Staatliche Fürsorgepflicht durch Bayerische Bereitschaftspolizei

Ein Verkehrsunfall an sich ist eine ärgerliche Angelegenheit. Gück im Unglück könnte man glauben, wenn es sich beim Unfallgegner um ein Fahrzeug der Polizei handelt, weil dann zumindest davon ausgegangen werden kann, dass es keine Probleme mit irgendeiner Versicherung gibt und der Staat sich ganz sicher an die Gesetze hält.
Soviel zu "Grimm`s Märchen", die Realität sieht anders aus, wie der folgende Sachverhalt deutlich macht.

Unser Büro wurde beauftragt, ein Schadengutachten unter Haftpflichtbedingungen an einem PKW zu erstellen, die Schuldfrage war anscheinend klar. Unfallgegner war ein Polizeifahrzeug der bayerischen Bereitschaftspolizei (nicht im Einsatz).
Im Zuge der Fahrzeugbesichtigung übergab uns unser Auftaggeber ein Merkblatt, das ihm von dem unfallbeteiligten Polizeibeamten ausgehändigt wurde. Da es sich hierbei um ein zweiseitiges DIN A4 Blatt handelt, sollen ein paar wenige Auszüge daraus genügen:
"Unter Berücksichtigung der dem Geschädigten obliegenden Schadensminderungspflicht (§ 254 Abs. 2 BGB) sind folgende Punkte zu beachten": 
(Ist auf dem Merkblatt tatsächlich fettgedruckt)
"Vor Erteilung eines Reparaturauftrages ist dem zuständigen Polizeikraftfahrzeugsachverständigen Gelegenheit zu geben, ein Gutachten über den Schadensumfang zu erstellen. Es besteht die Möglichkeit, den Schadensfall auf der Grundlage dieses Gutachtens zu regulieren".
"Bei geringfügigen Schäden bis zu 1.500,00 € sind sachverständige Begutachtungen durch polizeifremde Gutachter und die Zuziehung eines Rechtsanwaltes zu Abwicklung einfach gelagerter und vom Ersatzpflichtigen nicht bestrittener Schadensfälle nicht erforderlich; Kosten können nicht erstattet werden".
"Mietwagenkosten sind – unter Anrechnung ersparter Eigenkosten – grundsätzlich nur erstattungsfähig für den notwendigen Zeitraum des unfall- bzw. reparaturbedingten Nutzungsausfall und wenn sich die Anmietung nicht als wirtschaftlich sinnwidrig erweist…".
"Finanzierungskosten sind für geringfügige Aufwendungen grundsätzlich nicht erstattungsfähig. (Sofern sich die von uns angestrebte Regulierung des Schadens verzögern sollte, stellen wir für berechtigte Forderungen Abschlagszahlungen in Aussicht)".
"Sollten Sie Fragen haben, wenden Sie sich bitte an den Sachbearbeiter, den Sie wie folgt erreichen:

Telefon ….

Telefax….

E-Mail….

Als "braver" Staatsbürger hat unser Auftraggeber unter der angegebenen Telefonnummer angerufen und es wurde ihm daraufhin erklärt, dass sich der Polizeikraftfahrzeugsachverständige in Kürze melden wird. Da dies ausblieb (Gott sei Dank) hat unser Auftraggeber noch zweimal angerufen, und jedesmal wurde er vertröstet. Irgendwann war die Geduld unseres Auftraggebers aufgebraucht und er hat uns beauftragt, ein Gutachten zu erstellen.

Ehrlich gesagt, kann ich es immer noch nicht glauben, dass dieses Merkblatt existiert, doch leider habe ich es vorliegen und frage mich nun, ob dies die prakzitierte Fürsorge- und Aufklärungsarbeit unseres Staates ist um ein Unfallopfer zu "versorgen".

Die Polizei, dein Freund und Helfer!

Ich bitte um rege Kommentare und evt. rechtliche Beurteilungen dieser Vorgehensweise der Polizei.

SV Unfug

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13 Antworten zu Staatliche Fürsorgepflicht durch Bayerische Bereitschaftspolizei

  1. Guido Scherz sagt:

    Hallo Herr Kollege Unfug!

    Das Infoblatt ist ja echt toll. Was mich allerdings am dringensten interessieren würde ist, was ein „Polizeikraftfahrzeugsachverständiger“ ist. Ist das nun ein „echter unabhängiger SV“ der sich besetns mit „Polizeikraftfahrzeugen“ auskennt, oder ist das nur ein „weisungsgebundener Polizeibeamte“ der meint, echte unabhängige Beweise an Fahrzeugen Anderer sichern zu können? Schon interessant diese Berufsbezeichnung.

    Was dieses dort beschriebene „Begutachtungs- u. Anwaltsverbot“ bei Schäden unter EUR 1500 angeht, kann ich nur sagen, dass dies doch die beste Vorlage für die Privatwirtschaft ist. Wenn schon staatliche Organe die BGH-Rechtssprechung ignorieren dürfen, dann doch wohl erst Recht die private Versicherungswirtschaft.

    Tut mir leid, dass nun auch mal ausfällig werden muss, aber so etwas ist einfach nur noch zum k…!

    Ich denke jedoch, dass sich hier sicherlich versierte Juristen finden lassen, die diesem Infoblättchen dringend Einhalt bieten! Nicht wahr, wehrte Captain-Huk-RAe!

    MFG SV Scherz

    (PS: Hat stets was lustiges wenn „Scherz“ u. „Unfug“ schreiben)

  2. Peter Pan sagt:

    hallo herr scherz
    ich habe das bereits in angriff genommen,und wenn ich „angriff“
    sage,dann meine ich das auch wörtlich!
    wegen meines bevorstehenden urlaubs,werde ich in der letzten juniwoche wieder berichten.
    heute habe ich diesen sachverhalt dem direktor des ag-aschaffenburg berichtet;der war völlig von den socken und meinte,es könnte sich allenfalls um ein internes merkblatt für,in einem dienstunfall selbst geschädigte polizeibeamte handeln(er war bis vor kurzem leitender oberstaatsanwalt).
    dass diese hinweise zum teil in diametralem widerspruch zu denjenigen
    stehen,die in der hinweisbroschüre des bayerischen justiz-
    ministeriums für verkehrsunfallopfer nachzulesen sind,war auch ihm auf anhieb klar!

  3. RA SG sagt:

    oh oh, da muß ich doch mal glatt nach nebenan in die PI gehen und fragen, ob die auch so ein Blatt haben…..

    Ansonsten frage ich mich, ob meine Kanzlei unmittelbar neben der Polizei noch sicher ist, wenn die Einschläge von PeterPan näher kommen….

    Das ist mal ein guter Start in den Freitag, wenn es nicht so traurig wäre…

  4. RA Bernhard Trögl sagt:

    zum Glück liegt meine Kanzlei 1o km von der nächsten Polizeistation entfernt -:)

  5. Beobachter2 sagt:

    Hallo Helmut Unfug und Kommentatoren,
    ist doch nicht zu fassen, unerlaubte und nachweislich falsche Rechtsberatung durch die bayerische Bereitschaftspolizei.
    Hoffentlich machen die nicht demnächst noch bei Geschädigten von ihrem Gewaltmonopol Gebrauch.

    PS:
    Auch ich hatte vor Jahren mit einem „Polizeisachverständigen“
    zu tun. Meine Anfrage nach Unabhängigkeit und Qualifikation dieses „Polizeisachverständigen“ blieb bis heute unbeantwortet.

  6. RA SG sagt:

    ich bin im Aktenarchiv gewesen und siehe da, fündig geworden (wie gut, daß wir die Ablagejahrgänge 93 – 95 noch nicht vernichtet haben).

    Was bitte ist ein „Technischer Oberinspektor, amtlich anerkannter Sachverständiger für den Kraftfahrzeugverkehr m T “ ??? So jedenfalls die Bezeichnung unter der Unterschrift des Schreibens des PP Mittelfranken, Sachgebeit V4 Polizeitechnik Polizeikraftfahrzeugsachverständige (a.a.S.m.T.)

    Kann mir das mal einer sagen ?

  7. SV Fischer sagt:

    Hallo und guten Tag lieber RA SG,
    ich verfolge diese Pages seit dem allersten Tag und finde jeden Tag auf´s Neue sehr interessante Beiträge.
    Nun zu Ihrer Frage: Was ist ein a.a.S.m.T.?
    a=amtlich
    a=annerkannter
    S=Sachverständiger
    m=mit
    T=Teilkenntnissen, oh SORRY Teilbefugnissen (GRINS)
    Die Berufsbezeichnung bezieht sich auf den §1 ff KfSachvG und ist dort auch geregelt.
    Mit freundlichen Grüßen, ein schönes Wochenende und vor allem herrliche Pfingstfeiertage allen BLOGGERN wünscht
    Alfred Fischer, öbuv SV

  8. H. Unfug sagt:

    Hallo zusammen,

    ein Polizeikraftfahrzeugsachverständiger ist ein angestellter Kfz-Sachverständiger der Polizei (in diesem Fall das Land Bayern). Davon gibt es genau einen in ganz München und der hat die Aufgabe, die eigenen unfallbeschädigten Polizeifahrzeuge und wenn möglich die Fahrzeug des Unfallgegners zu „begutachten“. Anschließend werden die Polizeifahrzeuge und wenn möglich auch die gegnerischen Fahrzeuge in einer eigens für die Polizei (u.a. öffentliche Fahrzeuge) eingerichteten Autowerkstatt repariert.

    Ich selbst habe bereits vor etwa 10 jahren für das AG München ein Gutachten erstellt in dem es darum ging, ob die durch den Polizei-SV festgestellten Beschädigungen den tatsächlichen entsprachen oder nicht. Lustigerweise war der Kläger ein städtischer Angestellter, der auf Grund des Vehrkehrsunfalls für mehrere Wochen krank geschrieben war und der Arbeitgeber (Stadt München) die Krankheitstage nicht akzeptierte und als Urlaub verechnete, mit folgender Begründung:
    „Auf Grund des vorgelegten Gutachtens des Polizei-SV ist es schlichtweg unmöglich, das die von ihrem Arzt diagnostizierten körperlichen Beschwerden auf dieses Unfallereignis zurückzuführen sind“.

    Kurz und gut, wir haben das mittlerweile von der Polizeiwerkstatt reparierte Fahrzeug gemäß Beweisbeschluss besichtigt und festgestellt, dass sowohl das Gutachten als auch die Reparatur (wurde entsprechend dem Gutachten repariert) völlig unbrauchbar waren. Die Reparaturkosten erhöhten sich von ca. DM 1600,00 auf ca. DM 5.800,00, somit waren nach Ansicht eines später zu Rate gezogenen Arztes auch die Beschwerden des Unfallopfers zu erklären.

    Fazit:
    Traue keinem Gutachten eines weisungsgebundenen Polizeikraftfahrzeugsachverständigen.

    MfG

    SV Unfug

  9. ein geschädigter sagt:

    Hallo ihr Gutachter,

    mir hat die Polizei an der Unfallstelle gestern gesagt, ich darf kein Gutachten für meinen unverschuldeten Schaden in Auftrag geben.
    Mein Unfallgegner übergab mir einen Zettel von der Versicherung (Allianz) da stand draf, dass die mir einen Gutachter schicken wollen.
    Da ich aber hier bei captain-huk gelesen habe, dass ich mir den Gutachter nach wie vor selber aussuchen darf, war ich doch bei einem Gutachter in unserer Stadt.
    Der hat mir dann auch gesagt, dass es blanker Unsinn ist, was die Polizei mir da mitgeteilt hat.
    Also erhielt ich eine falsche Auskunft von der Polizei, die ich nicht mal haben wollte. Versteht das jemand?
    Na, mal sehen, wie das mit meinem Schaden nun weitergeht.

    Schöne Grüße!

  10. Skydiver sagt:

    Verstehen „ja“ das ist das sog. HUK-Geschwür, welches ein akutes Helfersyndrom bei einigen Berufsgruppen auslöst, (damit sie in Zukunft mit dem priv. Pkw umsonst fahren dürfen) nach den neusten Erkenntnissen scheint es sich aber um ein Gen-Defekt bzw. ein Geburtsfehler zu handeln.

    Vorschlag:

    Dienststelle anrufen und Einlauf verpassen (aber ungesüsst)

  11. HUKI sagt:

    Na dann sehen sie mal diesen Bericht an:

    http://www.captain-huk.de/allgemein/vorsicht-zentralruf/#more-216

    da werden sie erkennen, dass unsere Polizei eigentlich jeden den Wölfen zum fraß vorwirft, indem sie die Nummer des GDV verteilt und somit den freien Gutachter die Verdienstgrundlage nimmt. Das alles natürlich nur zum Wohle der Allgemeinheit.

    Wenn ich mir noch was zu Essen leisten könnte und somit was im Magen hätte, müsste ich nun brechen.

    Grüße vom Hungerturm
    HUKI

  12. Skydiver sagt:

    @HUKI

    Wir sollten die HUK-Coburg auch als Chance begreifen, eine noch bessere Referenz, insbesondere für die regionale Sachverständigentätigkeit kann es nicht geben. Und die Verzinsung der Auslagen ist doch wohl Vorzüglich, oder nicht?.

    Also aufgrund der hervorragenden Werbestrategie der kleinen Cobolde und der gleichermaßen hervorragenden Kapitalanlage mit Zinsgarantie finde ich so langsam wieder gefallen an diesem Verein. Ist alles eine Sache der Polarität, der Strom fließt im übrigen auch rückwärts äh … (kl. Denksportaufgabe für unsere geschätzten Beobachter morgenfrüh) *gg*

  13. Andreas sagt:

    Von + nach – oder – nach + oder wie war das mit der linken oder rechten Hand…

    Grüße

    Andreas

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