„Insbesondere ist zu berücksichtigen, dass ausschließlich der Geschädigte Vertragspartner der Werkstatt ist.“
und
„Die Werkstatt ergreift alle Maßnahmen nur im Auftrag der Kunden.“
Kosten senken
Voraussetzung und Standard für eine zügige Schadenabwicklung ist die elektronische Übermittlung einer EDV-gestützten Kalkulation mit angehefteten, digitalen Bildern vom Schaden. Insbesondere ist zu berücksichtigen, dass ausschließlich der Geschädigte Vertragspartner der Werkstatt ist. Der Karosseriebetrieb ist daher den schadenrechtlichen zulässigen Wünschen des Kunden verpflichtet. So soll eine Reparatursteuerung seitens der Versicherung weitgehend verhindert werden.
Der Kunde hat
das Recht auf
freie Werkstattwahl,das Recht auf ein
Gutachten eines unabhängigen Sachverständigenund das Recht einen Anwalt
einzuschalten. Nutzungsausfall, Wertminderung
und weitere Ansprüche werden
nicht eingeschränkt. Die Werkstatt ergreift
alle Maßnahmen nur im Auftrag der Kunden.Quelle: kfz-betrieb (vogel-medien) 9/2000
Heute wissen wir es besser, die EDV-gestützte Schadenübermittlung durch die Reparaturbetriebe ist das 1. aber auch einzige Mittel der Assekuranz, den Apparat der unrechtmäßigen Schadenkürzung in Gang zu setzen und am Laufen zu halten. Kein unabhängiger Sachverständiger, kein Anwalt, kein „der Kunde ist König“. Die Partys finden statt bei Controlexpert, CarTV, Auto online und beim Zentralruf der Autoversicherer. Die Gäste, SSH, Carexpert, DEKRA. Die Zeche zahlen dürfen die Kunden der Reparaturbetriebe bzw. diese höchst selbst.
„Das vierte Modul befasste sich mit dem Kfz-Schadenrecht sowie der Betriebsführung.“
„Unfallschaden-Management“ für Lehrkräfte an beruflichen Schulen initiiert
Die Kfz-Unfallschaden-Abwicklung ist bekanntermaßen eine sehr anspruchsvolle Tätigkeit in einem Kfz-Instandsetzungs-Betrieb. Von der richtigen Ansprache des betroffenen Autofahrers nach einem Unfallschaden über die EDV Schadenkosten-Kalkulation bis zur Abrechnung mit der Versicherung muss dabei alles reibungslos, zuverlässig, zeitnah und zur Kundenzufriedenheit erledigt werden. Die Serviceberater in den Instandsetzungsbetrieben haben daher regelmäßig einen enormen Trainingsbedarf, da dieser Bereich für den Gesamtbetrieb ein wichtiges Geschäftsfeld darstellt.
Wissenschaftliche Grundausrichtung
Das Institut für Technik und Bildung (ITB) der Universität Bremen unter der Leitung von Prof. Dr.-Ing. Georg Spöttl habe, durch seine bekanntermaßen auf Kfz-Service und Reparatur ausgerichteten Studienbezüge, sich dieser Herausforderung angenommen und reagiere mit einem neuen Qualifizierungsangebot für angehende Kfz-Lehrkräfte. In einem Pilotprojekt wurden neun Studenten in allen erforderlichen Ausbildungsinhalten qualifiziert. Dabei lag nach Aussage des Trainingsleiters, Dipl.-Ing. Karl Damschen, und dem Projektverantwortlichen auf Seiten der fördernden Audatex Deutschland, Jan Stewen, der Schwerpunkt auf der theoretischen Analyse und der praxisgerechten Handhabung eines Schadenablaufs, wie ihn der betriebliche Serviceberater beherrschen müsse. Die Ausbildung im Pilot-Projekt wurde in vier Blöcke unterteilt. Neben den Grundlagen der Karosserietechnik und der EDV-Schadenkalkulation konnten die Teilnehmer direkt in professionellen Instandsetzungsbetrieben Praxiserfahrung sammeln. Das vierte Modul befasste sich mit dem Kfz-Schadenrecht sowie der Betriebsführung.
Quelle hier: AUTOHAUS-online
oder auch
„Darüber hinaus ist geplant, das ITB selbst als „Zertifizierungsstelle“ einzurichten, um die Qualifizierung sicherzustellen.“
Kfz-Versicherung
Neue Zusatz-Ausbildung „Unfallschaden-Management“ an der Uni Bremen
Kfz-Unfallschaden-Abwicklung: in einem Kfz-Instandsetzungs-Betrieb eine sehr anspruchsvolle Tätigkeit, die von der richtigen Ansprache des betroffenen Autofahrers nach einem Unfallschaden über die elektronische Schadenkosten-Kalkulation bis hin zur Abrechnung mit der Versicherung eine hohe Zuverlässigkeit und Kundennähe verlangt. Das Institut Technik und Bildung (ITB) der Universität Bremen hat diese Anforderungen erkannt und reagiert jetzt mit einem neuen Qualifizierungsangebot im Master of Education für angehende Kfz-Lehrkräfte. Das stark auf Kfz-Service und -Reparatur ausgerichtete Institut qualifizierte unter der Leitung von Professor Georg Spöttl (ITB) in einem Pilotprojekt neun Studierende in allen erforderlichen Ausbildungsinhalten. Der Schwerpunkt lag dabei auf der theoretischen Analyse und der praxisgerechten Handhabung eines Schadenablaufs, so wie ihn der betriebliche Serviceberater beherrschen muss.
„Es wurde ein wichtiger Schwerpunkt der Fahrzeugtechnik für angehende Studienräte an beruflichen Schulen erfolgreich erprobt“, fasst Spöttl zusammen. „Das ITB setzt nun die Projekt-Forschungsarbeit fort und wird die Grundlagen für eine anerkannte Zusatz-Ausbildung „Unfallschaden-Management“ im Rahmen des Lehramts an beruflichen Schulen in der Fachrichtung Fahrzeugtechnik schaffen. Darüber hinaus ist geplant, das ITB selbst als „Zertifizierungsstelle“ einzurichten, um die Qualifizierung sicherzustellen.“
Quelle hier: enro-portal
Bedarf es noch eines weiteren Nachweises der manipulierten Schadenabwicklung durch die Assekuranz?
Von Audatext Deutschland und der Bremer Uni unterstützt haben die Versicherer m. E. nunmehr die letzte Runde auf den Weg der Schadenregulierung in absoluter Eigenregie eingeläutet!? Auch wenn draußen am Kfz-Betrieb nicht mehr dran steht: „Unfallschadenabwicklung“ wird sie weiterhin täglich tausendfach praktiziert werden. Lassen wir es jetzt zu, dass die 1. Generation der rechtlich manipulierten „Serviceberater“ in den Kfz-Betrieben Einzug hält, verkommt das neue Rechtsdienstleistungsgesetz zum Witz des Jahrhunderts.
Der Professor hat schon den richtigen Namen; Spöttel!
Der Serviceberater sollte von dem geschädigten Kunden haftbar gemacht werden, wenn ihm durch zertifizierte Falschberatung Schaden ensteht.
Aber da sieht man wieder einmal für Geld machen die Unis und deren Professoren eben alles. Vorsätzlich schult ein staatlicher Angestellter seine geförderten Studenten zum Schaden der Bevölkerung, weil er dafür von der Versicherung Geld bekommt.Oder wird der Serviceberater zum Ersatz für die Anwaltschaft. Möchte nur wissen, wie der Serviceberater z.B. einen Haushaltschaden handhabt.
Nicht zu vergessen auch die freundschaftliche Nähe des Vogel Verlags zum BVSK, dem Herrn GV und dem Seminarindustriellen, Herrn Präsidenten „Ing.Brockmann“ mit seiner „AWG – Akademie“.
Da bin ich mir ziemlich sicher, dass die da auch noch mitmischen wollen werden. Schließlich haben die Rheinländer da so einige gemeinsame Projekt am laufen. Übrigens im Korruptionsranking steht die BRD noch vor Uganda! Also wenn das nichts ist?
Gut’s Nächtle
Genau das Gegenteil von dem was die beiden anderen Kommentare zum Ausdruck bringen ist der Fall. Die Qualifizierung soll der immer stärkeren Schadensteuerung durch die Versicherer entgegenwirken. Dies kann nur duch gut qualifiziertes Personal -eben dem Unfallschadenmanager- geschehen. Die Qualifizierung ist nicht von Versicheren o.ä. finanziert. Das die Firma Audatex bzw. der Vogelverlag diese Plattform nutzen um ein bisschen Eigenwerbung zu machen, ist doch in einer freien Markwirtschaft durchaus legitim. Ohne ein sochles Engagement währe die Qualifzierung nicht finanzierbar. Fakt ist und bleibt, dass duch die Schadensteuerung Betriebe zu Stundenverrechnungssätzen von ca. 50 Euro „geknebelt“ werden. In diesem Bereich ist wirtschaftliches Arbeiten kaum mehr möglich. Nur durch Masse kann dies kompensiert werden. Diesem Trend können autorisierte Fachbetriebe nur duch gut geschultes Personal in der Werkstatt bzw. im Service entgegenwirken. Die Unfallschadenabwicklung ist mehr als nur eine weitere Aufgabe des Serviceberaters. In größeren Autohäusern bzw. Karosseriefachbetrieben ist dies die Aufgabe eines Unfallschadenmanagers! Wer sind nun die Beteiligten: Das Institut Technik und Bildung der Uni-Bremen ist eine Forschungseinrichtung für berufliche Aus- und Weiterbildung mit einem Schwerpunkt im Bereich KFZ-Service und bildet Berufsschullehrer u.a. im Schwerpunkt Fahrzeugtechnik aus. Die Firma Audatex ist Anbieter eines Schadenkalkulationsprogramms und betreibt Schadennetze für Automobilhersteller, Herr Diplom Ing. Damschen ist Motorjournalist und anerkannter Experte im Karosseriegeschäft und berät u.a Fahrzeughersteller. Alle Beteiligten sind somit Geschäftspartner des Krafahrzeug- und Karosseriegewerbes und nicht der Versicherer! Somit haben Sie auch ein eigenes Interesse dass die Betriebe im Kfz-Bereich auch in Zukunft zu fairen Bedingungen wirtschaften können. Also liebe Kommentarschreiber, in Zukunft etwas besser recherchieren bevor solche ominösen Verschwörungstheorien das Licht der Öffentlichkeit erblicken.
Hallo NP-41 – das überzeugt nur diejenigen die selbst davon profitieren. Gehören Sie auch dazu oder wollen Sie da erst noch hin?
Hallo NP-41,
die Firma Audatex ist ursprünglich ein Versicherungsgewächs. Noch heute konzentriert sich diese Firma im wesentlichen auf das Versicherungsgeschäft. Wollen Sie etwas unabhängigeres? Nehmen Sie DAT. Denn die DAT konzentriert sich deutlich stärker auf die freien SV und Reparaturbetriebe.
Dazu kommt, dass „Voraussetzung und Standard für eine zügige Schadenabwicklung ist die elektronische Übermittlung einer EDV-gestützten Kalkulation mit angehefteten, digitalen Bildern vom Schaden.“ paradox ist und das weiß jeder, der sich intensiv mit Schadensteuerung und Schadenregulierung auseinandersetzt.
Grüße
Andreas
Hallo Andreas,
warum denn nur digitalisierte Bilder? – Damit die schneller und besser im Internet eingestellt werden können! – Ein Schelm, der böses dabei denkt. Das muss auch nur mal so gesagt werden.
Mit freundlichen Grüßen
Willi
@NP-41, es gibt nur die von borsti genannten Möglichkeiten.
Nur die Reparatur wird in der Werkstatt bezahlt.
Der Stundenlohn wird betriebswirtschaftlich vom Meister kalkuliert.
Alles andere sind Hilfsdienste für den Versicherungsprofit.
Geschädigte Kunden von einem Gutachter und Rechtsanwalt fernhalten mag dem Unfallmanager ja gelingen. Aber da tönt ja schon die Versicherung: „Wir wollen in die Schadenregulierung eintreten auf die Einschaltung eines Sachverständigen verzichten wir“.
Aber NP-41 schreiben Sie doch mal aus ihrer Sicht, was für einen Nutzen hat der Unfallmanager für den geschädigten Kunden.
Vielleicht kommen dann bessere Kommentare!
Dumm Gefragt:
weshalb nehmen sie sich nicht einfach einen spezialisierten Rechtsanwalt?
Zitat: „Nur durch Masse kann dies kompensiert werden.“
Und wo bleibt dann die Qualität????
Etwa auf der Strecke??
Oder etwa im Geldbeutel der Versicherer mit den Partnerverträgen? Doch sicherlich nicht bei den Werkstätten und der sicherheitsrelevanten Rep. eines Fahrzeuges wenn kostengünstig (sag ich mal so einfach, gibt auch noch andere Bezeichnungen) zusammen geflickt wird!
Hallo, erst einmal vielen Dank für die zahlreichen Reaktionen. In der tat bin ich aktiv an der Mitgestaltung der genannten Weiterbildung beteiligt gewesen und empfand einige Kommentare als ungerechtfertigt. Erst einmal vorweg: Die Weiterbildung richtet sich an angehende Berufsschullehrer und soll später für bereits aktive Lehrkräfte angeboten werden. Die Weiterbildung für Werkstattmitarbeiter überlassen wir dem ZDK, dem ZKF, den Fahrzeugherstellern und anderen. Es scheint auch Missverständnisse über den Einsatz eines Unfallschadenmanagers zu geben. Würde dieses Konzept so für Werkstattmitarbeiter angeboten bedeutet es nicht, dass hier Leute ausgebildet werden die im Namen von Versicherungen im Schadenfall im Betrieb auflaufen um die Schadenabwicklung durchzuführen. Die Werkstattmitarbeiter die diese Funktion bereits ausführen sollen so weiterqualifiziert werden.
Nun noch mal zu den Kommentaren:
Die digitale Schadenakte ist bei einigen Herstellern bereits eingeführt. Ob man das nun gut findet oder nicht, diese Art der Schadenkommunikation wird sich sicher durchsetzten. Der Beste Weg sich hierauf einzustellen ist also, dass der Mitarbeiter eine ordentliche vor allem vollständige Kalkulation vornimmt. Hierfür muss er Kenntnisse über alle im Karosseriebau verwendeten Materialien und deren Verarbeitungsweise besitzen. Wie wird Rückverformt, wie erfolgt eine Abschnittsreparatur usw. usw. Der unterschiedlichste Materialmix kommt zum Einsatz. Fahrzeuge verfügen heute konsturuktionsmäßig über ein Crashmanagment. All das und noch viel mehr ist zu berücksichtigen. Ohne eine teilweise Zerlegung des Fahrzeugs sind ordentliche Kalkulationen eh nicht zu machen. Ebenso muss der Unfallschadenmanger die Kunst des richtigen Fotographierens beherrschen, damit die Schäden auch wirklich zu sehen sind.
Das Problem mit der Schadensteuerung betrifft ja eh nur den Kaskoschadenfall. Hier kann der Unfallschadenmanger den Kunden bereits beim Kauf eines neuen bzw. gebrauchten Fahrzeugs über die Auswirkungen der Kaskoselect-Verträge informieren. Und klar, bleibt bei Masse statt Klasse die Qualität auf der Strecke. Das kann eigentlich keiner wollen, spart aber Kosten!
Also so ein Unfallschadenmanager kann dem Kunden schon viel Nutzen: Beratung, Schadenkalkulation, Kommunikation mit dem Versicherer, Rechtsberatung im Rahmen des RDG, Ansprechpartner von der Unfallstelle bis zur Übergabe des reparierten Fahrzeugs, Mietwagenvermitter und und und.
Na ja…so weit erst einmal.
@NP-41
„Die digitale Schadenakte ist bei einigen Herstellern bereits eingeführt. Ob man das nun gut findet oder nicht, diese Art der Schadenkommunikation wird sich sicher durchsetzten.“
Natürlich wird sich diese Art der Schadekommunikation durchsetzen. Mit Verletzung von Urheberrechten Dritter, Missachtung des Datenschutzes usw.! Wen interessiert denn noch das deutsche Recht, wenn es ums abzocken geht ?
„Der Beste Weg sich hierauf einzustellen ist also, dass der Mitarbeiter eine ordentliche vor allem vollständige Kalkulation vornimmt.“
Die Erstellung unabhängiger Schadenskalkulation (mit entsprechender Beweiskraft) im Sinne des Geschädigten ist die Aufgabe von unabhängigen Kfz-Sachverständigen und sicher nicht von angestellten „Unfallschadensmanagern“ aus dem Autohaus, die einzig und allein die Interessen des Autohauses zu vertreten haben. Die Interessen des (geschädigten) Kunden werden hierbei (wie schon immer) bestenfalls sekundär oder überhaupt nicht berücksichtigt. Alles andere ist Schönmalerei.
„Ebenso muss der Unfallschadenmanger die Kunst des richtigen Fotographierens beherrschen, damit die Schäden auch wirklich zu sehen sind.“
Muss er eben nicht. Die Erstellung von qualifizierten Schadensbildern ist die Aufgabe von Kfz-Sachverständigen => unabhängige Beweissicherung.
„Unfallschadensmanager“ gehört zu den Dingen, die die Welt nicht braucht. Und beim heutigen Kostendruck erst recht kein Autohaus. Nur Scharlatane versuchen mit weiterer Aufblähung der Personalkosten bei den Autohäusern den Untergang zu beschleunigen. Die Einzigen, die hierbei profitieren, sind die Versicherungen und die, die so einen Mist (auch bei den Hochschulen) arrangieren. Und wer die Neukreation „Unfallschadensmanager“ verteidigt, gehört zu dieser Truppe.
Der Ursprungsbeitrag trifft den Nagel wohl doch auf den Kopf?!
Zitat:
Also so ein Unfallschadenmanager kann dem Kunden schon viel Nutzen…
Mal am Rande bemerkt:
1. betrifft dies geschilderte Problem nicht nur Kasko, sondern gleichermaßen Haftpflichtfall.
2. kalkuliert entweder ein UM keinen Schaden, denn dies wird i.d.R. jemand aus der Werkstatt machen, womit die detailiertesten technischen Feinheiten als Wissensgrundlage ihm wohl weniger nutzen oder umgekehrt braucht der Techniker einen (finanz-)kaufmännischen Lehrgang.
3. ist der Kunde selbst König und braucht erstmal den klaren deutlichen Verweis, im Haftpflichtfalle seine ihm zustehenden Rechte nutzen zu können und dürfen.
4. wird der UM durchaus im Sinne der Werkstatt UND der Vs den entsprechenden Hinweis auf z.B. Kasko-select lostreten, nachdem das Fahrzeug totgerechnet wurde.
5. die Frage nach der Kostennote für diesen „“Job““…wer bezahlt denn letztendlich diesen (Teil-)Arbeitsplatz?
Hallo NP-41,
und wo bleibt der Grundsatz, dass der Geschädigte Herr des Wiederherstellungsverfahrens ist, nicht der Unfallschadenmanager, nicht die Versicherung. Der Geschädigte bestimmt. Das ergibt sich eindeutig aus dem Gesetz.
Im übrigen bin ich erfreut, dass Sie selbst einräumen, dass bei Masse statt Klasse die Qualität auf der Strecke bleibt. Die Masse muss aber her, weil sonst die Kasse nicht stimmt. Also bleibt die Qualität eindeutig – und durch Sie zugegeben – auf der Strecke zum Nachteil des Geschädigten und zum Vorteil der Versicherung. Und dabei machen Sie noch mit. Ich bin arg enttäuscht.
Sie gestehen auch noch ein, dass der notwendige Qualitätsverlust auch noch Kosten spart. Na da wird der Geschädigte ja dann ganz schön über den Tisch gezogen – und Sie helfen auch noch mit.
Sorry, aber dann kann ich nur feststellen, wie die Versicherungskrake doch schon alles im Griff hat. Pulpo läßt grüßen.
NP 41
Zitat:“Das Problem mit der Schadensteuerung betrifft ja eh nur den Kaskoschadenfall.“
Haaaalllooooo!!!!!!!! auf welcher Wolke der Ahnungslosigkeit schweben Sie denn umher?
Bereis 2008 gab es den ersten Kongress zu Köln unter dem Motto:“Wettbewerbsvorteil durch Schadensteuerung“
Die dreitägige Veranstaltung entwickelte u.A.Konzepte zur Ausgabenminimierung im Haftpflichtschaden!
So wie von Ihnen auf den Krieg da draussen vorbereitet,hat ihr Unfallschadenmanager gegen die Kürzungsstrategen bei den Versicherungen schon vergeigt,wenn er nur den Mund aufmacht.
Schon mal was von „Kürzungsboni“ gehört?
Schon mal über den Begriff der „Fehlinterpretationsanweisungen“ nachgedacht?
Ich sage ihnen:Die Abgründe,über denen ich ständig erfolgreich balanciere,können Sie sich offenbar in ihren kühnsten Träumen nicht vorstellen.
Ich frag mal nach-wenn Sie möchten-ob Sie ein einwöchiges Praktikum bei einem,mir bekannten ausgewiesenen Verkehrsrechtsspezialisten absolvieren dürfen.
Ich befürchte allerdings,dass Sie danach nichtmehr dieselben Ziele wie bisher verfolgen werden.
Ach ja:die versierte Unfallschadenmanagerin gibt es längst;sie besteht aus zwei Personen,die im Team arbeiten,kostet die Werkstatt garnichts,nichteinmal Ihre Ausbildung,unterliegt nicht den Beschränkungen des RDG und kann bei Regulierungsverzug sofort Druck machen(klagen)—
die SVRA-GbR,manchmal auch RASV-GbR oder einfach im Versicherungsjargon „WORSTCASE“ genannt.
@NP-41, Ja da fallen mir sofort die Unfallhelferringe ein.
NP-41, bitte welche Berufe werden von diesen ‚Berufsschullehrern unterrichtet?
Hallo noch einmal, eigentlich bin ich eher zufällig – bei der Suche nach Pressemeldungen- auf dieses Forum gestoßen. Anscheinend steht man dem Pilotprojekt hier ja sehr skeptisch gegenüber, was ja auch jedem sein gutes Recht ist. Unser Ziel ist es angehende Berufsschullehrer in Sachen Karosserietechnik und Unfallschadenabwicklung zu schulen. Sie werden später Kfz-Mechatroniker und oder Mechaniker für Karosserieinstandhaltungstechnik unterrichten. Da in der Berufsschule nicht nur die Technik vermittelt werden sollte, sondern auch über den Tellerrand geschaut werden soll, ist es doch Sinnvoll das Thema Schadenregulierung und Schadensteuerung -mit allem Für und Wider- innerhalb des Unterrichts zu thematisieren (was ja in den Meisterschulen auch geschieht). Bei der Gestaltung eines guten Unterrichts liegt es dann später bei den Lehrern erfahrene Gutachter,Rechtsanwälte und Werkstattmeister hierfür zu Rate zu ziehen bzw. mit einzubinden. Fertig!
Auf eine prinzipielle Grundsatzdiskussion wollt ich hier eigentlich nicht hinaus. Und wenn ich sage „Masse statt Klasse“ dann ist das ja nur eine leidige Tatsache, darum unterstütze ich diese Aussage noch lange nicht. Also, ich wünsche allen hier weiterhin gutes gelingen.
Hallo NP-41,
dass solche Aussagen wie „Voraussetzung und Standard für eine zügige Schadenabwicklung ist die elektronische Übermittlung einer EDV-gestützten Kalkulation mit angehefteten, digitalen Bildern vom Schaden.“ hier bei den meisten Bloggern Pickel im Gesicht hervorrufen, liegt schlicht daran, dass die meisten von uns die letzten 20 Jahre die Entwicklung des Schadenmanagements miterlebt haben und immer wieder von außen tolle Ratschläge kommen wie man es besser machen kann. Nur dass diese Ratschläge in 99% der Fälle genau das Gegenteil bewirken.
Mir stellt sich die Frage wie denn 20 Jahre Entwicklung im Schadenmanagement in einer Berufschullehrerausbildung abgehandelt werden sollen? Und vor allem: Wie sollen die Berufschullehrer das später ihren Schülern beibringen?
Schon der Ansatz, dass Schadenmanagement nur im Kaskofall greife und da müsse man optimieren, ist deutlich zu kurz gedacht, denn genau das ist der Einstieg dazu auch von der Versicherung zur „Optimierung im Haftpflichtschadenfall“ missbraucht zu werden. Oder kann der angehende Servicemeister/Unfallschadenmanager abschätzen, was für Auswirkungen sein jetziges Tun auf die Zukunft hat? Kann er ausschließen, dass sich über die Hörigkeit im Kasko-Bereich Fehlentscheidungen im Haftpflichtschaden einschleichen und damit der Kunde nachhaltig geschädigt wird?
Bestes Beispiel Allianz Fairplay. Den Werkstätten wird versprochen, dass sie keine geringeren Verechnungssätze befürchten müssen und dass eine Reparaturkostenrechnung schnell bezahlt wird. Hört sich doch gut an, oder? Sogar von den Herstellern wird Fairplay empfohlen. Aber wieso verspricht die Allianz etwas, das sie sowieso zu leisten hat? Das ist kein Vorteil für die Versicherung.
Aber um das zu leisten, was sie sowieso leisten muss, will die Allianz den Werkstätten mehr Arbeit aufbrummen (Kalkulation, Bilder, Schadenabwicklung) und den Weg der Totalschadenabrechnung selbst bestimmen, durch eigene Wiederbeschaffungswertermittlung und die eigene Restwerthöchstpreisbestimmung durch Restwertbörsen.
Der Kunde wird schnell um mehrere tausend Euro betrogen, die er dann nicht mehr im Autohaus beim Neukauf lassen kann. Und jetzt schließt sich der Kreis:
Kleine Versprechungen, die gar keine sind, führen zu nachhaltigem Schaden beim Kunden und damit zum nachhaltigen Schaden beim Autohaus unter gleichzeitig höherem Kostenaufwand. Und das nur, weil es im Kasko-Bereich so angefangen hat und sich über die Jahre in den Haftpflichtbereich ausgedehnt hat.
Warum betreiben die Autohäuser kein Outsourcing wie es so schön neudeutsch heißt? Der Sachverständige, der im Regelfall eine Reparaturkostenkalkulation mit einem geringeren Kostenaufwand erstellen kann als die Werkstatt, kann auch im Kasko-Schadenfall die Kalkulation übernehmen.
Vorteil:
* Geringere Kosten für den Betrieb
* vollständige Kalkulation, denn der SV berücksichtigt nach eigener Erfahrung die Nebenkosten deutlich besser
* der Werkstattmeister kann sich auf seine Kernarbeit konzentrieren
Nur zum Schluss ein kurzer Exkurs in den Kostenbereich, dass auch nicht-Betriebswirte das Kostenmaß erkennen können:
Verschafft ein Servicemeister in einem Autohaus nur einen Geldzufluss in Höhe von 500.000 Euro / Jahr in Form von vermitteltem Teilverkauf und Reparaturleistungen, dann stellt das mit Sicherheit die unterste Grenze dar.
Bei 250 aktiven Arbeitstagen und 8 Stunden / Tag, ergibt sich ein Geldzufluss von 250,- Euro / Stunde. Übernimmt der Meister nun zusätzliche Arbeiten, die Zeit kosten, wird der Geldfluss / Stunde verringert. Sitzt er also nur eine Stunde / Tag an Reparaturkostenkalkulationen, der Fertigung von Bildern und dem Versand an die Versicherung, kostet das eine Stunde Geldzufluss und damit 250,- Euro.
Der ganze Spaß kostet somit dem Betrieb übers Jahr 62.500 Euro Geldzufluss. Weiterer Zeitaufwand für die Diskussion mit Versicherern ist noch gar nicht eingerechnet. Und ich schreibe hier über Mindestkosten!
Im Übrigen ergab die Volkswagen-Umsatzanalyse 2008 einen Gesamtumsatz von durchschnittlich 625,- Euro / Stunde für einen Servicemeister. Dann wird also der ganze Spaß noch deutlich teurer.
Und genau diese Kosten müssen gesenkt und nicht noch gesteigert werden. Es sollte also viel mehr darüber nachgedacht werden, wie man ohne direkte Kommunikation mit dem Versicherer zum Ziel kommt.
Viele Grüße
Andreas
Hallo Andreas,
vollkommen richtig. Warum den Versicherer mit einbeziehen? Es gibt keinen Grund, den eintrittspflichtigen Versicherer in die Kommunikation einzubeziehen. Dabei muss man sich nur die Aufgabe des Versicherer vor Augen halten. Der damalige Gesetzgeber hat für Kraftfahrzeuge wegen ihrer besonderen Gefährlichkeit und der entstehenden Schäden eine Pflichtversicherung vorgeschrieben. Auch ohne diese Pflichtversicherung haftet der Schadensverursacher aber gem. §§ 823 ff BGB direkt. Kommt einer auf die Idee, die Kommunikation auch mit dem Schädiger zu suchen? – Nein. Der Schädiger ist gesetzlich verpflichtet, nach einem Schadensereignis den vor dem Schaden bestehenden Zustand wiederherzustellen,§ 249 BGB. Die vielen Urteile, bei denen nicht der Versicherer, sondern der Schädiger persönlich in Anspruch genommen wurde, zeigen doch, dass es gar nicht so sehr auf den Versicherer ankommt. Der Schädiger ist Schuldner der Schadensersatzleistung. Er muss leisten, er hat sonst keine Rechte. Er ist Schuldner, nicht Gläubiger. Also, es gibt keinen vernünftigen Grund, den Schädiger und an seiner Stelle den Versicherer an der Kommunikation zu beteiligen.Der Versicherer ist nicht Partner, sondern Schuldner der Schadensersatzleistung für seinen Versicherungsnehmer, der durch die Pflichtversicherung an ihn gekoppelt ist.
Lasst Euch also nicht Honig um den Bart schmieren. Andreas hat es richtig erfasst. Was haben Versicherer in Berufsschulen zu suchen? Nichts, soweit es Werkstattfragen betrifft. Anders, wenn es um Versicherungsangestellte geht. Darum geht es hier aber nicht.
Wieder ein Versuch der Versicherer, versicherungsgesteuerte Infiltration jetzt auch schon in den Schulen zu betreiben. Die Versicherer sollten sich auf ihr Geschäft konzentrieren, nämlich angerichtete Schäden nach Recht und Gesetz für ihre Versicherungsnehmer zu ersetzen. Die vielen Urteile hier im Blog zeigen jedoch, dass das gar nicht im Interesse der Versicherer liegt. Diese wollen vielmehr durch die Rechtsprechung bereits für unzulässig erachtete Institutionen, wie die Online-Restwertbörse, durch ständige Weiterführung praktisch hintenherum einführen. Was schert uns die BGH-Rechtsprechung. BGH-Urteile werden ohnehin fehlinterpretiert. Urheberrechte werden bewußt missachtet. Auch das muss in den Berufsschulen gelehrt werden.
Solche Kommentare, wie sie Andreas abgegeben hat, braucht das Land. Andere kann man getrost weglassen.
Mit freundlichen Grüßen
Willi
Hallo NP-41, wie Sie ja selbst einräumen, sind Sie in diesem Projekt involviert. Ganz offensichtlich fehlt Ihnen der notwendige Gesamtüberblick zum Thema Schadenmanagement und daraus resultierend Ihre einseitige Betrachtung. Ansonsten müsste man ja Absicht unterstellen.
Wissen Sie eigentlich was Sie da so treiben?
Ich halte es für sehr bedenklich, wenn es „der Versicherungskrake“ nun offenbar gelungen ist – und wenn auch nur als Pilotprojekt – ihr Gedankengut gleich an der Basis der beruflichen Bildung, bei den Berufsschullehrern, „früchtebringend“ zum implementieren.
Gratulation diesen Strategen – und alles wird auch noch mit öffentlichen Geldern finanziert.
Klar – irgendwo muß man ja seine Brötchen verdienen – aber denken Sie mal darüber nach was da eigentlich wirklich geschieht.
Wie HD-30 oben schon erwähnte – es gibt viele Formen der Einflussnahme. Die einen nennen es Eigenwerbung, die anderen nennen es Sponsoring, ich nenne es hier Korruption.