Revisionsrücknahme in letzter Minute

Passend zum Panoramabeitrag der ARD vom 04.09.2012 hier ein Beitrag der ARAG Rechtsschutzversicherung zum Thema „Revisionsrücknahme großer Unternehmen zur Verhinderung von Grundsatzurteilen“. Eine Strategie, die auch zunehmend von Versicherungsunternehmen bei der Schadensabwehr eingesetzt wird.

Quelle: ARAG vom 03.09.2012

Es gehört schon fast zum juristischen Prozedere: Große Unternehmen wie Banken oder Stromanbieter kassieren ein negatives Berufungsurteil und legen dagegen Revision beim Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe ein. In letzter Minute wird die Revisionsklage dann doch wieder zurückgezogen. Damit vermeiden die Konzerne oft eine höchstrichterliche Entscheidung. Ein Grundsatzurteil des BGH kann nämlich auch für andere Betroffene in der gleichen Situation von Bedeutung sein. Warum das so ist und wie Grundsatzurteile verhindert werden können, erläutern ARAG Experten.

Weiterlesen >>>>>

Dieser Beitrag wurde unter BGH-Urteile, Haftpflichtschaden, Netzfundstücke, Personenschäden, VERSICHERUNGEN >>>>, Wichtige Verbraucherinfos, Willkürliches abgelegt und mit , , , , , , verschlagwortet. Setze ein Lesezeichen auf den Permalink.

1 Antwort zu Revisionsrücknahme in letzter Minute

  1. G. Glandorf sagt:

    …und dann will uns der GDV weißmachen, dass hinter den bewußten Revisionsrücknahmen keine Taktik stecke. das kann glauben, wer will. Ich nicht!

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert