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SV-Honoraranspruch auch bei vorgeblich falschem Gutachten (105 C 3083/07 vom 11.07.2008)

Das AG Halle (Saale) verurteilt Ontos Versicherung am 11.07.2008 – 105 C 3083/07 – an den Kläger 707,30 € nebst Zinsen sowie außergerichtliche Mahnkosten in Höhe von 59,50 € zu zahlen. Die Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits. Aus dem … Weiterlesen

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