Die seltsamen Rechtsansichten der HUK-Anwälte

Dass die HUK-Coburg erneut einem Rechtsstreit vor dem Amtsgericht Weißenburg durch Urteil vom 14.06.2007, Az: 3 C 25/07 , in dem es um die restlichen Erstattungsansprüche von Sachverständigenhonorar ging, verloren hat, bedarf eigentlich keiner besonderen Erwähnung, da wir uns an derartige Urteile mittlerweile gewöhnt haben.

Ebenso haben wir uns daran gewöhnt, dass die HUK immer wieder gebetsmühlenartig vortragen lässt, sie wisse ja gar nicht, wie der SV sein Honorar berechne und könne daher die Forderung des SV auch gar nicht überprüfen.

Bemerkenswert in diesem Fall ist aber die juristische Argumentation, die die HUK bzw. deren Prozessbevollmächtigter an den Tag gelegt haben.

Wir hatten im Prozess den Geschädigten vertreten und hatten insoweit auf Bezahlung des restlichen Gutachterhonorars in Höhe von 113,71 EUR nebst Zinsen geklagt. Der Kläger hatte diese Summe allerdings noch nicht an seinen Sachverständigen beglichen.

Eigentlich ein Standardfall, der keine besonderen prozessualen und rechtlichen Schwierigkeiten aufweist, gäbe es nicht immer wieder ideenreiche Anwälte, die die Interessen der HUK vertreten wollen.

Mit Klageerwiderung teilte der Prozessvertreter der HUK zunächst mit, dass

„vorab unter die  Verwahrung gegen die Kosten die Verpflichtung der Beklagten anerkannt wird, den Kläger von den Kosten des Sachverständigenbüros … aufgrund der Gutachtenserstellungsnummer …. vom …. freizustellen, sofern er die Gutachterrechnung noch nicht bezahlt hat und sofern er sich nicht wirksam vertraglich verpflichtet hat, das in Rechnung gestellte Honorar zu begleichen“.

Bereits hier überlegt sich selbst der geschulte Jurist, was der Kollege damit sagen will, war doch nicht eine Freistellung eingeklagt, sondern ein Zahlungsanspruch.

Die Argumentation des Kollegen ging dahingehend, dass der Kläger als Geschädigter gehalten ist, die überhöhte Gutachterrechnung nicht an den Gutachter zu bezahlen und

„der Beklagten ein Verfahren zu melden, so dass man dann für ihn den Rechtsstreit aufnehmen, ihn bei dessen Führung unterstützen und ihn von den Kosten – und Zahlungsrisiken aus dem Prozess gemäß Anerkenntnis freistellen kann“.

Die HUK wollte sich hier als Verbraucherschützer aufspielen und den armen Geschädigten, dessen Gutachter unverschämterweise überhöht abrechnet, vor der überhöhten Gebührenforderung des ach so bösen Gutachters schützen.

Der Kollege führte dann auch noch aus, dass die Freistellung natürlich ins Leere geht, wenn sich der Kläger wirksam vertraglich verpflichtet hat, dem Sachverständigen das Honorar nach dessen Preisliste zu erstatten, also eine konkrete Honorarvereinbarung getroffen hat.

Wer bis zu diesem Zeitpunkt Probleme hat, die Argumentation der HUK juristisch nachzuvollziehen, liest besser gar nicht weiter, es kommt noch schlimmer.

Auf unseren Hinweis dahingehend, dass ein unbedingtes Anerkenntnis hier nicht vorliegt und im Übrigen wir die Ausführungen des Kollegen auch nicht verstehen können, teilte der HUK-Anwalt nochmals mit, dass der Klageantrag

„unter Verwahrung gegen die Kosten sofort anerkannt“ werde, „mit der Maßgabe, dass die Benennung des noch offenen Rechnungsbetrages zur Substantiierung der zugrunde liegenden Restforderung dient und nicht eine entsprechende Zahlungsverpflichtung bedeutet“.

Nach unseren mehrfachen Hinweisen, dass wir immer noch nicht verstehen, was die Gegenseite mit diesem selbstgezimmerten Anerkenntnis meint, hat das Gericht dann Termin zur mündlichen Verhandlung anberaumt. Im Rahmen der mündlichen Verhandlung erläuterte dann der Prozessvertreter der HUK nochmals seine Ansicht, dass die HUK lediglich verpflichtet sei, den Kläger von überhöhten Rechnungsforderungen des Sachverständigen freizustellen, was aber nicht bedeutet, dass sie den Betrag an den Kläger zahlen müsse, sondern vielmehr für den Kläger den Prozess gegen den Sachverständigen hinsichtlich der Höhe seines Honorares führen dürfe. Keineswegs sei das Gericht hier berechtigt, einem Zahlungsanspruch stattzugeben, nachdem der Kläger den Restbetrag ja noch nicht an den Sachverständigen bezahlt habe. Es dürfe hier allenfalls ein Freistellungsurteil geben, auf Basis dessen die HUK sich dann bereit erklären würde, den Prozess gegen den Sachverständigen aufzunehmen und für den Kläger zu führen.

Das Gericht hat sich über diese Rechtsansicht sodann seine eigene Meinung gebildet und insoweit ein „standardmäßiges“ Urteil gesprochen, in dem es ausführt, dass selbstverständlich auch ein Geschädigter, der die Sachverständigenkosten noch nicht bezahlt hat, nach § 249 Abs. 2 Satz 1 BGB Zahlung an sich selbst verlangen kann. Der Geschädigte sei in der Verwendung der Ersatzleistung frei, er brauche den Ersatzbetrag nicht zur Wiederherstellung zu verwenden, so dass es letztlich im Verhältnis Versicherung/Geschädigter nicht darauf ankomme, ob er den Betrag dann tatsächlich an den Gutachter ausbezahlt.

Das Gericht hat auch nochmals eindringlich darauf hingewiesen, dass es im Schadensersatzprozess nicht berechtigt ist, eine Preiskontrolle durchzuführen und insoweit auf das BGH-Urteil vom 23.01.2007 verwiesen. Ein Gutachten über die Höhe bzw. Angemessenheit des Honorares wurde daher erst gar nicht eingeholt.

Die Kosten des Verfahrens trägt selbstverständlich ebenfalls die HUK.

Das Urteil ist rechtskräftig, einen Antrag auf Zulassung der Berufung wurde durch die HUK nicht gestellt.

Fazit:

Wieder einmal hat die HUK Coburg einen Prozess verloren. Auch wenn man noch so abwegig argumentiert, führt dies nicht dazu, dass sich die Gerichte verwirren oder beeindrucken lassen, insbesondere auch dann nicht, wenn BGH-Entscheidungen aus dem Jahre 1970 oder 1983 zitiert werden, die schon längst nicht mehr gültig sind. Das Gericht hat sich auch nicht davon beirren lassen, dass der HUK-Anwalt auf das Maklerrecht Bezug nahm, und zwar mit einer Argumentation, die schon kabarettistische Züge aufweist.

Das Amtsgericht Weißenburg hat hier im Sinne der BGH-Rechtsprechung entschieden und seine ständige Rechtsprechung in geradezu vorbildlicher Weise weitergeführt. Es bleibt zu hoffen, dass auch andere Richter sich an diesem Urteil ein Vorbild nehmen und entsprechend entscheiden. Dass die HUK in nächster Zeit Vernunft annimmt, ist hiergegen weder zu erwarten noch zu erhoffen. Dieser Gedanke ich genauso abwegig wie der rechtliche Vortrag des HUK-Anwaltes im Prozess selbst.

Urteilsliste “SV-Honorar” zum Download >>>>>

Über RA Bernhard Trögl

Geb. 10.12.1969 in Weissenburg 1991- 1995 Studium an der Friedrich-Alexander-Universität in Erlangen 1995 – 1997 Referendariat, unter anderem bei der Audi AG in Ingolstadt 01.09.1998 Eröffnung einer eigenen Anwaltskanzlei Seit Beginn der anwaltlichen Tätigkeit schwerpunktmäßig mit der Abwicklung von Verkehrsunfällen befasst (sowohl Klein- als auch Großschäden) RA Trögl engagiert sich neben seiner Kanzleitätigkeit noch als Referent bei Schulungen sowie auf der Internet-Plattform www.frag-einen.anwalt.de. Zudem ist er Fördermitglied im Verband der unabhängigen Kraftfahrzeug-Sachverständigen e.V seit dem Jahr 2001. Bernhard Trögl Marktplatz 5 91785 Pleinfeld ratroegl@t-online.de www.ra-troegl.de
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42 Antworten zu Die seltsamen Rechtsansichten der HUK-Anwälte

  1. SV sagt:

    Diese Nichtskönner möchten sich nur für zukünftige Aufgaben im Dienste der HUK-Coburg empfehlen, gut der verwirrte Vortrag ist allemal ein ordentliches Empfehlungsschreiben nach Coburg. Die Leute werden immer gesucht und auch (einige Zeit) gebraucht, nur wie schon gesagt T(h)umm gelaufen.

  2. virus sagt:

    Erklärte Tatik der HUK-Coburg – welche von den durch diese beauftragten ..rechtsanwälte auszuführen ist – ist dem Geschädigten einzureden, dass man, um Böses von ihm abzuwenden, den eigens beauftragten Gutachter in seine Schranken weisen muss.
    Das hinterhältige Ziel dabei – dieser Geschädigte soll níe mehr einen Gutachter beauftragen. Die „schlechten“ Erfahrungen mit seinem Gutachter – zu denen man ihm nun als Versicherer verhilft, so wird gehofft, werden noch schön an Bekannte und Verwandte weiter gegeben.

    Doch der Schuss geht meist nach Hinten los.

    Unsere Erfahrungen sind immer mehr diese, dass die Kunden kommen und sagen, also was ich alles schon über die Versicherungen gehört habe – da komme ich lieber gleich zu ihnen und wenn sie dann noch einen guten Anwalt für mich wissen? Oder – ich habe hier ein Gutachten von dem Sachverständigen der Versicherung erhalten – da kann was mit den Werten nicht stimmen – kann ich bei ihnen noch ein Gutachten in Auftrag geben?
    Ja sicher doch – da wird die Versicherung zwar zwei Gutachten bezahlen müssen, aber sie wollte es ja so haben.

    MfG virus

  3. borsti sagt:

    Ich schäme mich,

    ich hatte klamheimlich gedacht, daß die HUKERER vielleicht doch Erfolg hatten und diesen Blog gekauft haben.
    Nein – Gottlob nicht !!
    Vodafon hat diese Institution gerettet.
    Danke Vodafon!!

    borsti

  4. Gladel sagt:

    Das ist lustig, was sich der Anwalt da hat einfallen lassen. Vor Jahren hatten wir eine ähnliche Konstellation bei der LVM. Wir erhielten auf Grund unserer Reparaturrechnung einen Betrag von der LVM. Nach ca. 2 Monaten kam die LVM zu dem Shcluss, dass sie die Rechnung zuUNrecht bezahlt habe und fodrete das Geld von uns zurück. Wir stellten uns uns auf den Standpunkt, dass eine solche Rückforderung des Rechnungsbetrages nur durch den Auftraggeber erfolgen könne. Es kam zur Klage und dem etwas wirren Schriftsatz des gegnerischen Anwlats konnte man entnehmen, dass man mit Klage gegen uns das Rechtsverfahren nur abgekürzt habe, denn natürlich hätte die LVM vom VN den Betrag fordern müssen und dieser dann von uns, aber da habe man das verkürzte Verfahren gewählt.

    ein Urteil gab es nicht, da die LVM die Klage zurückgezogen hat.

  5. alles wahr sagt:

    borsti Mittwoch, 11.07.2007 um 22:26
    „Vodafon hat diese Institution gerettet.
    Danke Vodafon!!“

    ????

  6. Dasindwirunssicher sagt:

    Dieser Blödsinn von den HUK-Anwälten wir nur zum Wohle der Versichertengemeinschaft verzapft.Zwar sehr kostspielig, aber die VN(Beamte) der HUK fühlen sich erst wohl, wenn ihre Beiträge sinnlos verschleudert werden.Deswegen sagt man auch zum Wohle der Versicherten…
    Übrigens,im wirklichen Leben soll es schon Huk-Anwälte geben, die schon mal einen Mahnbescheid richtig ausgestellt haben.(LOL)

    Zum Wohle, oh Verzeihung
    MfG

  7. WESOR sagt:

    Jetzt haben die Zürich und Allianz anscheinend eine neue Methode zur Regulierungsverzögerung entdeckt mit Schutzbehauptungen. Die Allianz komentierte, wir haben ein leeres Briefkuvert erhalten. Die Zürich komentierte, das Schreiben haben wir erhalten aber ohne Gutachten und Anlagen, vielleicht wurde es in der Poststelle getrennt und liegt als Irrläufer im Hause. Auf unsere Antwort wie kann es ein Irrläufer werden, wenn alle Daten im Gutachten stehen, wußte die Sachbearbeiterin keine Antwort mehr. Bitte reichen sie doch alles nochmal ein.
    Unsere Antwort auf dieses Verhalten in Zukunft alles per Einschreiben/Rückschein senden. Am besten wäre direkt durch den Gerichtsvollzieher die Post zustellen lassen.

    Es stellt sich die Frage, wie lange lassen sich geschädigte Versicherungsnehmer noch mit dem Nasenring durch die Regulierung ziehen.

  8. RA Schepers sagt:

    „Diese Nichtskönner möchten sich nur für zukünftige Aufgaben im Dienste der HUK-Coburg empfehlen“

    Mit Verlaub, das sind keine Nichtskönner, sondern das genaue Gegenteil. Das Problem ist nur, daß sie den Auftrag erhalten, aus dem Nichts eine erfolgreiche Klageerwiderung zu zaubern. Und dafür ist die Argumentation gar nicht schlecht. Ich bin sicher, daß das eine oder andere Amtsgericht im Sinne der Versicherung entschieden hätte.

  9. SV sagt:

    Ich versende die Gutachten bei einigen Versicherungen schon seit Jahren mit Einschreiben und Rückschein, dass ist kein Witz, diese Spielchen waren mir einfach zu albern. Es kann ja durchaus mal was hausintern schieflaufen und ein Gutachten im Nirvana verschwinden, ok aber nicht jedes zweite. Die HUK-Coburg bekommt sogar ein weiteres Duplikat von uns mit dem Fettaufdruck „für Externe Prüfzwecke“ wir wollen ja nicht dass das Orginal noch bei der DERKRA hängen bleibt!

  10. SV sagt:

    Das wäre ja noch verwerferlicher, wenn tatsächlich bar jeglicher Rechtsgrundlage, auf den absoluten Zufallstreffer gehofft wird. Aber auch mit Verlaub, wenn Verschlagenheit und Schlechtigkeit eine Prädikatsstufe darstellen, nun gut dann sind diese Damen u. Herren die sich in den Dienst dieser HUK-Coburg verdingen, tatsächlich „Könner“ in ihrem Fach. Trotzdem bleibe ich dabei, dass alle Rechtsanwälte in diesem Land einen „EID“ im Sinne unserer Verfassung geschworen haben, den auch viele ordentliche Rechtsanwälte tagtäglich Gewissenhaft umsetzen, andere wiederrum nicht! Schade

  11. Gladel sagt:

    Rechtsanwälte sind in erster Linie ihrem Mandanten verpflichtet. Und im Sinne ich setze mich mit aller Kraft für meinen Mandanten ein um das best mögliche aus den bestehenden Gesetzen für diesen herauszuholen sind diese Anwälte Spitze. Ich wünschte mir manchmal einen Anwalt zu finden, der sich so für meine Belange einsetzt.

  12. SV sagt:

    Dies ist eine reine Schutzbehauptung, jeder Rechtsanwalt ist in erster Linie natürlich dem Gesetz und somit der Rechtsstaatlichkeit verpflichtet und dann erst seiner Mandantschaft. Oder klärt mich auf, ich bin Lernfähig.

    Selbst ein einfacher Soldat darf auch im Verteidigungsfall keinerlei Befehle ausführen, die geeignet wären einen Strafttatbestand zu erfüllen. Upps, achso Anwälte sind ja keine Söldner oder vielleicht doch? aber zumindest einige aus der Berufsgattung dürfen offensichtlich wirklich
    jeden Unsinn vortragen.

  13. Andreas sagt:

    Seht es doch mal sportlich. Unser Anwalt entzaubert jede noch so schöne Argumentation der HUK-Anwälte mit ähnlich sprachlicher Finesse, mit dem einzigen Unterschied, dass das dann auch verständlich ist.

    Sicher ist es ärgerlich, wenn man sich mit an den Harren herbei gezogenen Rechtsansichten quälen muss, aber kein guter Anwalt wird das nicht zu entkräften wissen.

  14. Gladel sagt:

    Da der Mandant den Anwalt bezahlt, ist der Anwalt in erster Lnie diesem gegenüber verpflichtet, allerdings im Rahmen der Gesetze. Sicherlich ist es nicht gerade die edelste Geisnnung, wenn jeder Unfug vertreten wird, aber es ist kein Verstoß gegen die Rechtstaastlichkeit, wenn bestehende Gesetze zu Gunsten des Mandanten reklamiert werden.

    Im Moment gibt es das Problem der Urkundsprozesse im Mietrecht. Mit Hilfe dieser Prozesse wird das Recht der Mieter auf Mietkürzungen unterlaufen. Legal mit Hilfe der Gesetze. Das ist vielleicht moralisch anstößig, aber nicht gegen den Rechtsstaat gerichtet. Genauso sind die Anwälte der HUK zu sehen, moralisch anstößig, aber ein versztoß gegen die Rechtsstaatlichkeit kann ich nicht erkennen.

  15. SV sagt:

    Kein Verstoß gegen die Rechtsstaatlichkeit?

    Was Bitte ist den mit Ihnen los?

    Wie viele Beispiele soll ich Ihnen den hier nennen? Das geht von der Beihilfe zum Betrug bis hin zur Vorlage von gefälschten Dokumenten bei Gericht, fragen Sie mal den Kollegen Hiltscher.
    Also erzählen Sie mir nichts über Recht oder Unrecht, die Spielregeln werden von den Mitspielern der HUK-Coburg schon längst nicht mehr geachtet.

  16. Gladel sagt:

    Ich rede weder von Lügen noch von gefälschten oder verfälschten Dokumenten. Ich rede von diesen an den Haaren herbei gezogenen Argumenten, die sind lästig aber nicht verboten. Nachgewiesene Lügen bzw. gefälschte Dokumente braucht man nicht hinzunehmen, da greift das Strafgesetz. Das hiesige Amtsgericht ist da eigentlich recht rigoros, aber automatisch tritt die Rechtsverfolgung in der Regel nicht in Gang, da muss eine Anzeige erstattet werden.

  17. Balu sagt:

    Tags: Captain Huk ist wieder da
    von advokat @ 13.07.2007 – 13:25:21
    Seit dem 11.o7.2007 ist Captain Huk wieder online. Mal sehen, wie lange es diesmal hält!

    Hier zeigt sich wieder einmal mehr die wahre Größe eines hochbegabten, aber leider dennoch zahnlosen Papiertigers.

  18. RA Bernhard Trögl sagt:

    schön, dass auch die Versicherungswirtschaft schon mitbekommen hat, dass wir wieder online sind …

  19. joachim otting sagt:

    Ein großer Wunsch:

    Kann der Neustart genutzt werden, das Niveau hoch zu halten?

    Wenn Ehrabschneidungen, Beleidigungen, Unterstellungen unredlicher Absichten etc. nicht mehr „Auge um Auge, Zahn um Zahn“, sondern mit völliger Nichtbeachtung beantwortet werden, laufen sich die Provokateure – unabhängig davon, aus welchem „Lager“ sie agieren – tot.

    Mit sachlichen Grüßen,
    Joachim Otting

  20. Frank sagt:

    wenigstens kann ein zahnloser Papiertieger keine Beiträger verschleudern.

  21. SV sagt:

    Absolut meine Meinung!!!

    Nichtbeachtung ist mithin gleichzeitig auch die Höchststrafe für die Provokateure.

  22. chawe sagt:

    Der Einschätzung von Herrn J. Otting kann ich nur beipflichten. Ich bitte um sachliche fundierte Beiträge!

    Mit freundlichen Grüssen
    SV chawe

  23. SV Stoll sagt:

    So werden wir es ab sofort auch halten. Man muß sich halt hin und wieder selbst am Riemen reisen.
    Ich für meinen Teil habe gelernt, wie man diesen Blog erfolgreich nutzen kann.

    In der Hoffnung auf rege, kultivierte Teinahme.

    SV Stoll

  24. Heinzelmännchen sagt:

    Hingegen sind Diskussionen im CAPTAIN-HUK FORUM gerne gesehen!

    Aber Vorsicht!

    Auch hier sind die Anstandsregeln zu beachten!

    Grüße vom Heinzelmännchen

  25. Versicherungsfuzzi sagt:

    Der Rechtsanwalt ist selbständiges Organ der Rechtspflege und innerhalb der Rechtspflege zuerst seinem Mandanten verpflichtet.
    Würde er sich pflichtwidrig gegen die Interessen der Mandantschaft wenden, wäre dies strafbar (für die Strafrechtsspezis im Blog: § 356 StGB).

    Den guten Anwalt zeichnet aus, dass er jeden Mandanten, unabhängig von irgendwelchen Gesinnungen, engagiert und professionell berät und seine Interessen vertritt.

    Dies ist auch die Regel, denn die meisten Anwälte wissen genau, dass sie in einem Prozess immer nur einen von (mindestens) ZWEI Geschädigetn, die beide behaupten, zu unrecht keinen vollen Schadensersatz zu bekommen, vertreten.
    Ich habe daher durchaus schon beste Erfahrungen mit von uns beauftragten Anwälten gemacht, mit denen wir uns in anderen Akten „aufs Messer gestritten“ haben.
    Das sind Profis, mit denen man gut zusammenarbeiten kann und die sich vor keinen Karren spannen lassen.

  26. WESOR sagt:

    In der Honorarsache wird ja nicht gestritten, hier versucht nur die HUK-Coburg mit Hilfe von Rechtsanwälten ungerechtfertigte Kürzungen durchzusetzen. Wie sonst gäbe es eine so lange Liste von Urteilen gegen die HUK-Coburg.
    Die HUK-Coburg Versicherung benutzt nur die Unerfahrenheit der Geschädigte für ihren Profit mit Hilfe von Rechtsanwälten und bezahlten Sachverständigen die nach Anweisung das schreiben was die HUK-Coburg für ihre Ziele haben will. Nehmen wir die DEKRA-Chemnitz befindet keine Beilackierung im Auftrag der HUK-Coburg Gutachten und Rechnungsprüfung. (AG Urteil von 05.2007 gegen HUK-Coburg liegt vor.)Zum gleichen Tag befindet ein Sachverständiger der DEKRA eine Beilackierung für notwendig bei einem gleich gearteten Türschaden, die angrenzenden Teile müssen beilackiert werden. Hier wird nur der Versuch unternommen die Geschädigten um die berechtigten Ansprüche zu bringen. Das ist nur Profitoptimierung um jeden Preis und dazu werden Sachverständige und Rechtsanwälte beauftragt, weil es sich eben rechnet. Vor vielen Jahren hat mir ein Herr Huber aus Coburg am Telefon gesagt: Diese 3 % Unverbesserlichen die Klagen nehmen wir leicht in Kauf. An den anderen 97 % die nicht Klagen verdienen wir genug.
    Im Grundgesetz ist die Meinungsfreiheit verankert und darum darf jeder seine Meinung ungestraft nach aussen bringen und wer sich von der Meinung „überrumpeln“ lässt hat eben verloren. Basta.

  27. SV sagt:

    02.07.07 @ 14:41
    Captain-HUK.de ist offline.

    „Für mich als „Versicherungsfuzzi“ war es immer wieder schön, diese Seiten anzusurfen.

    Gelegentlich, wenn längere Zeit tendenziöse Artikel ausblieben, lohnte es sich auch, mal eine Banane in den Käfig zu werfen…“

    Nur noch ein letzte Bemerkung zum Thema Niveau sei erlaubt, Kopfschüttel.

  28. Kleiner Rätsellöser sagt:

    @SV 17.07.2007 12:09

    Hier noch der fehlende Link zum Kommentar:

    http://ra-melchior.blog.de/2007/03/29/captain_huk_droht_mit_baldigem_ableben~1998615

    Niveauloser Bananenwerfer „nur mal so“ = überheblicher „Versicherungsfuzzi“

  29. SV sagt:

    Danke für den Link, hatte bei mir nicht gefunzt.

  30. Versicherungsfuzzi sagt:

    Zitat: „Niveauloser Bananenwerfer “nur mal so? = überheblicher “Versicherungsfuzzi?“

    Ich versteh die beiden Beiträge nicht.
    Falls Sie jedoch der Meinung sind, die beiden Nicks „nur mal so“ und „Versicherungsfuzzi“ würden beide von mir genutzt (so sieht es jedenfalls wegen der verwendeten Anführungszeichen aus), ist dies schlichter Unsinn.

    Nur wo Versicherungsfuzzi draufsteht, ist auch Versicherungsfuzzi drin.

    Der zitierte „Nur mal so“ wollte sich wohl nur als Versicherungsangestellter, also als Versicherungsfuzzi (richtigerweise OHNE Anführungszeichen) zu erkennen geben.
    Mehr nicht!

    PS: Danke für das „überheblich“. Soviel zum Thema Sachlichkeit beim Neustart der Seite (keine Woche her…)
    Naja, es blamiert sich halt jeder so schnell er nur kann.

  31. Gladel sagt:

    Sommerloch? Gerichtsferien? Oder was ist los? Keine neuen Ereignisse bei HUK und Co. über die man was lesenswertes berichten kann?

  32. Frank sagt:

    Menschenverachtende Verhaltensweise der HUK?

    es gibt soviel zu berichten, dass mann gar keinen Anfang findet.

    Auch die Urteile gegen die HUK sind übermächtig und können unmöglich alle hier aufgeführt werden.

    Auch HUK Geschädigte können ab und zu mal an Urlaub denken. Oder soll der körperliche Schaden, den die HUK auslöst nicht kompensiert werden?

  33. Gladel sagt:

    Ich schlage trotzdem vor, zur Abwechslung mal über das Thema HUK zu schreiben, statt dass sich die Teilnehmer gegenseitig analysieren.

  34. Frank sagt:

    Hallo,
    bin gerade auf diese Site gestossen. Ich hab‘ da auch so eine komische Sache mit der HUK. Ich hatte vor ca. 11 Monaten (Anfang November 2006) einen Unfall verursacht, der einen Schaden von etwa 2800,- EURO nach sich zog. Dieser wurde von der HUK auch beglichen. Jetzt, 11 Monate später, nachdem ich ab 2007 die Versicherung gewechselt habe, melden die sich und möchten die Schadenssumme von mir zurück. Grund ist ein angeblich damals verspäteter Zahlungseingang des Versicherungsbeitrages. Somit seien sie zum Unfallzeitpunkt von der Verpflichtung zur Leistung frei. Ich weiss wohl, dass das der Fall sein kann, aber wieso fällt denen das erst 11 Monate später ein??? Haben die nicht auch, wie wir armen VN’s, irgendwelche Rückforderungsfristen einzuhalten??? Kann mir jemand weiterhelfen!!!???

  35. xblade306 sagt:

    § 12 VVG
    Verjährung
    (1) Die Ansprüche aus dem Versicherungsvertrag verjähren in zwei Jahren, bei der Lebensversicherung in fünf Jahren. Die Verjährung beginnt mit dem Schluss des Jahres, in welchem die Leistung verlangt werden kann.
    (2) …

    Die Fristen gelten nicht nur für Ansprüche des Versicherungsnehmers gegen den Versicherer, sondern auch anders herum.

  36. Andreas sagt:

    Hat denn eine verspätete Zahlung stattgefunden? Wenn ja, wie spät? Gegebenenfalls auch mit dem Hinweis, dass kein Versicherungsschutz mehr besteht?

    Grüße

    Andreas

  37. leser sagt:

    @Frank

    Bitte mal ins BGB schauen:
    § 814 Kenntnis der Nichtschuld

    Zahlungen in Kenntnis einer Nichtschuld können danach nicht zurückgefordert werden.

  38. virus sagt:

    Hallo leser, wußte ich doch, dass du das weißt. Ich habe schon darauf gewartet.

    Gruß virus

  39. Gladel sagt:

    Kann man § 814 BGB so interpretieren, dass wenn eine Versicherung in Kenntnis der Fakten ohne Vorbehalt zahlt, das sie dann nichts zurückfordern kann. Ich denke da nicht nur an verspätete Beitragszahlungen, auch an einige Fälle, in denen Versicherungen unsere Rechnungen gezahlt haben und nach einige Monaten viel denen ein, die wären überhöht gewesen bzw. der VN wäre nicht gegen Glasschäden versichert gewesen.

    In der Regel fällt das Versicherungen immer dann ein, wenn ein VN die Gesellschaft wechselt.

  40. leser sagt:

    @Gladel

    Rechtsanwalt beauftragen, eine Urteils- / Problemrecherche durchzuführen!!!

  41. Gladel sagt:

    „@Gladel

    Rechtsanwalt beauftragen, eine Urteils- / Problemrecherche durchzuführen!!! “

    Etwas aufwendig bei Beträgen unter 100 € und der Möglichkeit sich direkt an den Kunden zu halten. War einfach nur aus Interesse gefragt.

  42. Ad Ministrator sagt:

    An alle!

    1.) Kommentierung bitte nur zu den Themen des entsprechenden Beitrages. Der Vorgang "Frank (02.09.2007 20:49)" hat nichts mit dem Ursprungsbeitrag von Herrn RA Trögl zu tun.

     2.) Bei Captain HUK gibt es keine Rechtsberatung für Einzelfälle.

    @Frank (02.09.07 20:49)

    Den Vorgang ggf. einem qualifizierten Rechtsanwalt zur Prüfung vorlegen.

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