Noch einmal LVM: Immer noch die gleichen „Empfindlichkeiten“, wenn man rechtswidrig gekürzten Schadensersatz beim Versicherungsnehmer der LVM geltend macht.

Am 08.06.2014 war es bereits Thema. Die Reaktion der LVM Versicherung auf die Strategie der Geschädigtenseite, nach rechtswidrigen Kürzungen durch die LVM deren Versicherungsnehmer (Schadenverursacher) auf Zahlung des Restbetrages in Anspruch zu nehmen. Hier nun ein weiteres aktuelles Schreiben der LVM, das wieder zeigt, dass der wunde Nerv der Kfz-Haftpflichtversicherer voll getroffen ist.

Sehr geehrte Damen und Herren,

als Kraftfahrthaftpflichtversicherer bearbeiten wir diesen Schaden unter der oben angegebenen Schadennummer. Wir haben das an unseren Versicherungsnehmer gerichtete Schreiben erhalten. Sehen Sie bitte in Zukunft von Erinnerungsschreiben an unseren Versicherungsnehmer ab. Herr S. wird keine Zahlung leisten. Führen Sie die weitere Korrespondenz bitte ausschließlich mit dem LVM.
Danke

Mit freundlichen Grüßen

i.A. L.

Sehr geehrter Herr L.,

ich gehe davon aus, das der Sachverständige der Bitte wohl eher nicht entsprechen wird? Rechtswidrige Kürzungen der Haftpflichtversicherer werden künftig nämlich nur noch beim Versicherungsnehmer (Fahrer /Halter – Schadenverursacher) geltend gemacht.

Die einzige Chance, der Peinlichkeit zu entgehen, ist der vollständige Schadensausgleich. Versicherer haben es also selbst in der Hand, ob die Kunden „behelligt“ werden, oder nicht.

Die Rechtslage hierzu ist klar. Schadenverursacher und Versicherung haften als Gesamschuldner für den Ausgleich des Schadens. Sofern sich einer davon zahlungsunwillig zeigt, ist automatisch der andere in der Pflicht. So einfach ist das! Sofern eine Versicherung also nicht vollständig oder nur teilweise Schäden reguliert, dann wird der Rest beim nächsten Schuldner (Schadenverursacher) geltend gemacht. Ist ein völlig normaler Vorgang zwischen Gläubiger und Schuldner(n), wie er bei allen Schuldverhältnissen praktiziert wird.

Genau genommen ist es heutzutage sogar ein Entgegenkommen, zuerst mit einer Versicherung über den Direktregulierungsanspruch zu kommunizieren. Insbesondere wenn man weiß, dass viele Versicherer berechtigte Schadensersatzansprüche systematisch kürzen, was das Zeug hält. Da wurden u.a. über die Jahre Restwertbörsen eingerichtet, um die Fahrzeugrestwerte in die Höhe zu treiben, komplette Firmengruppen aufgebaut, wie z.B. Control€xpert & Co, um Schadenspositionen, z.B. bei der fiktiven Abrechnung, automatisiert herunter zu rechnen, Partnerwerkstätten rekrutiert, um mit Billiglöhnen den Markt unter Druck zu setzen sowie Verträge mit einigen Mietwagenunternehmen abgeschlossen, um die martüblichen Mietwagenpreise zu unterlaufen usw..

Ich glaube kaum, dass es sich Versicherer nur einen Tag lang gefallen lassen (würden), wenn Geschädigte ähnliches praktizieren, um den Schadensersatzanspruch in die Höhe zu treiben? Dann käme natürlich postwendend der Aufschrei nach Versicherungsbetrug – begleitet von einer millionenschweren Medienpropaganda gegen die bösen, bösen Geschädigten.
Nichts anderes ist es jedoch, was seitens der Versicherungswirtschaft die letzten Jahre praktiziert wird. (Versicherungs)Betrug am Geschädigten durch organisierte, rechtswidrige Machenschaften. Manche sehen darin sogar mafiaähnliche Strukturen bzw. Verhaltensweisen wie bei der organisierten Kriminalität.

Anstatt also Sachverständige mit überheblichen Schreiben zu belästigen, würde ich den Ball lieber etwas flacher halten. Wer im Glashaus sitzt, sollte auf alle Fälle nicht mit Steinen werfen (ein wahrhaft treffender Vergleich – das mit dem Glashaus und diversen Versicherungsgebäuden?).

Es könnte nämlich durchaus sein, dass diese „organisierten Strukturen“ bereits unter genauerer Beobachtung stehen, weil sich einige diese „Systeme“ in einem Rechtsstaat insgesamt nicht mehr gefallen lassen wollen?

Bis sich global etwas ändert, werden die offenen Positionen eben so lange beim Schädiger beigetrieben. Unabhängig davon, ob es den Versicherern gefällt oder nicht!

Ach so, das hätte ich ja fast vergessen?
Ein Zugeständnis können wir natürlich machen. Sofern die Versicherer nicht wollen, dass deren Versicherungsnehmer vorab freundlich um außergerichtlichen Ausgleich gebeten werden, dann bekommt der VN eben unmittelbar nach rechtswidrigen Kürzungen durch den Versicherer sofort ein Klageverfahren. Ohne Vorwarnung versteht sich. So eine Klagezustellung aus dem Nichts trifft den Kunden der Versicherer natürlich wesentlich härter. Die Versicherer damit auch. Aber was tut man nicht alles, um zahlungsunwillige Versicherer zufrieden zu stellen?

Die Inanspruchnahme der Versicherungsnehmer ist übrigens nicht nur ein wirksames Instrument bei der Kürzung des Sachverständigenhonorars, sondern ist auch erfolgsversprechend bei allen rechtswidrigen Kürzungen. Also auch bei der fiktiven Abrechnung, Wertminderung, Nutzungsausfall, Mietwagenkosten, Personenschäden, Restwertproblematik usw..

Der Krug geht so lange zum Brunnen, bis er bricht.

Durch die rechtswidrige Vorgehensweise vieler Versicherer ist der Krug der Schadenregulierung schon lange ein einziger Scherbenhaufen.

Bitte sämtliche Kürzungsschreiben, Prüfberichte usw. an die Captain HUK Redaktion schicken. Irgendwann ist „D-Day“!

Siehe auch:

Captain-HUK-Beitrag vom 08.06.2014
Captain-HUK-Beitrag vom 15.06.2014
Captain-HUK-Beitrag vom 24.06.2014
Captain-HUK-Beitrag vom 30.06.2014
Captain-HUK-Beitrag vom 10.07.2014

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9 Antworten zu Noch einmal LVM: Immer noch die gleichen „Empfindlichkeiten“, wenn man rechtswidrig gekürzten Schadensersatz beim Versicherungsnehmer der LVM geltend macht.

  1. Norbert P. sagt:

    Es geht auch mit Mahnbescheid. Den restlichen Schadensbetrag per Mahnbescheid bei dem Schadensverursacher geltend machen. Am Besten jetzt während der Urlaubszeit. Der gut gelaunt aus den Ferien zurückkehrende Schädiger findet dann den gelben Briefumschlag des entsprechenden Zentralmahngerichts vor. Und schon ist die ganze gute Urlaubslaune hin. Meist ist dann auch noch die Frist abgelaufen. Der Schädiger muss sich wegen des Fristablaufes noch informieren. Das eine oder das andere Telefonat steht an. Ergebnis ist, dass man erheblich sauer auf die Haftpflichtversicherung ist. Weiteres Ungemach entsteht, wenn man dann auch noch zum Gericht muss, weil das persönliche Erscheinen angeordnet wird. Dann sind die Bande zum Versicherer völligst zerschnitten. Folge ist, dass der Schädiger von seiner Versicherung die Nase voll hat und kündigt. Seinen Kollegen und Nachbarn wird er seine Versicherung auch nicht mehr empfehlen.

    Das ist dann aktives Schadensmanagement der Geschädigten. Praktisch der Gegenpol zu dem der Versicherer.

    In diesem Sinne ein schönes Wochende
    Norbert P.

  2. Conny sagt:

    So, Hans Dampf, jetzt sollen sich die Frauen doch auch mal vestärkt melden, denn die nehmen Ihren Partnern bei den Honorarkürzungsversuchen nicht nur viel Arbeit ab, sondern bringen auch noch gute Ideen ein.

    Wie die LVM, versucht es auch die HUK-Coburg immer wieder, auf Direktkontakt zu pochen und das mit Argumenten, dass man rot wird. Der VN würde sowieso nach Erhalt die ihm zugegangenen Unterlagen an seine Versicherung weitergeben und das wär allein schon deshalb nicht sinnvoll, weil es eine Antwort unnötig verzögern würde und wenn dann eine solche kommt, wirst auch noch dreist per Textbaustein behauptet, das man den Vorgang nochmals überprüft habe. Man bleibe jedoch bei der Abrechnung und der betroffenen Sachverständige möge doch bitte schön dafür Verständnis haben. Das alles natürlich auch nur als Textbaustein verbunden.
    Fazit: Vollkommen falsche Einschätzung der Situation und des Beziehungsgefüges, denn der Sachverständige erwartet gerade nicht mehr eine solche unsinnige Zuschrift der HUK-Coburg-Versicherung. Sie ist schlicht und einfach verzichtbar, weil die HUK-Coburg-Versicherung nach dem Kürzungsschreiben als Korrespondenzpartner ausgeklammert ist. Einzige Aktion: Das Kürzungschreiben umgehend einem Verteilerkreis zugänglich machen und die nächste und sicherlich richtigere Anlaufstelle ist allein der VN als Schädiger, denn nur von dem ist im Gesetz die Rede. Der versteht aber wohl meist nicht, um was es geht und verläßt sich auf seine Versicherung und da ist er dann auch verlassen, indem er für deren Interessenlage nach Strich und Faden hinters Licht geführt bzw. auf die Schlachtbank expediert wird. Wann merken eigentlich die Autoversicheerer, dass nun endlich Schluss mit Schönschreiben ist, da sie den Bogen der Unterjochung und Versklavung sowie den Anspruch auf Selbsbestimmung des Schadenersatzes in einer Maßlosigkeit überspannt haben, die ihresgleichen sucht. Mitverantwortlich für diese Situation sind selbsverständlich auch alle Sach-und Schwachverständigen, die sich angeboten und fast bedingungslos für die Erledigung von Schmutzarbeiten bei den Versicherern verdingt haben.

    Unverständlich ist nur, dass diese nach wie vor auch heute noch von Gerichten aus Unwissenheit herangezogen werden und ihre Abhängigkeiten gegenüber den Gerichten nicht offenlegen. So kann es wohl kaum angehen, dass ein Sachverständiger der DEKRA vom Gericht in einem Streitfall um Schadenersatz beauftragt wird, wo es sich bei der beklagten Versicherung um die HUK-Coburg handelt. Der legt die Karten der Geschäftsbeziehung natürlich nicht auf den Tisch , wie auch nicht die Anwälte dieser Versicherung und das Gericht verläßt sich arglos auf sein Gutachten.

    War es nicht einmal angedacht, dass hier die Gerichte vor Auftragserteilung eine Überprüfungsverpflichtung haben ?

    Mit sonnigen Grüßen
    aus Kalabrien

    Conny

  3. Richard Schreiber sagt:

    Herzlichen Dank für diesen interessanten Beitrag.

    Nicht nur die LVM in Münster ist dünnhäutig, wenn es darum geht, dass der VN persönlich wegen des Restes in Anspruch genommen wird. Auch anderen Versicherungen, von Allianz bis Zurich, ist dieses Vorgehen ein Dorrn im Auge. Auch der HUK-Coburg gefällt dieses Vorgehen nicht, werden doch damit die „Sauereien“ publik.

    Stetiges Weitermachen wird aber zum Erfolg führen. Da bin ich mir sicher. Denn das jetzige Gejammere der Versicherungen zeigt, dass bei ihnen die Nerven blank liegen.
    Nichts scheuen die Versicherungen mehr als dass sie gegenüber den eigenen Versicherten in die Ecke der Rechtswidrigen gedrängt werden. Das Image der Saubermänner (mit Verdienstkreuzen) ist ohnehin schon passe.

  4. Glöckchen sagt:

    Zur Erinnerung:
    1.der Direktanspruch des PflVersG ist lediglich ein gesetzlicher Schuldbeitritt.
    Versicherer und VN werden dadurch lediglich einfache Streitgenossen und müssen deshalb auch nicht gemeinsam verklagt werden,können also isoliert in Anspruch genommen werden.
    2.lies:Palandt 73.Aufl. §425 BGB Rz.3 und dort die Entscheidung des OLG Nürnberg UND die darin zitierte BGH-Entscheidung!

    Beispiel:Versicherer kürzt rechtswidrig=Folge:Regulierungsverzug(BGH VI ZB 22/08)des Versicherers.
    = Folge:Zurechnung des Verzuges an VN über §10,IV,V AKB,§164 BGB analog.
    Den Regulierungsverzug des Versicherers hat also sein VN zu vertreten;der VN hat den Verzögerungsschaden zu zahlen,welchen sein Versicherer durch die rechtswidrige Regulierungsverkürzung ausgelöst hat.
    So,jetzt wissen wir,weshalb die LVM so angefressen reagiert,wenn der VN merkt,dass er nicht wirklich versichert ist.
    Noch ein Grund nötig um zur AIG zu wechseln?
    Klingelingelingelts?

  5. Vaumann sagt:

    @Norbert P
    Das geht noch viiiiieeeell besser!
    Die Kürzung beim VN anmahnen mit Zahlungsfrist.
    Dann die Fälle bis unmittelbar vor Ablauf der dreijährigen Verjährung sammeln(Zinsgewinnungsphase).
    Dann die VN EINZELN jeweils zeitlich genau getimt vor den jeweiligen Hauptschulferien mit Mahnbescheiden beglücken.
    Die VB-Quote liegt dann bei min. 50%.
    Die Versicherer haben bis dahin die Daten zu den jeweiligen Unfällen gelöscht oder archiviert und müssen Mitarbeiter unproduktiv einsetzen um die Daten wieder herbeizuschaffen.
    Um das zu vermeiden wird die Kürzung i.d.R. nachreguliert.
    Funktioniert hervorragend!

  6. Schlapphut sagt:

    Hei Kollege Vaumann,
    eine gute Idee. Klappt aber nur, wenn der Geschädigte auch so lange mit der Restentschädigung warten will.
    mit stillem Gruß
    Schlapphut

  7. Zweite Chefin sagt:

    Ich ziehe dem Mahnbescheid immer die Klageschrift vor. Wenn die gut vorbereitet ist ( nicht nur Versicherungen können Textbausteine ), wirkt sie ganz anders, beim MB weiß der Schädiger oft gar nicht (mehr), um was es geht. Übrigens: die angesprochenen RSVen gewähren uns zu 99 % Kostenschutz ohne jede Rückfrage.

  8. G.Ö. sagt:

    Zweite Chefin says:
    2. August 2014 at 14:49

    Ich ziehe dem Mahnbescheid immer die Klageschrift vor. Wenn die gut vorbereitet ist ( nicht nur Versicherungen können Textbausteine ), wirkt sie ganz anders, beim MB weiß der Schädiger oft gar nicht (mehr), um was es geht. Übrigens: die angesprochenen RSVen gewähren uns zu 99 % Kostenschutz ohne jede Rückfrage.

    Sind das die Ihrer Kunden oder welche denn sonst ?

    G.Ö.

  9. Sadko sagt:

    Tja, Norbert P.,
    gut beobachtet. So ist nun mal die Lebenmswirklichkeit. Da bemüht sich jahrelang die Versicherungs wirtschaft darum, die Pfötchengeber noch weiter zu dressieren und plötzlich schägt einer unerwartet aus und schon ziehen noch weitere Gewitterwolken auf.Mit einer solchen Wetterlage hat wohl niemand gerechnet, wie die Reaktionen das erkennbar machen und das soll erst der Anfang sein, wie ich gehört und beobachtet habe, denn jetzt schlägt die Stimmung auch bei den Richterinnen und Richtern um, weil diese sich mittlerweile genasführt sehen. Verstehen kann man das, weil wir in jedweder Beziehung endlich durchgängig eine geschädigtenfreundliche Rechtsprechung dringend brauchen, wenn unser Rechtsstaat sich nicht selber zu demontieren gedenkt. Herr Bundesjustizminister, tragen Sie Ihren Teil dazu bei und fragen Sie die Fachleute in Ihrem Ministerium, wie das machbar ist und manchmal vielleicht auch unabhängige Experten an der Basis.

    Sadko

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