Die DA Direkt bekommt wohl auch „kalte Füße“, sobald rechtswidrig gekürzter Schadensersatz direkt bei deren Versicherungsnehmern beigetrieben wird?

Wie bereits am 08.06.2014, 15.06.2014, 24.06.2014 sowie am 30.06.2014 berichtet, reagieren einige Versicherer wohl etwas „verschnupft“, wenn man deren Versicherungsnehmer mit Restforderungen konfrontiert, die der Versicherer vorher rechtswidrig gekürzt hatte. Offensichtlich reagieren die Versicherungsnehmer mit Unverständnis gegenüber ihrem Versicherer, da der brave Bürger wohl davon ausging, man sei im Falle eines Verkehrsunfalles gut oder zumindest vollumfänglich haftpflichtversichert? So kann man sich täuschen, wenn man aufgeblähten Werbeversprechen blindlings vertraut oder dem Lockruf der Billigprämie erliegt?

Hier ein entsprechendes Schreiben der DA Direkt Versicherung an einen Kfz-Sachverständigen, nachdem der den Schadenverursacher zum Ausgleich des rechtswidrig gekürzten Schadensersatzes (restliches Sachverständigenhonorar aus abgetretenem Recht) aufgefordert hatte:

Sehr geehrte Damen und Herren,

in dieser Sache hat uns unser Versicherungsnehmer Ihre Zahlungsaufforderung weitergeleitet.
Wir teilen Ihnen nochmals mit, dass wir an unserer Abrechnung Ihrer Gebühren festhalten.
Weitere Zahlungen können hier nicht erfolgen.
Bitte richten Sie weitere Schreiben in dieser Sache direkt zu unseren Händen.

Vielen Dank.

Mit freundlichen Grüßen
gez. Kunden Service

Liebe Da Direkt Versicherung – so wird das leider nichts! Korrekt fakturierte Schadenspositionen nicht ausgleichen wollen und dann noch Forderungen stellen? Hat irgendwie schon etwas von überheblicher Unverschämtheit, oder? Mit dieser Regulierungseinstellung einer Kfz-Haftpflichtversicherung müsste der Forderungssteller ja schon richtig verblödet sein, wenn er sich mit so einem Unternehmen weiter auseinander setzt? Insbesondere wenn es einen wesentlich einfacheren Weg gibt, auf dem man die fällige Restforderung realisieren kann.

Wunschvorstellungen von Versicherern, wie diese, sind aber keine Seltenheit, wenn man Vergleiche mit den Mitbewerbern zieht. Hierbei schätzen die Versicherer die Situation jedoch völlig falsch ein. Der Schädiger bzw. die dahinter stehende Versicherung kann keinerlei Rechte aus einem Schadensereignis herleiten und schon gar nicht irgend etwas fordern, sondern hat NUR den eingetretenen Schaden korrekt und vor allem vollständig auszugleichen im Rahmen des § 249 BGB. Das korrekte Regulierungsverhalten nach Recht und Gesetz ist heutzutage jedoch leider abhanden gekommen.

Im Rahmen des Schadensersatzrechts gibt es keinen Raum für rechtswidrige Kürzungen auf Grundlage eines „Schadenmanagements“ oder wie auch immer man den Raubzug am Geschädigten zur Zeit nebulös benennen mag. Sofern ein Kfz-Haftpflichtversicherer seinen gesetzlichen Verpflichtungen nicht nachkommen will, muss eben der Schädiger selbst dafür gerade stehen. So einfach ist das! Dann weiß der Kunde der Versicherung auch gleich, bei welcher „Holzkasse“ er versichert ist.

Halter, Fahrer und Versicherung sind nämlich Gesamtschuldner im Falle eines Schadensereignisses. Fällt einer davon aus, weil der z.B. keine Lust  hat, ordnungsgemäß zu regulieren, dann haftet eben der andere gegenüber dem Gläubiger (Geschädigten). Ist ein völlig normaler Vorgang im Verhältnis zwischen Gläubiger und Schuldnern. In Fällen der Versicherungsverweigerung ist demnach der Fahrzeughalter und/oder der Fahrer „fällig“, der im Regelfall auch Versicherungsnehmer der jeweiligen Gesellschaft ist.

Bei Kürzungen durch den Versicherer nimmt man demzufolge immer den nächsten Schuldner in die Pflicht. Dies nicht nur beim gekürzten Sachverständigenhonorar, sondern bei allen rechtswidrigen Kürzungen durch den Versicherer, wie z.B. auch bei den anderen „üblichen Schweinereien“ der fiktiven Abrechnung, Wertminderung, Nutzungsausfall, Restwerten, Mietwagenkosten, Personenschäden usw.

By the way:
Was passiert eigentlich, wenn ein Kfz-Haftpflichtversicherer so richtig große Schadensersatzforderungen, wie sie z.B. bei einem Personenschaden anfallen, nicht ausgleichen will? Da hat der Versicherungsnehmer aber ein richtiges Problem, wenn er am Ende auf 50.000 €, 100.000 € oder noch mehr sitzen bleibt, nur weil seine Versicherung nicht zahlen will? Hierbei kann schnell Haus und Hof oder möglicherweise sogar die gesamte Existenz im Eimer sein? Prost Mahlzeit! Dieses Risiko möchte ich auf alle Fälle nicht eingehen. Deshalb werde ich grundsätzlich jede Versicherung kündigen oder mich erst gar nicht bei Gesellschaften versichern, die bereits bei kleinen Beträgen irgendwelche rechtswidrigen Kürzungen vornehmen.

Sofern ein Versicherer den „Wunsch“ äußert, dass dessen Versicherungsnehmer künftig nicht mehr mit Anschreiben „behelligt“ werden, stellt auch diese „Forderung“ kein Problem dar. Dann bekommt der Versicherungsnehmer – nach den rechtswidrigen Kürzungen durch den Versicherer – eben gleich einen Mahnbescheid (ohne Vorwarnung). Sofern sich der dann ob dieser „Brutalität“ bei der Geschädigtenseite beschweren sollte, kann man ja auf die „Wünsche“ der jeweiligen Versicherung (wie z.B. das obige Anschreiben der DA Vers.) verweisen.

Kleine Wünsche werden in der Regel stets sofort erledigt.
Aufgrund des massiven Widerstandes der Versicherungswirtschaft dauert das Wunder hin zur korrekten Schadenregulierung wohl aber noch etwas länger? Diesen Zeitraum deutlich zu verkürzen ist jedoch die Triebfeder unseres Engagements.

Die direkte Inanspruchnahme der Unfallgegner (Schädiger) auf Zahlung rechtswidrig gekürzter Positionen seitens der Haftpflichtversicherer ist zur Zeit der EINZIGE WEG, mit dem man die Mauer der Schadenverweigerer dauerhaft durchbrechen kann. Es müsen nur genügend mitmachen.

Bitte sämtliche Kürzungsschreiben, Prüfberichte usw. an die Captain HUK Redaktion schicken. Irgendwann ist D-Day!

Siehe auch:

Captain-HUK-Beitrag vom 08.06.2014
Captain-HUK-Beitrag vom 15.06.2014
Captain-HUK-Beitrag vom 24.06.2014
Captain-HUK-Beitrag vom 30.06.2014

Dieser Beitrag wurde unter Abtretung, DA Allgemeine/DA direkt Versicherung, Das Allerletzte!, Ersatzteilzuschläge, Fiktive Abrechnung, Haftpflichtschaden, Lackangleichung, Lohnkürzungen, Mahnbescheid, Mietwagenkosten, Nutzungsausfall, Restwert - Restwertbörse, Sachverständigenhonorar, Stundenverrechnungssätze, UPE-Zuschläge, Wichtige Verbraucherinfos abgelegt und mit , , , , , , , , , , , , , verschlagwortet. Setze ein Lesezeichen auf den Permalink.

13 Antworten zu Die DA Direkt bekommt wohl auch „kalte Füße“, sobald rechtswidrig gekürzter Schadensersatz direkt bei deren Versicherungsnehmern beigetrieben wird?

  1. Willi Wacker sagt:

    Hallo Hans Dampf,

    auch hier im Schreiben der DA-Versicherung wird der falsche Begriff „Gebühren“ verwandt, so wie die HUK-COBURG ihn immer gebraucht. Es besteht daher der Verdacht, dass die DA das Screiben einfach von der HUK-COBURG übernommen hat.

    Der HUK-COBURG und der DA-Versicherung sollte einmal klar ins Versicherungsstammbuch geschrieben werden, dass der Sachverständige k e i n e Gebühren berechnet, sondern Kosten und sein Honorar. Das gilt natürlich auch für weitere Versicherer, die den falschen Begriff „Gebühren“ verwenden.

    Der Gesamtbetrag aus Grundhonorar und Nebenkosten ist der Sachverständigenkostenendbetrag, den der Geschädigte eines unverschuldeten Verkehrsunfalls bei dem Schädiger als Schadensersatz gemäß § 249 II 1 BGB geltend machen kann.

  2. Wildente sagt:

    Aber lieber Willi Wacker, das braucht man denen nicht ins Stammbuch schreiben, denn das wissen die auch so schon längst. Was bleibt, beschränkt sich auf gespieltes Nichtwissen. Aufklären zu wollen, macht keinen Sinn, denn da lachen sich die Brüder – auch die der Bruderhilfe – allenfalls schief und krumm und deshalb ist es gerade so wichtig, an dieser Stelle den Schnitt zu machen und den VN oder Fahrer mit ins Boot zu nehmen, denn es gibt soviel gute Beispiele, um zu verdeutlichen, bei wem man nicht gut versichert ist.

    Wildente

  3. Scouty sagt:

    Das Universum liebt symbolische Handlungen und deshalb ist die Rechtsverfolgung gegen den VN als Schädiger auch so wichtig.

    Scouty

  4. Willi Wacker sagt:

    @ Wildente

    Da gebe ich Dir Recht. Die Vortände und Verantwortlichen der Versicherer kann man nicht aufklären. Die sind beratungsresistent.

    Wenn die Vorstände und Verantwortlichen nicht hören wollen, dann müssen eben die Fahrer und Halter er bei der entsprechenden Kfz-Haftpflichtversicherung fühlen, bei welcher Versicherung sie versichert sind. Also läufst Du bei mir offene Türen ein, wenn Du appelierst, die VN mit ins Boot zu nehmen. Die Fahrer und / oder Halter der versicherten Fahrzeuge sind die Steigbügelhalter zum Erfolg. Man kann diese gut gegen ihre eigene Versicherung einsetzen, indem nur sie wegen des rechtswidrig gekürzten Restschadensbetrages in Anspruch genommen werden.

  5. Ich sagt:

    habe heute mit einem Kunden telefoniert. Hintergrund war die Erstellung des Mahnbescheides gegen dessen Unfallgegner nach einer Schadenersatzkürzung. Für mich war daher wichtig, den Unfallort nochmal abzufragen, um falls erforderlich am hiesigen Gericht klagen zu können. Bei der Gelegenheit erfuhr ich, dass der Haftpflichtversicherer ALLIANZ trotz Bestätigung der Reparaturdauer durch die Werkstatt von 3 Tagen nur ein Tag Nutzungsausfall gezahlt hat. Womit er sich bereits abgefunden hatte. Nachdem er aber nun zur Kenntnis nehmen musste, dass auch bei uns noch Schadensersatzforderungen offen sind und wir diese beim Schädiger geltend machen, will der Geschädigte nun doch den fehlenden Nutzungsausfall, ebenfalls vom Unfallgegner fordern.

  6. RA Schwier sagt:

    @ Willi Wacker

    „(…)dann müssen eben die Fahrer und Halter er bei der entsprechenden Kfz-Haftpflichtversicherung fühlen. (…).“

    Dem kann ich nur zustimmen!

    Einen weiteren Steigbügel sehe ich über die Öffentlichkeitsarbeit im Bereich Social-Media! Diesbezüglich hatte ich auch schon Herrn H. geschrieben, denn so mancher verirrter und nicht vertretene Geschädigte macht seinen Unmut über FB und Co Luft!
    Diesbezüglich, einem Social-Media-Auftritt entgegensehend, hatte ich auch einen Screen-Shot, als Vorab-Version, an die Redaktion versandt. Dieser Gedankengang sollte in der Redaktion vlt. nochmal aufgenommen werden!

    …. für ein solches Projekt, dass m.E. umgesetzt werden sollte, steht meine Arbeitskraft natürlich frei zur Verfügung! Aber angefangen von Impressumspflichten etc. muss man dort natürlich Rücksprachen halten.

    P.s.: Man könnte bei jedem veröffentlichten Urteil auf CH gleichfalls eine automatische Veröffentlichung auf FB-generieren und die Verschisserung sofort mit verlinken! 🙂

  7. Lohengrin sagt:

    DA Direkt

    Sehr geehrte Damen und Herren,

    in dieser Sache hat uns unser Versicherungsnehmer Ihre Zahlungsaufforderung weitergeleitet.
    Wir teilen Ihnen nochmals mit, dass wir an unserer Abrechnung Ihrer Gebühren festhalten.
    Weitere Zahlungen können hier nicht erfolgen.
    Bitte richten Sie weitere Schreiben in dieser Sache direkt zu unseren Händen.

    Vielen Dank.

    Mit freundlichen Grüßen
    gez. Kunden Service

    …und das läuft über die Abteilung Kunden-Service !? Da haben die Herrschaften aber eine unkultivierte Vorstellung vom Begriff Service.
    Ja und dann erfährt der staunende Leser,dass die Abteilung Service die Abrechnung für den Sachverständigen erstellt. Das ist dann wohl der „Service“. Ja, und an diesem Service wollen sie festhalten. Das ist Teamgeist vom Feinsten. Aber die haben wohl immer noch nicht gecheckt, dass sie überhaupt nicht angeschrieben worden sind und der Versuch in die Rolle des Schädigers zu schlüpfen, kläglich gescheitert ist.
    Ein Vorstand, der es gestattet, so einen Mist zu fabrizieren und dem Empfänger zuzumuten, sollte einmal seine Füße in kochend heißes Wasser stecken, um aufzuwachen. Ich kenne inzwischen Mitarbeiter auf Vorstandsebene, die bei solchen Eingaben selbst zur Feder greifen und sich der ersichtlichen Herausforderung verantwortungsvoll stellen, denn schließlich kommt der Mist ja auch von oben. Ja und schlußendlich erlaube ich mir noch eine kleine Anregung: Laßt sie doch einfach in ihrem „Gebührenzauberwahn“, denn ab dem Zeitpunkt X steht nur noch der Schädiger allein im Focus der Bemühungen, was die Schadenregulierungsverpflichtung angeht und so soll es auch bleiben. Dass damit die Suche der Zwangsversicherten nach einem verläßlichen Partner unter den Mitbewerbern zunimmt, wird wohl so klar sein, wie die Inkompetenz der Märchenerzähler rund um das Honorar der Kraftfahrzeugsachverständigen.

  8. H.U. sagt:

    Wir haben inzwischen schon eine erfolgreiche „Kundenvermittlung“ zu verzeichnen und in unseren Alten Büroräumen mit hohen Decken steht inzwischen eine Litfaßsäule, beklebt mit Kürzungsbriefen div. Versicherungen. Natürlich haben wir aus Gründen des Datenschutzes die Namen der am Unfall beteiligten
    Personen unkenntlich gemacht und auch die Schadennummern. Aber jeder unserer Kunden kann lesen, was da Versicherungen alles so geschrieben haben, denn wir haben das auf DIN A 3 vergrößert präsentiert und im Gespräch genügt ein Fingerzweig mit der Bemerkung:
    „Da sollten Sie sich einen Versicherungsabschluß 3x überlegen.“
    Insbesondere Ast mit einem Totalschaden machen gern von diesem Rat auch Gebrauch.
    Danke, Erika – das ist meine Frau – für diese gute Idee.-

    H.U.

  9. klaudia bielawski sagt:

    Wir sind geschädigt durch die da direkt !!unser Sohn hatte letztes Jahr im Juli einen Autounfall gehabt und der Gegner ist bei da direkt versichert ,seid den kämpft unser Anwalt um Schadens Regulierung. Jeden Brief von unsere Seite kommt einer zurück und wir sollen alle Rechnungen als Kopie wieder und wieder an sie senden.jetzt wollen die den Leihwagen nicht bezahlen weil wir zu wenig km gefahren sind und den Krankenhaus Aufenthalt unseres Enkels der beim Unfall verletzt wurde zahlen die auch nicht den er könnte sich ja auch wo anders verletzt haben .
    So eine Versicherung habe ich noch nie gesehen die nicht ihrer Pflicht nach kommen und dann frag ich mich warum die Versicherten ihre Beiträge zahlen.

  10. COLOMBO sagt:

    @klaudia bielawski,
    das, was Du beschreibst, ist doch schon fast ein alltäglicher Vorgang bei der Schadenregulierung. Aber frag dich doch mal, wofür eigentlich Dein Anwalt da ist und für welche Leistung ER abrechnet. Ist es einfach nur das Tätigwerden oder ist es der Erfolg, erfolgreich eine Unfallschadenregulierung in einem vertretbaren Zeitraum zu bewirken und vorweisen zu können?
    Wie „kämpft“ er denn für Deine Interessen? Gibt es keine Beschwerdegründe, um direkt den Vers.-Vorstand und die Presse zu kontaktieren sowie eine Erledigungsfrist vorzugeben? Schalte doch einfach mal ein TV-Magazin ein.-
    Colombo

  11. Juri sagt:

    @klaudia bielawski,
    Tja – ein ganz normaler Fall von hervorragender Anwaltsleistung! Sie glauben ja gar nicht was sich da für Koryphäen tummeln, die anderen zu ihrem Glück/Recht verhelfen.
    Schmeissen Sie den raus bevor er noch weitere „Taten“ vollbringt und suchen sich einen ordentlichen Anwalt.
    Ja ja – ich weiß – so etwas findet man nur sehr schwer aber vielleicht kann Ihnen ja hier jemand helfen.

  12. Kosliebe sagt:

    Ich hatte am 02.02.2017 einen Autounfall. Gegner bzw Unfallverursacher ist bei der DA Direkt.
    Habe weder Schmerzensgeld nach KH Aufenthalt bekommen noch die Reparaturkosten für mein Auto.
    Das schlimmste war die freche Antwort ich wäre selbst dran schuld gewesen an dem Unfall.
    Am 31.07. geht’s vor Gericht deswegen.

  13. Thiri sagt:

    Wir kämpfen schon seid Monaten um die vollständige Regulierung nach unverschuldetem Autounfall… Taktik der DA Direkt-Scheibchenweise zu zahlen… Auf Argumente und Forderungen gehen sie nur teilweise oder gleich gar nicht ein. Bei der Regulierung wird gekürzt-nicht umsonst sind die Beiträge so niedrig-irgendwo müssen die ja einsparen. Mein Rat gleich zu Beginn einen Anwalt nehmen und nur nicht aufgeben!

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