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AG Mayen verurteilt „reuigen“ Mieter zur Zahlung der gesamten Mietwagenkosten

Mit Urteil vom 17.09.2008 (2 C 26/08) hat das AG Mayen den Mieter zur Zahlung der Mietwagenkosten in Höhe von 1.037,55 € zzgl. Zinsen sowie vorgerichtliche RA-Kosten verurteilt. Die Parteien hatten als Vertragsende „RepEnde od. Ersatznachweis“ vereinbart, der Mieter hatte das Fahrzeug bereits … Weiterlesen

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