hukcoburg – Bericht einer Geschädigten

Ich habe einen etwas älteren aber schönen Erfahrungsbericht einer Unfallgeschädigten bei Ciao gefunden. Der Unfallverursacher war bei der hukcoburg versichert. Wie bereits in einen ältern Beitrag über die Schadensregulierung beschrieben, ist die Abwicklung der hukcoburg, nicht so, wie man es erwarten würde. Äußerst kurios finde ich folgendes:

Vier Wochen nach dem Unfall kam endlich (juhu) der normalerweise bei jedem Schaden nach drei Tagen eintreffende übliche bla-bla-Brief bestätigen Eintrittspflicht, Schadennummer etc. Der Teufel steckte im Detail und war fast zu überlesen. Auf Seite 2 wies man mich darauf hin, dass Kosten für einen Mietwagen und Nutzungsausfall nicht erstattet würden, weil das Fahrzeug „nur beschädigt“ sei und davon ausgegangen werden müsste „das dies weiterhin genutzt“ worden wäre. Ich war eindeutig im falschen Film! Der HUK lag die Abmeldebescheinigung der Zulassungsstelle vor, das Gutachten mit dem Totalschaden und den zugehörigen Fotos – war wohl mittlerweile alles eingescannt. Aber das stört doch eine HUK nicht. Die unterstellten tatsächlich, dass ich mit einem Schrotthaufen auf 3 Rädern, nem abgefetzten Kotflügel, ner halben Tür, ohne Stoßfänger, Scheinwerfer und einer Motorhaube, die auf halbe Höhe der Scheibe geschoben war, noch munter in der Gegend herum fuhr, wie originell.

Da hofft man, wenn es unglücklicherweise zum Unfall kommt, dass der Schadensverursacher nicht bei der hukcoburg gut versichert ist.

Hier kann man den gesamten Leidensweg lesen.

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8 Antworten zu hukcoburg – Bericht einer Geschädigten

  1. lyriker sagt:

    Hei Leute ,
    schimpft doch nicht immer über die HUK-Coburg.Macht doch einmal ein paar Witze oder ein Gedicht!
    Etwa so: Will man den Schaden dir nicht löhnen,
    liegt das am Vorstand Peter Höhnen!
    Gar groß ist die da die Raff die Gier,
    Wie klein ist doch die Fairnis hier,
    Wie schön für Höhnen ist die Welt,
    wenn der SV gezielt geprellt…

  2. Sachverständiger sagt:

    und die moral von der geschicht,

    zahl rechtsanwalt und sachverständigen nicht

    mfg

  3. noch eine Geschädigte sagt:

    Liebe Sachverständige,

    bitte erlauben sie mir ein-/zwei Frage:

    Warum möchte der durch mich beauftragte Sachverständige, dass ich ihm sein Honorar vorab bezahle, bevor die Versicherung mir den Schaden an meinem Fahrzeug beglichen hat,
    dies aber erst kund tat, als er anhand der Unterlagen feststellte, dass der Unfallverursacher bei der HUK versichert ist…?

    Ist das Verhalten des SV überhaupt rechtens?

    Eine Beauftragung erfolgt erst, nachdem mir der Sachverständige erklärte, dass ich vorerst keine Kosten zu tragen hätte, das würde die gegnerische Versicherung übernehmen.

    Herzliche Grüße
    eine Geschädigte

  4. Rechtsanwältin sagt:

    Liebe Geschädigte,

    üblicherweise werden die Kosten des SV von der Versicherung des Unfallschädigers problemlos und vollständig beglichen.

    Nicht jedoch im Fall der HUK als gegnerischer Versicherung. Diese zahlt grundsätzlich und rechtsverletzend die Kosten eines freien SV nicht, damit die Geltendmachung dieser Schadensposition dem Geschädigten möglichst viel Ärger bereitet und er beim nächsten Mal bereit ist, einen von der HUK vorgeschlagenen oder von dieser abhängigen SV für sein Gutachten zu akzeptieren. Dass dieser SV dann wohl kaum zu Gunsten des Geschädigten, sondern zu Gunsten der Versicherung ein Gutachten erstellt, ist in diesem Forum ausführlich dargestellt worden.

    Der freie Sachverständige wird daher von der HUK trotz Abtretungserklärung keine Gebühren erhalten. Eine Klage gegen die HUK würde er verlieren, da diese nicht sein Auftraggeber war, so dass er letztlich Sie als Auftraggeberin selber verklagen müsste, um an sein berechtigtes Honorar zu kommen. Wer verklagt schon gerne seinen Auftraggeber.

    Sobald sie jedoch die Kosten ausgeglichen haben, kann ein im Verkehrsrecht versierter Anwalt die Gebühren des SV als ihren eigenen Schaden geltend machen und dies auch bei Gericht durchsetzen. Inzwischen wurden rund 800 Urteile bundesweit gesammelt, die allesamt zum Inhalt hatten, dass die Weigerung der HUK, die SV-Gebühren zu ersetzen, nicht rechtens war.

    Da die HUK neben den SV-Gebühren in der letzten Zeit auch bei anderen Positionen willkürlich kürzt (Stundenlöhne, UPE, RA-Gebühren…)müsste sowieso geklagt werden.

    Die Vorgehensweise des SV dient zum einen seinem Recht auf zeitnahe Vergütung seiner Tätigkeit aber auch Ihrem Schutz, da sie auf diese Weise einen eigenen Anspruch gegen die HUK geltend machen können, den der SV nun mal nicht hat.

    Bitte suchen Sie sich einen Rechtsanwalt, der schwerpunktmäßig Verkehrsunfälle abwickelt und fragen Sie gezielt nach bereits erfolgten Verfahren gegen die HUK, am besten bereits bei der Terminabsprache. Nur versierte Rechtsanwälte sind in der Lage, diese Art der Schadenregulierung für Sie erfolgreich abzuwickeln, so dass am Ende sowohl Sie als auch der SV zufrieden gestellt sind.

    Da Sie als Geschädigte eines nicht verschuldeten Verkehrsunfalls die Kosten des Rechtsanwalts ebenfalls als Schadensposition ersetzt bekommen, haben Sie noch nicht einmal zusätzliche Kosten.

    Viel Erfolg

  5. noch eine Geschädigte sagt:

    Hallo Rechtsanwältin,

    lieben Dank für die ausführliche Antwort.

    Da entstehen bei mir gleich noch ein paar Fragen.
    Nehmen wir den hypothetischen Fall, dass ich für die Kosten des SV und RA`s (der bereits beauftragt wurde) eine Zwischenfinanzierung in Anspruch nehmen müsste, wären das nicht auch Kosten, die die Versicherung zu tragen hätte? Wie sieht es mit meinem Verdienstausfall (ich bin selbständig und konnte an diesem Tag nicht mehr zu meinem Auftraggeber zurückkehren) aus? Wie mit Kosten für einen Ersatzwagen, wenn ich meinen in die Reparatur gebe (und wie mit den Kosten, sollte ich die Reparaturkosten auch zwischenfinanzieren wollen?).

    Über diese Fragen ist in meinem Bekanntenkreis eine emotionale Diskussion entstanden, die beide Seiten beleuchtet, aber keine abschließend befriedigende Antwort beinhaltet hat.

    Herzlichen Dank
    eine Geschädigte

  6. K. Stoll sagt:

    Sehr geehrte Geschädigte,

    das sind alles Dinge, die Sie einen versierten Rechtsanwalt-/tin bei Ihnen vor Ort fragen sollten, der/die auch dann komplette Akteneinsicht hat. Dies wurde Ihnen ja schon oben empfohlen.

    Frage an Rechtsanwältin: Kann SV nicht nach Mahnung an Kunde aufgrund der Sicherungsabtretung/Sicherungsfall Versicherung verklagen? Hier bekomme ich bis heute keine definitive Auskunft bzw. Erklärung selbst von Kollegen von Ihnen.

    Auch allen anderen wäre ich hier dankbar, mal darüber was zu schreiben. Die Welt des SV ist halt doch mehr die Technik.

    Mfg. K. Stoll

  7. Chr. Zimper sagt:

    bei dem von uns erwirkten OLG-Naumburg-Urteil haben wir aus abgetretenem Recht geklagt. Der Werdegang wurde von den Richtern als korrekt nachvollzogen. Also erst Kunden mahnen und wenn dieser die Rechnung nicht ausgleicht – dann erst aus abgetretendem Recht klagen. Am besten das Urteil auf unserer homepage kfz-sv-zimper.de nachlesen. Dann dürfte nichts schief gehen.

    MfG
    Chr. Zimper

  8. K. Stoll sagt:

    Hallo Herr Zimper,

    vielen Dank für den Hinweiß. Habe mich schon „räuberisch“ auf Ihrer Homepage ausgetobt.

    Mfg. K. Stoll

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