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AG Weimar verurteilt beteiligte Versicherung zur Zahlung weiterer Mietwagenkosten

Mit Urteil vom 09.06.2010 (5 C 15/10) hat das AG Weimar die beteiligte Versicherung zur Zahlung weiterer Mietwagenkosten in Höhe von 1.229,55 € zzgl. Zinsen sowie vorgerichtlicher RA-Kosten verurteilt. Das Gericht erachtet die Schwacke-Liste als geeignete Schätzungsgrundlage gem. § 287 ZPO. Aus den Entscheidungsgründen: … Weiterlesen

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