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AG Staufen verurteilt beteiligte Versicherung zur Zahlung weiterer Mietwagenkosten

Mit Urteil vom 22.04.2010 (2 C 97/10) hat das AG Staufen die beteiligte Versicherung zur Zahlung weiterer Mietwagenkosten in Höhe von 226,34 € zzgl. Zinsen verurteilt. Auch in Staufen gilt die Schwacke-Liste bei Ablehnung der Fraunhofer Tabelle. Aus den Entscheidungsgründen: Die zulässige Klage ist überwiegend begründet. I. Der Klägerin … Weiterlesen

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