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AG Nidda verurteilt beteiligte Versicherung zur Zahlung weiterer Mietwagenkosten

Mit Urteil vom 18.09.2008 (1 C 456/07)  hat das AG Nidda die beteiligte Versicherung zur Zahlung weiterer Mietwagenkosten in Höhe von 308,00 € zzgl. Zinsen sowie weiterer vorgerichtlicher RA-Kosten verurteilt. Das Gericht wendet die Schwacke-Liste an. Aus den Entscheidungsgründen: Die … Weiterlesen

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