AG Hersbruck verurteilt AXA Versicherung zur Zahlung weiterer Mietwagenkosten

Mit Urteil vom 20.02.2009 (2 C 1602/08) hat das AG Hersbruck die AXA Versicherung AG zur Zahlung weiterer Mietwagenkosten in Höhe von 233,49 € zzgl. Zinsen sowie vorgerichtlicher RA-Kosten verurteilt. Das Gericht zieht in seiner Entscheidung die Schwacke-Liste als Entscheidungsgrundlage heran, die Fraunhofer Tabelle findet keine Anwendung.

Aus den Entscheidungsgründen:

Die zulässige Kiage war vollumfänglich begründet. Dem Kläger stehen restliche Schadensersatzansprüche in Form der Erstattung der eingeklagten Mietwagenkosten gemäß § 115WG, §7 StVGzu.

Die Haftung ist dem Grunde nach ist zwischen den Parteien unstrittig. Sie streiten lediglich über die Höhe der erstattungsfähigen Mietwagenkosten. Die Klage war in vollem Umfange begründet angesichts dessen, dass der Klager auf Grundlage der Schwacke-Liste die Klageforderung, abzüglich der bereits außergerichtlichen Zahlung seitens der Beklagten, berechnet.

Die Berechnung entsprechend der Klageschrift vom ……….  ist zutreffend.

Zur Erläuterung ist ergänzend anzuführen, dass hiesiges Gericht ebenfalls die Schwacke-Liste zugrunde legt und nicht einer Erhebung des Frauenhofer Instituts. In Anlehnung an BGH VI ZR 164/07 ist die Schwacke-Liste als geeignete Grundlage der Schadensschätzung zur Verwendung anerkannt. Daran ändert auch nichts die beklagtenseits bevorzugte Erhebung des Frauenhofer Instituts als Grundlage der Schadensschätzung. Denn letztlich sich beide Methoden Kritikpunkten ausgesetzt. Beispielsweise wird die Liste des Frauenhofer Instituts als Dumping-Tabelle gewertet, weil zuviele Internetangebote Berücksichtigung fanden bzw. ergeben sich Ungenauigkeiten in der Ortsüblichkeit des für eine Mietwagenanmietung erforderlichen Geldbetrages, aufgrund des zu großen Einzugsbereichs, nachdem in der Erhebung des Frauenhofer Instituts lediglich zweistellige Postleitzahlengebiete Berücksichtigung fanden. Das Gericht zieht daher als Schätzgrundlage, an Anlehnung an zititierte BGH-Rechtsprechung, die Schwacke-Liste heran. Zutreffend legt der Kläger die Schwacke-Liste für das Postleitzahlengebiet 904 und demnach den Geltungsbereich am Sitz der Autovermietungs-Firma zugrunde. Für die Überprüfung der Wirtschaftlichkeit der Mietwagenkosten ist grundsatzlich das Preisniveau an dem Ort maßgebend, an dem das Fahrzeug angemietet und übernommen wird, nachdem dort der Bedarf entsteht (BGH a.a.O.).

Die Länge der Anmietung war im Übrigen unstrittig, sodass der Kläger die Einwochenpauschale und einmal Drei-Tages-Pauschale zutreffend zugrunde legte. Ebenfalls zutreffend ermittelte der Kläger die Preise der Schwacke-Liste aus der Rubrik „Modus“ nachdem dies den am häufigsten genannten Wert darstellt und dadurch, anders als beim in der Schwacke-Liste ausgewiesenen arithmetischen Mittel extrem hohe oder niedrige Wertangaben keine Berücksichtigung finden.

Die Haftungsbefreiungskosten in Höhe von 50 % und die Kosten für Zustellung und Abholung von jeweils 25,00 € werden ebenfalls zutreffend auf Basis der Schwacke-Liste ermittelt. Beklagtenseits wurde nicht bestritten, dass diese Positionen dem Grunde nach anfielen.

Weiterhin zutreffend zog der Kläger eine dreiprozentige Eigenersparnis von den ermittelten Kosten der Schwacke-Liste ab.

Die Zinsentscheidung und die Entscheidung hinsichtlich der Tragung der Rechtsanwaltsgebühren ergibt sich aus Verzugsgesichtspunkten, die klägerischerseits substanziiert vorgetragen wurden.

Soweit das AG Hersbruck.

Urteilsliste “Mietwagenkosten” zum Download >>>>>

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2 Antworten zu AG Hersbruck verurteilt AXA Versicherung zur Zahlung weiterer Mietwagenkosten

  1. Gottlob Häberle sagt:

    Hallo Babelfisch,

    aufmerksam beobachte ich wie fleißig Sie Urteile in CH einstellen.

    Deshalb mal ein grooooooßes, fettes, dickes Lob an Sie.

    Aber nun sollten Sie sich auch mal ein paar Stunden am Sonntag zur Erholung gönnen. Es gibt künftig noch viel zu tun. Einige Versicherer werdens nämlich – im Gegensatz zu den Gerichten – nie begreifen.

    Grüße aus dem Wilden Süden
    Gottlob Häberle

  2. Babelfisch sagt:

    Hallo Herr Häberle,
    danke für die Blumen!
    Der Sonntag war – bis auf zwei Klicks auf den Button „Publizieren“ – arbeitsfrei! Wenn es künftig noch mehr zu tun gibt, gehöre ich zu denen, die gewappnet sind. Für Munition ist gesorgt!
    Mit Sicht auf die Tabellenspitze
    Babelfisch

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