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AG Bad Iburg verurteilt HUK Coburg Haftpflichtunterstützungskasse zur Zahlung restlicher Mietwagenkosten.

Das Amtsgericht Bad Iburg hat mit Urteil vom 24.04.2009 (4 C 950/08 (7)) durch die Richterin Dr. G. die HUK Coburg Haftpflichtunterstützungskasse kraftfahrender Beamter Deutschlands a.G. verurteilt, an die Geschädigte restliche Mietwagenkosten zu zahlen. Das Gericht hat den Schwacke-Mietpreisspiegel herangezogen … Weiterlesen

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