Schlagwort-Archive: § 249 BGB

BGH Urteil vom 06.11.1973, VI ZR 27/73 – § 249 BGB – Das Recht des Geschädigten „die Schadensbeseitigung selbst statt vom Schädiger vornehmen zu lassen“

Nachfolgend ein BGH-Urteil aus Zeiten, als die Welt beim VI. Zivilsenat noch in Ordnung war. BGH Urteil vom 06.11.1973 AZ: VI ZR 27/73 Kreditkosten für Kraftfahrzeugreparatur als Herstellungsaufwand Leitsätze/Orientierungssätze 1. Zum Herstellungsaufwand i.S. von BGB § 249 S 2 BGB … Weiterlesen

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Das Merkmal der Erforderlichkeit im Sinne von § 249 BGB, Teil II

Die ständige Praxis mancher HUK-Coburg-Anwälte, in Gutachterhonorarprozessen die Erforderlichkeit einzelner Positionen der Gutachterhonorarrechnung zu bestreiten, gibt mir Grund und Anlass, meinen gleichnamigen, hier im Blog am 14.07.09 veröffentlichten Beitrag fortzuschreiben. Die beschriebene Vorgehensweise der HUK-Coburg-Anwälte ist in der Fachleserschaft hinlänglich … Weiterlesen

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