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Sachverständigenhonorarurteil aus abgetretenem Recht

Das Amtsgericht Biberach hat mit Urteil vom 23.11.2007 – 8 C 948/07 – im schriftlichen Verfahren für Recht erkannt: Der Beklagte wird verurteilt, an den Kläger einen Betrag von 114,27 € nebst Zinsen zu zahlen. Der Beklagte trägt die Kosten … Weiterlesen

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