilsliste “SV-Honorar” zum Download >>>>>

Siehe auch:

Captain-HUK-Beitrag vom 14.04.2014

Captain-HUK-Beitrag vom 28.04.2014

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3 Antworten zu Schäbig, schäbiger – Allianz?

  1. BGH Leser sagt:

    @ Hans Dampf

    „Die müssen die Kfz-Sachverständigen wohl für saublöd halten“?

    Wenn ich erlebe für was sich Sachverständige oder nennen wir sie besser Schwachverständige – überwiegend die gerichtlich beauftragten – hergeben, dann stellt sich Ihre Frage nicht unberechtigt.
    Die grundsätzliche Uneinigkeit unter den Sachverständigen sowie deren Hoheitsgehabe untereinander in Verbindung mit ausgeprägtem Futterneid hat sich mittlerweile auch bis zu den Versicherungskonzernen herumgesprochen.

    Wen wundert da diese Vorgehensweise der Versicherer?
    Wie sagte mir mal ein leitender Mitarbeiter eines Schadenregulierers?
    „Zur dümmsten Berufsgruppe zählen wir die der Sachverständigen –
    die zerfleischen sich untereinander wie kaum ein Tier auf der Welt“.

  2. Fred Fröhlich sagt:

    Hallo Hans Dampf,
    da hast du nicht ganz unrecht.
    Aber was soll man auch davon halten, wenn sich der Geschäftsführer des BVSK sinngemäß dahingehend äußert: …die Entscheidung des Bundesgerichtshofes (vom 11.02.2014), die voraussichtlich bei keinem Versicherer Gehör finden wird – jedenfalls nicht in der praktischen Abrechnung von Schadenersatzansprüchen und insbesondere von Kfz-Sachverständigenhonoraren….
    Das scharfe Schwert, das der BGH gezogen hat, gedenkt der führende Kopf des größten Kfz-Sachverständigenverbandes links liegen zu lassen und nicht zu benutzen. Ja mehr noch, er suggeriert seinen Mitgliedern weiterhin das Duckmäusertum und lieb Kind machen bei den Versicherern. Der Fisch fängt immer am Kopf an zu stinken. Wie soll ein Verband seine ureigenen Interessen vertreten, wenn so ein Vorstand das Sagen hat? Es liegt in der Natur der Sache, das Haftpflichtschäden, Sachverständige und Versicherungen nicht zusammen passen.
    Vielleicht sind zwei verschiedene Verbände notwendig, einmal für Kasko-Gutachter (brauchen die dann überhaupt einen Verband?) und einmal für freie Sachverständige. Der F. kann ja den Kasko-Laden weiterführen. Aber für den HF-Bereich gibt es dann vielleicht eine wirkliche Interessenvertretung? So eine Polarisation ist doch für alle Beteiligten nützlich, dann weis doch jeder gleich, woran er ist!

  3. Hunger sagt:

    @Fred Fröhlich

    Das sage ich nur VKS ! Wer will schon was mit F. und Konsorten zu tun haben !? …

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