RSV-Blog: Einstweilige Verfügung und erfolgreiche Unterlassungsklage gegen die ARAG SE

Quelle: RSV-Blog vom 09.01.2012

Wer kennt sie nicht? Die „Trollfraktion“ im Internet, die einige Versicherer in den höchsten Tönen loben. In der Regel handelt es sich hierbei um bezahlte Mitarbeiter von Versicherern, die gezielte Propaganda für das Unternehmen im Internet verbreiten. Meist getarnt unter Pseudonymen in irgendwelchen Kommentaren. Der Schuss kann aber ganz schnell nach hinten losgehen, wenn man entsprechende Kommentare anonym plaziert und nicht entsprechend darauhin weist, dass es sich um Werbeaktivitäten für ein Unternehmen handelt.
Beim RSV-Blog war auch so ein „Blog-Troll“ der ARAG Rechtsschutzversicherung zu Gange. Negative Folge für die ARAG war eine Abmahnung durch den RSV-Blog nebst Unterlassungsverfügung des LG Hamburg. Der ARAG wurde durch Urteil vom 24.04.2012 (312 O 715/11) unmissverständlich ins Firmenstammbuch geschrieben, entsprechende „Aktivitäten“ künftig zu unterlassen. „Online-Schleichwerbung“ ist demzufolge wettbewerbswidrig und zahlt sich nicht aus.
Es bedarf wohl keiner besonderen Erwähnung, dass die ARAG zur Abgabe einer außergerichtlichen Unterlassungserklärung nicht bereit war?

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1 Antwort zu RSV-Blog: Einstweilige Verfügung und erfolgreiche Unterlassungsklage gegen die ARAG SE

  1. Alois Aigner sagt:

    Auch die negative Rezension zu dem Buch von Anja Krüger gehört dazu. Man merkt genau, dass diese von der Versicherungswirtschaft initiiert wurde.
    Ist schon traurig, zu welchen Mitteln die Versicherungswirtschaft greifen muss, um ihr wahres Gesicht zu verdecken. Das wahre Gesicht zeigt das Buch von Frau Krüger. Die Angstmacher. Es wird mit allen Mitteln versucht, den Geschädigten über den erlittenen Schaden hinaus auch noch über den Tisch zu ziehen. Die Fernsehsendungen des Herrn Lütgert und anderer haben das wahre Gesicht der Versicherungen gezeigt.
    Sie sind noch schlechter als ihr Ruf!!!

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