„Die Kraftfahrzeug-Versicherungen steigen in erheblichem Masse in das Werkstattgeschäft ein.“

Hinterhof oder Highend

Die Kraftfahrzeug-Versicherungen steigen in erheblichem Masse in das Werkstattgeschäft ein. Schadenmanagement nennt sich dieser Trend, der schon deshalb ernst genommen wird, weil er nicht nur neue Garantieversprechen über fünf Jahre an die Autofahrer heranträgt. Jetzt schwingen sich die Versicherungen auch noch zu einem Qualitätsmanagement auf, das ein neues Spitzenangebot im After-Sales-Markt etablieren will.

Quelle bzw. alles lesen: ticker.mercedes-benz-passion

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14 Antworten zu „Die Kraftfahrzeug-Versicherungen steigen in erheblichem Masse in das Werkstattgeschäft ein.“

  1. kurzsichtig sagt:

    Wer kommt mit, Nadel und Faden kaufen?

    http://www.versicherungsbetriebe.de/data/beitrag/beitrag_2505033.html

    „…… Bei Kfz-Haftpflichtfällen plädierte er allerdings dafür, dass der Anspruchsteller regelmäßig von einem Anwalt vertreten werden solle. Lempp: „Damit wird Waffengleichheit hergestellt.“

    Dem stimmte HUK-COBURG-Vorstand Heitmann nur eingeschränkt zu. Zwar plädierte auch Heitmann dafür, dass bei Personenschäden oder unklarem Unfallhergang der Geschädigte anwaltlich vertreten wird, bei der großen Masse von Blechschäden mit unstrittiger Haftung sei ein Anwalt jedoch nicht unbedingt vonnöten. Heitmann verwies auf das Interesse der Versicherer an einer schnellen und zufriedenstellenden Regulierung aus Imagegründen und zur Kundenbindung: „Bei einer Million Schäden, die wir pro Jahr regulieren, wäre es sehr kurzsichtig, Anspruchsteller oder Kunden schlecht bedienen zu wollen.“

    Heitmann verwies dabei auch auf die Bestnoten, die die HUK-COBURG bei der Kundenzufriedenheit regelmäßig erzielt und die seiner Ansicht nach auch mit der wirklich guten Regulierungspraxis zusammenhängen. …..“

  2. Friedhelm S. sagt:

    Lebt Herr Heitmann, Vorstand der HUK-Coburg in einer anderen Welt? Die hier eingestellten Berichte und Urteile beweisen eindeutig das Gegenteil.
    MfG
    Friedhelm S.

  3. SV Windeck sagt:

    zum Thema versicherungsgesteuerte Werkstattvorgabe:
    in der vergangenen Woche kam ein Kunde, der sein 3 Jahre altes Leasingfzg zurückgegeben hatte und zeigte mir dazu ein „Prüfgutachten“ einer grünfarbenen Sachverständigenorganisation.
    In diesem wurde u.a. für die unsachgemäße Behebung eines Frontschadens eine Nachzahlung von 2500,- € gefordert. Tatsächlich hatte der Kunde einen selbstverschuldeten Frontschaden (Kaskoschaden) der in einer versicherungsgebundenen, freien Werkstatt behoben worden war – aber halt nicht in der Markenwerkstatt.
    Jetzt geht des Stress erst richtig los mit Garantieansprüchen usw.
    Da kann man nur sagen: Hauptsache BILLIG versichert oder was ??

  4. Frank sagt:

    Aussage:
    Heitmann verwies dabei auch auf die Bestnoten, die die HUK-COBURG bei der Kundenzufriedenheit regelmäßig erzielt und die seiner Ansicht nach auch mit der wirklich guten Regulierungspraxis zusammenhängen. …..”

    Frage:

    soll das ein Witz sein? Wie ist das mit der Umfrage über Versicherungen???? Da steht doch genau das GEGENTEIL drin.

    Ist der Tatbestand des „absichtlichen Versicherungsbetruges (von der Versicherung(HUK))“ nicht schon längst überschritten???

  5. Frank sagt:

    Wenn die Versicherung in das Werkstattgeschäft einsteigt und Leistungen aus dem Handwerk verspricht, muß die Versicherung dann nicht auch Gewerbesteuer bezahlen. Oder ist es dann Legitim die GWS zu hinterziehen?

  6. SV Eiserbeck sagt:

    Guten Morgen,
    dreister geht es wohl kaum, wenn auf der Schädigerseite z.B. die DEVK steht.
    Ich habe mir vor kurzem einen VW Bora angesehen. Der Schaden war, nach dem ich das Fahrzeug vor mir hatte lediglich ein defekter hinterer Stoßfänger. Das von mir erstattete Gutachten belief sich auf ca. 950,00 Euro. Da ich das Fahrzeug in einer anderen Stadt angesehen hatte, rief ich dort den einzigen VW-Händler an und bat um die aktuellen Stundenverechnungssätze für diese Unfallreparatur. Man teilte mir mit, dass ein Satz von 90,00 Euro (netto) berechnet wird. Mit den Werten wurde das Gutachten erstattet.
    Wenige Tage später erhielt ich Post von der DEVK, dass man das Gutachten nicht bezahlt, weil es sich bei der Werkstatt um eine Partnerwerkstatt der DEVK handelt und man mit denen einen Satz von 45,00 Euro abrechnet. Somit liegt der Schaden unter der Bagatellgrenze und man müsse somit das Gutachten nicht bezahlen(eine Umrechnung meiner Werte lag dem Schreiben bei). Ein Anruf bei der Sachbearbeiterin brachte gar nichts, die kam mir auch noch dumm.
    Ich habe die Kundin dann sofort zum Anwalt geschickt und bin mal gespannt, was daraus wird.

    Schönen Tag noch

  7. Buschtrommler sagt:

    Zitat Frank:
    Wenn die Versicherung in das Werkstattgeschäft einsteigt und Leistungen aus dem Handwerk verspricht,….

    Einsteigen und als direkter (!) Geschäftspartner nach außen wird wohl nicht der Fall sein.
    Die entsprechend kalkulierten Einsparungen im Bereich Kostensenkung bzw. Kürzung der Schadenssummen reicht aus. Diese Einsparungen müssen dann nicht als Gewerbeertrag versteuert werden.
    Im Zweifelsfalle und bei Streitigkeiten steht noch immer der jeweilige Händler/Werkstattbetreiber im Schussfeld des Geschädigten.
    Ob sich diese der drohenden Gefahr bewusst sind darf allerdings bezweifelt werden.

    (Empfehlenswerte Literatur wäre „Biedermann und die Brandstifter“ von Max Frisch)

  8. SV sagt:

    Zu DEVK zahlt nicht. Herr Eiserbeck, wir arbeiten regelmäßig mit einer Abtretung an Erfüllungs statt. Denn so haben wir als Unternehmer es selbst in der Hand, den(unseren) Anwalt mit ins Boot zu holen. Dem Kunden hätten wir mit auf dem Weg gegeben, wenn seine Rechtsvertretung nicht auch die unsere ist, umgehend den Schaden fiktiv abzurechnen, um dann das Fahrzeug in einer DEVK-Vertragslosen Werkstatt reparieren zu lassen.

    Was mir aber gar nicht in den Kopf will – was für Ökonomie-Fachbolzen in derartigen Autohäusern die Geschäfte führen. Sehenden Auges in den Untergang? Ich stelle mir dieser Tage immer wieder vor. Die neue Generation (die nach der Abwrackprämie – ich glaube hier stand etwas von 90 000) der Harz IV-Empfänger verdient? sich nach den Wahlen ihren Lebensunterhalt in ihrer nun vom Versicherungsvorstand Herrn Heitmann geführten Fachwerkstatt. Welche aufgrund des massigen Angebotes auf dem Insolvenzmarkt für nen Appel und nen Ei zu haben war.

    Zu Frank und die Frage nach der Gewerbesteuer
    Auch die Mehrwertsteuer ist meines Erachtens längst von Versicherungen zu erstatten, einmal auf ihre Prämien und zum anderen auf die Schadensersatzzahlungen. Spätestens seit Versicherungen als Teileeinkäufer agieren. Es ist mithin längst überfällig, dass sich die Politik mit dieser Problematik auseinandersetzt. Das kann aber nur der Fall sein, wenn das Land neue Politiker bekommt.
    Dass die Banken uns in die größte aller Krisen erst führen konnten, verdanken wir doch der Großkonzern-Wunschkonzert-Erfüllungs-Politik durch die bisher vom Volk dazu Auserwählten.

    Daher sage keiner mehr – ich, noch schlimmer wir können ja sowieso nichts ändern.

    Gruß SV

  9. virus sagt:

    Ich dachte schon, ich langweile euch mal wieder mit dem obigen Beitrag. Habt ihr denn auch gelesen, der BVSK, vertreten durch Herrn Fuchs, saß ebenfalls mit am Tisch. Wenn der Feind der Freund ist …..,

    Quelle: http://www.autoservicepraxis.de/mehr-auslastung-zu-dumpingpreisen-869083.html

    „60 Euro sind ruinös“

    Qualität sei aber teuer und Dumpingpreise mit ihm nicht zu realisieren, hielt Klaus Weichtmann, Geschäftsführer des Zentralverbandes Karosserie- und Fahrzeugtechnik (ZKF), dagegen: Grundsätzlich befürworte er die Zusammenarbeit, kritisierte jedoch die angesetzten Stundenverrechnungssätze. Der Versicherer kalkuliert als Untergrenze durchschnittlich 60 Euro pro Stunde. In spezialisierten Werkstätten seien aber, je nach Region und Organisation, teils 100 Euro und mehr üblich.

    „Die Untergrenze von 60 Euro ist ruinös“, betonte er.

    Der Geschäftsführer des Bundesverbandes der freiberuflichen und unabhängigen Sachverständigen für das Kraftfahrzeugwesen (BVSK) Elmar Fuchs äußerte Verständnis für die Vorgehensweise der Versicherung, lehnte zu niedrige Verrechnungssätze aber ebenfalls ab: Qualitätsarbeit setze Investitionen in Technik, Weiterbildung und Service voraus.

    Einen schönen Spätsommertag wünscht allen

    Virus

  10. Franz511 sagt:

    Hallo Virus,

    in meinem Großraum Rhein-Main-Gebiet gibt es bereits Partnerwerkstätten der HUK, die noch unterhalb von EUR 60,00 Karosseriearbeiten ausführen.

    Ich hatte einmal gelesen, dass die HUK Vorstellungen von ca. 48,00 EUR pro Stunde hat.

    Die Partnerwerkstätten sollten einmal darüber nachdenken, dass Umsatz nicht gleich Ertrag ist. Wenn Herr Heitmann von der HUK einen größeren Umsatz verspricht, verschweigt er jedoch, dass er gleichzeitig den wirtschaftlichen Ertrag der Werkstätten durch die Dumpinglöhne mindert.

    Der Karosseriebereich ist der zur Zeit einzigste Bereich einer Werkstatt, der noch gewinnbringend war, denn im Teilebereich ist durch die zentrale Ersatzteilbeschaffung auch kein nennenswerter Gewinn mehr erzielen. Wenn auch hier zukünftig kein Geld mehr verdient soll, sehe ich schwarz für die Zukunft der Werkstattpartner.

    Vielleicht sollten die Verantwortlichen in den Partnerbetrieben noch einmal über den Sinn nachdenken.

    Gruss Franz511

  11. Paulchen sagt:

    Interessante Entwicklung.

    Die skizzierten Vorstellungen der HUK haben gravierende Auswirkungen auf die Erträge aus dem Reparaturgeschäft und führen bei der von der HUK gewünschten Lohnentwicklung zwangsläufig zum wirtschaftlichen Kollaps der teilnehmenden Kfz-Betriebe. Die versprochene Auslastung spielt hierbei keine bzw. eine untergeordnete Rolle.

    Insbesondere Markenhändler, die sich dieser Karawane anschließen, werden feststellen müssen, dass zu der Ertragsminderung ein weiteres Problem hinzukommt. Das normale Lohnniveau im täglichen Geschäft kann bei dieser Konstellation auf Dauer nicht mehr gehalten werden. Der Kunde im Tagesgeschäft wird sich über kurz oder lang nicht gefallen lassen, dass es deutliche Unterschiede bei den Reparaturkosten gibt.

    Auch das UWG dürfte davon tangiert sein, wenn man die angeblich gleiche Leistung zu unterschiedlichen Preisen abgibt?

    Automobilbetriebe stehen, nicht erst seit der Finanzkrise, sondern schon bereits viele Jahre mit dem Rücken an der Wand und sind auf ertragreiche Umsätze angewiesen. Wenn man nun den einzig verbliebenen ertragreichen Bereich aufgibt, ist der Untergang des jeweiligen Betriebes beschlossene Sache. Insbesondere bei Betrachtung drastischer Verschärfungen der künftigen wirtschaftlichen Situation im Automobilhandel dürfte diese Strategie die Talfahrt der betroffenen Betriebe weiter beschleunigen. Für gebeutelte frei Werkstätten mag die Auslastung durch Versicherungssteuerung möglicherweise zu einer kurzfristigen Erholung sorgen. Aber auch hier werden die Versicherer sukzessive die Daumenschrauben weiter ansetzen.

    Übrigens: Wie man dem vorhergehenden Link von virus entnehmen kann, gibt es offensichtlich irgendeinen Konsens zwischen eurer sachverständigen Vertretung und der HUK-Coburg?

    …Der Geschäftsführer des Bundesverbandes der freiberuflichen und unabhängigen Sachverständigen für das Kraftfahrzeugwesen (BVSK) Elmar Fuchs äußerte Verständnis für die Vorgehensweise der Versicherung, lehnte zu niedrige Verrechnungssätze aber ebenfalls ab…

    Wie kann man diese Aussage interpretieren?

    Schadensmanagement ist dem Grunde nach wohl nicht zu beanstanden. Niedrige Stundensätze demnach auch nicht. Nur zu niedrige sollten es dann doch nicht sein?

    Was sind niedrige aber nicht zu niedrige Stundenverrechnungssätze und wer legt diese fest? Die Versicherungen, der BVSK oder beide zusammen?

    Der zitierte Vorstand der HUK führt hier alle vor und keiner der beteiligten Kfz-Experten nimmt den Fäulnisgeruch wahr. Die müssen sich bei den Vorstandssitzungsgelagen biegen vor lachen, bei so viel Dummheit im Kfz-Gewerbe.

  12. SV Stoll sagt:

    @SV Eiserbeck: Gleiches versuchte bei mir einst die Allianz mit Hilfe von Control€xpert. Der eingeschaltete RA wäre fast auf deren Argumente eingestiegen.

    Auf die Schadenshöhe kommt es aber erst in zweiter Linie an. Auf die Erkenntnismöglichkeiten des Geschädigten kommt es in erster Linie an. Gerade bei einem Heckanstoß liegt stets der Verdacht nahe, das sich unterhalb des Stoßfängers verdeckte Schäden befinden. Es steht dem Geschädigten also frei, sich bei einem für ihn nicht sicher einschätzbaren Schaden eines Sachverständigen zur Schadensfeststellung zu bedienen. Im Beitrag von Willi Wacker vom 08.09.09 /Negativ-Urteil HUK, haben wir doch den auch für diese Sache hier anzuwendenden Grundsatz, Zitat“ Dabei ist bei der Beurteilung, welcher Herstellungsaufwand erforderlich ist, auch Rücksicht auf die spezielle Situation des Geschädigten, insbesondere auf seine individuellen Erkenntnis- und Einflussmöglichkeiten sowie auf die möglicherweise gerade für ihn bestehenden Schwierigkeiten zu nehmen.“
    Da hilft auch ein Herunterrechnen des Schadens mittels spezieller, nur dem Versicherer DEVK zugänglichen Stundensätze, überhaupt nichts. Denn auch gerade diese sind dem Geschädigten nicht bekannt und auch nicht zugänglich.

    Mfg. SV Stoll

  13. Willi Wacker sagt:

    Hallo Her SV Stoll,
    sehr richtig. Genau den Punkt getroffen.
    Mit freundlichen Grüßen
    Willi Wacker

  14. Franz-Josef sagt:

    Paulchen Mittwoch, 09.09.2009 um 11:27

    Interessante Entwicklung.

    Die skizzierten Vorstellungen der HUK haben gravierende Auswirkungen auf die Erträge aus dem Reparaturgeschäft und führen bei der von der HUK gewünschten Lohnentwicklung zwangsläufig zum wirtschaftlichen Kollaps der teilnehmenden Kfz-Betriebe.

    Der zitierte Vorstand der HUK führt hier a l l e vor und keiner der beteiligten Kfz-Experten nimmt den Fäulnisgeruch wahr. Die müssen sich bei den Vorstandssitzungsgelagen biegen vor lachen, bei so viel Dummheit im Kfz-Gewerbe.

    Hallo, Paulchen,

    das tun sie auch ausgiebig,aber wer im Kfz-Gewerbe so einfallslos und blind ist, dass er sogar schon 46,–€ als Stundensatz glaubt akzeptieren zu müssen; hat es nicht besser verdient und es wird noch viel interessanter werden. Sogar große Händler mit dem Stern kungeln um die Gunst der Versicherungen mit deutlichen Nachlässen, wobei der „Normalkunde“ jedoch nach wie vor deutlich mehr für die gleiche Dienstleistung bezahlen muß. Aber: „Ist der Ruf erst ruiniert, lebt es sich ganz ungeniert.“

    Deshalb ist auch der Rat verständlich, zunächst einen versicherungsunabhängigen und qualifizierten Kfz.- Sachverständigen zu Rate zu ziehen, denn der weiß in der Regel auch, welche Kfz.-Werkstätten nicht mit Versicherungen zusammen arbeiten, wobei immer deutlicher wird, dass auch bei Kfz.-Werkstätten die Werbung mit der Unabhängigkeit große Erfolge haben kann, was die Kundenbindung, die Reparaturqualität und den Ertrag angeht. Vielleicht meldet sich ein solcher Betrieb hier ja auch einmal zu Wort.

    Mit freundlichen Grüssen

    Franz-Josef

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