Internet-Beitrag des GDV führt die Honorar-Prozesse der HUK-Coburg endgültig ad absurdum

Am 29.03.2012 wurde auf der Webseite des GDV (Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. (Mitglieder-Liste)) ein Beitrag eingestellt, der wohl als Angriff gegen die freien und unabhängigen  Sachverständigen gedacht war:

“Das müsste sich mal einer anschauen”

Nach Meinung des GDV reicht ein Lichtbild wohl aus, das der Geschädigte von seinem beschädigten Fahrzeug anfertigt und an die Versicherung schickt, damit die Schädiger-Versicherung den Schaden problemlos regulieren könne? Da fragt man sich doch unwillkürlich, warum viele Sachbearbeiter  bestimmter Versicherer selbst bei Vorlage eines kompletten und nachvollziehbaren Gutachtens mit – 10, 15 oder je nach Schadensfall auch 20 Profi-Lichtbildern  – Schäden trotzdem nicht erkennen können und eine Nachbesichtigung des Fahrzeuges verlangen? Nichts anderes würde wohl dem widerfahren, der  sich als Geschädigter  auf diese „faule Lichtbild-Ente“ des GDV einlässt. Die Versicherung würde die Schadensermittlung, wie in vergleichbaren Fällen bisher auch, kurzerhand selbst in die Hand nehmen und den Geschädigten nach jeweiliger Lust und Laune im Sinne des Versicherers „entschädigen“.

Warum diese Empfehlung des GDV?

Unfallgeschädigte mit Beweismitteln auf Grundlage unabhängiger Kfz-Sachverständigen-Gutachten kann man bekanntlich nicht so leicht über den Tisch ziehen wie einen Geschädigten ohne Beweismittel und ohne Unterstützung eines Rechtsanwaltes. Siehe hierzu auch den Beitrag im Focus 2007 „Streichen mit System“  bzw. die unzähligen Blog-Beiträge von CH, insbesondere auch die Einträge bei Presse-TV.

Korrekte Ermittlungen der Reparaturkosten, der  Wertminderung, des Wiederbeschaffungswertes sowie regionalem Restwertangebot und nicht zu vergessen, die Möglichkeit der fiktiven Schadenabrechnung anhand der weisungsfrei erstellten Gutachten, sind der Versicherungswirtschaft ein Dorn im Auge. Wohl auch, weil die Empfehlung, unbedingt einen versierten, unabhängigen Rechtsanwalt einzuschalten, vielen Versicherern sprichwörtlich das Schadenmanagement, wie dem Bauern die Petersilie, verhagelt.

Aus den genannten Gründen erfolgt wohl auch der derzeitige Angriff des GDV auf das Sachverständigenwesen. Gemäß GDV-Beitrag solle der Gesetzgeber tätig werden, damit in Deutschland seriöse Gutachten zu angemesseneneren (geringeren) Honoraren von freiberuflich tätigen Sachverständigen erstellt werden. Einerseits die Messlatte also hoch schrauben (Ingenieurs- oder gleichwertige Ausbildung) andererseits die Honorare reduzieren. So bekommt man alle los. Die „Nichtingenieure“ werden ausgesperrt. Und die Ingenieure, die werden einen Teufel tun, für einen Hungerlohn zu arbeiten, wie ihn  die Versicherungswirtschaft per Gesetz gerne vorgeschrieben sehen würde.

So langsam wird nun deutlich, wer beim 50. Verkehrsgerichtstag wirklich am Rad gedreht hat, was die Empfehlung zu einem Berufsbild bzw. die Qualifikation sowie die Honorierung von Kfz-Sachverständigen betrifft. Da wächst zusammen, was nicht zusammen gehört.

Hier ein kleiner Auszug aus dem GDV-Pamphlet:

Kfz-Gutachten

“Das müsste sich mal einer anschauen”

Jeder darf sich in Deutschland Kfz-Sachverständiger nennen. Gesetzlich geregelt ist das Berufsbild nicht. Gleichzeitig können sich die Honorare sehen lassen – das passt nicht, finden Versicherer.

GDV FORDERUNG
Um Kfz-Gutachten auf eine seriöse
Grundlage zu stellen, sollte der Gesetzgeber
eine Berufs- und eine Honorarordnung
für Kfz-Sachverständige einführen.

(………)

Geschädigte tun sich nämlich leicht, einen Sachverständigen einzuschalten. Sobald der Schaden die Bagatellgrenze überschreitet, muss der Versicherer des Schädigers zahlen.

Die Versicherer kommt diese Regelung teuer zu stehen. So kam es im Jahr 2010 zu 1,5 bis zwei Millionen Schadengutachten, für welche die Versicherungswirtschaft geschätzte 600 bis 800 Millionen Euro ausgab.

Quelle: GDV, alles lesen >>>>>>>>>>>

Lieber GDV

die Versicherer kommt dies nicht teuer zu stehen, sondern bewahrt das gesamte Schadenswesen vor Massen-Betrug und Willkür. Seriöse Sachverständige halten nämlich die Ballance. Ohne freie und unabhängige Sachverständige würde die gesamte Schadensregulierung aus dem Ruder laufen.

Ihr Virus

Ob die genannten Zahlen der Kosten seriös dargestellt sind, sei an dieser Stelle angezweifelt. Inwieweit seitens des GDV`s hier z.B. irgendwelche Ausgaben für „eigene Gutachter“, Prüfdienstleister, Zweitgutachten, Plausibilitätsprüfungen, Verfahrenskosten aus unnötigen Honorarprozessen  usw. mit eingerechnet wurden, kann nicht nachvollzogen werden. Seriöser wäre es gewesen, die effektiven Sachverständigenkosten der „Freien“ dem gesamten Schadensvolumen gegenüber zu stellen. Im Angesicht der vielen Milliarden der gesamten Unfallschadenregulierung wären die genannten Millionen dann aber nicht mehr so Publikumswirksam darstellbar.

Aus dem ganzen Beitrag kann man auch erkennen, woher der Wind beim GDV weht? Der derzeitige GDV-Präsident und ehemalige Vorstandsvorsitzende der HUK Coburg, der schon bei der HUK über 15 Jahre lang einen einsamen und erfolglosen Krieg gegen freie und unabhängige Sachverständige geführt hat, versucht nun offensichtlich beim GDV sein Glück und hofft wohl dem Ziel doch noch näher zu kommen, indem man den Gesetzgeber vor den HUK-Karren spannt?

Der Schuss ging aber auch hier wieder einmal nach hinten los, wenn man folgenden Absatz sich so zu sagen, auf der Zunge zergehen lässt:

„Geschädigte tun sich nämlich leicht, einen Sachverständigen einzuschalten. Sobald der Schaden die Bagatellgrenze überschreitet, muss der Versicherer des Schädigers zahlen.“

Genau so ist es lieber GDV. Vielen Dank für die Veröffentlichung dieses Hinweises aus der Feder des GDV. Diesen GDV-Beitrag sollte sich jeder Sachverständige umgehend ausdrucken und bei künftigen Honorarprozessen (nicht nur) gegen die HUK Coburg einbringen – so lange der Beitrag noch auf der Webseite des GDV verfügbar ist.

Nachdem der GDV die tatsächlich richtige Rechtsauffassung propagiert, wonach Sachverständigenhonorare bei Schäden über der Bagatellschadensgrenze immer bezahlt werden müssen, sollte sich insbesondere das GDV-Verbandsmitglied HUK Coburg doch endlich auch daran halten. Andere Versicherer haben hiermit ja auch kein Problem. Falls die HUK nach wie vor kein Einsehen zeigt, das jeweilige Gericht ist an der Rechtsauffassung des GDV-Beitrages ganz bestimmt interessiert.

Hier also  noch einmal der Link zum GDV-Beitrag vom 29.03.2012 >>>>>>>>>

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Der mitlesenden Anwaltschaft sei zudem der GDV-Beitrag:

Kostenrecht:

GDV-Stellungnahme zum Referentenentwurf eines Zweiten Gesetzes zur Modernisierung des Kostenrechts

empfohlen.

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13 Antworten zu Internet-Beitrag des GDV führt die Honorar-Prozesse der HUK-Coburg endgültig ad absurdum

  1. Ra Imhof sagt:

    Ich komme gerade von der Berufungskammer des LG Koblenz zurück.Vier Verfahren waren zusammen verhandelt worden.
    Die Begründung der Kammer,weshalb die Berufungen der Unfallopfer gegen die rechtswidrig gekürzten Gutachterkosten Erfolg haben und weshalb andererseits die Berufungen der HUK-VN erfolglos bleiben müssen,deckt sich mit der obigen Feststellung des GDV.
    Der BGH hat´s in VI ZR 67/06 entschieden-PUNKT!
    ABER:Für alle sorgfältigen Gerichte ist immer auch die Feststellung tragend,dass eine für den Laien erkennbare Überteuerung der Gutachterkosten im zu entscheidenden Fall eben gerade nicht besteht,arg.aus §254 BGB.
    ALSO:Immer auch genauestens darlegen,dass die Gutachterkosten den üblichen Rahmen gem. BGH X ZR 42/06,also etwa die Bandbreiten der VKS-Honorarumfrage,veröffentlicht auf wwww.vks.org, nicht überschreiten.
    Das LG Koblenz hat deshalb in allen vier Fällen angekündigt,zu entscheiden,dass
    a)die Gutachterkosten sich im üblichen Rahmen bewegen
    b)dass selbst unüblich hohe Gutachterkosten nicht mit dem Unfallopfer „heimgehen“würden,weil es als Laie nicht in der Lage ist,solches-von extremen Ausreissern abgesehen-zu erkennen.
    Sobald die beiden Urteile vorliegen,werde ich sie zur Veröffentlichung einreichen.

  2. G. Gladenbach sagt:

    Herr Ra. Imhof,
    warum werden nur die beiden Urteile zur Veröffentlichung eingereicht, wenn doch vier Verfahren zusammen verhandelt wurden? Die Leserschaft würde sich freuen, wenn alle vier hier veröffentlicht würden.

  3. HD-30 sagt:

    Natürlich braucht man Gutachter. Kann es sein, dass hier Ursache und Wirkung auf den Kopf gestellt wurden? Auch die Versicherer brauchen die unabhängigen Sachverständigen, auch wenn diese Geld kosten.

    Die Gretchenfrage ist jedoch, warum sind denn die Sachverständigenvergütungen heute in dieser Höhe und wie weit kann das noch gehen?

    Da fällt den Versicherern nun das auf die Füße was sie Jahrzehnte propagiert haben. Immer weniger qualifizierte Sachbearbeiter, immer mehr Outsourcing.

    Es ist niemand mehr da der die Spreu vom Weizen trennt. Es musste ja gespart werden um Teufel komm raus. Viele Jahre hat man fast alles an Gutachten beglichen was auf den Tisch gelegt wurde. Qualifizierte Sachbearbeiter wurden zu teuer.

    Dann versuchte man es mit Controlexpert, claimscontrol und anderen. Die aber können mit Ihren Scannern kein Gutachten inhaltlich prüfen sondern nur den so genannten Kalkulationsteil erfassen und auftragsgemäß kürzen.

    Dank der öffentlich geförderten Schwemme am Markt für Kfz-Sachverständige und der Mär dort könne man ohne Aufwand schnell reich werden, tummeln sich wahrlich viel zu viele in diesem Bereich.

    Da muss es nicht wundern, dass jeder der ein Laptop besitzt, mal eine Weile an einer Tankstelle ausgeholfen hat, nun nach einem Wochenendseminar ein frischgebackener Sachverständiger ist und das Ganze auch noch mit Förderung des Jobcenters.
    Zugegeben – etwas polemisch, aber nicht so ganz weit hergeholt.

    Erst jetzt wird vom GDV, bzw. den Versicherern anscheinend bemerkt, dass weit mehr als die Hälfte der sogenannten Sachverständigen Experten von eigenen Gnaden sind? Das ist nicht mehr nachvollziehbar. Wenn Gutachten auf diesem Niveau bezahlt werden, so grenzt das. m. E. an Veruntreuung.

    Kann es sein, dass das Auftragsvolumen bei qualifizierten Sachverständigen in den letzten 20 Jahren dramatisch zurückgegangen ist und eine Folge dessen nun höhere Honorare sind?

    Kann es sein das die Anforderungen an qualifizierte Gutachten in den letzten 15 Jahren deutlich gestiegen sind?

    Längst hätte die Versicherungswirtschaft das Problem unqualifizierter Sachverständiger lösen können und hätte sich der vollen Unterstützung qualifizierter Sachverständiger sicher sein können.

    Dann nämlich hätten qualifizierte Sachverständige, auch bei deutlich geringeren Honoraren, eine auskömmliche Basis gehabt. Ich bin ziemlich sicher dass das heutige Honorarniveau deutlich niedriger wäre.

    Die jetzige Misere haben die Versicherer allein zu verantworten, auch wenn die qualifizierten Sachverständigen diese Suppe mit auszubaden haben.

    Was hindert Versicherer eigentlich daran, nur noch Gutachten qualifizierter Sachverständiger, wie durch den VKS anerkannt oder zertifiziert gem. DIN EN 45013, zu akzeptieren.

    Oder soll alles so weiter laufen?

  4. Ra Imhof sagt:

    @ G.Gladenbach
    es wird nur zwei Urteile geben,weil der HUK-Anwalt seine beiden Berufungen nach den Hinweisen der Berufungskammer zurückgenommen hat.
    In den anderen beiden Verfahren waren die Geschädigten die Berufungsführer;deshalb gibt es hier Urteile.

  5. G. Gladenbach sagt:

    @ Ra. Imhof
    ok, jetzt verstehe ich.
    Bei zwei Verfahren hat die HUK wieder gekniffen, eine ordentliche Entscheidung der Berufungskammer zu erzielen. Aber damit sind die beiden AG-Urteile rechtskräftig und könnten damit hier auch bekannt gegeben werden.
    Grüße
    G. Gladenbach

  6. Ra Imhof sagt:

    @HD-30
    die Wochenendseminaristen rechnen nach „Gesprächsergebnis“ab;das reicht für deren Aufwand ja auch völlig.
    Ausserdem sind sie im Streitfall auch keine ernstzunehmenden Gegner für den Versicherer.
    Ganz anders ist das bei anerkannten,zertifizierten oder öbuv-Sachverständigen.
    Die werden ,gerade weil sie verlässliche,korrekte,rechtskonforme und im Streitfalle belastbare Werkleistungen abliefern verunglimpft,kreditbeschädigt,bedroht und gekürzt,weil sie eben eine Gefahr für die rechtswidrige Regulierungsverkürzung,für das Schadenmanagement und eben für alle Bemühungen darstellen,dem Unfallopfer dasjenige vorzuenthalten,was ihm im Schadensfall rechtmässig zusteht.

  7. SV m. E sagt:

    Auch wenn der Schuss für den Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. bezüglich der Bestätigung der Rechtslage nach hinten los ging, bedarf es noch einer näheren Betrachtung der seitens des GDV aufgestellten Zielscheibe.

    Der Gesetzgeber hätte es versäumt „die Zugangsvoraussetzungen zu regeln“.

    Was will der GDV denn geregelt haben? Die Qualifikation, die Arbeitsweise und das Honorar eines Freiberuflers? Wie oben schon ausgeführt, also hoch qualifiziert, dennoch ohne Gehirn zum Selber-denken, für wenig Bares? Mit dem Ziel, zukünftig sich gerade nicht mehr mit den m. E. in aller Regel seriösen Gutachten der Freiberufler befassen zu müssen. Freiberufler, die dann allerdings als Angestellte der Versicherung zu Gehaltsbeziehern würden, was wohl nicht nur dem Gesetzgeber sondern mittlerweile auch der Versicherungswirtschaft klar sein dürfte.

    Wenn Herr Fuchs (BVSK-Geschäftsführer) meint, von sich geben zu müssen:
    „Die Gruppe der unqualifizierten Sachverständigen schreibt 20 bis 25 Prozent aller Gutachten“ so bleibt er den Beweis schuldig. Wie auch, ich glaube kaum, dass er auch nur 1 % aller je erstellten Gutachten zu Gesicht bekommen hat. Daher meine ich, muss die Aussage des GDV, dass nur, wenn der Gesetzgeber tätig werden würde, gestern, heute und morgen seriöse Gutachten erstellt wurden bzw. werden würden, die Wettbewerbszentrale unaufgefordert auf den Plan rufen. Auch die BaFin ist in der Pflicht, offensichtlich unwahre Behauptungen seitens des zu Beaufsichtigenden umgehend zu unterbinden. Wobei es jedem hier frei steht, beiden genannten auf die Sprünge zu helfen.

    „Stattdessen versuchen Versicherer in den letzten Jahren, nach Unfällen so schnell wie möglich mit Geschädigten in Verbindung zu treten.“

    Jeder hier weiß, gerade die Ersteller von qualifizierten Gutachten, derer es wohl nach dem Empfinden der Versicherer noch zu viele gibt, sehen sich immer wieder einer schikanösen Behandlung seitens im GDV organisierter Versicherer ausgesetzt. Man könne den Schaden nicht nachvollziehen, die vielen Bilder sind ja so was von schlecht, wir müssen prüfen …. wir sind angehalten zu kürzen – wo es faktisch rein gar nichts zu kürzen gibt.

    Abschließend, jedem Versicherer steht es frei, bei fachlich tatsächlich einmal mangelhaften Gutachten, sich mit dem Ersteller – wenn nötig auch wiederholt – auseinanderzusetzen.
    Niemanden jedoch, auch nicht der Milliarden schweren Versicherungsgemeinschaft ist es gestattet, Unternehmen bzw. Unternehmer nur wegen des eigenen, noch dazu, unrechtmäßig zu erlangen wollenden finanziellen Vorteils zum Nachteil der gesamten Versichertengemeinschaft in Misskredit zu bringen.

  8. borsti sagt:

    Das hab ich nicht verstanden.
    ———–
    @SV m.E … „Niemanden jedoch, auch nicht der Milliarden schweren Versicherungsgemeinschaft ist es gestattet, Unternehmen bzw. Unternehmer nur wegen des eigenen, noch dazu, unrechtmäßig zu erlangen wollenden finanziellen Vorteils zum Nachteil der gesamten Versichertengemeinschaft in Misskredit zu bringen.“

  9. Ra Imhof sagt:

    @G.Gladenbach
    AG-Urteile gibts genügend.
    Urteile der Berufungskammern sind daher m.E.gefragt.

  10. virus sagt:

    Europäischer Gerichtshof kippt Preisbindung

    Der Europäische Gerichtshof hat die Preisbindung für rezeptpflichtige Medikamente in Deutschland für unzulässig erklärt. Patienten könnten in Zukunft Geld sparen.

    Quelle: spiegel.de

    Was sagt uns das in Bezug auf das Honorar unabhängiger Sachverständiger? Dass es überfällig ist, endlich mittels EuGH u. a. den 6. Senat in Sachen Schadensersatz in die Schranken zu weisen.

  11. G.v.H. sagt:

    @ virus

    Mit dem Gedanken könnte ich mich auch anfreunden, denn allein der mehrfache Verstoß gegen die Verfassungswidrigkeit schreit geradezu danach, abgesehen von strafrechtlich möglicherweise
    ins Feld zu führenden Gegebenheiten.-
    G.v.H.

  12. Werner Schober sagt:

    Hallo, wie lange gibt es Captain-HUK schon? Wann war denn das Gründungsjahr?

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