Schadensabwicklung bei der Allianz Versicherung

Immer wieder bekommen wir Rückmeldungen von Geschädigten bzw. sehen am ausbleibenden Honorar, dass die Versicherung die Zahlung der Schadenersatzansprüche über Monate hinauszögert.

Was sind hierfür die Hintergründe?

Nach meinem jetzigen Kenntnisstand werden die eingehenden Gutachten von den freien Sachverständigen, welche von diesen nach wie vor auf dem Postweg versandt werden, erstmal eingescannt. Nach dem Einscannen werden die Gutachtenschriftstücke vernichtet.

Dies dürfte aus meiner Sicht ohne die Erlaubnis des Geschädigten so nicht geschehen. Denn das Gutachten ist und bleibt immer das Eigentum des Auftraggebers. Der Versicherer bezahlt nämlich nicht das Gutachten, sondern ersetzt dem Geschädigten lediglich die durch das Unfallgeschehen entstandenen Auslagen. Weiterhin kann es erforderlich sein, dass bei tatsächlich nicht eindeutigem Schadenhergang gerade die Originalfotos noch für ein Gerichtsgutachten benötigt werden.

Sieht die Versicherung, dass hier eine Totalschadenabrechnung zu erfolgen hat (Auszahlung des Betrages, der sich aus dem Wiederbeschaffungswert abzüglich des Restwertes ergibt), werden die Bilder unter Verletzung des Urheberrechts und im Widerspruch zum BGH-Urteil VI ZR 174/05 in eine Restwertbörse eingestellt, um ein höheres Restwertangebot zu erzielen. Des weiteren teilt die Versicherung dem Geschädigten mit, man könne den Schaden an Hand des Gutachtens nicht beurteilen und man müsse daher das Fahrzeug noch einmal durch einen eigenen Sachverständigen nachbesichtigen lassen. Verweigert zu Recht der Geschädigte diese Nachbesichtigung und/oder hat er das Auto ebenfalls völlig zu Recht bereits für dem vom Gutachter ermittelten Restwert veräußert, meint dann die Versicherung keine Regulierung vornehmen zu können.

Dabei ist jedoch einzig und allein die nicht mehr realisierbare unrechtmäßige Einsparung bei der Unfallabrechnung ursächlich für dieses für den Geschädigten nicht verständliche und oftmals auch unzumutbare Versicherungsgebahren. Jetzt bleibt nämlich der Versicherung nur noch, das Unfallopfer so lange hinzuhalten, bis es „freiwillig“ bereit ist, auf einen Teil seiner Schadenersatzansprüche zu verzichten. Beendet wird dieses unsägliche Spiel in der Regel durch Einreichung einer Klage beim Amtsgericht. Dieses signalisiert der Allianz – mit mir nicht.

Fragt der Sachverständige bei der Versicherung nach, bekommt er zur Antwort, die Haftung wäre unklar, obwohl wie oben beschrieben, das mit Nichten der Fall ist. Fleißig arbeitet die Versicherung mit dem Gutachten, hat es längst schon vernichtet und wie gesagt, oftmals das Urheberrecht verletzt. Dies kann das Unfallopfer bzw. dessen Anwalt leicht daran erkennen, wenn von der Versicherung mitgeteilt wird, uns liegt durch die Firma XXX eine höheres Restwertangebot vor.

Hat das Fahrzeug einen Reparaturschaden erlitten und will der Geschädigte hier nach Gutachten, also fiktiv, abrechnen, wird das vom freien Gutachter erstellte Gutachten entweder intern oder durch eine Kürzungsfirma einer „Prüfung“ unterzogen. Reparaturpositionen wie Stundenverrechnungssätze werden gekürzt bzw., natürlich auch wieder entgegen der aktuellen Rechtssprechung, Schadenpositionen wie Verbringungskosten, Ersatzteilaufschläge und Beilackierungen einfach aus der Kalkulation herausgerechnet. Doch auch der Nutzungsausfall ist hier von der Haftpflichtversicherung des Unfallgegners zu erstatten.

Es ist heutzutage daher unerlässlich, bei der Schadenabwicklung auch und gerade bei eindeutiger Haftungslage einen Rechtsanwalt mit der Durchsetzung seiner Ansprüche zu beauftragen. Weiterhin ist es unerlässlich für die Anwälte, sich davon zu verabschieden, Unfallschadenabwicklungen so nebenbei mit erledigen zu wollen. Der vom Geschädigten beauftragte Verkehrsrechtsanwalt sollte unbedingt die aktuelle Rechtssprechung kennen, damit er in der Lage ist, konsequent und zeitnah, der Schadenkürzungswillkür und Hinhaltetaktik des Versicherers entgegenzutreten. Vordergründig muss geprüft werden, wenn sein Mandant mit einem Gutachten in seine Praxis kommt, wer dieses in Auftrag gegeben hat. War dies die gegnerische Versicherung, ist es naheliegend, hier den Mandanten vor Schaden zu bewahren und ein weiteres Gutachten bei einem unabhängigen Gutachter in Auftrag zu geben. Denn wenig Sinnvoll erscheint mir, den vom Versicherer reduzierten Schadenersatz – Kürzungen wie oben beschrieben – freiwillig bereit ist zu zahlen, einzufordern.

Die Kosten für die Beauftragung eines Anwaltes übernimmt, wenn man unverschuldet in einen Verkehrsunfall verwickelt wurde, die Haftpflichtversicherung des Unfallgegners. Auch wenn dem Geschädigten eine Mitschuld am Unfall angelastet wird, muss die gegnerische Versicherung die Kosten des Anwaltes tragen. Ist man allein Schuld am Unfall, sind auch die Anwaltskosten selber zu tragen. Gleiches gilt für das Sachverständigenhonorar, wobei bei einer Teilschuld dann auch anteilig die Kosten vom Auftaggeber getragen werden müssen. Im Hinblick auf das Kürzungsverhalten der Versicherer ist dies jedoch durch den Erhalt des zustehenden gesamten Schadenersatz der geringere Betrag.

Das hier geschilderte Regulierungsverhalten ist leider auf weitere Versicherungen uneingeschränkt übertragbar. Da niemand im Vorfeld wissen kann, wie gerade im Einzelfall die Regulierung seines Schadens, wozu ja auch noch weitere Positionen wie Schmerzensgeld, Mietwagenkosten, eventuell eine Haushaltshilfe, Ab- und Anmeldekosten und nicht zu vergessen, Möglicherweise eine Wertminderung für das Fahrzeug gehören können, erfolgen wird, ist es angezeigt, den Anwalt nicht erst bei Gefahr eines Rechtsstreites bzw. erst bei einer Teilzahlung zu beauftragen.

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34 Antworten zu Schadensabwicklung bei der Allianz Versicherung

  1. WESOR sagt:

    Genau so wie es hier beschrieben steht, gehen die Versicherungen vor, wenn sie nicht selbst die Schadenhöhe bestimmen können. Erst anlocken und dann abzocken. Spricht man mit einem Anwalt darüber, kommt das Thema in ein anderes Licht. Erst einmal stellt er einen Termin auf 4 Wochen und dann eine Nachfrist von 2 Wochen und dann wartet er nochmal eine Woche ob die Nachfrist Beachtung findet. Dann kommt meist von der Versicherung eine gekürzte Abrechnungsankündigung und wieder eine Woche später ein Teilbetrag. Dann vergeht wieder eine Woche bis man sich zur Klage entschließt und dann wartet man mindestens 6 Monate auf den ersten Gerichtstermin, dann weitere 4 Monate zur zweiten Verhandlung. Dann ist eben mindestens 1 Jahr um für einen einfachen Sachschaden. Gestern erst hat mir ein Anwalt 2 volle Ordner gezeigt bei einem Streitwert von 620 €.

    Weil das so ist haben die Versicherungen so ein einfaches Spiel. Zudem soll die Einigungsgebühr nicht vergessen werden. Das eine heißt Klageschrift, Klageerwiderung beantworten, Gerichtstermine wahrnehmen. Eine Einigungsgebühr gibt es nach einem Telefongespräch.

    Somit hat die Versicherung ihren Werbevorteil bei den Geschädigten voll für sich ausgenutzt. Kommt der Versicherer mit seinem aktiven Schadenmanagement durch, gibt es für den Geschädigten zwar wenig aber schnelles Geld. Das wissen die Versicherer, das wissen die Anwälte aber um wessen Schaden handelt es sich hier? um die unwissenden Geschädigten! Würde prinzipel jeder Geschädigte sein Recht mit allen Schadenersatzpositionen von Anfang an mit Mietwagenkosten usw. auf dem Klageweg verfolgen würde er in aller Regel vom Gericht den vollen Schadenersatz zugesprochen bekommen und die Versicherungen würden wieder zum Rückzug blasen. Aber so wie es derzeit läuft machen die Versicherer mächtigen Profit. Werkstätten, Sachverständige, Anwälte, Mietwagen viele überschlagen sich bei gegenseitiger Preisunterbietung, Partner der Versicherungen zu werden.

    So ein blödes Verhalten hat es schon lange nicht mehr gegeben. Es gibt deswegen keinen einzigen Unfall mehr.
    Es liegt nicht an den Akteuren, sondern einzig und allein daran, das sich die wenigen Versicherer einig sind wie sie die Millionen von Geschädigten und ihre Helfer austricksen.

    Alles was wir hier in Captain-HUK schreiben und lesen mag richtig sein. Ein privates Gespräch mit einem HUK-Coburg Mitarbeiter brachte folgende Antwort: „Ihr mögt ja recht haben, aber nur 3 % klagen das Recht ein und gewinnen auch. Also machen wir bei 97 % Profit und davon können wir die 3 % teuren Verluste leicht bezahlen“. Ende.

    Dienstleister machen die Arbeit und die Versicherer denn Profit. Angefangen haben aus meiner Sicht die Werkstätten mit dem übersenden der RKÜ. Hier wurde der beanspruchte Versicherer gebeten doch seinen Stempel für die Bezahlung unter das Formular zu setzen und es zurück zu faxen.
    Daraus hat sich das Schadenmanagement entwickeln können.
    Erst einmal hat die Versicherung ihren Sachverständigen geschickt. Dann hat die Versicherung gleichzeitig Kontakt mit dem Geschädigten aufgenommen und ihm gesagt dass der Mietwagen zu dem Preis weniger von ihr gestellt wird (Carexpert hatte damals gar keine Mietwagen.) Heute geht man noch viel weiter und teilt dem Geschädigten eine billigere Partnerwerkstatt mit. So wird die RKÜ übersendende Kundenwerkstatt gleich nochmals debüttiert, weil sie gegenüber der Versicherungs-Partnerwerkstatt teurer ist.
    Dann kann man den Geschädigten gleich nocheinmal ein beseres Angebot machen. Zum Beispiel 8000 € Reparaturkosten, 10000 € Wiederbeschaffungswert. Lieber Geschädigter wenn sie nicht reparieren lassen, zahlen wir ihnen 12000€ für ihr Auto. Ergo die Werkstatt bleibt leer und der Geschädigte freut sich über die Versicherung.
    Aber die Gier hat schon viele um den eigenen Verdienst gebracht.
    Darum dieser Vorschlag: Geschädigter, wenn sie uns beauftragen bitte keinen eigenen Kontakt mit der beanspruchten Versicherung. Meldet sich die Versicherung am Telefon bei Ihnen, teilen sie ihr mit, sie haben den Rechtsanwalt mit der Schadenregulierung beauftragt und wünschen keine Weisungen des Verursachers und legen auf. Schickt die Versicherung einen Fragebogen für Anspruchsteller (den Betrugsfragebogen für die Geschädigten) dann bringen sie diesen zu uns. Basta.

    Auto kommt in die Werkstatt, Gutachter wird bestellt, Mietwagen wird gestellt, Reparatur ist fertig, reparaturbegleitendes Gutachten mit Rechnungen zum Anwalt, dieser alles zur Versicherung, wenn das Geld da ist Auto von der Werkstatt holen und Mietwagen zurückgeben. . Es funktioniert!

  2. Der Haule sagt:

    Mann kann es nicht oft genug immer und immer wieder sagen:
    Wer sich dem Irrglauben hingibt, die Versicherungen werden es schon richten bzw. mir helfen ist schon verkauft.

    Nicht nur, das das Schadensmangment die berechtigten Schadensersatzansprüche des Geschädigten beschneidet. Es ist auch eines der effektivsten Mittel, einen ganzen Wirtschaftszweig, nämlich die Instandsetzungsbetriebe, in eine wirtschaftliche Schieflage zu bringen. Der Markt wird nicht mehr durch die Leistungskraft, Qualifikation und Qualität der einzelnen Werkstätten bestimmt, sondern durch die Wirtschaftsmacht bzw. den Druck der Versicherungswirtschaft. Obwohl diese in keiner direkten, vertraglichen Verbindung zu den Werkstätten stehen. Letztlich ist der Fahrzeughalter doch der direkte Kunde.

    Dieser rückt aber immer weiter aus dem Fokus der Werkstätten. Im Schadensgeschäft ist immer mehr die Rede von den Schadenspartnern. Diese beschränken sich, auch in der Fachpresse, immer mehr auf die Versicherung, die Werkstatt und versicherungseigene Sachverständigenorganisationen.

    Der Kunde, der Geschädigte findet hierbei keine Beachtung.

    Direkt, schnell, unkompliziert, zack-zack – das sind die Schlagwörter. Die letztlich aber nur denen dienen, die letztlich den Profit daraus schlagen.

    Es ist an der Zeit, hier Wege aufzuzeigen, die den Geschädigten wieder in die Mitte des Geschehens rücken.

    Es ist an der Zeit, dafür zu sorgen, dass Werkstätten wieder vorrangig das tun können, für was sie da sind: Fahrzeuge sach- und fachgerecht instand zu setzen. Und nicht die Profit-Knechte der Versicherungen zu sein.

    Weisungsfreie Fachgutachter und Verkehrsrechtsanwälte werden dafür sorgen.

    Sicher

    Der Haule

  3. WESOR sagt:

    Meinste! Die Werkstätten bekommen noch mehr Probleme mit dem freiwillig, billig erkauften Weisungsrecht im Kaskobereich. Wer kein Geld hat ist in dieser Wirtschaftswelt verloren und viele Hunde sind der Hasen tot. Die Werkstätten sehen doch derzeit nur noch von Jahr zu Jahr , weniger oder mehr Umsatz. Aber beide Varianten bedeuten weniger Gewinn. Banken drehen den Kredithahn zu, weil sie mit Versicherungen konkludent sind. Autohersteller hängen mit Versicherungen und Banken zusammen und müssen den Fließbandüberschuss los werden. Da ist es doch einfacher für die wenigen Großkapitalisten, das Geld von den millionen Geschädigten einzusammeln.
    Wer macht den im Fernsehen Werbung? Autohersteller, Versicherungen, DEKRA, Banken. Habe noch keine Werbung von freien Gutachtern und Anwälten der Geschädigten im Fernsehen gesehen. Hier liegt der Hase im Pfeffer. Der Mensch ist von Natur aus bequem und wer ihm verspricht, du brauchst nach dem Unfall nur anzurufen, dann wird ales wieder kostenlos gut gemacht, denn ruft er eben an. Gegen Bequemlichkeit hilft eben kein Fach- und Rechtswissen. Das stört hier nur. Versprich dem Geschädigten, rufe bei mir an, dann machst du gut. Das funktioniert.

  4. downunder sagt:

    hallo wesor
    genau das funktioniert immer weniger,denn auch die geschädigten werden auf breiter front gescheiter!
    sie beginnen zu lernen,dass die schnelle mark nicht dauerhaft glücklich macht.

  5. Motor-Dirk sagt:

    Na ob das funktioniert ist die Frage. Jeder Werkstatt steht es frei, den Kunden nach der Reform des Rechtsberatungsgesetzes (jetzt Rechtsdienstleistungsgesetz) entsprechend zu beraten und auf seine Rechte aufmerksam zu machen. Leider ist es aber auch so, daß hier seit Jahrzehnten eine gewisse Selbstbedienungsmentalität entstanden ist. Mit welchem Recht zahlt z.B. eine Versicherung (diese setzt sich ja auch aus Kunden einer Werkstatt zusammen) einen höheren Stundenverrechnungssatz als ein „normaler“ Kunde? Oder warum berechnet ein Mietwagenunternehmen in Versicherungsfällen einen Aufschlag von 300 %???? Würde hier von mancher Werkstatt oder von manchem Mietwagenunternehmen etwas mehr Zurückhaltung geübt, wäre manches Problem nicht entstanden.
    Sicher missbrauchen die Versicherungen ihre Marktmacht. Das sog. Schadenmanagement ist sicher hier in Stichwort, längere Bearbeitungsdauer durch Personalabbau oder willkürliche Kürzungen auch. Hier ist sicher durch die Werkstätten und Mietwagenfirmen Aufklärungsarbeit nötig.
    Leider haben aber auch hier die Gerichte bis hin zum BGH erkannt, das bei der Abrechnung mit Versicherungen gewissen Rituale nicht mehr zeitgemäss sind (Beispiel Mietwagenkosten). Es ist daher auch nur eine Frage der Zeit, wann zum Beispiel die Stundenverrechnungssätze auf der Tagesordnung stehen und man sich der Frage widmen wird, warum z.B. die Lohnkosten im Karosseriebereich höher sind als die in der Mechanik.

  6. Der Haule sagt:

    Hallo Motor-Dirk,

    Sie scheinen hier was verwechselt zu haben:

    Es müsste heißen ” Warum zahlt ein normaler Kunde mehr auf die Stunde als eine Versicherung”. Nichts anderes ist Schadensmangament.
    In meiner Region gibt es keine einzige Firma, die Privatkunden günstigere Stundenverrechnungssätze anbieten als Versicherungen. Weiterhin gibt es eigentlich den Kunden “Versicherung” nicht, höchstens es handelt sich um Fuhrparkfahrzeuge. Es gibt den Geschädigten und den Versicherungsnehmer, der sein Fahrzeug repariert haben will.

    Und der übliche Vergleich der Mietwagenkosten mit den Stundensätzen bzw. dann wieder mit den Gutachter-Honoraren ist genauso sinnig wie wenn ich einen Tannenbaum mit einer Zwetschge vergleiche. Immer wieder und wieder die alte Leier, alles in Frage zu stellen, nur weil gewisse einzelne Firmen im Mietwagenbereich hingelangt haben wie die Verrückten und der Rest des Gewerbes es dann nicht schaffte, zusammen zu stehen und diese wilde Rechtsprechung mit x-Urteilen zu ihrem Nachteil (oder von geneigter Seite ausgelegten Nachteil) zu vermeiden. Stundenverrechnungssätze sind ein ganz anderes Feld, und nicht nur willkürlich entstanden. Es ist ja wohl nur sinnig, das bei der heutigen Fahrzeug- und Karosserietechnik gerade in dem Bereich, wo es so gut wie keine sich wiederholenden Standardarbeiten gibt, ein höherer Stundenverrechnungssatz berechnet wird als im Servicebereich, wo ein überwiegender Teil standardisierte Servicearbeiten sind. Daher geht diese Diskussion absolut fehl.

    Gewiss, das wird das nächste Schlachtfeld. Aber nur zu, nichts besseres. Darauf freue ich mich schon. Das Echo, auch in der Presse, wird manchem Versicherungsvorstand nicht nur einen Hörsturz, sondern den Sturz vom Sessel bereiten. Dann wird es dem letzten klar, um was es hier geht. Gewinnoptimierung, und nicht um die Erfüllung eines selbst gestellten Auftrages: Schadensersatz nach Recht und Gesetz zu leisten.

    Der Haule

  7. F. Hiltscher sagt:

    Haftpflichtversicherung-Pflichtversicherung!

    Vielleicht kann ich ein paar Juristen dahingehend etwas aufrütteln bzw. darüber ermuntern nachzudenken, wie sich das rechtsdogmatisch verhält mit der Pflichtversicherung.

    Als juristischer Laie überlege ich mir gerade wie es sein kann, dass ich bsp. als Autofahrer gesetzlich verpflichtet werde eine KH- Haftpflichtversicherung bei einer Versicherungsfirma abzuschließen! Tu ich das nicht und man erwischt mich dabei, hat das sofort strafrechtliche Konsequenzen.So weit so gut.
    Aber wie kann dann das rechtens sein, dass die gesetzlich festgelegte Verpflichtung, bei einer Versicherungsfirma einen KH Haftpflichtvertrag abzuschließen, mich dazu zwingt Vertragspartner zu akzeptieren bzw. an sie zu binden, welche nicht rechtskonform handeln und die Rechtsprechung weitgehends ignorieren.
    Man wird also gesetzlich dazu verpflichtet, Verträge mit Rechtsbrechern abzuschließen, welche die Beitragseinnahmen zum Teil dazu verwenden den Verbraucherschutz zu elimenieren, welcher auf die Einhaltung gesetzeskonformer Handlungen achtet.
    Paradox oder?

    Können diese Privatfirmen nicht dazu gezwungen werden sich deshalb schon rechtskonform zu verhalten?

  8. WESOR sagt:

    Offensichtlich können Privatfirmen nicht dazu gezwungen werden, sonst würde in den vielen ergangen Urteilen gegen die HUK-Coburg schon ein Hinweis auf diesen Zwang bestehen. Auch die von uns beauftragte Staatsanwaltschaft hat es abgelehnt einzugreifen, mit dem Hinweis: Wie man sieht können sie doch den Zivilprozessweg gehen, ergo ist nicht das Strafrecht dafür zuständig. .

  9. F. Hiltscher sagt:

    Im Fussball heisst es „Wir sind Deutschland“
    Im Rechtssystem wird es bald heissen „Wir sind Versicherung“
    sind wir noch Deutschland?

  10. Versicherungs Dirk sagt:

    Wieso bildet sich eigentlich der Mittelstand(ich meine hier Gutachter, Autovermieter, Anwälte und Werkstätten)ein aufgrund des eigenen Wertschöpfungsgedanken den Versicherungsgewinn schmälern zu dürfen.

    Würden diese, wie von uns beabsichtigt und geplant, zum selbstkosten oder darunter Arbeiten könnten sich alle Vorstände neben den bereits vorhandenen spanischen auch doch auch Luxusvillen in Monaco unterhalten.

  11. WESOR sagt:

    @Motor-Dirk 14.01.2008

    Der Stundenlohn für Service-Mechanik ist niedriger, weil z.B. der Schraubenschlüssel zum Zündkerzenwechsel nur 20 € und die Richtbank für die Karosserie 60 000 € und die Lackierkabiene 300.000 € kostet. Ein angelernter Reifenwechsler nicht den gleichen Lohn hat, wie ein Karosseriefacharbeiter hat. Radwechsler gibt es 1000, gute Karosserie- und Lackierfacharbeiter nur eine Handvoll.

  12. Der Haule sagt:

    Oder bald gar keine mehr (gute), da die geknechteten Werkstätten keine qualifizierten Leute mehr bekommen. Diese wollen ja auch einigermaßen entlohnt werden, was bei Unterdeckung dank Schadensmanagment nicht mehr machbar ist.
    Schon heute gruselt`s mich manchmal, was an Nachwuchs da kommt.

    Der Haule

  13. Schwarzkittel sagt:

    Motor-Dirk Montag, 14.01.2008 um 08:20

    Zitat:
    Oder warum berechnet ein Mietwagenunternehmen in Versicherungsfällen einen Aufschlag von 300 %????

    Aufschlag auf was ? Den Versicherungswunschtarif (ca 300% unter Marktdurchschnitt) ?

    Wenn ich als Mietwagenunternehmer planen kann, wie lange ich das Fahrzeug vermiete und dieses noch im Voraus, mein Geld bei Anmietung bekomme und der Kunde seriös ist, dann kann ich einen Normaltarif anbieten.

    Kann ich das nicht, muß ich halt die Risiken kalkulieren und mich entscheiden, ob und zu welchem Preis ich vermiete. (Nennt sich übrigens freier Markt…)

    Ansonsten könnten wir auch gleich zum EVP (empfohlenen Vermietpreis) übergehen; und diese Planwirtschaft haben wir doch hoffentlich überwunden…..

    Schwarzkittel

  14. Fred sagt:

    Die obigen Überlegungen gehen davon aus, dass sich die Arbeitsplätze in Deutschland befinden.
    Muß das wirklich sein? – Call-Center befinden sich ja auch schon im östlichen Ausland.

  15. virus sagt:

    Warum lasst ihr euch vom Thema abbringen.
    Ich würde doch lieber mal darüber nachdenken. Wenn Fotos vernichtet werden, dann muß es nur noch Gutachten geben, wo auch in der Kopie grundsätzlich Fotos im Original enthalten sind. Um die Verletzung des Urheberrechts nachverfolgen zu können, muß auf den Bildern erkennbar sein, wer diese erstellt hat usw.

    Gruß Virus

  16. Motor-Dirk sagt:

    @Schwarzkittel,

    Vorschlag: mietwagenmarkt.de, Preis für Golf-Klasse raussuchen, von mir aus Durchschnittspreis für z.B. Köln.
    Dann mal Autovermietung anrufen und fragen, was ein Golf kostet, wenn die Versicherung in einem Haftpflichtschaden reguliert. Dann wundern und sich fragen, warum da plötzlich ein vielfaches verlangt wird und ob das gerechtfertigt ist. Sicher, ein kleiner Aufschlag für Spontananmietung, für Forderungsausfall usw usw. Aber nicht Aufschlag Faktor 2 oder 3.
    Zum Stichwort Planwirtschaft oder empfohlener Preis erlaube ich mir den Hinweis, das es vor vielen vielen Jahren eine sog. HUK-Empfehlung für die Abrechnung von Mietwagenkosten in KFZ-Haftpflichtschäden gab. Komisch, von Seiten der Mietwagenunternehmen war damals nie der Vorwurf der Planwirtschaft zu hören….

  17. Der Genervte sagt:

    Liebe Kollegen,

    nach meinem Kenntnisstand durfte man in der Vergangenheit nicht einfach so die Empfehlung aussprechen, einen Anwalt hinzu zu ziehen. Hat sich daran etwas geändert? Ich würde liebend gerne immer einen Anwalt empfehlen, das macht uns als Sachverständigen die Arbeit schließlich auch leichter (Anschreiben wegen Kürzungen etc.).

  18. WESOR sagt:

    Virus , dieser Fotovorschlag war gut. Das wird in die Tat umgesetzt.

    Der Genervte, selbstverständlich dürfen Sie immer einen Anwalt empfehlen. Der Anwalt darf ja auch den Gutachter empfehlen. Jeder darf auch seine Meinung sagen und dabei Lügen. Das versteht das Grundgesetz unter freier Meinungsäußerung. Nur ein Richter kann den Beklagten zum Täter machen. Dabei können wir von den Oberen 10 tsd nur lernen. Die werden sogar als Berater für die Regierung verwendet. Schau dir doch einmal die feinen Herren auf der Anklagebank an. Wem die alles beraten. Die werden sogar von Steuergeld bezahlt. Ein Professor hat fesgestellt, das wir alle am Tag ca. 200 mal Lügen. Wenn wundert es da noch, wenn es einige schon profesionell betreiben.

  19. Schwarzkittel sagt:

    @ Motor-Dirk

    „Zum Stichwort Planwirtschaft oder empfohlener Preis erlaube ich mir den Hinweis, das es vor vielen vielen Jahren eine sog. HUK-Empfehlung für die Abrechnung von Mietwagenkosten in KFZ-Haftpflichtschäden gab. Komisch, von Seiten der Mietwagenunternehmen war damals nie der Vorwurf der Planwirtschaft zu hören….“

    Nö, aber das nutzte ja auch der Versicherungswirtschaft und gab beiden Seiten ein Auskommen und war ziemlich nah an den erforderlichen Tarifen im Sinne der heutigen Rechtsprechung.

    Zum Thema „Internetrecherche“:

    Dort stehen keine Angebote für Mietwagen, man kann lediglich einen Mietwagen reservieren (so alle Portale) und teilweise Vorbuchungszeiten bis zu 48 Stunden. Leider kann man sich ja nicht aussuchen, wann einem ein Unfall passiert….

    Erstaunlich ist aber, daß, wenn man bei den auf den Portalen vertretenen Anbietern in den Stationen nachfragt, man nicht immer eine verbindliche Preisauskunft erhält.

    Bei unserem regionalen Anbieter heiß es ganz deutlich in der Station und am Telefon: Ein Fahrzeug der Gruppe X kostete bei uns Y EUR am Tag zzgl. Versicherung, 2. Fahrer, Winterreifen usw. Und die Verfügbarkeit kann sofort geprüft werden.

  20. WESOR sagt:

    Bei der Preisfestschreibung für Dienstleistungen wollen Versicherungen den untersten Preis nur als tatsächlichen Preis anerkennen. Die Versicherungen lassen sich aber sogar ein Tarifwerk selbst genehmigen wo es von 75 v.H Rabatt nach unten bis zu 100 v.H. über Normal geht und das bei soundsoviel Regionalklassen und soundsoviel Typklassen. Genau so unterschiedlich kann die Preisgestaltung der Dienstleister ausfallen. Wieviel Aufschlag ist es denn von 25 % bis 200 %. Das sind keine 175 %, das sind 800 % Aufschlag jetzt haben wir aber noch nicht die Typklassen und Regionalklassen beachtet. Lasst Euch doch alle von der Versicherung keinen Bären aufbinden. Nur Versicherungen und Banken verlangen 300 und mehr % Gewinnaufschlag. 0,5 % Guthabenzinsen und 17,5 % Überziehungszinsen. Wieviel Aufschlag ist das?

  21. sv sagt:

    @ wesor
    „Gewinnaufschlag. 0,5 % Guthabenzinsen und 17,5 % Überziehungszinsen. Wieviel Aufschlag ist das? “

    Antwort:
    Nicht magere 17% sondern satte 3400% Aufschlag !!
    Wie soll man da noch einigermaßen gewinnbringend kalkulieren können?

    Würde man das auf das Beispiel einer Marktfrau abstellen, wäre es so, dass ein Ei für 15 Cent das Stück einkauft wird und es zu einen Stückpreis von € 510,00!!! wieder verkauft wird. Könnte man das schon als Wucher bezeichnen?

    Es war ja die Mehrwertsteuererhöhung nicht „nur 3 %“ sondern real eine 18,75%ige Steuererhöhung!

  22. WESOR sagt:

    Danke Sv fürs mitdenken.

  23. Wildente sagt:

    F. Hiltscher Montag, 14.01.2008 um 10:22 Haftpflichtversicherung-Pflichtversicherung!

    Bravo, Herr Hiltscher,

    diese Misere habend die Berufsverbände der Sachverständigen und der Anwaltverein bisher noch nicht hinterfragt und sind entsprechend auch nicht tätig geworden. Wäre das ein Thema für eine Diplomarbeit ? Aber vielleicht ist das Aufgreifen einer solchen Thematik dort zu riskant, wenn selbst da die Einflüsse der Versicherungswirtschaft nicht wegzuleugnen sind.

    Wenn schon ein OLG-Richter bei einem großen Versicherungsunternehmen zu Gast sein darf um über die OLG-Rechtssprechung zum Schadenersatz zu referieren, andererseits bei Verbänden der Kraftfahrzeugsachverständigen noch nie präsent war, wundert mich gar nichts mehr.

  24. WESOR sagt:

    @wildente, die Verbandsoberen sind doch auch bei Versicherungsunternehmen Gast! Man kennt sich, man hilft sich!

  25. WESOR sagt:

    @virus, wir haben jetzt bei einem bereits durch die Allianz gekürzt, regulierten Schaden, den Anspruchsteller aufgefordert das Originalgutachten mit Rechnung zurück zu fordern. Mal schauen was abläuft.

  26. virus sagt:

    @WESOR gute Idee – hatte der Anwalt unseres gemeisamen Kunden auch.
    Bin daher ebenfalls gespannt.

  27. downunder sagt:

    @wesor,@virus
    was soll das bringen,das gutachten zurückzufordern?

  28. SV sagt:

    Habe leider nichts Gescheites von der Allianz Versicherung zu berichten.
    Aufgrund eines falschen Kennzeichens wurde ein Schadenverursacher der Allianz zugeordnet. Das eingegangene Gutachten dort gescannt. Der versicherungseigene SV, obwohl schon Bedenken an der Eintrittspflicht bestanden, sodann in die Werkstatt zur Fahrzeugnachbesichtigung geschickt – es sollte angeblich die fachgerechte Reparatur überprüft werden.
    Und jetzt?
    Trotz mehrfacher Zusage seitens der Allianz, über Wochen keine Zurücksendung des Originalgutachtens. Der Sachbearbeiter sei natürlich für den Gutachter nicht zu sprechen. Und mündliche Beschwerden können nicht entgegen genommen werden, denn da müßte die Callcenter-Dame 20.000 am Tag (ihre eigene Aussage) aufnehmen und weiterleiten.

  29. PH sagt:

    Also ich hab keine gute Meinung von der Allianz.
    Hatte am 15.08.2010 einen unverschuldeten Unfall. An meinem Auto entstand Totalschaden. Der Unfallgegner hat sofort die Schuld eingestanden und das auch der Polizei so gesagt. Zeugen waren auch vorhanden die bei der Polizei ausgesagt haben. Der Unfall war an einem Sonntag und ich bin direkt am Montag den 16.08.10 zu einer Anwältin gegangen die auf Verkehrsrecht spezialisiert ist.
    Wir haben einen Gutachter beauftragt, ich war bei verschiedenen Ärzten usw.
    Wir hatten dann am Mittwoch den 18.08.10 alle Unterlagen zusammen und haben alles an die Allianz geschickt.

    Nach etwa 3 Wochen hatten wir immer noch keine Info von der Allianz bekommen. Nach Rückfrage wurde uns dann mitgeteilt, das ich noch nicht mal als Geschädigter im System wäre.
    Also ich finde das echt unglaublich.
    Das Auto haben wir an einen Verwerter verkauft zu dem Preis im Gutachten. Das Geld habe ich auch schon lange.
    Die Differenz zum Wiederbeschaffungswert wurde jetzt ausgeglichen von der Allianz, allerdings nur zum Teil. Die haben einfach 155€ weniger gezahlt, warum auch immer.
    Meine nachgewiesenen Kosten (Bahnfahrt, Taxi usw) wurden bisher nicht bezahlt.
    Die Nutzungsausfallentschädigung habe ich bisher auch noch nicht erhalten, obwohl ich einen Kaufvertrag für ein neues Auto vorgelegt habe.
    Vom Schmerzensgeld wollen wir mal garnicht erst anfangen (wobei ich da verstehen kann wenn es ein bisschen länger dauert)…
    Ich hatte bisher noch nie einen Unfall und weiss daher nicht, wie lang es in der Regel dauert bis reguliert wird. Freunde und Verwandte meinen jedoch, das über 1 Monat schon sehr sehr lang sei…
    Hätte ich nicht nach 3 Wochen nachgehakt, wäre bisher wahrscheinlich garnix passiert.

    Finde das Verhalten wirklich unverschämt. Es ist ja nicht so, das ich zu viel Geld hätte oder so. Eigentlich würde ich die restlichen Zahlungen benötigen um das neue Auto zu zahlen, jetzt kann ich aber erstmal schauen wie ich an Geld komme…

    Ich kann nur sagen:
    „Hoffentlich nicht Allianz versichert“

  30. August Muhs sagt:

    Ich selber hatte am 21.04.2011 einen Unfall, der nach Auskunft der Polizei absolut eindeutig ist.
    Ein freundlicher Mitbürger war mir an einer Baustellenampel aufgefahren. Der Verursacher zahlte 35 Euro an die Staatskasse.
    Die Allianz lehnt erstmal die Regulierung ab.
    Als Opfer bin ich verpflichtet zu beweisen, das der Verursacher auch der Verursacher ist. Der Polizeibericht reicht der Allianz nicht!!!!
    Mein Rat!
    Wenn Allianz beteiligt dann sofort Polizei und Anwalt, Zeugen und Fotos nicht vergessen.
    Hoffentlich nicht Allianz versichert!

  31. RA Uterwedde, Leipzig sagt:

    guten tag,

    richtig ist, dass der geschädigte die beteiligung des fahrzeuges, von dessen versicherer er schadenersatz verlangt, beweisen muss. wenn der schädiger dies an der unfallstelle nicht SCHRIFTLICH einräumt, empfiehlt es sich, sofort und IN JEDEM FALL, also nicht nur, wenn bestimmte versicherer beteiligt sind, beweise zu sichern (fotos der schäden, zeugen, ggf. polizei).

    wird in diesem fall denn die beteiligung (ernsthaft) in frage gestellt?

    viele grüße aus leipzig

  32. clausfliesen sagt:

    Warum so umständlich? Das Problem liegt doch einfach darin das in unserem Rechtsstaat nicht die unfallaufnehmende Polizei die Schuldfrage beantwortet, sondern die Versicherung die den Schaden bezahlen soll…

    ACHTUNG BEI DER ERGO-VERSICHERUNG!!!!!!

  33. wesor sagt:

    „Nicht krank genug“ Süddeutsche Zeitung 20.06.2011

    Dauerschaden reicht nicht aus, bisher verweigert die HUK-Coburg hartnäckig die Zahlung aus einer Kinderpolice unter Berufung auf ein Schreiben des Berliner Versicherungs-Ombudsmanns:

    Kollegen lest, was sich die HUK-Coburg hier leistet.

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