Neue Einsparungsmöglichkeiten von der HUK-Coburg entdeckt.

Bei den Kommentaren zum Thema "SV-Honorar AG Obernburg" vom 07.04.2008 wurde ein interessanter Kommentar gepostet, der es wert ist, hier als Beitrag veröffentlicht zu werden.

Neue Einsparungsmöglichkeiten von der HUK-Coburg entdeckt.

Aus dem Formschreiben an den RA des Geschädigten:

….Bei der Überprüfung der Rechnung mußten wir feststellen, daß diese nicht unerheblich von der Kalkulation des Sachverständigenbüros …. abweicht. Wir bitten insoweit, eine Rechnungskopie an den von Ihrer Mandantschaft beauftragten Sachverständigen zu senden, damit dieser als  N a c h b e s s e r u n g  zum ursprünglichen Auftrag einen Rechnungsprüfungsbericht erstellt.

Wir bitten zu beachten, dass es sich um keinen getrennten, zweiten Auftrag handelt.
Demzufolge kann auch keine erneute G e b ü h r  anfallen.

Anmerkung: Warum nun die HUK-COBURG hier den Rechtsanwalt des Geschädigten auch noch als Handlanger für die Gewinnmaximierung in eigener Sache mißbrauchen will, ist wohl kaum noch nachvollziehbar.

Ist es in diesem Versicherungsunternehmen immer noch nicht aufgefallen, daß eine Reparaturkostenkalkulation nicht mehr als eine Prognose ist und die tatsächlich anfallenden Reparaturkosten auch nach den Umständen des Einzelfalls deutlich davon abweichen können? Um das zu begreifen, sollte man allerdings ein Gutachten vollständig und mit der gebotenen Sorgfalt lesen, denn dann würden sich solche Schreiben, wie hier, erübrigen.

Es wird aber klar, warum der Anwalt des Geschädigten mit dem Rechnungsprüfungsbericht beauftragen soll, wenn der Sachbearbeiter der Versicherung in seinem Schreiben dann weiter ausführt, daß dieser dem von der Mandantschaft beauftragten Sachverständigen eine Kopie der Reparaturkostenrechnung senden möge, damit der Sachverständige dann "als Nachbesserung" zum ursprünglichen Auftrag einen Rechnungsprüfungsbericht erstelle.

Tatsächlich gibt es selbstverständlich nichts nachzubessern und wenn die Designer solcher Formschreiben ihre Gehirnmasse mal in Wallung versetzen würden, müßten sie eigentlich merken, welchen Blödsinn sie mit solchen Schreiben unter´s Volk zu bringen versuchen.

Bis heute scheint diesem Versicherungsunternehmen immer noch nicht aufgegangen zu sein, dass Kraftfahrzeugsachverständige keine   G e b ü h r e n  berechnen, nach den Allgemeinen Geschäftsbedingungen wohl aber ein Honorar nach Zeitaufwand im Einzelfall und die darauf anfallenden Nebenkosten.

Welcher Sachverstand und welche Einfalt ist wohl zu berücksichtigen, wenn die Verfasser solcher Formschreiben glauben, daß die Adressaten auf solche trickreichen Fabulierkünste hereinfallen würden. Ein Beweissicherungsgutachten ist auftragsgemäß nun einmal etwas anderes als ein Rechnungsprüfungsbericht zu einer Reparaturkostenausweitung gegenüber der ursprünglichen Prognose. Dabei handelt  es sich deshalb nicht, wie unverfroren behauptet, um eine vorzunehmende Nachbesserung, weil man die für einen solchen Prüfungsbericht erforderlichen Kosten nicht bezahlen will, nach dem Motto: Alles schon in der von uns großzügig regulierten BVSK-Kostenpauschale enthalten. Dümmer geht´s nimmer und kein versierter Rechtsanwalt wird auf solche plumpen Manipulationsversuche hereinfallen. Deshalb wurde mir das Schreiben der HUK-Coburg auch nur zur Kenntnisnahme übermittelt. Geduld, Vernunft und Hafergrütze sind zu allen Dingen nütze.

In Coburg hat man offensichtlich einmal mehr in die untere Schublade gegriffen!

A never ending story…..

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8 Antworten zu Neue Einsparungsmöglichkeiten von der HUK-Coburg entdeckt.

  1. borsti sagt:

    Das hatten wir hier auch schon mal. Ich habe dann dem RA des Geschädigten erklärt er möge in meinen AGB’s (die ihm vorlagen und auch der HUK bekannt waren) nachlesen, daß wir hier 25% des ursprüngliche Gegenstandswertes verrechnen.

    Wir haben dann die RP durchgeführt und dem Geschädigten in Rechnung gestellt. Die HUK hat dann diese Kosten nach Klageandrohung jedoch erstattet.

    Grüße aus dem Schadendickicht

  2. WESOR sagt:

    Die HUK wird immer dreister. Jetzt verschicken sie schon das tabellarische Gesprächsergebnis mit dem BVSK an Rechtsanwalt und Geschädigten. Kollegen und Anwälte die wollen ein Preisdiktat erzielen. Da hilft nur mehr jeden Versicherungsnehmer auch wegen der kleinsten Kürzung mit allen rechtlichen Möglichkeiten zu belegen. Es muss sich unter den VN rumsprechen dass sie im Schadensfall richtig Ärger haben und vor Gericht gezogen werden. Wir denken es machen nur zu wenige, sonst könnten die sich eine solche Dreistigkeit nicht erlauben. Die müssen spüren für ihr widdriges Regulierungsverhalten dass sich der Wind dreht.

  3. RA. Wortmann sagt:

    Hallo Wesor,
    das Gesprächsergebnis HUK-BVSK ist nicht maßgeblich! Im Schadensersatzrecht gilt einzig und allein die Erforderlichkeit i.S.d. § 249 BGB. Irgendwelche Gesprächsergebnisse sind nicht das Erforderliche im Rahmen der vom Geschädigten zu fordernden Schadensbeträge. Der BVSK ist ohnehin nicht berechtigt, für alle Schadenssachverständige zu sprechen. Geschädigte laßt Euch nicht von der eingeschlagenen Richtung, die hier mit immer mehr Erfolg dargestellt wird, abbringen. Jede Schadenskürzung gegen den Schädiger direkt einklagen, damit dieser durch das Gericht erfährt, in was für einer Versicherung er ist. Wenn er durch das Gericht verurteilt wird, wird er seiner Versicherung den Rücken kehren. Klagen, klagen und noch mals klagen.
    MfG
    RA. Wortmann

  4. Andreas sagt:

    Hallo WESOR,

    Sie haben das Problem erkannt, es wehren sich zu wenige Geschädigte bzw. Sachverständige.

    Wenn man sich auf Lehrgängen, Fortbildungen oder Seminaren umhört, schimpft jeder SV. Aber es klagen nur wenige, die anderen geben dann kleinlaut zu, dass sich das doch wegen 500,- Gesamtkürzung im Monat nicht lohne.

    Was soll das? Denn sollen sich diese Kollegen nicht beschweren.

    Grüße

    Andreas

  5. Der Hukflüsterer sagt:

    @ WESOR Donnerstag, 10.04.2008 um 21:42

    Ja Wesor so ist das, es ist nun soweit, dass sogar Minderheiten öffentlich mit ihren rechtswidrigen Abspracheergebnissen werben dürfen um wiederum ein rechtswidriges Preisdiktat durchzusetzen.Und das alles unter der Blindheit unseres Staates.
    Aber was regen wir uns auf, hier geht es doch nur einzig und allein darum, der Versichertengemeinschaft eine günstige Prämie zu erhalten.Der Staat hat m.M. wichtigere Dinge zu tun wie um etwa folgendes.
    Vielleicht wird schon wieder eine Verleihung eines Bundesverdienstkreuz vobereitet, weil evtl. die Versichertengemeinschaft der HUK-Coburg dafür Herrn F. vom BVSK vorgeschlagen hat.
    Es könnte aber auch so sein dass man aus Ersparnisgründen nur dem Herrn H. ein längeres Band für seinen Bundesorden schickt, dass auch der F. seinen Kopf mit durchstecken kann.
    Das wäre auch gerechter, weil Köpfe welche gewöhnlich unter einer Decke stecken, auch gemeinsam ein Band(XXXXXX) um den Hals bekommen sollten.

  6. virus sagt:

    Früher machten Kleider Leute – heute trügt der Stiftungsschein?

    Zitat:
    „HUK-Coburg unterstützt Tabaluga Kinderstiftung und Stiftung Pro Alter
    …….. Die HUK-COBURG Versicherungsgruppe unterstützt anlässlich ihres 75-jährigen Firmenjubiläums die “Tabaluga Kinderstiftung” mit Sachspenden und bietet der vom Kuratorium Deutsche Altershilfe gegründeten “Stiftung ProAlter” eine großzügige Anschubfinanzierung.

    Mit einer Einlage von 200.000 Euro beteiligt sich der Versicherer am Aufbau der Stiftung ProAlter. Die erst im Herbst 2007 vom Kuratorium Deutsche Altershilfe (KDA) gegründete Stiftung ProAlter rückt den wachsenden Hilfebedarf von alten Menschen stärker in den gesellschaftlichen Fokus.

    “Unterstützung und Erhöhung des Engagements der Älteren für Ältere” hat sich die Stiftung auf die Satzungsfahnen geschrieben. Die Anschubfinanzierung der HUK-COBURG leistet dabei einen wichtigen Beitrag.

    weiter heißt es

    Einige der prominenten Paten unterstützen zudem die Festivitäten, welche ab Februar in allen deutschen Städten, in denen die HUK-COBURG Außenstellen betreibt, stattfinden. 37 Städte und die entsprechenden Mitarbeiter läuten hier die Spendenaktion ein.

    Prominente Gesichter, die als Beirat in der Tabaluga Kinderstiftung sitzen, sind neben Dr. Marianne Koch und Dr. Irene Epple-Waigel unter anderem auch die Schauspieler Michael Roll und Elmar Wepper, sowie die Medien- und Musikmanager Thomas M. Stein und Viktor Worms. ……“

    Zitat Ende.

    Kontakt – Tabaluga Kinderstiftung

    Für Anregungen, Fragen und weiteren Informationen steht Ihnen unser Stiftungsbüro gerne zur Verfügung.

    Tabaluga Kinderstiftung
    Seestrasse 1
    82327 Tutzing

    Wohltätigkeit und Sorge für die Schwachen und Alten in unserer Gesellschaft?

    Diese Pressemitteilung der HUK-Coburg, veröffentlicht am 22.02.2007 im Internet bei http://www.forium.de wird wohl so manchen Geschädigten, Versicherungsnehmer und überlasteten Richter sehr nachdenklich zurücklassen.

    Virus

  7. Peacemaker sagt:

    Eine Nachbesserung kommt dann in Betracht, wenn zurückliegende Umstände (vor Gutachtenfertigstellung) nicht berücksichtigt würden. Die nach der Gutachtenerstellung durchzuführende Reparatur und danach zu erstellende Reparaturrechnung kann bei Gutachtenerstellung grundsätzlich nicht berücksichtigt werden. Selbstverständlich ist daher die Aufforderung zur Durchführung einer Rechnungsprüfung ein neuer Auftrag. Ein Vortrag, in der Sachverständigenrechnung seien die Kosten der Rechnungsprüfung bereits enthalten, beinhaltet die Behauptung, der Sachverständige würde Kosten abrechnen für Leistungen, die er noch gar nicht erbracht hat. Letztendlich würde das die Unterstellung einer betrügerischen Abrechnung bedeuten. Insbesondere bei entsprechenden Hinweisen in Gutachten, AGBs und Rechnung könnten solche Behauptungen als üble Nachrede, Betrug etc. angesehen werden und Strafanzeigen/Unterlassungsansprüche begründen.

  8. WESOR sagt:

    @Paecemaker 14.04.2008 um 13:00

    Wie handeln sie zum Beispiel bei der Rechnungsprüfung folgenden wenig beachteten Punkt. Im eigenen Gutachten stehen 2 AW Farbton anmischen, der Lackierbetrieb verrechnet 3 AW?

    Oder im Gutachten nach Hersteller Lackierung und Materialeinheit kalkuliert und in der Rechnung kommt AZTSchwacke mit höheren AW Werten?

    Kürzen sie dann die Rechnungswerte auf die niedrige selbsterstellte GAkalkulation ?

    Oder im Gutachten Lackierstufe 1,
    berrechnet Lackierstufe 2?

    Ganz ehrlich, was soll ein SV hier im nachhinein prüfen?

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