Urheberrecht – Richter stoppt Google Books

Quelle: T-Online vom 23.03.2011

Google hat einen empfindlichen Rückschlag bei seinen Bemühungen erlitten, das Wissen der Welt zu digitalisieren und zu vermarkten: Ein US-Richter schob entsprechenden Plänen erstmal einen Riegel vor. Der Suchmaschinenriese wollte bei der Digitalisierung von Millionen von Büchern auch die Werke aufnehmen, für die das Urheberrecht noch nicht abgelaufen ist.

Gegen Zahlung von 125 Millionen Dollar an amerikanische Autoren und Verleger wollte Google in den USA registrierte Bücher einscannen und ohne weitere Rückfrage bei den Rechteinhabern online stellen. Richter Chin lehnte diesen Vergleich nun ab und begründete sein Urteil so: „Der Vergleich würde einfach zu weit gehen. Google bekäme mit der Vereinbarung einen deutlichen Vorsprung gegenüber seinen Konkurrenten.“

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8 Antworten zu Urheberrecht – Richter stoppt Google Books

  1. RA Schepers sagt:

    Auch wenn ich mich wieder dem Vorwurf der Intoleranz aussetze, was hat das mit HUK zu tun? Amerikanisches Recht dürfte bei uns irrelevant sein.

  2. Hunter sagt:

    @RA Schepers

    „Auch wenn ich mich wieder dem Vorwurf der Intoleranz aussetze, was hat das mit HUK zu tun?“

    Vorwurf der Intoleranz? Nein! Höchstens der Vorwurf, nichts (oder nur wenig) vom Urheberrecht zu verstehen.

    Urheberrechte sind eine „globale Angelegenheit“. Siehe z.B. auch die Rechtsverletzungen durch chinesische Plagiate. Amerikanisches Recht kann die Urheberrechte von z.B. deutschen Buchautoren nicht „aushebeln“ (siehe hierzu auch die Argumentation des amerikanischen Richters). Google wollte hier einen Deal mit amerikanischen Buchautoren bzw. Verlegern machen und den Rest der Welt dazu verdonnern, sich aktiv gegen Urheberrechtsverletzungen zu wehren. Einen Großteil der Nutzungsrechte im amerikanischen Raum für 125 Mio US $ einsacken und der kleine Autor irgendwo in der Provinz schaut in die Röhre. Denn wer hat schon die Möglichkeiten, einen finanziellen Moloch wie Google in Amerika zu verklagen?
    Der Bericht zeigt auch hier wieder recht deutlich, dass Großkonzerne, wozu sowohl Google als auch viele Versicherungen – wie z.B. die HUK – gehören, hier versuchen, Recht und Gesetz mit (viel) Geld und Marktmacht außer Kraft zu setzen.

    Der Richter hat die Folgen des Google-Bratens wohl gerochen?

    Wenn man sieht, was die Schädigerseite bei der Unfallabwicklung so alles mit den (Urheber)Rechten Dritter treibt, gibt es in Sachen Urheberrecht – hier Google – eine deutlich sichtbare Analogie zu den bei Captain HUK veröffentlichten Unfallthemen.
    Das ist z.B. mein bescheidenes Resümee aus dem o.a. Beitrag.

    Beim Schadensersatzrecht scheinen Sie offensichtliche Qualitäten zu haben, wenn man den zutreffenden Kommentar im Unfall-Blog zum Thema „Nachbesichtigung“ betrachtet. Könnte man durchaus als „Musterargumentation“ im Schadensersatzprozess verwenden.

    Urheberrechtsfälle hingegen scheinen nicht „Ihr Ding“ zu sein? Das gilt aber auch für viele andere Ihrer Berufskollegen. Hätte nur ein Bruchteil der Rechtsanwälte bei der Schadensabwicklung etwas Ahnung vom Urheberrecht, dann wären die Restwertbörsen bereits am Anfang hoffnungslos „abgesoffen“.
    Erfreulicherweise gibt es jedoch auch einige Spezialisten, die das Urheberrecht beherrschen und den Kampf gegen das jahrelang Versäumte aufgenommen haben. Bei Bedarf kann die Captain HUK Redaktion hier sicher weiterhelfen?

    „Amerikanisches Recht dürfte bei uns irrelevant sein.“

    Wer weiß, was noch alles kommt? Solera ist z.B. ein amerikanischen Unternehmen!

  3. DerHukflüsterer sagt:

    @ RA Schepers
    Donnerstag, 24.03.2011 um 10:39

    „Auch wenn ich mich wieder dem Vorwurf der Intoleranz aussetze, was hat das mit HUK zu tun? Amerikanisches Recht dürfte bei uns irrelevant sein.“

    Hallo Leute,
    muß alles mit HUK zu tun haben was der Autor Hans Dampf hier einstellt?
    Ich persönlich finde es schon interessant, dass auch in Amerika ein Urheberrecht sehr weitgreifend ist.
    Die Juristen welche sowieso schon alles wissen, mögen doch den „Unwissenden“ einen spannenenden Artikel vergönnen, auch wenn es sich um amerikanisches Recht handelt. Ähnlichkeiten zu ersehen u. Vergleiche anzustellen dürfte m.E. auch einem deutschen Juristen seinen Horizont erweitern.
    Weiter so mit den redaktionellen Beiträgen, deshalb lebt dieser Blog!
    Da fällt mir spontan noch die allseits bekannte Geschichte mit der Ziege ein, welche immer gemeckert hat, obwohl sie ordentlich gefüttert wurde. Ähnlichkeiten gibt es Zzzzzzzzz…

  4. RA Schepers sagt:

    @ Hunter
    Wenn das nächste mal ein von mir verwendetes Gutachten in einer amerikanischen Restwertbörse veröffentlicht wird, werde ich die Entscheidung des US-Richters berücksichtigen.

    Wenn die Versicherungswirtschaft versucht, mit der VG Bild-Kunst eine Vereinbarung hinsichtlich irgendwelcher Gutachtenfotos zu treffen, lassen Sie es mich wissen.

    Ob Urheberrecht mein Ding ist, sei einmal dahingestellt.

    Jedenfalls bin ich regelmäßig im Verkehrsrecht tätig. Und dabei hatte ich noch nie mit amerikanischem Urheberrecht zu tun. Auch nicht mit chinesichen Plagiaten.

  5. Hunter sagt:

    @ RA Schepers

    „Wenn das nächste mal ein von mir verwendetes Gutachten in einer amerikanischen Restwertbörse veröffentlicht wird, werde ich die Entscheidung des US-Richters berücksichtigen.“

    Nachdem Sie ja regelmässig im Verkehrsrecht tätig sind; haben Sie schon jemals eine Urheberrechtsverletzung im deutschen Rechtsraum verfolgt? Wenn ja, bitte ausführlich hier darüber berichten und/oder die Unterlagen der Captain HUK Redaktion zur Veröffentlichung bereitstellen! Wenn nein, warum haben sie die alltäglichen Urheberrechtsverletzungen der Versicherungen, Kürzungsfirmen und Restwertbörsen der letzten 10 Jahre – meist zum Nachteil Ihrer Mandanten – hingenommen?

    „Jedenfalls bin ich regelmäßig im Verkehrsrecht tätig. Und dabei hatte ich noch nie mit amerikanischem Urheberrecht zu tun.“

    Alleine aus diesem Textabschnitt sieht man schon die geballte urheberrechtliche Kompetenz. Das Urheberrecht ist eine internationale Angelegenheit. Auch Michael Jackson-Songs sind z.B. in Deutschland urheberrechtlich geschützt. Deshalb z.B. auch der Vergleich mit den chinesischen Plagiaten. National gibt es lediglich unterschiedliche Urheberrechtsgesetze.

    „Ob Urheberrecht mein Ding ist, sei einmal dahingestellt.“

    Bei allem, was ich bisher von Ihnen zum Urheberrecht gelesen habe (einschl. letztem Kommentar), ist es wohl wirklich nicht „Ihr Ding“?!

    Gerade dann, wenn man bei einem Thema etwas „schwach auf der Brust“ ist, sollte man „die Hufe schwingen“ und mit einem gelegentlichen Blick über den Tellerrand den Horizont erweitern.

    @ DerHukflüsterer

    Das mit der „Scheper´schen Meckerei“ hatten wir schon bei einem anderen Beitrag zum Urheberrecht. Als es dort „eng“ wurde, hat er sich schweigend elegant aus dem Staub gemacht. Meckern tun viele – Leistung hingegen erbringen nur wenige.

    Außerdem; gibt es eigentlich eine Pflicht, (alle) Beiträge bei Captain HUK zu lesen?

  6. Andreas sagt:

    Hallo Herr Schepers,

    vielleicht kommt ja mal ein chinesischer Nachbaukotflügel in die Vertragspartnerwerkstätten. 😉 Wenn ich den das erste Mal sehe, werde ich berichten. 🙂

    Viele Grüße

    Andreas

  7. RA Schepers sagt:

    @ Hunter

    Urheberrechtsverletzungen im Verkehrsrecht habe ich nicht verfolgt. Ich vertrete den Geschädigten, nicht den Sachverständigen. Gegen Kürzungen gehe ich vor, ich konzentriere mich aber auf schadensersatzrechtliche Ausführungen. Es ist ja auch ein schadensersatzrechtliches Problem, kein Urheberrechtliches.

    Allenfalls am Rande stellt sich vielleicht einmal die Frage, ob ein Gericht das – vielleicht in strafrechtlich relevanter Weise – eingeholte Restwertgebot verwenden wird. Meist wird es dazu aber nicht kommen, weil das Gericht einen Sachverständigen mit der Ermittlung des Restwertes beauftragt.

    Eigentum ist auch eine „Internationale Angelegenheit“. Trotzdem habe ich hier noch keinen Beitrag zu einem Verkehrsunfall in Amerika gelesen.

    Ich nehme gerne zur Kenntnis, daß Sie nach allem, was Sie von mir zum Urheberrecht gelesen haben, der Überzeugung sind, Urheberrecht sei wirklich nicht mein Ding. Ich vermag allerdings nicht auf Anhieb erkennen, daß ich zum Urheberrecht große Ausführungen gemacht habe.

    Ich habe mich bei einem anderen Beitrag auch nicht schweigend aus dem Staub gemacht (gegen das galant habe ich nichts, wie Sie merken), ich wollte nur nicht unbedingt das letzte Wort haben.

    Lieber Hunter, vielleicht machen wir es einfach so: Sie geben mir Ihre Email-Adresse, ich maile Ihnen einen von mir beabsichtigten Beitrag vorab zur Kontrolle, und sie sagen mir dann einfach, ob ich ihn so veröffentlichen darf.

    Und ich verspreche Ihnen, ich werde Ihre Email-Adresse oder gar Ihren Namen hier nicht veröffentlichen. Dann können Sie auch in Zukunft immer schön in Deckung bleiben.

  8. Hunter sagt:

    @ RA Schepers

    „Urheberrechtsverletzungen im Verkehrsrecht habe ich nicht verfolgt. Ich vertrete den Geschädigten, nicht den Sachverständigen.“

    Genau so habe ich mir das vorgestellt. Große Sprüche … .Hoffentlich haben die Sachverständigen vor Ort die Prioritäts-Botschaft des Anwalts verstanden und berücksichtigen dies bei künftigen Empfehlungen? Diese „Amtshilfe“ der Rechtsanwälte ohne Weitblick hat die Restwertbörsen erst „groß“ gemacht. Das Urheberrecht ist mit dem Schadensrecht und einer ordnungsgemäßen Schadensregulierung eng verknüpft. Selbst der 1. Zivilsenat des BGH hat dies sehr wohl erkannt. Einige (sogar die Versicherer) haben es (inzwischen) auch verstanden – andere werden es wahrscheinlich nie verstehen!

    „Lieber Hunter, vielleicht machen wir es einfach so: Sie geben mir Ihre Email-Adresse, ich maile Ihnen einen von mir beabsichtigten Beitrag vorab zur Kontrolle, und sie sagen mir dann einfach, ob ich ihn so veröffentlichen darf.“

    Sonst noch was? Meinetwegen können sie veröffentlichen was Sie wollen. Jeder blamiert sich immer selbst so gut er kann. Deshalb ist es vielleicht nicht immer besonders klug, mit offenem Visier anzutreten?

    Ausgangspunkt war jedoch Ihre „Stänkerei“ an Beiträgen von CH-Autoren, die sich ehrenamtlich, u.a. für Leute wie Sie, die Finger wund schreiben. Zur „Qualitätssicherung“ sollte man es künftig vielleicht umgekehrt machen? Die Autoren senden die entsprechenden Beiträge vor der Veröffentlichung am besten zuerst an RA Schepers zur Zensur. Und dann noch an all die anderen unzufriedenen Leser einschl. der HUK.

    Captain HUK im Schonwaschgang und ohne jeglichen Grauschleier!

    Wer sich bei kostenlosen Internet-Plattformen mit wertvollen Informationen eindeckt, selbst dahingehend keine Aktivitäten entwickelt und dann noch an Beiträgen herumnörgelt, die er nicht gebrauchen oder nicht verstehen kann, der sollte sich was schämen!

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