Erneutes Urteil wegen Sachverständigenhonorar gegen HUK-Coburg

Am 18.10.2007 hat das AG Saarlouis – 24 C 860/07 – kurz und knapp gegen die HUK Coburg entschieden. Der klagende SV musste aus abgetretenem Recht sein Sachverständigenhonorar gegen die eintrittspflichtige Haftpflichtversicherung einklagen. Da es sich um schriftliches Verfahren handelt, entfällt im Urteil der Sachverhalt und lediglich die Entscheidungsgründe sind in dem Urteil aufgeführt.

Die Urteilsgründe gebe ich nachstehend wortwörtlich bekannt:

„Die Beklagte ist aufgrund der wirksamen Abtretung zur Zahlung der noch offenen Sachverständigenkosten an den Kläger verpflichtet.

Sämtliche Einwendungen der Beklagten sind gegenstandslos.

Insoweit kann zunächst pauschal auf die ständige Rechtssprechung des Gerichts zu diesen Fragen verwiesen werden, welche der Beklagten aus einer Vielzahl von Prozessen bestens bekannt ist.

Zum von der Beklagten behaupteten Verstoß des Klägers gegen das Rechtsberatungsgesetz ist ergänzend darauf hinzuweisen, dass keinerlei konkrete Umstände dargelegt wurden, die auf eine geschäftsmäßige Besorgung fremder Rechtsangelegenheiten hindeuten, wie dies möglicherweise in dem vom OLG Frankfurt zu entscheidenden Fall gegeben war.

Was diese zitierte Entscheidung im übrigen betrifft, so ist nicht nachvollziehbar, was die Beklagte aus Ziffer 4 des Beschlusses hier herleiten will.

Gerade weil der Sachverständige eigene Ziele mit der Klage verfolgt, ist dies noch kein Indiz dafür, dass die Besorgung fremder Angelegenheiten im Mittelpunkt steht. Im übrigen ist es dem Kläger auch nicht zumutbar, gegen seine Vertragspartner und schließlich auch potentiellen zukünftigen Kunden ein Rechtsstreit zu führen.

Auch die Höhe der Vergütungen die Art der Abrechnung ist in keiner Weise zu beanstanden, wobei der Hinweis auf die wohl einhellige Rechtssprechung sämtlicher saarländischer Gerichte genügt, denn die Beklagte hat keinen Anspruch darauf, dass bereits 100-fach gesagte immer wieder in ausführlicher Form wiederholt zu bekommen.

Die Nebenforderungen sind gemäß §§ 280, 286, 288 BGB gerechtfertigt.

Die Nebenentscheidungen beruhen auf §§ 91, 708 Ziff. 11, 713 ZPO“.

Damit ist der Klage in vollem Umfange stattgegeben worden und die Beklagte ist zur Zahlung von 712,27 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 12.03.2007 abzügl. am 22.03.2007 gezahlter 561,33 € verurteilt worden. Außerdem ist die Beklagte weiterhin verurteilt worden, an den Kläger restliche außergerichtliche Anwaltskosten in Höhe von 31,20 € nebst 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 12.03.2007 zu zahlen.

Auch das Amtsgericht Völklingen hat in seiner Entscheidung – 5 C 450/07 – ähnlich entschieden. Auch in dem Rechtsstreit vor dem AG Völklingen war die HUK-Coburg Beklagte.

Das Saarland ist daher für die HUK-Coburg kein gutes Pflaster.

Urteilsliste “SV-Honorar” zum Download >>>>>

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17 Antworten zu Erneutes Urteil wegen Sachverständigenhonorar gegen HUK-Coburg

  1. Heinzelmännchen sagt:

    Hallo Herr Wacker,

    Auch die Höhe der Vergütungen die Art der Abrechnung ist in keiner Weise zu beanstanden, wobei der Hinweis auf die wohl einhellige Rechtssprechung sämtlicher saarländischer Gerichte genügt, denn die Beklagte hat keinen Anspruch darauf, dass bereits 100-fach gesagte immer wieder in ausführlicher Form wiederholt zu bekommen.

    Ich finde die Zustände in Deutschland mittlerweile skandalös! Wie können Privatfirmen unser Rechtssystem über Jahrzehnte ungestraft missbrauchen?

    Könnten sie uns bitte auch noch das Urteilsdatum vom AG Völklingen mitteilen für die Sammlung?

    Danke

  2. Chr. Zimper sagt:

    Guten Tag W.W.

    mir gefallen ganz besonders folgende Ausführungen:
    „Im übrigen ist es dem Kläger auch nicht zumutbar, gegen seine Vertragspartner und schließlich auch potentiellen zukünftigen Kunden ein Rechtsstreit zu führen.“

    und

    „…, denn die Beklagte hat keinen Anspruch darauf, dass bereits 100-fach gesagte immer wieder in ausführlicher Form wiederholt zu bekommen.“

    Was lange währt, wird immer öfter gut.

    Dank allen Richterinnen und Richtern, welche dem Recht unbeirrt folgen und dies nicht nur hundert- sondern über tausendfach.
    Finden wir jetzt noch einen Weg, diesem HUK-Coburg-Spuk strafrechtlich ein Ende zu setzen, dann können wir uns alle wieder mehr unseren wirklichen Aufgaben und Tätigkeiten widmen.

    Es grüßt Chr. Zimper

  3. F.Hiltscher sagt:

    @Chr. Zimper Dienstag, 30.10.2007 um 11:58
    „Finden wir jetzt noch einen Weg, diesem HUK-Coburg-Spuk strafrechtlich ein Ende zu setzen, dann können wir uns alle wieder mehr unseren wirklichen Aufgaben und Tätigkeiten widmen“.

    Ja,den wirklichen Aufgaben!
    Qualifizierte (nicht rechtswidrige u. billige)Gutachten erstellen welche den Verbraucherschutz für Geschädigte u. Versicherungen gewährleisten.
    Als Gehilfen der Gerichte sich wieder auf diese Arbeit konzentrieren zu können.
    Wieder die Zeit und das Geld für die nötige Fortbildung zu haben damit die neuesten Techniken erlernt werden können.

    Nicht mehr wöchentlich mindestens 10 Stunden vergeuden wegen einer HUK-Coburg, deren Verantwortliche für dieses rechtswidrige Handeln, nach meiner Meinung nach schon längst hinter Gitter gehören.
    Aber vielleicht findet sich mal ein Staatsanwalt! Eventuel auch einer der nicht bei der HUK-Versichert ist, oder vielleicht schon deshalb gekündigt hat, weil ein Staatsbeamter nichts rechtswidriges unterstützen darf.

  4. Raif Özalan sagt:

    Ich habe über die Rechtsbeugung und Aufsichtsverletzung des HUK-Coburg + BaFin eine Eingabe beim Deutschen Bundestag eingereicht. Es kann nämlich nicht sein, dass die BaFin sich als wettbewerbsneutrale Behörde bezeichnet und Preisabspachen hinsichtlich Honorare der Sachverständigen für nicht zuständig erklärt.

    "Die Honorare der Sachverständigen sind nicht Gegenstand ihre gesetzlichen Aufgabenstellung. Der Vorwurf des Herrn Özalan, die BaFin überlasse die Aufsicht den Versicherungsunternehmen selbst, greift daher nicht", hieß es in der Stellungnahme der Bundesanstalt für Finanzdiensleistungsaufsicht (BaFin) am 09.08.2007.

    Stand am 30.10.2007:
    Der Ausschussdienst des Petitionsauschusses wird nunmehr für die parlamentarische Beratung eine Beschlussempfehlung mit Begründung erstellen, die von mindestens zwei Bericht erstattenden Abgeordnetten, die der Regierungskoalition und der Opposition angehören, geprüft wird.

    Anschließend wird der Petitionausschuss beraten und sodann dem Deutschen Bundestag eine Beschlussempfehlung zur Erledigung vorlegen. Den Beschluss des Deutschen Bundestages werde ich bekommen und an dieser Stelle an interessierte weiterleiten.

    Viele Grüße
    Raif Özalan

  5. F.Hiltscher sagt:

    @http://www.saydam.de/

    Sehr gehrter Herr Özalan,

    besten Dank für Ihr Engagement und die gezeigte Zivilcourage.
    Bestimmt hat man Ihnen mitgeteilt, dass im Verwaltungsrat der BaFin, der “beste und kompetenteste Wächter” für die Versicherungswirtschaft sitzt, der zudem noch mit dem Bundesverdienstkreuz ausgestattet ist, nämlich:

    Rolf Peter Hoenen Vorstandssprecher der HUK-Coburg!!

    Hallo Bafin,

    sage mir mit wem Du gehst und ich sage Dir wer Du bist!!!

  6. Captain-Huk sagt:

    @ "Rolf Peter Hoenen Vorstandssprecher der HUK-Coburg!!
    Hallo Bafin,
    sage mir mit wem Du gehst und ich sage Dir wer Du bist!!!

    " Sehr aufschlussreich!
    Vergleichsweise könnte man sich auch bei einem Hund beschweren, der einen gerade kräftig gebissen hat.

    Die Geschichte vom H…..stilzchen!
    Als ich vor kurzem in Coburg war, hüpfte ein Mann auf einem Bein hinter einem Versicherungsgebäude wie verrückt umher und gröhlte vor sich hin:
    Heute kürz ich,
    morgen klag ich,
    übermorgen verlier ich den Prozess.
    Ach wie gut dass jeder weis,
    nur das H…..stilzchen baut den Sch…s.

    Und was sagt uns das nun wieder,
    auch die Bösen singen Lieder.(LOLLOLLOL)

  7. willi wacker sagt:

    Hallo liebes Heinzelmännchen!
    ich werde das ganze völklinger Urteil einstellen. Ich bitte
    noch um etwas Geduld.
    Dein Willi Wacker

  8. willi wacker sagt:

    Hallo Frau Zimper, mit der strafrechtlichen Verfolgung ist das so eine Sache.
    Nach meiner Kenntnis ist die Staatsanwaltschaft nicht erpicht, Strafanzeigen gegen die HUK und / oder deren Mitarbeiter zu bearbeiten.
    Mir ist schon ein Verfahren bekannt, in dem die Staatsanwaltschaft ein Verfahren eingestellt hat.
    MfG
    Ihr Willi Wacker

  9. Aktensammler sagt:

    Strafanzeigen funktionieren definitiv nur, wenn man genügend belastendes Material zusammen hat.

    Deshalb sind auch einige schon fleißig am sammeln und archivieren.

    Wer Unterlagen hat, kann diese gerne an eine der u.a. Captain-HUK Mail-Adressen senden.

    Sachverständigenhonorar:    id-honorarQcaptain-huk.de

    Kürzungsprotokolle:             id-protokollQcaptain-huk.de

    Restwert(börse):                  id-restwertQcaptain-huk.de

    Urheberrecht:                      id-urheberrechtQcaptain-huk.de

    Urteile:                               id-urteileQcaptain-huk.de

    Sonstiges:                          id-allerleiQcaptain-huk.de

    Q=@ 

    Oder an die Fax-Sammel-Nr. 0721/98929425

  10. elgusano sagt:

    Hi,
    recht interessant hier mitzulesen… mich würde mal folgendes interessieren. Ist das Verhalten der HUK-Coburg abhängig vom Kunden, sprich ob es sich um einen Onlinekunden (HUK24) oder einen „Normalkunden“ handelt? Oder ist das unerheblich da die HUK ja nur eine „Schadensabteilung“ hat.

    Unfallfreie Grüße

  11. Robin Huk sagt:

    Das Schadensmanagement bei der HUK macht keinen Unterschied bei der Regulierung von Haftpflichtschäden.

    Im Haftpflichtbereich besteht flächendeckend eine gleichmässig unwillige Regulierungspraxis.
    Dieses Regulierungsverhalten existierte schon lange bevor es überhaupt "Online-Tarife" gegeben hat.

    Bei den Versicherern geht inzwischen alles nach der gleichen Prämisse:

    Das oberste Ziel des Unternehmens ist die Gewinnmaximierung.
    Die Steine auf dem Weg zu diesem Ziel sind nur die lästigen Rechtsansprüche der Geschädigten.
    Insbesondere die berechtigten Forderungen der Nichtkunden im Haftpflichbereich sind bestmöglichst abzuwehren.
    Notfalls lässt man es auf Prozesse ankommen, die der Versicherer dann tausendfach verliert.
    Unterm Strich rechnet sich die Sache jedoch immer noch, wenn man für einige tausend verlorene Prozesse huntertausende "brave Bürger" dazu bringt, auf berechtigte Forderungen zu verzichten, da viele die gerichtliche Auseinandersetzung scheuen.

    Dieses Regulierungsgebaren existiert zwar auch im Kaskobereich bei den eigenen Kunden.
    Nur sind dort, aufgrund vertraglicher Vereinbarungen, keine "Störer" wie z.B. freie und unabhängige Kfz-Sachverständige zugelassen, wodurch der Kunde der Willkür seines Versicherers beim Regulierungsverhalten hilflos ausgeliefert ist.
    Und die meisten Insider dieser Plattform wissen sehr genau; im Kaskobereich wird richtig "abgekocht".

    Im Kasko-Bereich wird ausserdem bei der Regulierung nach Tarifen differenziert.
    Da gibt es unterschiedliche Tarife wie z.B. den Billigheimer-Tarif Kasko-Select = 15% günstigere Prämie.
    Die Regulierung eines Kasko-Schadens im Rahmen des Kasko-Select-Tarifes beeinhaltet deutliche Nachteile für den Kunden, wie z.B. den Verlust der freien Werkstattwahl.
    Hierbei geht des öfteren zusätzlich noch der Garantieverlust durch den Fahrzeughersteller einher.

    Die gesamten Nachteile überwiegen bei weitem den 15%-igen Nachlass der Beitragsprämie.

    Der Preis ist heiß – also Finger weg von Kasko-Select oder anderen blumigen Namen für irgendwelche Dumping-Tarife der Mitbewerber.

    Am besten immer die Kaskobedingungen genau vergleichen und "staunen", zu welchen "Innovationen" das gewinnorientierte Versicherungsgehirn heutzutage fähig ist.

    Und nicht vergessen.

    Am 30.11. ist der Tag der Abrechnung – deshalb schon jetzt Versicherungs(leistungs)vergleiche anstellen.

    Nicht der billigste Preis ist das beste Angebot, auch wenn so manche Werbung dahingehend manipuliert.

  12. Huks Liebling sagt:

    Robin Huk schreibt am Donnerstag, 01.11.2007 um 18:04 folgendes:

    Im Haftpflichtbereich besteht flächendeckend eine gleichmässig unwillige Regulierungspraxis.
    Dieses Regulierungsverhalten existierte schon lange bevor es überhaupt „Online-Tarife“ gegeben hat.

    Wie gut das Schadenmanagement bereits funktioniert, sieht man daran, dass der Geschädigte davon überzeugt ist, es wäre rechtens, dass die Versicherung die Werkstatt für die Reparatur bestimmt. Dass der Geschädigte es nicht mehr wagt, den eigenen Sachverständigen einzuschalten. Dass Anwälte mit den Gutachten der Versicherer arbeiten. Dass die Werkstatt fest daran glaubt, das Auto muss in die Restwertbörse. Und dass ein Gutachten bei Einschaltung eines Anwaltes immer zu dessen Händen gesandt werden muss, davon hat die Werkstatt auch noch nie was gehört.

    Es ist an der Zeit, hier massiv gerade den Vertragswerkstätten der Versicherer klar zu machen, dass diese eben keine „kompetente und zügige Schadenabwicklung mit modernster Technik“ (was inhaltlich für eine unsinnige Formulierung) durchführen sondern hier schlicht und einfach das Unfallopfer um seine berechtigten Schadenersatzansprüche bringen.
    Eine Schadenabwicklung durch eine Werkstatt ist mehr als Nonsens. Mit modernster Technik kann man, wenn man dazu qualifiziert ausgebildet ist, einen Schaden fachgerecht reparieren. Schadenersatzansprüche sichern kann nur der Gutachter und diese sowie alle noch bestehenden Ansprüche bei der Versicherung einfordern, das kann nur der Anwalt.

    War mal jemand beim Fleischer einkaufen und da kam dann der Fleischer von nebenan und zerte sie in seinen Laden, weil er jetzt bestimmt, wo wer die Wurst für seine Schnitte einzukaufen hat. Diesem dreisten Metzger würde sicherlich jeder ein paar Takte erzählen. Noch darf man nämlich bekanntlich selber entscheiden, wem man seine sauer verdienten Euros zukommen lassen will.

    Also ihr Opfer von Verkehrsunfällen, nix ist es mit: Sie müssen in unsere Werkstatt, unser Sachversändiger kommt und der Leihwagen wird auch bei unserer Firma geordert. Auch nix mit: Einen Anwalt brauchen sie nicht, damit wir ordentlich auf ihren Rücken und zu ihrem Nachteil Gewinne erwirtschaften können.

    Schönen Tag noch wünscht Huks Liebling

  13. Huks Liebling sagt:

    Es wird Licht am Horizont!!

    Die HUK-Coburg läßt durch den „Autohaus Schadenmanager“ (wer immer das sein mag), in der Zeitschrift VKU 11/2007 u.a. ausführen, dass es sich bei ihren Vertragswerkstätten um „Kasko-Select-Partnerwerkstätten handelt.

    Eine klare Aussage der Versicherung. Denn der Umkehrschluß daraus ist – es handelt sich nicht um Partnerwerkstätten für den Haftpflichtgeschädigten.
    Auch der normale Kasko-Versicherte muss sich somit nicht in eine dieser Werkstätten verweisen lassen.

    Danke HUK-Coburg Versicherung für die Bestätigung meiner obigen Aussage – der Geschädigte bestimmt die Reparaturwerkstatt.

    H. L.

  14. SV sagt:

    Es kommt, was kommen musste!

    Die jüngsten Entwicklungen zeigen jedoch deutlich, dass der ansonsten noch relativ seriöse Ruf einiger Reparaturbetriebe zunehmend schwindet, maßgeblich für diese schadhafte Entwicklung, insbesondere der spürbare Vertrauensentzug durch die in jahrzehnte langer mühseliger kleinstarbeit gewonnene Kundenstamm, scheint wohl dem miserabelen Schulterschluss mit der Versicherungswirtschaft geschuldet zu sein.

    Darum sollte in Zukunft den Vertrauensbetrieben der Versicherungen besondere Aufmerksamkeit entgegengebracht werden.

    Ist eigentlich noch keinem aufgefallen, dass die ersten Betriebe die tatsächlich ein HUK oder DEVK-Schild an die Wand geheftet hatten, sowieso kaum noch und schon gar nicht zufriedene Kunden vorweisen konnten.

    Also Vorwärts, an alle Handwerksmeister und Firmeninhaber in Deutschland, wenn ihr den hohen Qualitätsstandards der profitgeilen und ahnungslosen jungmanager der Konzerne folge leisten wollt, lasst Euch durch die DEKRA Zertifizieren und ganz nebenbei in die innersten Betriebsstrukturen schauen und dabei bis ins letzte aushorchen. (Kopfschüttel)

    Schon jetzt werden ordentliche Werkstätten mit den gewonnen Daten erpresst und Unfallgeschädigte planmäßig um ihr Vermögen gebracht.

    Stichwort: Wirtschaftskriminalität durch planmäßigen Betrug von scheinfirmen Firmen wie €E Controllexpert, m. W. eine Gründung der sauberen Allianz. Der Tatbestand des Betruges wird durch diese Scheinfirmen in verschiedenster Hinsicht erfüllt, wie z.B. durch 1. Vortäuschung einer gutachterlichen Stellungnahme, 2. kpl. Ignoranz des BGB´ und der gesamten bis dato getroffenen BGH-Entscheidungen, gepaart mit einem hohen Maß an krimineller Energie.

    Und die guten Staatsanwälte bewegen sich noch immer nicht, dürfen sie auch nicht, sonst kolapiert das System auf „Gegenseitigkeit“.

    Im Namen der PAX und der anderen Berufsverbrecher Amen!!!

  15. borsti sagt:

    Hallo SV,

    @Stichwort: Wirtschaftskriminalität durch planmäßigen Betrug von scheinfirmen Firmen wie €E Controllexpert, m. W. eine Gründung der sauberen Allianz. Der Tatbestand des Betruges wird durch diese Scheinfirmen in verschiedenster Hinsicht erfüllt, wie z.B.@

    Falsch, — werter SV !! Es ist schlimmer.
    CE ist eine Gründung des Herrn SV Dipl.-Ing. Witte, bis zum heutigen Tage ordentliches Mitglied des BVSK. Der hat übrigens auch die „AUTOONLINE“ aus der Taufe gehoben. Mittlerweile sind diese Unternehmen zu erheblichen Teilen im Besitz…. na… na..?? Richtig !! Der DEKRA !!
    Diese wiederum ist ohne jeglichen Zweifel weisungsgebunden an …?? Richtig !! Die HUK-Coburg. Na das paßt doch alles prima.

    Würg, — jetzt ist mir aber schlecht !!
    borsti

  16. Der Haule sagt:

    Das gute Mittagessen ist das nicht wert!!

    Cool bleiben, runterschlucken.

    Und beim nächsten Kasperle-Theater vor Gericht, wenn die Götter in Grün als das Absolute gefeiert werden, auspacken.

    Gruß Haule

  17. SV sagt:

    @borsti

    mir war schon bekannt wer bei der Gründung dieser kriminellen Vereinigung Namens C€ Controllexpert mitwirkte, dass mit der Allianzbeteiligung wurde mir aber allerdings aus den eigenen Reihen der Allianz mitgeteilt. Oder muss ich jetzt davon ausgehen, das die Mitarbeiter dieser Firma selbst falschen Informationen ausgesetzt werden.

    Hat jemand einen Auszug aus dem Handelsregister, oder andere gesicherte Informationen zu den Hintermännern dieses Vereins.

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